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Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 29. Juni 2016 (Drucksache 16/12334)

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Aktie "Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 29. Juni 2016 (Drucksache 16/12334)"

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(1)

Vorlage

an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

/^W-2021

Seite 1 von 1

Aktenzeichen 02102-22-11 B4 bei Antwort bitte angeben

Überblick über die Arbeits- und Personalsituation in der Finanzverwaltung zum Stichtag 01.01.2021

RR Peter Liesenhoff/

StAfr Veronika Jansen Telefon (0211)4972-2412

(0211)4972-2336

Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 29. Juni 2016 (Drucksache 16/12334) wurde die Landesregierung gebeten, einen jährlichen Überblick über die Arbeits- und Personalsituation in der Finanzverwaltung vorzulegen und bei deren künftiger Ausrichtung die Erkenntnisse des Lenkungskreises

„Finanzverwaltung der Zukunft" zu berücksichtigen.

Der aktuelle Bericht „Überblick über die Arbeits- und Personalsituation in der Finanzverwaltung zum Stichtag 01.01.2021" mit Informationen zum Lenkungskreis „Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen" ist beigefügt.

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Lutz Lienenkämper

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Dienstgebäude und

Lieferanschrift:

Jägerhofstr. 6 40479 Düsseldorf Telefon (0211) 4972-0 Telefax (0211) 4972-2750 Poststelle@fm.nrw.de www.fm.nrw.de

Öffentliche Verkehrsmittel:

U74 bis U79 Haltestelle

Heinrich Heine Allee

17

VORLAGE

17/4952

A07/1, A07

(2)
(3)

über die Arbeits- und Personaisituation in der

zum

Stichtag01.01.2021

(4)

Aufbau der Finanzverwaltung ... 3

Arbeitssituation in der Finanzverwaltung ... 4

1. Veranlagung Einkommensteuer - Arbeitnehmer... 4

1.1 Veranlagung Einkommensteuer-Arbeitnehmer Pflichtveranlagung... 6

1.2 Veranlagung Einkommensteuer - Arbeitnehmer Antragsveranlagung... 7

2. Veranlagung Einkommensteuer- Landwirte, Gewerbetreibende, Freiberufler... 7

3. Veranlagung von Gesellschaften... 9

4. Betriebsprüfung... 10

5. Steuerfahndung... 10

Personalsituation in der Finanzverwaltung ... 11

Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen ... 15

(5)

VorwörtVEi n leitu IK|

Mit dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP vom 29. Juni 2016 (Drucksache 16/12334) hat der Landtag Nordrhein-Westfalen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen für ihre hervorragende Arbeit gedankt. Angesichts der hohen Professionalität, des hervorragenden Ausbildungsstandes und der ausgeprägten Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein gleichmäßiger und rechtmäßiger Vollzug der Steuergesetze gewährleistet.

Die Landesregierung wurde gebeten, einen jährlichen Überblick über die Arbeits- und Personalsituation in der Finanzverwaltung vorzulegen und bei der künftigen Ausrichtung der Finanzverwaltung die Erkenntnisse des Lenkungskreises „Finanzverwaltung der Zukunft" zu berücksichtigen.

Mit Vorlage vom 15.06.2020 hatte ich Sie darüber informiert, dass sich das Projekt „Finanzverwaltung der Zukunft" inhaltlich neu ausrichten wird. Damit einher geht auch ein neuer Name: „Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen"

- denn die Zukunft ist in unserer Verwaltung längst Alltag geworden.

Der Bericht „Überblick über die Arbeits- und Personalsituation in der Finanzverwaltung zum Stichtag 1. Januar 2017" wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen am 17. März 2017 erstmalig übersandt.

Der vierte Folgebericht zum Stichtag 1. Januar 2021 wird dem Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hiermit vorgelegt.

(6)

Aufbau der Fiii.-ui^v^ii'wdtung

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ist dreistufig aufgebaut. Die Oberstufe bilden - als oberste Landesbehörde - das Ministerium der Finanzen mit Sitz in Düsseldorf, sowie drei dem Ministerium unmittelbar nachgeordnete Landesoberbehörden. Landesoberbehörden sind das Rechenzentrum der Finanzverwaltung, das Landesamt für Besoldung und Versorgung sowie das Landesamt für Finanzen.

Daneben führt das Ministerium der Finanzen auch die Fach- und Dienstaufsicht über die Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Finanzverwaltung Nordrhein- Westfalen. Im Einzelnen sind das die Hochschule für Finanzen, die Landesfinanzschule sowie die Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung.

