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Der Grosse Rat des Kantons Bern
Le Grand Conseil du canton de Berne
Mittwoch (Nachmittag), 20. November 2013
Finanzdirektion
62 2013.1148 Motion 215-2013 Knutti (Weissenburg, SVP)
Stellenabbau in der Zentralverwaltung, anstatt auf dem Buckel der Schwächsten
Parlamentarischer Vorstoss
Vorstoss-Nr.: 215-2013
Vorstossart: Motion
Richtlinienmotion: ☐
Geschäftsnummer: 2013.1148 Eingereicht am: 02.09.2013 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein
Eingereicht von: Knutti (Weissenburg, SVP) (Sprecher/in) Berger (Aeschi , SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Ja
Dringlichkeit gewährt: Ja 05.09.2013
RRB-Nr.: 1352/2013 vom 16. Oktober 2013 Direktion: Finanzdirektion
Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat: Ablehnung
Stellenabbau in der Zentralverwaltung, anstatt auf dem Buckel der Schwächsten
Der Regierungsrat wird aufgefordert, in der Zentralverwaltung bei sämtlichen Direktionen, ab einer Gehaltsklasse 20 und Gehaltsstufe 25 (ausgenommen Mitglieder des Regierungsrates) einen Stellenabbau von 2 Prozent vorzunehmen und den eingesparten Betrag bei den vorgese- henen Kürzungen in der Betreuung von Kranken, älteren Menschen und Behinderten zu kom- pensieren.
Begründung:
Der Regierungsrat hat den Bericht zur Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP) verabschiedet.
Das von der Regierung vorgeschlagene ASP-Gesamtpaket entlastet den Staatshaushalt mit dem Ziel, im Jahr 2014 ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich zu begrüssen. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind aber aus unserer Sicht zu einseitig verteilt, und es wird bei den Kaderstellen in der Zentralverwaltung ab Gehaltsklasse 20 und Gehaltsstufe 25 (Jahreslohn ab ca. 100 000 Franken) praktisch kein Stellenabbau vorgeschlagen. Die ASP soll gemäss Vorschlag der Regierung mittelfristig zu einem Abbau von 600 Stellen führen. Betrof- fen sind dabei aber insbesondere der Bildungsbereich, der Behindertenbereich und der Bereich Kantonspolizei. Ab der Gehaltsklasse 20, Gehaltsstufe 25 werden Lohnzahlungen von über 100 000 Franken getätigt ohne Sozialzulagen, welche das Kantonsbudget sehr belasten.
Für die Bevölkerung ist es wenig nachvollziehbar, wenn bei Organisationen wie bei der Spitex und in Behindertenheimen, also auf dem Buckel der Schwächsten, gespart werden soll, während die Chefetagen verschont bleiben. Wenn die ASP wirken soll, ist dort anzusetzen, wo nicht die Leistung an der Bevölkerung leidet, sondern wo mit Effizienzsteigerungen Geld und Stellen ge-
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spart werden können.
Antwort des Regierungsrats
Der Regierungsrat hat in einem strukturierten Prozess und auf der Basis eines klar definierten, methodischen Vorgehens in einem mehrere Monate dauernden Verfahren die am 28. Juni 2013 veröffentlichten Entlastungsmassnahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) erarbeitet.
Dank diesen Entlastungsmassnahmen ist es dem Regierungsrat gelungen, dem Grossen Rat in einem schwierigen finanzpolitischen Umfeld für das Jahr 2014 einen Voranschlag mit einem Überschuss in der Laufenden Rechnung von 6 Mio. Franken sowie einem Finanzierungsüber- schuss von 24 Mio. Franken vorzulegen.
Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Entlastungsmassnahmen aus der ASP 2014 teil- weise hart und für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger mit Einschnitten verbunden sind.
Trotzdem erachtet er die Massnahmen in Anbetracht der finanzpolitischen Situation insgesamt als politisch vertretbar. Die in Aussicht genommenen Massnahmen führen bereits in den ver- schiedensten Bereichen zu einem erheblichen Stellenabbau. Massnahmenunabhängig zusätzlich Kader- und Spezialistenstellen abzubauen, hätte ein weiteres Anwachsen der Zeitguthaben so- wie eine erhöhte Fehleranfälligkeit bei der Leistungserstellung zur Folge, da das verbleibende Personal zusätzliche Aufgaben erledigen müsste. Ein allfälliger weiterer Personalabbau kommt für den Regierungsrat nur in Frage, wenn damit explizit und konkret auch genau bestimmte Auf- gaben der Verwaltung abgebaut werden. Zudem müsste ein solcher Personalabbau nicht auf eine bestimmte Lohnkategorie beschränkt werden, wie das der Motionär will; vielmehr müsste es dem Regierungsrat überlassen werden zu entscheiden, wie und bei welchen Funktionen eine allfällige weitere Vorgabe i.S. Stellenabbau (verbunden mit dem konkreten Aufgabenverzicht) umzusetzen wäre.
Dem Regierungsrat liegen seit der Verabschiedung seines Berichtes zur ASP 2014 an den Gros- sen Rat vom 26. Juni 2013 keine neuen Erkenntnisse vor, welche ihn in Bezug auf die Mass- nahmen der ASP 2014 eine andere politische Haltung einnehmen liessen. Vor diesem Hinter- grund hält er weiterhin an den von ihm erarbeiteten Massnahmen der ASP 2014 fest und lehnt die vorliegende Motion ab.
Der Regierungsrat beantragt:
Ablehnung
Die Haushaltsdebatte wurde unabhängig der Reihenfolge der Geschäfte im Detailprogramm in Themenblöcken zusammengefasst geführt. Deshalb erscheint der Wortlaut der Haushaltsdebatte – das heisst, die Diskussionen über die Traktanden 60–109 – alle unter dem Geschäftstitel
«2013.0889 Bericht Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014)»). Die Diskussion dieses Ge- schäfts findet sich unter 2013.0889-Wortlautdokument 2013.11.20-13.30-de und ff.))
Abstimmung (M 215 Knutti (Weissenburg, SVP) Der Grosse Rat beschliesst:
Ablehnung
Ja 56
Nein 83
Enthalten 7
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