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Archiv "Blumen für Dr. Busch" (05.08.1976)

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Bericht und Meinung

DER KOMMENTAR

Blumen für Dr. Busch

Die Ärzteschaft ist starken Angrif- fen ausgesetzt. Man wirft ihr vor,

ihre materiellen Interessen allzu stark in den Vordergrund zu stel- len.

In dieser Situation erscheint es ange- bracht, unzulässige Verallgemeine- rungen an Hand praktischer Bei- spiele zu widerlegen. Ein solches Beispiel ist der Facharzt für Anäs- thesiologie Dr. E. Busch:

Dr. Busch hat kürzlich eine weitere Rate seiner Gefängnisstrafe von drei Monaten aus Protest gegen die Zigarettenreklame und gegen die Untätigkeit der Verantwortlichen angetreten. Diesen Gefängnisauf- enthalt hätte er umgehen können, wenn er eine Geldstrafe wegen

„Sachbeschädigung" bezahlt hät- te.

Dazu wurde er verurteilt, weil er Werbeplakate der Zigarettenindu- strie durch Übermalen mit Toten- köpfen und Kommentaren zweck- entfremdet hatte, die er mit Namen

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Eine der „Verfremdungen". Bekanntes Plakat- und Anzeigenmotiv mit Über- malungen vom Anästhesiologen Dr.

Busch, die ihm eine Gefängnisstrafe einbrachte

und Adresse signierte. Wir haben hier eine wahrhaft groteske Situa- tion, die man nur als Skandal be- zeichen kann:

Immer mehr Jugendliche und Kin- der rauchen. Immer mehr Mädchen und Frauen rauchen. Der Beginn des Rauchens verlagert sich auf immer jüngere Jahrgänge. Die Bundesregierung schätzt die Zahl der jährlidhen Zigarettentoten auf 140 000, zu denen sich noch 100 000 Frührentner durch Rau- chen gesellen. Alle vergießen Kro- kodilstränen über diese Entwick- lung. Gleichzeitig duldet man je- doch für eben diese Produkte, die jährlich eine deutsche Großstadt ausrotten und eine weitere frühin- validisieren, eine Reklame von ein- maliger Aufwendigkeit, die ein Ver- brechen an der Volksgesundheit und insbesondere an unserer Ju- gend darstellt.

Ärzte fordern Verbot der Zigarettenwerbung

Der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit fordert seit Jahren (1971) ein Totalverbot der Tabak- warenreklame in der Öffentlich- keit.

Dieser Forderung haben sich der Deutsche Ärztetag (1972), der 1.

Deutsche Nichtraucherkongreß (1974), der 3. Internationale Welt- kongreß Rauchen und Gesundheit (1975) und zahlreiche weitere Or- ganisationen angeschlossen. Bis- her vergeblich.

Noch schlimmer: § 22 (2) LMG ver- bietet Aussagen und Darstellungen in der Tabakwarenreklame, durch die der Eindruck erweckt wird, Rauchen sei gesundheitlich unbe- denklich. So gut wie die gesamte Zigarettenreklame verstößt Tag für Tag durch Wort und Bild aus dem Land des ewigen Lächelns, durch Slogans Vom „Genuß ohne Reue", für den man „meilenweit".geht, um ihn „frohen Herzens zu genießen", gegen dieses Gesetz. Keine verant- wortliche Stelle schreitet dagegen ein. Die Zigarettenindustrie darf

nach wie vor auf Kosten der Volks- gesundheit Millionengeschäfte ma- chen. Ein Arzt, der in Gewissens- not gegen diese verderbliche und gesetzwidrige Reklame protestiert, muß ins Gefängnis!

Im Zeitraum von 1961 bis 1970, als die katastrophalen Auswirkungen des Rauchens längst bekannt wa- ren, steigerte die deutsche Zigaret- tenindustrie ihre Werbeausgaben von 110 auf über 200 Millionen DM.

Auch heute noch behaupten füh- rende Vertreter der deutschen Zi- garettenindustrie in aller Öffent- lichkeit „Die Zigarette ist noch nicht überführt" (Bild am Sonntag) oder„Seit viel mehr geraucht wird, leben die Menschen auch länger"

(Welt am Sonntag, 14. 3. 1976).

Durch kostenlose „Raucherdepe- schen" in Millionenauflage, durch eine neuerdings erscheinende

„Raucher-Revue", durch lancierte Presseberichte usw. versucht man weiterhin, die öffentliche Meinung im Interesse des Absatzes zu be- einflussen.

Dieser absurde Zustand kann nicht scharf genug angeprangert wer- den:

Wann endlich wird der Deutsche Bundestag diese untragbare Situa- tion durch ein Totalverbot der Ta- bakwarenreklame in der Öffentlich- keit beenden?

Das Scheinargument, die Zigaret- tenreklame sei notwendig, um we- niger schädliche Zigaretten auf dem Markt durchzusetzen, wurde inzwi- schen als bewußte Irreführung der Öffentlichkeit entlarvt.

Der Ärztliche Arbeitskreis Rauchen und Gesundheit hat durch Fleurop den Auftrag erteilt, Dr. Busch täg- lich einen Blumenstrauß in der Vollzugsanstalt 8120 Weilheim zu überbringen, um auf diese Weise die Solidarität mit seinem Opfer- gang zum Ausdruck zu brin- gen. Dr. Busch hat — oft mit einfachsten Mitteln — die Zi- garettenreklame in Anti-Werbung verwandelt. Prof.

F.

Schmidt

2056 Heft 32 vom

5.

August 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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