Mit ihren beiden Standorten in Köln und Münster bildet die Oberfinanzdirektion NRW als Landesmittelbehörde die Mittelstufe der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung. Die Oberfinanzdirektion ist Aufsichtsbehörde über die insgesamt 129 Finanzämter. Die 129 Finanzämter gliedern sich in 104 Festsetzungsfinanzämter, 15 Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfung sowie 10 Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung.

(7)

Ärbeitssituation in der Hnanzverwaltung

Die Finanzverwaltung hat den Auftrag, Gesetze zu vollziehen, aber auch Hinweise auf gesetzlichen Anpassungsbedarf zu geben. Dabei orientiert sie sich an vier gleichwertigen strategischen Zielen: Aufgabenerfüllung (Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitnähe), Wirtschaftlichkeit, Mitarbeiter- Orientierung und Bürgerorientierung.

Bei gleichmäßiger Verfolgung aller strategischen Ziele stellt sich die Arbeitstage in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen zum 1. Januar 2021 wie folgt dar:

1. Veranlagung Einkommensteuer - Arbeitnehmer

In diesen Bereich fallen Einkommensteuererklärungen von Bürgerinnen und Bürgern, die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, Renteneinkünften und/oder sonstigen Einkünften erzielen. Bei Betrachtung der Arbeitstage in diesem Bereich ist nach Antrags- und Pflichtveranlagungsfällen zu unterscheiden:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Einkommen im Wesentlichen aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen, können ihre Einkommensteuererklärung grundsätzlich innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beim Finanzamt einreichen, sie müssen es aber nicht. Eine Veranlagung, also eine Festsetzung der Einkommensteuer mittels Steuerbescheid, erfolgt in diesen Fällen nur auf Antrag. Der Antrag wird mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt. Die Steuererklärung für das Jahr 2017 kann beispielsweise bis zum 31. Dezember 2021 eingereicht werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die neben ihrem Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte der oben genannten Einkunftsarten erzielen, die sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte haben eintragen lassen und/oder deren Steuerabzug vom Lohn nach den Steuerklassen II, III, V oder VI bereöhnet wird, sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

(8)

Die gesetzliche Abgabefrist endet für steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2017 zum 31.

Mai, für Veranlagungszeiträume ab 2018 zum 31. Juli des Folgejahres. Für steuerlich beratene Bürgerinnen und Bürger endet die gesetzliche Abgabefrist für die Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2017 zum 31.

Dezember des Folgejahres, für Veranlagungszeiträume ab 2018 zum 28.

Februar des Zweitfotgejahres. Die Steuererklärungen für das Jahr 2017 waren beispielsweise bis zum 31. Mai 2018 bzw. bis zum 31. Dezember 2018 abzugeben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verlängerung derAbgabefrist beantragt werden.

Im Folgenden werden für die letzten beiden Kalenderjahre jeweils die zum 31. Dezember erledigten und noch zu erledigenden Einkommensteuerfälle getrennt nach Antrags- und Pflichtveranlagungen dargestellt. Die Abbildung erfolgt jeweils differenziert nach den letzten beiden Veranlagungszeiträumen, da durch die jeweils über den 31. Dezember des

Folgejahres hinausgehenden Abgabefristen nicht sämtliche Steuererklärungen bis zum Ablauf des Folgejahres bei der Finanzverwaltung eingegangen und auch nicht erledigt sind,

(9)

1.1-Veranlagung Einkommensteuer-Arbeitnehmer Pflichtveranlagung

500.000

EINKOMMENSTEUER ARBEITNEHMER

- PFLICHTVERANLAGUNGEN -

3.000.000

2.500.000

2.000.000

1.500.000

1.000.000

KJ 2019

1%

99% i !;/••%.

KJ 2020

2% ! !!/•%.

98%

vz vz 2017 2018

vz 2018

Anteil nicht erledigter Fälle an insgesamt zu erledigenden Fällen

Anteil erledigter Fälle an insgesamt zu erledigenden Fällen

VZ = Veranlagungszeitraum

Von den für den Veranlagungszeitraum 2017 insgesamt zu erledigenden Fällen (2.524.105) wurden bis zum 31. Dezember 2019 rund 99%, also 2.493.393 Fälle erledigt. Von den für den Veranlagungszeitraum 2018 insgesamt zu erledigenden Fällen (2.567.851) wurden bis zum 31. Dezember 2020 rund 98%, also 2.521.825 Fälle erledigt. Die Veranlagungsarbeiten sind somit abgeschlossen. Von den für den Veranlagungszeitraum 2019 insgesamt zu erledigenden Fällen (2.621.103) wurden bis zum 31. Dezember 2020 rund 83%, also 2.170.044 Fälle erledigt.

