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Archiv "Belegkliniken: Erlöseinbußen befürchtet" (10.12.2004)

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Belegkliniken

Erlöseinbußen befürchtet

Privatkrankenanstalten kritisieren EBM 2000plus.

E

ine Unterbewertung be- legärztlicher Leistungen und Einbußen der Belegklini- ken und -abteilungen von Akutkrankenhäusern befürch- tet der Bundesverband Deut- scher Privatkrankenanstalten, falls der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) 2000plus zum 1. April wirk- sam wird. Nach Berechnun- gen des Verbandes würden die operativen Leistungen von

Belegärzten dann mit höch- stens 50 Prozent der Punkt- zahl honoriert, die Vertrags- ärzte im Rahmen des ambu- lanten Operierens abrechnen können. Die Privatkliniken werden in ihrem Anliegen durch den Bundesverband Deutscher Belegärzte sowie den Berufsverband der Frau- enärzte und den der Orthopä- den unterstützt.

Der Bundesverband der Privatkrankenanstalten mo- niert, dass im operativen Ka- pitel 31.2.1 für die belegärztli- chen Leistungserbringer die geltenden Punktwerte pau- schal gekürzt werden sollten.

Eine Kostendeckung sei nicht gewährleistet, weil die einge- rechneten Assistenzarztge- bühren ebenfalls abgewertet würden. Zudem seien bisher keine überprüfbaren Kalku- lationsgrundlagen offen gelegt worden. Die derzeitige Fas- sung des EBM 2000plus ent- halte zum Teil erheblich ver- ringerte Bewertungsrelatio- nen für belegärztliche Opera- tionen in Höhe bis zu maxi- mal 30 Prozent des Fallpau- schalenkatalogs 2005. HC A K T U E L L

A

A3376 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 5010. Dezember 2004

D

ie deutsche und die fran- zösische Ärzteschaft sind sich einig in der Ablehnung der aktiven Sterbehilfe. Das haben die Präsidenten der Bundesärztekammer und der französischen Ärztekammer, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe und Dr. Michel Du- cloux, bei einer gemeinsamen Vorstandssitzung Ende No- vember in Berlin hervorgeho- ben. Der Schutz des Lebens

müsse bis zum Lebensende gelten, forderte Ducloux. Ob ein Patient der Gesellschaft zur Last falle oder nicht, dürfe dabei kein Kriterium sein.

Für Patienten und für Ärzte, die in schwierigen Situatio- nen Entscheidungen zu tref- fen hätten, müsse Rechtssi- cherheit bestehen.

Darauf zielt das „Gesetz über die Rechte der Kranken am Lebensende“, das am 30.

November von der französi- schen Nationalversammlung verabschiedet wurde. Es si- chert Ärzten Straffreiheit zu, die auf Wunsch unheilbar Kranker die Behandlung einstellen oder begrenzen.

Patienten können unter Be- rufung auf das Gesetz auch künstliche Ernährung ableh- nen. Wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist, seinen Willen aber schriftlich niedergelegt und einer Per-

son seines Vertrauens mitge- teilt hat, bleibt ein Arzt, der daraufhin auf eine lebensver- längernde Behandlung ver- zichtet, ebenfalls straffrei.

Entscheidungsautonomie des Patienten am Lebensende dürfe nicht zur aktiven Ster- behilfe führen, mahnte Du- cloux. Diese bleibt in Frank- reich weiterhin strafbar.

Hoppe verwies auf die Nie- derlande. Dort werde offen zugegeben, dass die gesetzlich zugelassene aktive Sterbehil- fe aus Kostengründen betrie- ben werde. Einig waren sich deutsche und französische Ärztevertreter, dass der Ruf, aktive Sterbehilfe zu gestat- ten, an Resonanz verliere, wenn es eine gute Palliativme- dizin gebe. Hoppe informierte die französischen Gäste über die Gesetzespläne von Bundesjustizmi- nisterin Brigitte Zy- pries zur Verbind- lichkeit von Patien- tenverfügungen.

Gemeinsam bera- ten wurden die Aus- wirkungen der eu- ropäischen Verfas- sung auf die Sozial- und Gesundheitspo- litik und Fragen des Medizinstudiums.

Deutsche und fran- zösische Kammerrepräsentan- ten halten nichts davon, den von den europäischen Bil- dungsministern angestrebten zweistufigen Aufbau des Hoch- schulstudiums mit Bachelor- und Master-Abschluss auch auf die Medizinerausbildung auszudehnen. Die Integration von theoretischen und kli- nisch-praktischen Studienele- menten dürfe nicht konterka- riert werde. Zudem bestehe die Gefahr einer Qualifikati- onseinbuße, wenn Mediziner ohne ärztliches Vollstudium zugelassen würden. Stü Kammerpräsidenten Hoppe (l.) und Ducloux

bei einer gemeinsamen Sitzung in Berlin

Sterbebegleitung

Neues Gesetz in Frankreich

Kammerpräsidenten gegen aktive Sterbehilfe

Foto:Daniel Rühmkorf

Z

ahlreiche Ärzte haben im Rahmen der Medica vom 24. bis 27. November in Düs- seldorf die Gelegenheit ge- nutzt, sich auf der KlinikInsel

des Deutschen Ärzteblattes über Klinikarbeitgeber zu in- formieren. Geschäftsführer, Personalverantwortliche und Chefärzte von Krankenhäu- sern und Klinikketten stan- den für Gespräche zur Verfü- gung: St. Marien-Hospital Hamm, Wicker-Kliniken, St.

Franziskus Stiftung Mün- ster, Fachkrankenhaus Coswig, ASB-Gesund- heitszentrum, Wittgen- steiner Kliniken, Medic- lin, MTG Malteser Trä- gergesellschaft, SRH- Kliniken, Sana-Klini- kum Remscheid, Maria Hilf Kranken- und Pfle- geanstalten.

Ebenfalls gut besucht war das KarriereForum auf der KlinikInsel, das Informationen zu Fra- gen des Berufseinstiegs und der Karriereplanung bot.

Dort fanden täglich Podiums- veranstaltungen und Klinik- Präsentationen statt. JF KlinikInsel auf der Medica: Informatio-

nen und Beratung zur Karriereplanung

Arbeitsmarkt

Umgekehrte Vorzeichen

Klinikarbeitgeber warben um Ärzte.

Foto:DÄV

DÄ online: Zwei Fortbildungseinheiten aktiv

Die Fortbildungseinheit „Bildgebende Diagnostik bei der Abklärung des Kopfschmerzes“ aus Heft 45 kann noch bis zum 16. Dezember 2004 un- ter www.aerzteblatt.de/cme bearbeitet werden. Einsendeschluss der zertifizierten Fortbildung „Kopfschmerz und Auge“ aus Heft 49 ist der 13. Januar 2005.

Referenzen

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