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Archiv "AOK-Modell: „Abo-Arzt“ zum Billigtarif" (20.01.1995)

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AOKModell

„Abo-Arzt" zum Billigtarif

W

enn es einen PR-Preis für Krankenkassen gä- be, dann wäre die AOK mit ihrem Vorstoß zum „Hausarzt- Abo" erster Anwärter auf eine sol- che Auszeichnung. Just zur selben Zeit, als der Bundesgesundheitsmi- nister hinter verschlossenen Türen die ersten Gespräche zur Vorberei- tung der dritten Reformstufe im Gesundheitswesen mit Vertretern der Ärztschaft führte, machten sich die Denker und Lenker der AOK auf sämtlichen Fernsehbildschir- men und Nachrichtenseiten der Zeitungen breit. Keine Frage: Zeit- punkt und Methode der öffentli- chen Werbekampagne waren gut gewählt.

Gefüttert vom AOK-Bundes- verband konnten die Medien nicht nur die dürftige Tatsache vermel- den, daß die Seehoferschen An- hörungen auf dem Bonner Peters- berg begonnen haben. Nein, auch

„konkrete" Inhalte und mutmaßli- che Ergebnisse ließen sich bereits publikumswirksam präsentieren.

Sozusagen auf einen Schlag erfuhr

TV-Dokumentation

D

er an einer unheilbaren Muskelkrankheit leiden- de Cees möchte nicht mehr länger leben. Er bittet des- halb seinen Hausarzt, ihm beim Sterben zu helfen. Über die letzten Stationen seines Lebens und sei- nen Tod berichtete im Dezember eine Fernsehreportage. „Tod auf Verlangen" war der Titel dieser er- sten Dokumentation aktiver Ster- behilfe in den Niederlanden, die vom Norddeutschen Rundfunk ausgestrahlt wurde.

In den Niederlanden, wo akti- ve Euthanasie unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft wird, löste der Film vor allem we- gen der minutenlangen Sterbesze- ne Betroffenheit und teilweise scharfe Kritik aus. Und das zu

die ganze Nation, worin das künfti- ge Wohl der ambulanten ärztlichen Versorgung bestehen werde: im

„abonnierten" Hausarzt zu Son- dertarifen. Wer sich für ein Jahr an einen Hausarzt bindet und sich im- mer erst von diesem behandeln läßt, könne mit einem Nachlaß auf seinen (AOK-) Kassenbeitrag rech- nen Immerhin vermeide dieses Verfahren Mehrfachuntersuchun- gen und ermögliche eine ebenso qualifizierte wie gezielte Überwei- sung zur eventuell notwendigen Weiterbehandlung. In der Schweiz seien so Einsparungen von bis zu 20 Prozent erzielt worden.

Was die breite Öffentlichkeit bestaunte und die „Bild-Zeitung"

prompt als „sensationellen AOK- Plan" verbreitete, ist in Wahrheit ein ziemlich alter Hut, den nie- mand so recht haben möchte. Im- merhin läuft das Modell (zumin- dest für die Betroffenen) auf das Ende ihrer freien Arztwahl hinaus.

Und schließlich sehen viele Kriti- ker darin den Einstieg in die Zwei- Klassen-Medizin

Recht. So ist diese Passage für den Zuschauer nicht nur schwer erträg- lich, sondern sie ist außerdem auch überflüssig. Dennoch sollte man die Ausstrahlung der Reportage grundsätzlich begrüßen, da der Film als Diskussionsbeitrag se- henswert war. Entgegen möglicher Annahmen, daß die Ärzte in den Niederlanden mit der Todesspritze schnell bei der Hand sind, zeigt die Dokumentation, wie schwer es sich der Arzt (jedenfalls in dem ge- schilderten Fall) mit seiner Ent- scheidung gemacht hat. „Bin ich schon so verrückt, daß ich einen Menschen töten kann?", fragt er sich einmal. Erst als auf seine wie- derholte Frage, ob er wirklich ster- ben wolle, ihm Cees antwortet, daß er es mehr als zuvor wolle, leitet er

Bevor ein solches Modell auch nur teilweise Realität werden kann, müssen ohnehin erst die ge- setzlichen Grundlagen geschaffen werden. Mit entsprechenden Er- probungsregelungen wäre dies möglich. Allerdings müßten diese dann eindeutig die Freiwilligkeit in den Vordergrund stellen — auf sei- ten der Patienten, aber auch bei den Ärzten. Käme es schließlich dazu, wäre das spektakulär präsen- tierte „AOK-Hausarzt-Abo" wohl auch in der öffentlichen Diskussi- on schnell wieder das, was es von vornherein gewesen ist: ein Modell unter vielen. Wie Versicherte sich dann entscheiden, bleibt abzuwar- ten. Und der Bundesgesundheits- minister? Nun, der hat erst kürz- lich die Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb unter den Kassenarten veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem, daß

„Hausbesuche" von Kassenvertre- tern vorher zu vereinbaren oder schriftlich anzukündigen sind.

Schwere Zeiten also für (AOK-) Drückerkolonnen ... JM

das Verfahren zur Befürwortung der Euthanasie ein.

Und hier zeigt sich, wie me- chanisch in unserem Nachbarland die neue Euthanasie-Gesetzge- bung gehandhabt wird. Fast auto- matisch hakt der zweite hinzugezo- gene Arzt die Kriterien zur Befür- wortung der aktiven Sterbehilfe ab. Es bestehe keine Hoffnung auf Heilung, die Schmerzen seien un- erträglich, der Tod stehe kurz be- vor, also stehe einer aktiven Ster- behilfe nichts mehr im Wege.

Abgesehen davon, daß es bei- spielsweise nach Ansicht der Deut- schen Hospizhilfe sehr wohl Me- thoden der Schmerzlinderung ge- geben hätte, zeigt sich hier eine ge- wisse Kälte, die zumindest zu den- ken gibt. Kli

Tod auf Verlangen"

Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 3, 20. Januar 1995 (1) A-73

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