MEDIZIN DISKUSSION
Lipid-Stoffwechselveränderungen und die Folgen bei
postmenopausalen Frauen
Nicht nur Rechenfehler 1. Der Autor sagt sinngemäß:
die jährliche Todesrate bei Fauen in der Menopause beruht zu etwa zwölf Prozent auf ischämischen Herz-/Gehirnkrankheiten und zu einem Prozent auf Brustkrebs. Der Autor stützt diese Aussage auf sei- ne Tabelle 5; diese hat er einer Ar- beit von Lafferty und Mitarbeitern aus dem Jahre 1985 entnommen.
Tabelle 5 besagt: von 32 Millionen Frauen in der Menopause sterben jährlich neun Prozent an Herzin- farkt, drei Prozent an Hirngefäß- krankheiten, ein Prozent an Brust- krebs und 0,1 Prozent an Korpus- karzinom. Das bedeutet: spätestens nach acht Jahren lebt von den ur- sprünglichen 32 Millionen keine einzige Frau mehr. Wie sich zum Glück herausstellt, haben sich Laf- ferty und Mitarbeiter um eine volle Zehnerpotenz verrechnet. Die rich- tigen Todesraten in Prozent lauten also in der gleichen Reihenfolge:
0,9; 0,3; 0,1; 0,01.
Zum Vergleich: 1985 lebten in der damaligen Bundesrepublik 11,7 Millionen Frauen im Alter von 50 Jahren und darüber. Die Todesursa- chenstatistik 1985 weist für sie fol- gende Todesraten in Prozent aus:
0,6; 0,04; 0,1; 0,01. Die Übereinstim- mung ist also recht gut bis auf die zerebralen Gefäßkrankheiten; aber gerade für diese weist die Diagno- senklassifikation einen breiten Er- messensspielraum aus (2).
2. Der Autor bemerkt beiläu- fig: das chronologische Alter ist se- kundär. Nach der Todesursa- chenstatistik 1985 sterben in der Al- tersklasse 50 bis 54 Jahre 589 Frau- en an Herzinfarkt (Todesrate 0,04 Prozent). In der Altersklasse 75 bis 79 Jahre sterben 16 099 Frauen an
Zu dem Beitrag von Prof. Dr. med.
J. Matthias VVenderlein in Heft 14/1994
Herzinfarkt (Todesrate 1,6 Prozent) (2). Die absoluten Zahlen der Ster- befälle steigen also auf das 27fache an. Dieser Anstieg ist nicht mehr auf die erloschene Ovarialfunktion zurückzuführen. Es handelt sich vielmehr um die geschlechtsspezifi- sche Altersdisposition zur Koronar- sklerose.
3. Wie bereits die Originalzah- len der Framingham-Studie zeigen, besteht bei Frauen kein Zusam- menhang zwischen der Höhe des Cholesterinspiegels und der Mani- festation einer Koronarsklerose (1).
Daher erübrigt es sich auch bei Frauen in der Menopause, lipidsen- kende Maßnahmen einzuleiten, schon gar nicht mit der problemati- schen Ostrogensubstitution.
Literatur beim Verfasser Prof. Dr. med. Herbert Immich Sandkamp 9 d
25826 St. Peter-Ording
Schlußwort Zu 1
Bei den Inzidenzangaben von Lafferty et al. muß es Promille statt Prozent heißen. Das ändert nichts an der hier interessierenden Rele- vanz postmenopausaler Östrogen- substitution zur Protektion kardio- vaskulärer Morbidität. Deren Mor-
talität ist postmenopausal um einen Faktor 10 (?) häufiger als infolge Mammakarzinom und Korpuskarzi- nom. Auf letztere beide, hormonab- hängige gynäkologische Krebse wurde bisher so sehr bei Kontrain- dikationsüberlegungen geachtet, daß die obigen Protektionsaspekte dabei unberechtigterweise „unter- gingen". Der Häufigkeitsfaktor 10 sollte zum Umdenken führen, vor allem, wenn unter Substitution die heute obligate Östrogen-Gestagen- Kombination gegen ein mögliches Krebsrisiko bedacht wird.
Zu 2
Es wird richtig vermerkt, daß es eine geschlechtsspezifische Alters- disposition zur Koronarsklerose gibt. Dieses Risiko ist wesentlich durch die Ovarialfunktion determi- niert, insbesondere bei Frauen, die weder aktiv noch passiv rauchen.
Am beeindruckendsten zeigt sich das bei der Gruppe von Frauen, die in relativ jungem Alter, etwa mit 30 Jahren aus verschiedenen Indika- tionen operativ kastriert und die da- mit fehlende Ovarialfunktion nicht substituiert wurde. Hier kommen kardiovaskuläre Erkrankungen um bis zu 20 Jahre früher vor, als bei je- nen Frauen mit natürlicher Me- nopause nach dem 50. Lebensjahr.
Analog verhält es sich mit dem zweiten metabolischen Aspekt, nämlich der Osteoporose, die we- sentlich früher und häufiger auftritt, als zu erwarten.
Wie „unwichtig" Alter sein kann, ist von jugendlichen Lei- stungssportlerinnen mit länger an- haltender Amenorrhoe bekannt.
Diese müssen wegen drohender Osteoporose substituiert werden.
