A 1634 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 34–35|
30. August 2010HORMONIMIT ATOREN
Endokrine Disrupto- ren stehen im Ver- dacht, sich schäd- lich auf den menschlichen Orga- nismus auszuwirken (DÄ 21/2010: „Endo- krine Disruptoren: Geschickte Hormon- imitatoren“ von Eva Richter-Kuhlmann).
Wichtige Warnung der amerikanischen FDA
1. Die Risikobewertung von Bisphenol A (BPA) steht internatio- nal im Zentrum einer intensiven Diskussion. Kanada hat als weltweit einziges Land Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher getroffen.
Dort wurde der Import und Verkauf von Babyflaschen aus Plastik ver- boten. Weitere Maßnahmen sollen folgen. Noch 2008 erklärte die US- Behörde Food and Drug Adminis- tration (FDA), dass jegliche(r) Kon- tamination und Konsum mit/von BPA gesundheitlich unbedenklich seien. Diese Einschätzung beruhte im Wesentlichen auf zwei von der Industrie finanzierten Studien.
FDA und das National Institutes of Health haben nun doch aufgrund der zahlreichen alarmierenden Be- funde Bedenken wegen der poten- ziellen Effekte von BPA auf Gehirn,
Verhalten und die Prostata bei Fe- ten, Babys und kleinen Kindern.
Gründliche weitere Studien sind ge- plant. Vor deren Abschluss emp- fiehlt die FDA in einer Erklärung im Januar dieses Jahres, bereits jetzt die BPA-Aufnahme zu redu- zieren. Die Produktion BPA-halti- ger Plastikflaschen und Babyfläsch- chen sollte gestoppt werden und BPA in der Innenbeschichtung von Dosen ersetzt werden.
2. In Dänemark kommen Hodentu- moren, Hypospadie, Kryptorchis- mus und verminderte Samenqualität häufiger vor als in anderen skandi- navischen Ländern. Für diese Ver- änderungen werden Umweltfakto- ren verantwortlich gemacht. Dafür spricht unter anderem eine große Studie, die zeigt, dass Immigranten nach Dänemark in der ersten Gene- ration, die nicht in Dänemark gebo- ren wurde, weniger Hodenkrebs hat- ten als in Dänemark geborene Im- migranten. Diese Untersuchungen sprechen dafür, dass in einer frühen Entwicklungsphase, vermutlich in- trauterin, Umwelteinflüsse negativ wirken. Um welche Einflüsse es sich handelt, ist bislang unbekannt.
Literatur beim Verfasser
Prof. Dr. med. Dietrich Klingmüller, Institut für Klinische Chemie und Klinische Pharmakologie, Endokrinologie, Universitätsklinikum Bonn, 53105 Bonn
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E r d l m n ( krine Disruptoren:Ge
A B SCHIED SR A UM
Eltern, die mit einer Fehl- oder Totgeburt konfrontiert sind, finden im Virchow- Klinikum der Berli- ner Charité Unter- stützung in Form ei- nes eigenen Abschiedsraums (DÄ 21/
2010: „Abschiedsraum für verwaiste El- tern: Würdevoller Ort für die Trauer“ von Ulrike Hempel).
Beeindruckend
Der Artikel von Ulrike Hempel macht deutlich, wie wichtig es ist, eine bewusste Abschiednahme vom toten beziehungsweise verstorbenen Kind zu ermöglichen. Dies ist lei- der nicht überall so. Die Klinik für
Geburtsmedizin der Charité (Cam- pus-Virchow-Klinikum) ist hier mit dem „Raum der Stille“ ein beein- druckendes Beispiel gelungen. Es ist bewundernswert, dass aus einem
„Geht-nicht“ ein „Geht-doch“ ent- standen ist. So etwas sollte zur Nachahmung anregen . . .
Immer wieder stehen junge Eltern, deren Kind vorzeitig geboren und gestorben ist, vor der Frage, wie sie von diesem kleinen Wesen Ab- schied nehmen können. Oft auch sehr verunsichert, ob sie es über- haupt dürfen. Den häufigen Satz:
„Tun Sie sich das lieber nicht mehr an, sich das Kind anzusehen!“ soll- ten verwaiste Eltern nicht akzeptie- ren. Ganz im Gegenteil: Die Eltern sollten darauf bestehen, dass sie ihr gestorbenes Kind sehen können, es
A B SCHIED S
E F k f K n s neseigenen Abschie
im Arm halten können, um bewusst Abschied zu nehmen.
Kompetente und sensible Bestatter helfen dann bedachtsam bei der Bestattung . . .
Stephan Hadraschek M.A., Vorstandsmitglied im Bundesverband Verwaiste Eltern in Deutschland e.V., Otto Berg Bestattungen GmbH & Co. KG, 13409 Berlin
PA TIENTENVERFÜGUNG
Nach der gesetz - lichen Regelung 2009 haben BÄK und ZEKO ihre Empfeh- lungen überarbeitet (DÄ 18/2010: „Be- kanntmachungen:
Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patienten- verfügung in der ärztlichen Praxis“).
Klarstellung vermisst
. . . Unter Nummer 4. „Ärztliche Beratung und Aufklärung“ heißt es im zweiten Absatz: „Äußert der Pa- tient die Absicht, eine vorsorgliche Willensbekundung zu verfassen, sollte der Arzt seine Beratung für damit zusammenhängende medizi- nische Fragestellungen anbieten, so dass der Patient diese Sachkenntnis in seine Entscheidungsfindung ein- beziehen kann.“
In diesem Zusammenhang habe ich eine Klarstellung vermisst, dass ei- ne solche Beratung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversiche- rung ist und daher als individuelle Gesundheitsleistung (z. B. nach GOÄ Nr. 3) abzurechnen ist. Diese Klarstellung wäre eine große Hilfe für den Arzt, der seinem Patienten eine solche Beratung anbietet, um den Eindruck zu vermeiden, dass er aus diesem wichtigen Anliegen des Patienten einen (möglicherweise unerlaubten) Profit schlagen will.
Bei der leider weit verbreiteten Vollkaskomentalität (für die ärzt - liche Versorgung) in Deutschland haben viele Patienten die Einstel- lung, dass solche Leistungen vom Arzt als Service erbracht werden müssen . . .
Dr. med. Gerhard Lorenz, 76287 Rheinstetten N
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