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Archiv "Fortbildung: Fortgesetzte Ignoranz" (28.03.1991)

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SGB V ins Leben gerufenen Medizi- nischen Dienstes sind sie allemal.

Angesichts solcher Vorurteile fragt es sich, ob der MD der Krankenkas- sen tatsächlich daran interessiert ist, fachlich qualifizierte Ärztinnen und Ärzte zu beschäftigen und sie in ih- rem Interesse an einer frei gewähl- ten firmen- und produkt-unabhängi- gen Fortbildung zu unterstützen.

Gerade die Bundesärztekam- mer-Kongresse haben über Jahr- zehnte den Beweis erbracht, daß sie die Anforderungen an eine moder- ne, praxisnahe Fortbildung in hohem Maße erfüllen. In der seriösen medi- zinischen Presse ebenso wie vom Sachverständigenrat für die Konzer- tierte Aktion im Gesundheitswesen werden die Veranstaltungen der Bundesärztekammer als vorbildlich

und unverzichtbar bezeichnet. In denjenigen Bundesländern, in denen vom Gesetzgeber her Bildungsurlaub gewährt wird, sind denn auch in den meisten Fällen die Anträge von Ärz- ten auf Bildungsurlaub anstandslos genehmigt worden. Grundlage dafür sind die jeweiligen Arbeitnehmer- Weiterbildungsgesetze. Dies sollten auch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen zur Kenntnis neh- men. Sie haben nicht das Recht, ein abfälliges Verdikt über hoch aner- kannte Fortbildungsveranstaltungen zu verhängen und als Dienstherr den sozialmedizinisch tätigen Ärzten vor- zuschreiben, ob sie in Castrop-Rau- xel oder in Meran oder in Davos ih- rer Verpflichtung zur berufsbeglei- tenden Fortbildung nachkommen wollen. Dr. Harald Clade DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

R KOMMENTAR

Fortbildung

Fortgesetzte Ignoranz

Es ist schon erstaunlich, wel- chem Vorurteil die Internationalen Fortbildungskongresse der Bundes- ärztekammer bei Nicht-Ärzten in staatlichen und halbstaatlichen Äm- tern und nicht zuletzt in Gerichten be- gegnen. Ohne sich vom Fortbildungs- eifer der Ärztinnen und Ärzte aus al- len Regionen Deutschlands zu über- zeugen (beim jüngsten 39. Internatio- nalen Fortbildungskongreß der Bun- desärztekammer und der Österreichi- schen Ärztekammer in Davos im März 1991 war die Teilnehmerzahl mit rund 650 so hoch wie lange nicht mehr), wird die Qualität der Kongresse in Frage gestellt. Es wird zu Maßrege- lungen gegriffen, die schlicht als Schi- kane und Ausfluß eklatanter Un- kenntnis einzustufen sind.

Vorurteile gegen Kongreßfortbildung

Geradezu grotesk und beleidi- gend müssen die ebenso bürokrati- schen wie unbelehrbaren Auslassun- gen des Geschäftsführers des Medi- zinischen Dienstes der Krankenver- sicherung in Bayern eingestuft wer- den, der sich zum Oberschiedsrich- ter der ärztlichen Fortbildung auf- schwingen will. Konkret: Ein Antrag einer Ärztin jenes Dienstes, die ihre berufliche Verpflichtung zur regel- mäßigen Fortbildung ernst nimmt und einen Antrag auf einen knapp bemessenen Bildungsurlaub stellte, wurde mit dem Hinweis abgeschmet- tert, „diese Art von Fortbildungsver- anstaltungen hätten nicht den Rang, daß hierzu eine Reise ins Ausland zu begründen ist". Ohne eigene Sach- kenntnis wird sodann das Vorurteil wiederholt, die Fortbildungsveran- staltungen der Bundesärztekammer würden in der Öffentlichkeit recht kritisch gesehen und nicht immer zum Ansehen der Ärzteschaft beitra- gen.

Mag solche Ignoranz auch nicht die Regel sein, symptomatisch für die anmaßende Entscheidungskom- petenz und Machtfülle des durch das

Gesetzliche Krankenkassen

Bereits zwei Jahre nach dem In- krafttreten des Gesundheits-Re- formgesetzes scheint der Trend zur Ausgabensenkung im Gesundheits- wesen gebrochen. In nahezu allen Leistungsbereichen melden die ge- setzlichen Krankenkassen wieder spürbare Ausgabenzuwächse. Insge- samt lagen 1990 die Ausgaben deut- lich über den Einnahmen. Dennoch ist im Laufe dieses Jahres nicht mit Beitragssatzanhebungen auf breiter Front zu rechnen, wie den Mitteilun- gen der Kassen zu entnehmen ist.

6 Prozent mehr Ausgaben Die Allgemeinen Ortskranken- kassen verzeichneten in 1990 eine Ausgabensteigerung um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Ein- nahmen blieben mit einem Plus von 5,2 Prozent dahinter zurück. In den einzelnen Leistungsbereichen gab es folgende Entwicklung: ärztliche Be- handlung + 5,6 Prozent, zahnärztli- che Behandlung + 5,1 Prozent, Zahnersatz — 0,5 Prozent, Arzneimit- tel + 5,3 Prozent, Heil- und Hilfs- mittel + 6 Prozent, Krankenhaus +

6 Prozent und Krankengeld + 12,2 Prozent.

Ähnlich sieht die Bilanz bei den Ersatzkassen aus. Der Verband der Angestellten- und Arbeiter-Kran- kenkassen nennt folgende Zahlen:

ärztliche Behandlung + 5,56 Pro- zent, zahnärztliche Behandlung + 3,58 Prozent, Zahnersatz — 7,47 Pro- zent, Arzneimittel + 6,12 Prozent, Heil- und Hilfsmittel + 2,91 Prozent und Krankenhaus + 8,20 Prozent.

Die Ausgabensteigerung der Ersatz- kassen betrug insgesamt 6,26 Pro- zent, während der Anstieg des Grundlohns bei lediglich 4,97 Pro- zent lag.

Bei den Betriebskrankenkassen war das Verhältnis von Ausgaben- steigerung und Einnahmen noch et- was ungünstiger: 6,4 Prozent mehr Ausgaben je Mitglied standen 3,2 Prozent mehr Einnahmen je Mit- glied gegenüber. Die einzelnen Lei- stungsbereiche entwickelten sich so: Ärztliche Behandlung + 4,3 Prozent, zahnärztliche Behandlung + 3,5 Prozent, Zahnersatz — 11,7 Prozent, Arzneimittel + 5 Prozent, Heil und Hilfsmittel + 8,1 Prozent, Krankenhaus + 7 Prozent. JM

In 1990 wieder mehr Ausgaben als Einnahmen

A-1048 (24) Dt. Ärztebl. 88, Heft 13, 28. März 1991

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