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Archiv "34. Stuttgarter Kongreß für aktuelle Medizin mit Fachausstellung „Medizin '99“ und „rescue ?99“" (20.11.1998)

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Bei dem Antiepileptikum Vigabatrin (Sabril®) handelt es sich um ein syntheti- sches Derivat der Gammaaminobutter- säure (GABA). Die Arzneimittelkom- mission der deutschen Ärzteschaft hat über die Risiken dieses neueren Antiepi- leptikums in den Sitzungen ihres Aus- schusses „Unerwünschte Arzneimittel- wirkungen“ beraten und in der Zeit- schrift „Arzneiverordnung in der Praxis“

2/1998 unter anderem auch auf Gesichts- feldeinschränkungen unter Vigabatrin aufmerksam gemacht.

In der antikonvulsiven Therapie sollte Vigabatrin nicht als Antiepileptikum der ersten Wahl beziehungsweise als Mono- therapeutikum eingesetzt werden, son- dern vor allem dann in Erwägung gezogen werden, wenn mit etablierteren Antiepi- leptika wie Carbamazepin oder Valproat keine ausreichende Anfallsprophylaxe er- reicht werden konnte, zum Beispiel auch bei Lennox-Gastaut-Syndrom und West- Syndrom im Kindesalter. Gründe hierfür sind die zur Zeit noch fehlenden kontrol- lierten Therapiestudien für eine First- Line-Monotherapie mit Vigabatrin bezie- hungsweise Vergleichsuntersuchungen mit den etablierten Standardantikonvulsiva.

Von über 20 Berichten zu Sehstörun- gen unter Vigabatrin-Einnahme, die bei der AkdÄ beziehungsweise dem BfArM seit der Markteinführung im Jahr 1992 eingingen, betrafen 11 Gesichtsfeldein- schränkungen. Auch aus anderen Ne- benwirkungserfassungszentren wurden persistierende konzentrische Gesichts- feldeinengungen im Zusammenhang mit der oralen Einnahme dieses Wirkstoffes bekannt (1–6).

Wie der AkdÄ kürzlich mitgeteilt wurde, kam es bei einem 17jährigen Schüler, der wegen fokaler Epilepsie seit 1995 mit Valproinsäure und seit 1996 zu- sätzlich mit Vigabatrin (2 g/die) behan- delt worden war, ab Juni 1997 zum Auf- treten konzentrischer Gesichtsfeldein- schränkungen beidseits, ohne daß die stationäre Behandlung zur Rückbildung der Symptomatik führte.

Bei einem Teil der Meldungen über Gesichtsfeldschäden wird ein Kausalzu- sammenhang mit zum Teil langjähriger

(2–7 Jahre) Vigabatrin-Gabe für möglich gehalten und könnte auf eine retinotoxi- sche Wirkung dieser Substanz zurückzu- führen sein. Der vor allem im neurona- len und glialen Gewebe bekannte An- stieg der Gewebekonzentration von g- Aminobuttersäure, aber auch die toxi- sche Wirkung der Substanz Vigabatrin (g-vinyl-Aminobuttersäure) selbst sind – auch in Verbindung mit weiteren Anti- epileptika – möglicherweise für die Netzhautschädigung verantwortlich. Die bisher gefundenen subtilen elektroreti- no- und elektrookulographischen Verän- derungen sind allerdings nur ein allge- meiner Hinweis auf eine Störung in der äußeren Körnerschicht der Netzhaut und des Pigmentepithels.

Eine Bewertung dieser Beobachtun- gen und die Abklärung der Ätiopatho- genese wird vor allem deswegen er- schwert, weil ein bereits vorbestehender Schaden nicht immer ausgeschlossen werden konnte.

Die AkdÄ empfiehlt deshalb, vor Gabe von Vigabatrin eine augenärztli- che Basisuntersuchung durchzuführen sowie entsprechende Kontrollen, zum Beispiel nach einem halben Jahr und während der weiteren Behandlung. Soll- ten hierbei Anzeichen für einen Ge- sichtsfeldausfall festgestellt werden, wird eine umfassende apparative Perimetrie

und elektrophysiologische Diagnostik empfohlen. Bei bestätigten Gesichtsfeld- defekten sollte die Fortsetzung der The- rapie einer sorgfältigen Risiko-Nutzen- Abwägung unterzogen und gegebenen- falls Vigabatrin durch ein alternatives Antiepileptikum ersetzt werden.

Bei Auftreten von Visusstörungen und konzentrischen Gesichtsfeldein- schränkungen ist sofortiges Absetzen unter geeigneter alternativer Anfallspro- phylaxe geboten. Die AkdÄ bittet dar- über hinaus, Beobachtungen (auch Ver- dachtsfälle) über auftretende Sehstörun- gen im Zusammenhang mit einer Viga- batrin-Therapie wie üblich unter der un- ten angegebenen Anschrift an die Arz- neimittelkommission zu senden.

