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FORUM-4-2020-ASV-Lungentumore

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K VB FORUM 4/2020

KVB INTERN 22

D

ie neueste Anlage zur ASV- Richtlinie „Tumoren der Lunge und des Thorax“

tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Ge- sundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschlie- ßend können interessierte Ärzte ein interdisziplinäres Behandlungs- team gründen und dieses beim er- weiterten Landesausschuss Bay- ern (eLA Bayern) anzeigen.

Behandelbare Patientengruppen Die neue Anlage umfasst die Diag- nostik und Behandlung von Patien- ten mit Tumoren der Lunge und des Thorax ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Das bedeutet, es ist entweder als Primärtherapie oder als adjuvante oder neoadju- vante Therapie eine Strahlenthera-

pie und/oder systemische medi- kamentöse Tumortherapie indi- ziert, die einer interdisziplinären oder komplexen Versorgung bezie- hungsweise einer besonderen Ex- pertise oder Ausstattung bedarf.

Eine Zuordnung der Erkrankungen anhand der ICD-10-Codes ist in der entsprechenden Anlage 1.1a unter www.g-ba.de/beschluesse/

4128/ zur ASV-Richtlinie zu finden.

Benötigte Fachgruppen Die Teamleitung dürfen Fachärzte für Innere Medizin und Pneumolo- gie, Hämatologie und Onkologie oder Thoraxchirurgie übernehmen.

Zusätzlich zu diesen drei Fachgrup- pen bedarf es im Kernteam eines Facharztes für Strahlentherapie (bei Herztumoren zusätzlich: Facharzt für Innere Medizin und Kardiologe und Facharzt für Herzchirurgie).

Darüber hinaus wird das Team noch um weitere Ärzte verschiedener Fachgruppen ergänzt, die im Be- darfsfall hinzuzuziehen sind.

Behandlungsumfang

Die abrechenbaren Gebührenord- nungspositionen sind in der Anlage, respektive im Appendix, aufgeführt.

Darunter befinden sich auch sie-

ben Leistungen, die bislang nicht Bestandteil des Einheitlichen Be- wertungsmaßstabs (EBM) sind (Abschnitt 2 des ASV-Appendix).

Mindestmengen

Um an der ASV-Indikation „Tumoren der Lunge und des Thorax“ teil- nehmen zu können, muss das Kern- team mindestens 70 Patienten mit gesicherter Diagnose nachweisen.

Zusätzlich muss ein Hämatoonko- loge durchschnittlich 120 Patien- ten mit soliden oder hämatologi- schen Neoplasien pro Quartal be- handeln. Alternativ kann auch ein anderer Arzt des Kernteams eine durchschnittliche Zahl von 80 Pa- tienten mit soliden Neoplasien pro Quartal als Nachweis erbringen.

Details zu den Mindestmengen und zu allen anderen Voraussetzungen finden Sie im Beschluss auf der Internetseite des G-BA unter www.g-ba.de in der Rubrik Be- schlüsse/Ambulante spezialfach- ärztliche Versorgung/Ambulante spezialfachärztliche Behandlung/

Richtlinie ambulante spezialfach- ärztliche Versorgung § 116b SGB V –Tumorgruppe 5: Tumoren der Lunge und des Thorax.

Katharina Günther (KVB)

Patienten mit Tumoren der Lunge und des Thorax können künftig von einem interdisziplinären Team im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) behandelt werden. Hierfür wurde mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in seiner Sitzung am 19. Dezember 2019 der Grundstein gelegt.

ASV: BESCHLUSS ZU TUMOREN DER LUNGE UND DES THORAX

Sobald die neueste Anlage zur ASV-Richt- linie „Tumoren der Lunge und des Thorax“ ver-

abschiedet ist, können interes- sierte Ärzte ein

interdisziplinä- res Behandlungs- team gründen.

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