Wie sich hier eine mehrjährig erlo- schene oder massiv erniedrigte Ovarialfunktion infolge Streß auf Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 51/52, 26. Dezember 1994 (47) A-3577
MEDIZIN
Lipidstoffwechsel und Gefäßsystem auswirkt, ist noch zu klären — wegen glücklicherweise kleiner Fallzahlen aber prospektiv schwierig. Frauen mit sehr früher Menopause, etwa mit 40 Jahren, gehören unter meta- bolischen Aspekten substituiert, um dem vorzeitigen Altern entgegenzu- wirken.
Zu 3
Die Framingham-Studie kann leider nicht auf alle Fragen zufrie- denstellende Antworten geben.
Neuere epidemiologische Studien haben den Vorteil, daß es wesent- lich mehr — wenn auch immer noch relativ wenig — postmenopausale Frauen gibt, die längerfristig eine metabolisch-protektiv geeignete Ostrogen-Gestagen-Substitution er- halten. Die Korrelation Gesamt- cholesterin — Koronarsklerose ist zu ergänzen mit HDL/LDL und deren Relation!
Zusammenfassend gibt es an der Kausalität fehlender Östrogene
— metabolische Veränderungen hin- sichtlich ihrer klinischen Relevanz keinen Zweifel. Jugendliche mit ausgeschalteter Ovarialfunktion, jüngere Frauen nach operativer Ka- stration und Frauen mit früher Me- nopause wurden hier wiederholt an- geführt zum Verständnis für jene, die großen epidemiologischen Stu- dien nicht glauben oder als Gegen- argument auf die „keineswegs un- problematische Östrogensubstituti- on" hinweisen.
Letztere Kritik hat zwei we- sentliche rationale Gründe: Bei der Östrogentherapie wird leider zu we- nig auf Art und Dosis geachtet! Nur so lassen sich aber der metabolische Benefit erzielen und Nebenwirkun- gen gering halten oder vermeiden.
Leider sind „Rote Liste" und Bei- packzettel diesbezüglich schon längst überholungsbedürftig. Sonst werden weiter Östrogene zur post- menopausalen Substitution mit Östrogenen in Ovulationshemmern unberechtigterweise gleichgesetzt!
Prof. Dr. med.
J. Matthias Wenderlein Universitäts-Frauenklinik Prittwitzstraße 43
89075 Ulm
DISKUSSION
Zu der Bekanntgabe des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer in Heft 11/1994
Datenschutz
Unter Ziffer 2.3 finden sich auch einige Sätze zum Datenschutz.
1. Der Text enthält den Sprach- gebrauch, der auf einen Irrtum schließen läßt. Es heißt dort „Spei- cherung der erforderlichen perso- nenbezogenen und medizinischen Daten". Natürlich sind auch die me- dizinischen Daten personenbezo- gen, wenn der Datensatz nicht voll- ständig anonymisiert ist. Es könnte sich hier das Mißverständnis aus- sprechen, daß nur die sogenannten
Schlußwort
Unter 2.3 soll der Inhalt der Einverständniserklärung des Spen- ders dargestellt werden. Die Formu- lierungen sind daher im Zusammen- hang mit den im Abschnitt 1.6 und 1.7 beschriebenen unterschiedlichen Aufgaben des Zentralregisters und der Dateien zu sehen. Für die Adressaten der Richtlinien — Ärzte und medizinisches Personal, die im Bereich der Knochenmarkspende tätig sind oder zukünftig tätig wer- den — soll deutlich gemacht werden, daß die Dateien sowohl die Anga- ben zur Person (Name, Geburtsda- tum, Geschlecht und Wohnort) als auch deren medizinische Daten er- heben und speichern. Das Zentral-
Angaben zur Person (Name, Ge- burtsdatum, Geschlecht, Wohnort, Arbeitgeber und so weiter) perso- nenbezogen seien.
2. Wenn Daten wirklich so weit anonymisiert sind, daß ein Perso- nenbezug nicht mehr hergestellt werden kann, so sind es im Sinne der Gesetze keine personenbezoge- nen Daten mehr und ihre Weiterga- be bedarf keines Einverständnisses.
3. Man würde wünschen, daß an dieser Stelle genauere Regeln dafür angegeben werden, wie weit die Anonymisierung gehen muß.
Ein Weglassen des Namens macht die Zuordnung zu einer bestimmten Person noch nicht unmöglich.
Dr. Friedrich Heubel Datenschutzbeauftragter Klinikum der Philipps- Universität Marburg Baldingerstraße 35043 Marburg
register dagegen erhält nur die an- onymisierten und mit einer Kenn- ziffer versehenen, für die Transplan- tation wichtigen Daten. Die Gefahr eines Mißverständnisses sehe ich nicht.
Im übrigen wurde das System der Suche für Knochenmarkspen- der, das durch den Bundesminister für Gesundheit initiiert wurde und der Richtlinie zugrunde liegt, in en- ger Abstimmung mit dem Bundes- beauftragten für den Datenschutz aufgebaut.
Mitglied des Arbeitskreises:
MRin Dr. jur. Doris Cramer Bundesministerium für Gesundheit Am Probsthof 78 a
53121 Bonn
Richtlinien für die
allogene Knochenmark- transplantation mit
nichtverwandten Spendern
A-3578 (48) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 51/52, 26. Dezember 1994