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Assistenz für behinderte Menschen im Krankenhaus - Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE (Drucksache 20/260)

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B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Drucksache 20 /260

Landtag 04.02.20

20. Wahlperiode

Antrag

der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE Assistenz im Krankenhaus für Menschen mit Behinderungen sicherstellen!

Leben mit Beeinträchtigung bedeutet, auf die Unterstützung anderer Men- schen angewiesen zu sein, um gesellschaftliche Teilhabe und Unterstützung im Alltag realisieren zu können. Die persönliche Assistenz bietet die Möglichkeit, diese Unterstützung zu erhalten. Persönliche Assistentinnen/Assistenten unter- stützen bei der Ernährung, bei der Kommunikation, der Körperpflege, der Mo- bilität und überall dort, wo sie gebraucht werden. Damit ist es Menschen mit Beeinträchtigungen möglich, sich intensiver in die Gesellschaft zu integrieren.

Um die persönliche Assistenz zu nutzen, haben Menschen mit Behinderungen in der Regel zwei Möglichkeiten. Die weitaus meisten Menschen mit Behinde- rungen beziehen ihre Assistenzleistungen im sogenannten Dienstleistungsmo- dell. Dabei sind die Assistentinnen/Assistenten zumeist bei einem Dienstleister, zum Beispiel einem Pflege- oder Assistenzdienstdienst angestellt, und die Ar- beitsorganisation und Sicherstellung der Kostenübernahme wird vom Dienst- leister übernommen. Nur vergleichsweise wenige Menschen mit Be- hinderungen organisieren ihre Assistenzleistungen hingegen im Rahmen des sogenannten Arbeitgebermodells. Hierbei melden Menschen mit Behinderun- gen einen kleinen Betrieb an und stellen die Assistenzkräfte direkt bei sich ein.

Sie müssen dann Steuern und Abgaben bezahlen und die Arbeitsabläufe selbst organisieren. Diese Form der Assistenzorganisation betrifft nur einen geringen Teil der Assistenznehmerinnen/Assistenznehmern, da sie oft schwierig zu rea- lisieren ist.

Menschen mit Behinderung, die dauerhaft von einem persönlichen Assistenten oder einer Assistentin im Alltag unterstützt werden, benötigen diese Unterstüt- zung meistens auch während eines Krankenhausaufenthaltes. Dies gilt auch für diejenigen, die zuhause von Angehörigen unterstützt werden. Höchst prob- lematisch ist die Mitnahme von Assistenzkräften in Krankenhäuser oder in Vor- sorge- sowie Rehabilitationseinrichtungen für jene Menschen mit Be- hinderungen und chronischen Erkrankungen, die ihre Assistenz nicht über das Arbeitgebermodell organisieren. Das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches sieht in § 11 Absatz 3 zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus nämlich vor, dass die Träger der Sozialhilfe die Kosten für eine persönliche As- sistenz während eines akutstationären Krankenhausaufenthalts nur dann zu übernehmen haben, wenn der betroffene Mensch mit Behinderungen die As- sistenz im sogenannten Arbeitgebermodell selbst organisiert; nicht aber, wenn beispielsweise ein ambulanter Pflegedienst beauftragt wurde. Auch Personen, die in einer stationären Einrichtung leben und so ebenfalls ihre Assistenz oder Unterstützung nicht selbst organisieren, haben enorme Schwierigkeiten, die er- forderliche Unterstützung im Krankenhaus zu erhalten. Bezogen auf alle Men- schen mit Behinderungen im Bundesgebiet, die Anspruch auf Assis- tenzleistungen haben, organisiert nur etwa mehr als jede zwanzigste betroffene Person ihre Assistenz eigenständig. Für den Großteil der Betroffenen ist daher keine gesicherte Grundlage zur Finanzierung ihrer notwendigen Assistenz ge- geben. Dadurch wird die notwendige medizinische Versorgung dieser Perso- nengruppe teilweise extrem erschwert und gefährdet. Das durch Artikel 25 der

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UN-Behindertenrechtskonvention garantierte Recht behinderter Menschen auf gleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu allen allgemeinen Diensten des Gesundheitssystems ist verletzt.

Auch die Bremer und Bremerhavener Selbsthilfe sowie die hiesigen Leistungs- anbieter berichten von fehlender Unterstützung und Assistenz im Kranken- haus. Hier bedarf es finanzieller und gesetzlicher Regelungen, so fordert es auch der Bremer Landesteilhabebeirat.

Es ist deutlich, dass – auch im Sinne einer Gleichbehandlung – die rechtliche Grundlage für einen Weiterbezug der Leistungen beziehungsweise zur Siche- rung der Versorgungskontinuität im Krankenhaus für alle Assistenznehmerin- nen und Assistenznehmer geschaffen werden muss.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine rechtliche Grundlage für einen Weiterbezug der Assistenzleistungen und damit zur Sicherung der Versorgungskontinuität im Krankenhaus für alle Assistenznehmerinnen/Assistenznehmer geschaffen wird – unabhängig davon, nach welchem Modell die beanspruchten Assistenzleis- tungen organisiert sind.

Der Bürgerschaft ist innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung zu berichten.

Holger Welt, Birgitt Pfeiffer, Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

Ilona Osterkamp-Weber, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Olaf Zimmer, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE

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