Literatur

1. Backstrom JT, Hinkle RL, Flicker MR:

Severe persistent visual field constriction associated with vigabatrin. Manufacturers have started several studies (letter).

BMJ 1997; 314 (7095): 1694–5.

2. Blackwell N, Hayllar J, Kelly G: Severe persistent visual field constriction asso- ciated with vigabatrin. Patients taking viga- batrin should have regular visual field testing (letter). BMJ 1997; 314 (7095): 1694.

3. Eke T, Talbot JF, Lawden MC: Severe per- sistent visual field constriction associated with vigabatrin. BMJ 1997; 314: 180–1.

4. Harding GF: Severe persistent visual field constriction associated with vigabatrin.

Four possible explanations exist (letter).

BMJ 1997; 314 (7095): 1694.

5. Wilson EA, Brodie MJ: Severe persistent visual field constriction associated with vi- gabatrin. Chronic refractory epilepsy may have role in causing these unusual lesions (letter). BMJ 1997; 314 (7095): 1693.

6. Wong IC, Mawer GE, Sander JW: Severe persistent visual field constriction asso- ciated with vigabatrin. Reaction might be dose dependent (letter). BMJ 1997; 314 (7095): 1693–4.

Arzneimittelkommission der deut- schen Ärzteschaft, Aachener Straße 233- 237, 50931 Köln, Tel 02 21/40 04-5 12,

Fax 02 21/40 04-5 39 N

A-3018

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

(78) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 47, 20. November 1998 B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Mitteilungen

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft

Persistierende Gesichtsfeldeinengungen unter Vigabatrin

Kurse: Herz-Lungen-Wiederbele- bungskurse, Zertifizierter Reanimations- standard (Megacode-Zertifikat)

Seminare: Proktologie-Seminar.

Thromboseprophylaxe in der Praxis – was ist gesichert? Der kranke Magen.

Klinisch-immunologische Forschungser- gebnisse in der Misteltherapie: Eine Standortbestimmung. Psychische und so- matische Aspekte bei körperlichen Er-

krankungen. Suchtkranke und Ärzte – eine schwierige Partnerschaft? Sexual- störungen des Mannes. Notfälle in der Praxis. Die chronische Wunde. Pan- kreassonographie. Bewußtseinsstörun- gen und deren diagnostische/therapeuti- sche Konsequenzen. Allergie-Seminar.

Forum: Angiologie – rationelle Labor- diagnostik bei Gefäßerkrankungen. The- rapiestandards – gesicherte Standards in

34. Stuttgarter Kongreß für aktuelle Medizin

mit Fachausstellung „Medizin ‘99“ und „rescue ’99“ – 1. Fachkongreß für Organisation und Einsatz bei Großschadensfällen

29. bis 31. Januar 1999 in Stuttgart „Killesberg“

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Klinik und Praxis. Der Weg in die Arzt- praxis – ein Leitfaden für Assistenzärz- tinnen und -ärzte. Online-Kommunikati- on/Telemedizin – Nutzen für die tägliche Praxis. Forum: Sonographie – innovative Techniken und Zukunftsperspektiven.

Aktuelle Rechtsprobleme in der Arzt- praxis – Arzt und Strafrecht – Arzt und Zivilrecht. Was ich schon immer zur Mo- lekularbiologie wissen wollte. Operieren die Gynäkologen zuviel? Hormone in

der Gynäkologie – ja/nein? Standards und neue Entwicklungen in der Thera- pie des Mammakarzinoms. Seminar für Arzthelferinnen etc. (alle Veranstaltun- gen sind als Ausbildungsveranstaltungen für AiP geeignet)

Auskunft: Bezirksärztekammer Nord- württemberg, Referat Fortbildung, Frau H. Abele, Postfach 70 01 63, 70571 Stutt- gart, Tel 07 11/7 69 81-0 oder -27 (nur vomittags), Fax 07 11/7 69 81 39 N