(10)

1.2.Veranlagung Einkommensteuer-Arbeitnehmer Antragsveranlagung

Bis zum 31. Dezember 2019 wurden für den Veranlagungszeitraum 2017 1.727.711 Fälle erledigt. Bis zum 31. Dezember 2020 wurden für den Veranlagungszeitraum2018 1.791.197 Fälle, für den Veranlagungszeitraum 2019 1.518.683 Fälle erledigt. Die Anzahl der für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu erledigenden Fälle ist für dieses Fallsegment nicht ermittelbar, da keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht.

2. Veranlagung Einkommensteuer- Landwirte, Gewerbetreibende, Freiberufler

In diesen Bereich fallen Einkommensteuererklärungen von Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Einkommen zumindest zum Teil aus land- und forstwirtschaftlicher, gewerblicher und/oder selbständiger Tätigkeit (aus Gewinneinkünften) erzielen.

Die Bürgerinnen und Bürger sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung innerhalb der gesetzlichen Abgabefrist (vgl.

Textziffer 1) verpflichtet.

Im Folgenden werden die für die letzten beiden Kalenderjahre jeweils zum 31. Dezember erledigten und noch zu erledigenden Einkommensteuerfälle dargestellt. Die Abbildung erfolgt auch hier jeweils differenziert nach den letzten beiden Veranlagungszeiträumen.

(11)

EINKOMMENSTEUER NATÜRLICHER PERSONEN

- MIT GEWINNEINKÜNFTEN -

KJ 2019 KJ 2020

2.000.000

97% 97'

1.500.000

1,000.000

l 52%

500.000

l

vz vz 2017 2018

54%

i:~'""

1 ^

i i

vz vz 2018 2019

Anteil nicht erledigter Fälle an insgesamt zu erledigenden Fällen

Anteil erledigter Fälle an insgesamt zu erledigenden Fällen

VZ = Veranlagungszeitraum

Von den für den Veranlagungszeitraum 2017 insgesamt zu erledigenden Fällen (1.848.889) wurden bis zum 31. Dezember 2019 rund 97%, also 1.784.423 Fälle erledigt. Von den für den Veranlagungszeitraum 2018 insgesamt zu erledigenden Fällen (1.863.308) wurden bis zum 31. Dezember 2020 rund 97%, also 1.799.214 Fälle erledigt. Die Veranlagungsarbeiten sind somit im Wesentlichen abgeschlossen.

Von den für den Veranlagungszeitraum 2019 insgesamt zu erledigenden Fällen (1.866.640) wurden bis zum 31. Dezember 2020 rund 54%, also 1.001.151 Fälle erledigt.

Durch die in steuerlich beratenen Fällen verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Dezember bzw. bis zum 29. Februar gingen zahlreiche Steuererklärungen erst Ende des Jahres 2020 bzw. Anfang des Jahres 2021 ein, so dass deren Bearbeitung erst im Laufe des Jahres 2021 erfolgen

kann.

(12)

3. Veranlagung von Gesellschaften

In diesen Bereich fallen Steuererklärungen von Personen- und Kapitalgesellschaften sowie sonstigen Körperschaften. Die Steuererklärungen sind innerhalb der gesetzlichen Abgabefrist (vgl.

Textziffer 1) abzugeben.

Im Folgenden werden die für die letzten beiden Kalenderjahre jeweils zum 31. Dezember erledigten und noch zu erledigenden Steuerfälle dargestellt.

Die Abbildung erfolgt auch hier differenziert nach den letzten beiden Veranlagungszeiträumen.

VF;RANLA(3UNG GESELLSCHAFTEN

KJ 2019 KJ 2020

700.000

600.000

500.000

400.000

300.000

200.000

-100.000

96% 96'

43% 44%

vz 2017

vz 2018

vz vz 2018 2019

Anteil nicht erledigter Fälle an insgesamt zu erledigenden Fällen

i ! Anteil erledigter Fälle an insgesamt zu erledigenden Fällen

VZ = Veranlagungszeitraum

(13)

Von den für den Veranlagungszeitraum 2017 insgesamt zu erledigenden Fällen (648.653) wurden bis zum 31. Dezember 2019 rund 96%, also 625.381 Fälle erledigt. Von den für den Veranlagungszeitraum 2018 insgesamt zu erledigenden Fällen (659.949) wurden bis zum 31. Dezember 2020 rund 96 %, also 636.548 Fälle erledigt. Die Veranlagungsarbeiten sind somit im Wesentlichen abgeschlossen.

