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Archiv "GESUNDHEITSREFORM : Schwere Niederlage" (05.02.1993)

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Ärzten diese inkonsequente Schaukelpolitik bis zur See- krankheit mit Schwindel und Erbrechen, für die es — weil Privatvergnügen — natürlich keine Medikamente auf Kas- senrezept gibt, erleiden dür- fen.

Meine Motivation zum Sparen wird genauso gren- zenlos sein wie meine Wut.

Harry Reuer, Brücken- straße 24, W-7300 Esslingen

GESUNDHEITSREFORM Zum Gesundheits-Strukturge- setz:

Schwere Niederlage

Das GSG ist nun verab- schiedet, und wir müssen wahrscheinlich damit leben.

Wir Ärzte ziehen uns vorerst vom Kampfplatz zurück und lecken unsere Wunden. Wir brauchen nicht zu kapitulie- ren, wir müssen aber der Tat- sache ins Auge sehen, daß wir eine schwere Niederlage erlit- ten haben. Diese war eigent- lich zu erwarten: auf der ei- nen Seite stand eine große, potentiell mächtige Gruppe, zersplittert in Haus-, Fach-, Krankenhaus-, Chef-, beam- tete und andere Ärzte, die dem Gedanken eines Burg- friedens offenbar noch nicht nähergetreten waren, auf der anderen Seite stand eine feste Allianz (oder Komplott?) aus sonst verfeindeten Interes- sengruppen, die das GSG oh- ne Rücksicht auf Grundge- setz und ähnliche lästige Klei- nigkeiten gegen jeden ver- nünftigen, sachkundigen Rat der Hauptbetroffenen durch- setzte.

Was können wir Ärzte daraus lernen? Wir haben ei- nige Dinge erreicht, oder bes- ser gesagt, behalten, die wahrscheinlich bei einer der nächsten Novellierungen des GSG fallen werden, nachdem der Gesetzgeber gemerkt hat, wie einfach es ist, gegen Ärz- te Gesetze zu machen. Ferner mußten wir feststellen, daß Nur-Eingaben und Nur-Vor- schläge und Nur-Diskussio- nen ideologisch verblendete Gesetzesmacher nicht von

der Richtung, in die sie sich verrannt haben, abbringen werden. Ferner mußten wir feststellen, daß die Reaktio- nen von Krankenkassen und Gesetzgebern panisch wur- den, als zum Beispiel im Kreis Kleve einige böse Buben un- ter den Zahnärzten laut dar- über nachdachten, ihre Kas- senzulassung zurückzugeben.

Übrigens, was würde passie- ren, wenn alle Ärzte und Zahnärzte Deutschlands ihre Kassenzulassung zurückgä- ben? Durch die panischen Reaktionen ermutigt, möchte ich antworten: wahrscheinlich nichts. Ich denke, daß wir Ärzte eine ungeheure Macht haben, wenn wir uns ihrer be- wußt sind und wenn wir einig sind. Ich erinnere an den so- genannten „Bleistiftstreik"

der Krankenhausärzte im Jahr 1970, der, da konsequent durchgeführt, umgehend eine gerechtere Vergütung des Bereitschaftsdienstes er- brachte. Ich erinnere an den Streik der Anästhesisten in Frankreich vor drei Jahren, den Streik der israelischen Ärzte vor zwei Jahren, beide wegen schlechter Bezahlung, den zweitägigen Warnstreik der portugiesischen Ärzte in diesem Jahr, die im Rahmen einer Reform des Gesund- heitswesens ihren Beamten- status verlieren sollen. Wenn diese Kollegen, die ja auch den Hippokratischen Eid kennen, berechtigt sind, aus vordergründig materiellen Motiven harte Maßnahmen zu ergreifen, dann sind wir deutschen Ärzte es erst recht, wenn es darum geht, Schaden am Patienten durch schlechte Gesetze zu verhindern. Wenn sich unsere Standesvertretun- gen weiterhin ihrer üblichen vornehmen Zurückhaltung befleißigen, ja geradezu vor nachdrücklicheren — und wahrscheinlich wirksameren

— Maßnahmen warnen, dann kann man sich ungefähr aus- rechnen, in welcher Situation sich Patienten und Ärzte in vielleicht zehn Jahren befin- den werden.

G. Osmialowski, Wilhelm- Anton-Hospital, Voßheider Straße 214, W-4180 Goch

Basisinformation Berigiobin®:

Wirkstoff: Immunglobulin vom Menschen Zusammensetzung: 1 ml enthält: Immunglobulin vom Menschen 160 mg Aminoessigsäure (GlyCin), Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke.

Anwendungsgebiete: - Substitution' bei Anti- körpermangelsyndromen wie a) Agammaglobulin- ämie und Hypogammaglobulinämie auch therapie- bedingt, z.B. durch Kortikosteroide, Zytostatika, Strahlen- oder andere immunsuppressive Thera- pie b) protrahierte transitorische Hypogammaglo- bulinämie, insbesondere des Frühgeborenen.

- Prophylaxe der Hepatitis A.

Gegenanzeigen: Bei Vorliegen einer schweren Thrombozytopenie oder anderen Gerinnungs- störungen, bei denen intramuskuläre Injektionen kontraindiziert sind, darf Beriglobin nicht an- gewendet werden. Vorsicht ist geboten bei Pati- enten mit der extrem seltenen Konstellation eines absoluten IgA-Mangels mit gleichzeitigem Vorhan- densein von Antikörpern gegen IgA.

Nebenwirkungen: Gelegentlich kann es zu vor- übergehendem Druckschmerz an der Injektions- stelle, zu Hautreaktionen sowie Temperatur- erhöhung kommen. Selten sind Übelkeit und Erbrechen sowie Kreislaufreaktionen (z.B. Puls- beschleunigung, Pulsverlangsamung, Blutdruck- abfall, Schweißausbruch, Schwindel) und aller- goide Reaktionen (z.B. mit Hautrötung, Quaddel- bildung, Atembeschwerden), in Einzelfällen bis hin zum Schock. Insbesondere bei unbeabsichtigter intravasaler Injektion können Symptome bis zum Schock auftreten. Daher sollte in diesen Fällen eine längerfristige Überwachung (etwa 2 Stunden) erfolgen. Sofortmaßnahmen in Abhängigkeit vom Schweregrad: Antihistaminika; ggf. Adrenalin, hochdosiert Kortikosteroide, Volumenauffüllung, Sauerstoff.

* Für die Substitution bei Antikörpermangel steht auch intravenös anwendbares Immunglobulin zur Verfügung.

Weitere Angaben zu Beriglobin

Lagerung und Haltbarkeit: Beriglobin ist bei +2 bis +8° C aufzubewahren. Es darf nach Ablauf des auf Packung und Behältnis angegebenen Verfalldatums nicht mehr angewendet werden.

Geöffnete Ampullen sind sofort zu verbrauchen.

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren!

Handelsformen: Ampullen mit 2 ml DM 24,11;

Ampullen mit 5 ml DM 50,03; 10 Ampullen zu 2 ml;

10 Ampullen zu 5 ml; (Preis lt. A. T. einschl. MwSt./

Stand Oktober 1992).

Hersteller:

Behringwerke AG Postfach 11 40 3550 Marburg/Lahn Behringwerke AG

Medizinische Information und Verkauf Postfach 12 12

6237 Liederbach 1

BEHRING

Al -232 (12) Dt. Ärztebl. 90, Heft 5, 5. Februar 1993

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