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Assistenz für behinderte Menschen im Krankenhaus - Dringlichkeitsantrag der CDU (Drucksache 20/288)

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– 1 –

B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 20/288

Landtag

20. Wahlperiode 25.02.2020

Dringlichkeitsantrag der Fraktion der CDU

Unterstützung für Menschen mit Behinderung in den Krankenhäusern Bremens sicherstellen!

Die Genesung eines Menschen mit Behinderung kann erheblich unterstützt werden, wenn die gewohnte Assistenz auch im Krankenhaus zur Verfügung steht. Insofern erscheint es auch als durchaus sinnvoll, die auf Bundesebene bereits seit längerem geführte Diskussion durch ein positives Signal aus Bremen zu unterstützen. Doch die Frage nach der Assistenz ist für behin- derte Menschen, die vor einem Krankenhausaufenthalt stehen, nicht die einzige Hürde, die zu nehmen ist. Durch völlig unterschiedlich ausgeprägte Behinderungen ergeben sich auch große Unterschiede bezüglich der Aufenthaltsqualität in der oftmals nicht einmal ausreichend barrie- refreien Krankenhauslandschaft. Während sich die gesetzlichen Fragen zur Assistenz tatsäch- lich nur auf Bundesebene lösen lassen, gibt es aber auch jetzt und hier vor Ort Möglichkeiten, behinderten Menschen den Krankenhausaufenthalt zu erleichtern und somit die Genesung zu befördern. Weder die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und alle weiteren Dienste, noch die Krankenhäuser können aus der Verpflichtung entlassen werden, ihren Beitrag zur Umset- zung des Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention zu leisten.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1. das Bremische Krankenhausgesetz (BremKrhG) in § 22 „Patientinnen und Patienten mit besonderem Betreuungsbedarf“ in Anlehnung an das Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG) § 20 a „Belange von Menschen mit Behinderung“ zu konkretisieren;

2. darauf hinzuwirken, dass zwischen einer Einrichtung der Eingliederungshilfe oder einem weiteren Dienst einerseits und den Krankenhäusern andererseits im Sinne der Patienten möglichst eng kooperiert wird und verlässliche Ansprechpartner benannt werden;

3. die Konzepte der bremischen Krankenhäuser mit Blick auf den Umgang mit behinderten Patienten wenigstens partiell öffentlich und überprüfbar zu machen;

4. die Einhaltung der Verpflichtung der Krankenhäuser bei Neu-, Um- und Erweiterungsbau- ten die baulichen und sonstigen Anlagen, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommuni- kationseinrichtungen barrierefrei bauen zu müssen, sicherzustellen;

5. darauf hinzuwirken, dass Ansprüche auf eine Assistenz in der Einzelfallregelung nach dem Krankenhausentgeltgesetz, insbesondere nach § 2 KHEntgG vermehrt geltend gemacht werden können;

6. das Medizinische Zentrum für erwachsene behinderte Menschen (MZEB) in der Realisie- rung zu beschleunigen.

(2)

– 2 – Beschlussempfehlung:

Sigrid Grönert, Rainer Bensch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU

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