Von den für den Veranlagungszeitraum 2019 insgesamt zu erledigenden Fällen (666.110) wurden bis zum 31. Dezember 2020 rund 44%, also 296.246 Fälle erledigt.

Der Anteil der steuerlich beratenen Fälle ist in diesem Fallsegment relativ hoch. Durch die in steuerlich beratenen Fällen verlängerte Abgabefrist bis zum 31. Dezember bzw. bis zum 29. Februar gingen zahlreiche Steuererklärungen erst Ende des Jahres 2020 bzw. Anfang des Jahres 2021 ein, so dass deren Bearbeitung erst im Laufe des Jahres 2021 erfolgen kann.

4. Betriebsprüfung

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 34.648 Betriebsprüfungen abgeschlossen (Vorjahr: 40.757 Betriebsprüfungen). Die Summe des infolge dessen festgesetzten Mehrergebnisses beträgt 3.297.747.455 € (Vorjahr:

3.177.851.802 €).

5. Steuerfahndung

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 4.005 Fahndungsprüfungen abgeschlossen (Vorjahr: 4.526 Fahndungsprüfungen). Die Summe des infolge dessen festgesetzten Mehrergebnisses beträgt 1.584.417.065 € (Vorjahr: 915.437.968 €).

10

(14)

»fil »onalsituatlon iu doiri Finanzämtern

Besetzung in den Festsetzungsfinanzämtern

Finanzämter

Nr. und Bezeichnung 1

101 Dinslaken 102Viersen

103Düsseldorf-Altstadt 105Düsseldorf-Nord 106 Düsseldorf-Süd 107 Duisburg-Hamborn 109 Duisburg-Süd 111 Essen-NordOst 112 Essen-Süd 113 Geldern 114 Grevenbroich 115 Kempen 116Kleve 117Krefeld 119 Kamp-Lintfort 120Mülheim. a.d. Rühr 121 Mönchengladbach 122 Neuss

123 Oberhausen-Nord 124 Oberhausen-Süd 126 Remscheid 128 Solingen 130Wesel

131 Wuppertal-Barmen 132Wuppertal-Elberfeld 133Düsseldorf-Mitte 134 Duisburg-West 135 Hilden

139Velbert

147 Düsseldorf-Mettmann 201 Aachen-Stadt

202 Aachen-Kreis 203 Bergheim

Beschäftigte in Stellen

(Arbeits-lst) 2

109,3 190,5 194,5 218,1 236,6 115,1 144,2 260,5 263,5 148,1 189,2 129,2 225,4 245,7 217,2 164,9 279,2 262,1 88,6 88,6 107,2 167,6 116,8 138,8 174,6 224,3 154,2 109,3 163,7 190,2 309,5 289,8 219,5

Personen 3

134 218 215 228 259 131 158 284 293 170 216 152 254 272 249 186 317 296 105 108 124 186 138 155 191 248 180 236 198 210 348 326 250

Teilzeit in

Stellen

4 47,7 62,5 41,4 39,1 43,0 34,3 33,0 69,0 60,3 32,3 49,2 44,6 50,5 74,2 62,8 42,4 68,7 64,7 27,6 28,9 42,6 31,7 35,2 36,7 56,7 50,5 50,8 63,4 60,2 39,4 69,3 74,8 56,7

Personen 5

72 88 61 54 64 48 46 100

88 53 75 67 77 110

93 63 101 96 43 46 59 46 54 50 74 74 76 93 84 56 103 112 88

%

6

54 40 28 24 25 37 29 35 30 31 35 44 30 40 37 34 32 32 41 43 48 25 39 32 39 30 42 39 42 27 30 34 35

11

(15)

Finanzämter

Nr. und Bezeichnung 1

204 Bergisch Gladbach 205 Bonn-lnnenstadt 206 Bonn-Außenstadt 207 Düren

208 Erkelenz 209 Euskirchen 210 Geilenkirchen 211 Schleiden 212 Gummersbach 213Jülich

214 Köln-Altstadt 215Köln-Mitte 216Köln-Porz 217Köln-Nord 218Köln-Ost 219Köln-Süd 220 Siegburg 221 Wipperfürth 222 Sankt Augustin 223 Köln-West 224 Brühl

