A 1336 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 111|
Heft 29–30|
21. Juli 2014 Der Erweiterte Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 4 SGB V hat in seiner 40. Sitzung am 25. Juni 2014 (Präsenzsitzung) ei- nen Beschluss zur Übermittlung von Daten zu bereinigungs - relevanten Selektivverträgen für die Berichtsjahre 2013 und 2014 durch die Krankenkassen über den GKV-Spitzenverband und durch die Kassenärztlichen Vereinigungen über die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung an die Datenstelle des Bewer- tungsausschusses gemäß § 87 Abs. 3f Satz 1 und 2 SGB V so- wie zur Anpassung des Pseudonymisierungsverfahrens für Da- tenlieferungen an den Bewertungsausschuss mit Wirkung zum 25. Juni 2014 gefasst.Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Be- wertungsausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.
Vorbehalt:
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministe- rium für Gesundheit (BMG).
Mitteilungen
Obligater Leistungsinhalt
− Mindestens zwei persönliche Arzt-Patienten- Kontakte,
− Überprüfung und/oder Anpassung und/oder Einleitung von Maßnahmen der leitlinienge- stützten Behandlung der chronischen Erkran- kung(en),
Fakultativer Leistungsinhalt
− Fortlaufende Beratung hinsichtlich Verlauf und Behandlung der chronischen Erkrankung(en),
− Anleitung zum Umgang mit der/den chroni- schen Erkrankung(en),
− Koordination ärztlicher und/oder pflegeri- scher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Behandlung der chronischen Erkran- kung(en),
− Erstellung und ggf. Aktualisierung eines Me- dikationsplans und ggf. Anpassung der Selbstmedikation und der Arzneimittelhand- habung,
− Überprüfung und fortlaufende Kontrolle der Arzneimitteltherapie mit dem Ziel des wirt- schaftlichen und versorgungsgerechten Um- gangs mit Arzneimitteln,
einmal im Behandlungsfall 40 Punkte 3. Änderung der fünften Anmerkung zur Gebührenord-
nungsposition 04220 im Abschnitt 4.2.2
Die Gebührenordnungsposition 04220 ist im Be- handlungsfall nicht neben den Gebührenord- nungspositionen 35111 bis 35113, 35120, 35130, 35131, 35140 bis 35142 und 35150 und nicht ne- ben den Gebührenordnungspositionen der Ab- schnitte 4.4, 4.5, 30.5, 30.7, 30.9 und 35.2 berechnungsfähig. Diese Ausschlüsse finden in versorgungsbereichsübergreifenden Berufsaus- übungsgemeinschaften, Medizinischen Versor- gungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten keine Anwendung, sofern diese Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungs- bereiches erbracht werden.
4. Änderung der Gebührenordnungsposition 04221 im Abschnitt 4.2.2
04221 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 04220 für die intensive Behandlung und Betreu- ung eines Patienten mit mindestens einer lebens- verändernden chronischen Erkrankung
Obligater Leistungsinhalt
− Mindestens zwei persönliche Arzt-Patienten- Kontakte,
− Überprüfung und/oder Anpassung und/oder Einleitung von Maßnahmen der leitlinienge- stützten Behandlung der chronischen Erkran- kung(en),
Fakultativer Leistungsinhalt
− Fortlaufende Beratung hinsichtlich Verlauf und Behandlung der chronischen Erkrankung(en),
− Anleitung zum Umgang mit der/den chroni- schen Erkrankung(en),
− Koordination ärztlicher und/oder pflegeri- scher Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Behandlung der chronischen Erkran- kung(en),
− Erstellung und ggf. Aktualisierung eines Medi- kationsplans und ggf. Anpassung der Selbstme- dikation und der Arzneimittelhandhabung,
− Überprüfung und fortlaufende Kontrolle der Arzneimitteltherapie mit dem Ziel des wirt- schaftlichen und versorgungsgerechten Um- gangs mit Arzneimitteln,
einmal im Behandlungsfall 40 Punkte 5. Aufnahme bzw. Streichung der analogen Berech- nungsausschlüsse für die genannten Gebührenord- nungspositionen
6. Änderungen im Anhang 3 zum EBM
Vorbehalt:
Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministe- rium für Gesundheit (BMG).
GOP 03221
04221
Kurzlegende Zuschlag zur GOP 03220 für die intensive Behandlung und Be- treuung eines Patienten mit mindestens einer le- bensverändernden chronischen Erkran- kung
Zuschlag zur GOP 04220 für die intensive Behandlung und Be- treuung eines Patienten mit mindestens einer le- bensverändernden chronischen Erkran- kung
Kalkulationszeit in Minuten KA
KA
Prüfzeit in Minuten 4
4
Eignung der Prüfzeit Nur Quartalsprofil
Nur Quartalsprofil