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Archiv "VERKEHRSUNFÄLLE: Regelmäßige Überprüfung" (26.01.1978)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

BRIEFE AN DIE REDAKTION

ÄRZTLICHE ETHIK

Zu dem Artikel von Prof. J. F. Volrad Deneke „Das Bild des Arztes bei Platon", Heft 50/1976, Seite 3271 ff.

Manifest

der Pythagoreer

Fatal scheint mir jedoch die nicht hinterfragte Annahme, daß der Eid von Hippokrates stamme. . . . Der Eid wurde erstmals im 1. Jahrhun- dert unserer Zeit (!) von Ercitianus und Scribonius Largus erwähnt. Die Gestaltung des Eides weist in das 4.

vorchristliche Jahrhundert und folgt vermutlich auf den beginnenden Zerfall des Pythagoreertums in den letzten Jahrzehnten des 5. vorchrist- lichen Jahrhunderts, als die Pytha- goreer von Italien nach Griechen- land zurückkehrten. Die Bestim- mungen des Eides sind als pythago- reische Dogmen einzuordnen und zeigen keineswegs die allgemeine Haltung der griechischen Ärzte, son- dern die einer kleinen, isolierten Gruppe. Auch formal und sprachlich ist der Eid als Manifest der Pythago- reer einzuschätzen. (Vgl. hierzu Ludwig Edelstein, The Hippocratic Oath: Text, Translation and Interpre- tation in: Ancient Medicine, Selec- ted Papers of Ludwig Edelstein, The John Hopkins Press, Baltimore, 1967, pp. 3-63.)

Der zweite Teil des Eides bezieht sich auf die Regeln zur Behandlung und enthält nur drei konkrete Anwei- sungen hinsichtlich der Giftgabe, der Abortmittel und des Messers, und zwar als Verbote. Das Verbot der Giftgabe ist als Verbot der Bei- hilfe zum Suicid zu verstehen. Sui- cid war verbreitet und geachtet, be- sonders für hoffnungslos Kranke.

Tötung kann nicht gemeint sein, da diese ohnehin strafbar war, Suicid jedoch war straffrei (dito in Deutsch- land seit Friedrich dem Großen).

Desgleichen war Abtreibung in Grie- chenland und Rom verbreitet und wurde ohne Skrupel von Ärzten und Hebammen vorgenommen. Weder das überlieferte griechische noch das römische Recht schützen das

ungeborene Leben. Deneke weiß zwar von der Tötung der Neugebo- renen (heute für die Mutter strafbar nach § 217 StGB) in Griechenland, scheint aber dessenungeachtet die alltägliche Abtreibung nicht zu ge- wahren, eben weil sie nicht sein kann, da sie es nach dem „hippokra- tischen" Eid nicht sein darf!

Unerwähnt bleibt auch die subtile Darstellung der Maßnahmen zur In- terruption bei Hippokrates. So muß Deneke denn feststellen, daß „sich Platon ganz offensichtlich auch nicht im Konsens zur zeitgenössi- schen öffentlichen Meinung" be- fand.

Die Frage, woher Deneke denn die öffentliche Meinung der Antike kennt, will ich nicht stellen, sondern anfügen, daß Platon keine utopische Barbarei forderte, sondern an den bestehenden Sitten und Vorstellun- gen anknüpfte. Nur die Pythagoreer hielten die Leibesfrucht für beseelt mit dem Tage der Empfängnis, Ari- stoteles hingegen nahm die Besee- lung der männlichen Frucht für den 40. Tag und die der weiblichen für den 90. Tag (!) an. Aristoteles wollte mittels Abtreibung die Bevölke- rungszahl konstant halten. Platons Vorstellungen hatten wir gehört.

Ebenfalls nur die Pythagoreer lehn- ten Suicid grundsätzlich ab, so daß nur sie die Giftabgabe verboten ha- ben können. Die „Euthanasia"

durch Gift war alltäglich und geach- tet, Platonisten, Kyniker und Stoiker befürworteten sie, die Aristoteliker unter dem Druck letzterer ebenfalls.

Erst am Ende der Antike, als das Christentum Fuß faßte, wurde der Eid populär, wurde das Operieren von der allgemeinen Medizin abge- trennt, kam Widerstand gegen Sui- cid und Abtreibung auf. Das Pytha- goreertum bildete die Brücke zwi- schen hellenischem Heidentum und Christentum. Durch die Ähnlichkeit des pythagoreischen Gottes mit dem Gott der Juden und Christen wurde es sogar den Kirchenvätern möglich, den heidnischen Hippokrates zu lobpreisen, an dessen nachklingen- den Namen der Eid gehängt wurde (vgl. L. Edelstein) .. .

Fraglich ist, ob sein Name und Werk auf uns gekommen wären, wenn die Frühchristen ihn nicht zur Persona grata erklärt hätten.

Dr. med. Thomas Weinert Aachener Straße 43

1000 Berlin 31 (Wilmersdorf)

VERKEHRSUNFÄLLE

Zu dem Beitrag von Prof. Dr. med. Walter Kreienberg: „Der ärztliche Beitrag zur Unfallverhütung im Straßenverkehr" in Heft 27/1977.

Regelmäßige Überprüfung

... Meine Untersuchungen, bei de- nen ich in einem Zeitraum von 15 Monaten rund 400 Verkehrsunfälle, deren Opfer zur stationären Aufnah- me in unsere Klinik kamen, analy- siert habe, bestätigen voll die The- sen und Forderungen von Professor Kreienberg nach Eignungsuntersu- chungen für Fahrerlaubnisbewerber und in regelmäßigen Abständen wie- derkehrenden Überprüfungen der Fahrfertigkeit. Neben schon Oft dar- gestellten Kriterien, wie Gurtdiszi- plin, Nackenstützen, Kindersitze, Transportmodus, Verletzungsmu- ster u. a., haben wir auch versucht, in Zusammenarbeit mit der Universi- täts-Nervenklinik Erlangen anhand verschiedener Tests den Begriff ei- ner „Unfaller-Persönlichkeit" . herauszuarbeiten. Dabei haben wir auch die von Professor Kreienberg angegebenen Kriterien, wie man- gelndes Verantwortungsbewußts- ein, Rücksichtslosigkeit, Mangel an präventivem Fahrvermögen u. ä.

herausgestellt. Das vorläufige Er- gebnis unserer Untersuchungen ruft alle verantwortlichen Stellen ... auf, die intensiven Bestrebungen und das Engagement des Ausschusses für Verkehrs- und Notfallmedizin der Bundesärztekammer und seines Vorsitzenden, Herrn Professor Wal- ter Kreienberg, massiv zu unter- stützen.

Dr. med. Ludwig Hecht Unfallchirurgische Universitätsklinik Maximilianplatz 8520 Erlangen

200 Heft 4 vom 26. Januar 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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