230 Leverkusen 301 Ahaus 302 Altena 303 Arnsberg 304 Beckum

305 Bielefeld-lnnenstadt 306 Bochum-Mitte 307 Borken 308 Bottrop 309 Brilon 310 Bünde 311 Steinfurt 312Coesfeld 313 Detmold

314 Dortmund-West 315 Dortmund-Hörde 316 Dortmund-Unna 317 Dortmund-Ost

Beschäftigte in Stellen

(Arbeits-lst) 2

249,6 203,9 178,0 181,9 124,3 119,9 151,4 94,7 176,8

81,7 151,1 145,3 133,2 244,6 164,7

217,9.

324,4 78,9 308,4 237,9 232,8 221,3 192,1 78,6 138,3 144,7 162,0 165,0 212,1 97,5 113,5 106,2 223,8 154,9 290,0 151,2 171,1 235,9 188,4

Personen 3

284 232 203 203 146 143 176 121 202

94 164 160 147 272 177 227 372 93 324 254 263 254 226 86 151 170 183 181 248 108 130 130 261

189 336

169

191 268 211

Teilzeit in

Stellen

4 71,1 58,1 49,7 45,9 45,4 41,4 48,6 35,9 44,5 22,3 18,3 36,8 22,7 57,6 24,3 37,4 95,5 28,2 82,0 51,9 57,5 65,4 58,2 16,0 36,6 46,3 40,1 41,6 63,4 28,9 32,7 46,7 61,1 66,1 87,4 38,8 52,7 52,9 44,0

Personen 5

108 84 73 69 65 63 72 54 71 34 28 54 36 81 34 56 139

41 120

73 82 97 92 22 57 70 56 57 99 42 49 68 94 99 127

56 72 80 63

%

6

38 36 36 34 45 44 41 45 35 36 17 34 24 30 19 25 37 44 37 29 31 38 41 26 38 41 31 31 40 39 38 52 36 52 38 33 38 30 30

12

(16)

Finanzämter

Nr. und Bezeichnung 1

319 Gelsenkirchen 321 Hagen

322 Hamm 323 Hattingen 1324 Herford

325 Herne l 326 Höxter

327 Ibbenbüren 328 Iserlohn 329 Lemgo 330 Lippstadt 331 Lübbecke 332 Lüdenscheid 333 Lüdinghausen 334 Meschede 335 Minden

336 Münster-Außenstadt 337 Münster-lnnenstadt

l 338 Olpe 339 Paderborn 340 Recklinghausen 341 Schwelm

342 Siegen 343 Soest 345 Warburg 346 Warendorf 347 Wiedenbrück l 348 Witten

349 Bielefeld-Außenstadt 350 Bochum-Süd

351 Gütersloh 1359 Mari

Beschäftigte in Stellen

(Arbeits-lst) 2

174,1 157,8 212,2 76,8 141,4 106,8 104,1 207,9 186,3 78,1 134,2 107,7 120,0 144,7 77,3 210,7 159,5 209,7 133,5 295,0 212,8 96,1 261,6 168,7 52,3 125,9 161,2 127,4 160,1 178,8 228,1 279,2

Personen 3

202 180 241 86 152 119 121 248 212 87 154 125 138 174 90 237 176 232 156 335 246 109 282 190 60 149 189 143 181 201 264 312

Teilzeit in

Stellen

4 58,2 39,4 55,9 21,6 34,6 23,2 35,6 60,1 47,4 22,4 39,7 22,9 43,5 48,4 22,1 54,5 45,4 51,6 37,0 94,8 52,6 30,5 68,3 45,3 17,8 45,0 48,0 33,9 41,5 50,6 67,7 71,7

Personen 5

81 59 80 29 50 35 88 94 70 30 60 36 61 72 33 81 67 71 58 133

81 43 99 65 25 68 74 50 60 71 100 109

%

6

40 33 33 34 33 29 73 38 33 34 39 29 44 41 37 34 38 31 37 40 33 39 35 34 42 46 39 35 33 35 38 35

13

(17)

Besetzung in den Finanzämtern für Groß- und Konzernbetriebsprüfung

Finanzämter

Nr. und Bezeichnung 1

|170GKBP-FAD'dorfl 171 GKBP-FA D'dorf II 172 GKBP-FA Essen 173GKBP-FAKrefeld 174GKBP-FABergLand 176GKBP-FAM'Gladbach

|270GKBP-FAKöln

|271 GKBP-FA Aachen

|272GKBP-FABonn 1371 GKBP-FA Bielefeld 1372 GKBP-FA Herne 1373 GKBP-FA Detmold 1374 GKBP-FA Dortmund 1375 GKBP-FA Hagen 1376 GKBP-FA Münster

Beschäftigte in Stellen

(Arbeits-lst) 2

123,7 120,6 126,0 135,3 97,5 95,8 181,2 130,8 133,8 123,6 160,0 120,6 134,1 150,1 148,0

Personen 3

132 128 134 144 105 101 193 136 142 134 168 130 144 158 160

Teilzeit in

• Stellen 4 27,9

19,6 21,0 21,3 21,5 15,8 24,2 12,8 17,8 26,6 22,0 23,2 35,1 26,1 34,0

Personen 5

37 27 29 29 29 21 34 18 24 37 29 31 46 34 43

%

6

28 21 22 20 28 21

18 13 17 28 17 24 32 22 27

Besetzung in den Finanzämtern für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung

Finanzämter

Nr. und Bezeichnung 1

181 STRAFA D'dorf 182 STRAFA Essen 183 STRAFA Wuppertal 281 STRAFA Aachen 282 STRAFA Bonn 283 STRAFA Köln 381 STRAFA Bielefeld 382 STRAFA Bochum 383 STRAFA Hagen 384 STRAFA Münster

Beschäftigte in Stellen

(Arbeits-lst) 2

185,1 101,5

63,6 55,6 93,8 141,3 116,1 141,5 104,8 120,1

Personen 3

194 107 70 60 99 148 119 155 110 127

Teilzeit in

Stellen

4 18,6 10,8 15,6 8,6 15,8 22,3 18,1 22,5 15,1 23,1

Personen 5 25,0 15,0 21,0 12,0 21,0 29,0 23,0 32,0 20,0

30

%

6

13 14 30 20 21 20 19 21 18 24

14

(18)

Öäy „Finanzverwalhing der Zukunft" ist die „Fiinanzverwaltung iw Nordrhein-Westfalon"

Mit Vorlage vom 15.06.2020 wurde bereits mitgeteilt, dass sich das Projekt

„Finanzverwaltung der Zukunft" inhaltlich neu ausrichten wird. Damit einher geht auch ein neuer Name: „Finanzverwaltung für Nordrhein-Westfalen" - denn die Zukunft ist in unserer Verwaltung längst Alltag geworden.

Die großen Trends derdemographischen Entwicklung und Digitatisierung, aber auch Veränderungen in den Erwartungshaltungen und Lebensgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger stellen täglich neue, teilweise komplexe, Herausforderungen an unsere Verwaltung.

Daraus resultieren zugleich neue Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und umgekehrt haben viele Beschäftigte auch veränderte En/vartungshaltungen an einen attraktiven Arbeitgeber.

Diesen Herausforderungen wollen wir uns mit unseren bewährten Stärken - der Verlässlichkeit unserer Verwaltung und hohen Qualität der Arbeit aller Beschäftigten - stellen.

Vor diesem Hintergrund hat der Lenkungskreis beschlossen, künftig schwerpunktmäßig folgende Themen zu bearbeiten:

• Sen/iceorientierung

• Digitalisierung

• Struktur- und Prozessoptimierung

• Personalgewinnung und Personalbindung

Zu jedem Themenfeld werden oder wurden bereits Workshops durchgeführt.

In diesen Workshops haben neben dem Ministerium der Finanzen auch Vertreterinnen und Vertreter der Finanzämter, der Oberfinanzdirektion, des Rechenzentrums, der Bildungseinrichtungen und der Personal- /Schwerbehindertenvertretung sowie Externe mit ihrer Expertise teilgenommen.

Enefalls Berücksichtigung fanden die Ergebnisse der Bürger- und Mitarbeiterbefragung.

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Ziel ist es, das aktuelle Arbeitsprogramm auf den Prüfstand zu stellen und durch interne und externe Expertise neue Impulse zu finden. Hierbei sollen konkrete Themen und Handlungsfelder identifiziert und entsprechende Handlungskonzepte entwickeln werden.

Die Ergebnisse aller Workshops werden in der ersten Hälfte des Jahres 2021 final erstellt und im Lenkungskreis vorgestellt. Auf dieser Basis wird der Lenkungskreis dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

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