A-3019

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 47, 20. November 1998 (79) Das GOÄ-Leistungsverzeichnis wird

nur in großen Zeitabständen durch Amt- liche Verordnung aktualisiert. Dies erfor- dert eine Ergänzung der fehlenden Lei- stungen durch die Bildung analoger Be- wertungen (§ 6 Abs. 2 GOÄ). Um Ärz- ten, Patienten und Kostenträgern Hilfe- stellung bei der Analogabrechnung zu ge- ben, veröffentlicht die Bundesärztekam- mer ein „Verzeichnis der analogen Be- wertungen der Bundesärztekammer“. In dieses Verzeichnis werden nur im Einver- nehmen mit Bundesgesundheitsministeri- um, Bundesinnenministerium und dem Verband der Privaten Krankenversiche- rungen e.V. definierte Leistungen aufge- nommen. Seit dem im Deutschen Ärzte- blatt 94, Heft 28–29 vom 14. Juli 1997 ver- öffentlichten Verzeichnis analoger Be- wertungen der Bundesärztekammer hat der Gebührenordnungsausschuß der Bundesärztekammer eine Vielzahl an Er- gänzungen ausgiebig mit Sachverständi- gen beraten. Bei einem großen Teil dieser Empfehlungen konnte jedoch nicht die völlige Übereinstimmung mit Bundesge- sundheitsministerium, Bundesinnenmini- sterium und/oder Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. hergestellt werden. Da die Bundesärztekammer von vielen Seiten (Ärzten, Patienten, einzelnen Krankenversicherungen, nicht zuletzt vom Bundesrat in den Entschlie- ßungen zur GOÄ-Novelle von 1996 – Drucksache 688/95) gebeten wird, ihre Ordnungsfunktion bei der Berechnung privatärztlicher Leistungen durch Emp- fehlungen zu analogen Bewertungen wahrzunehmen, beschloß der Vorstand der Bundesärztekammer in seiner 33. Sit- zung vom 11. September 1998, „Abrech- nungsempfehlungen der Bundesärzte- kammer“ zu veröffentlichen. Dabei han- delt es sich um Bewertungsempfehlun- gen, bei denen der Anspruch auf Aufnah-

me in das Analogverzeichnis der Bundes- ärztekammer nicht erfüllt ist, da einer der Abstimmungspartner seine Zustimmung verweigert hat, der verbleibende Dissens jedoch relativ gering ist. Zur Berechnung der Leistungen, bei denen der Dissens mit einem der anderen Verfahrensbeteiligten aus Sicht des Gebührenordnungsaus- schusses der Bundesärztekammer we- sentlich ist oder bei denen noch Hoffnung auf ein Einvernehmen besteht, werden die Beratungen fortgesetzt.

Die Liste der „Abrechnungsempfeh- lungen der Bundesärztekammer“ ist nachfolgend wiedergegeben.

Kombinationsnarkose mit Larynxmaske bis zu einer Stunde

analog Nr. 462 510 Punkte 58,14 DM Kombinationsnarkose mit Larynxmaske, jede weitere angefangene halbe Stunde analog Nr. 463 348 Punkte 39,67 DM Blasenhalsschlitzung (z. B. nach Turner Warwick)

analog Nr. 1777 924 Punkte 105,34 DM Chirotherapeutischer Eingriff an einem oder mehreren Extremitätengelenken, je Sitzung

analog Nr. 3306 148 Punkte 16,87 DM

Eine mehr als zweimalige Berechnung im Behandlungsfall muß begründet wer- den.

Analytische Auswertung einer oder mehrerer Atemproben eines 13-C-Harn- stoff-Atemtests nach Nr. A 619, ggf.

einschließlich Probenvorbereitung, ins- gesamt

analog Nr. 3783 570 Punkte 64,98 DM Bei den nachfolgend aufgeführten Leistungen sah der Gebührenordnungs- ausschuß der Bundesärztekammer ent- weder die Vorgabe des § 6 Abs. 2 GOÄ

„. . . die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind . . .“ als nicht erfüllt (Berechnungsfähigkeit mit einer in der GOÄ enthaltenen Gebühr) oder sah die Leistung als unselbständigen Be- standteil anderer, in der GOÄ enthalte- ner Leistungen an (§ 4 GOÄ), so daß ei- ne analoge Berechnung dieser Leistun- gen nicht möglich ist.

1. Mikrochirurgische Operations- technik bei phlebochirurgischen Eingrif- fen

2. Entfernung einer Magensonde (Maßnahme der Behandlungspflege)

3. Anmessen von Kompressions- strümpfen

Hinweis: Die Abrechnungsempfehlun- gen der Bundesärztekammer sind – wie das Verzeichnis Analoger Bewertungen der Bundesärztekammer – nicht abschlie- ßend. Zum einen werden nicht alle Fragen zur analogen Berechnung ärztlicher Lei- stungen an die Bundesärztekammer her- angetragen, zum anderen wurden vielfach an die Bundesärztekammer herangetra- gene Wünsche nach analogen Berechnun- gen ärztlicher Leistungen bereits im Vor- feld der Beratungen im Gebührenord- nungsausschuß schon von der Geschäfts- führung als nicht den GOÄ-Kriterien ent- sprechend beurteilt, so daß sie nicht bis zur Beratung im Gebührenordnungsaus- schuß gelangten. Die dazu gegebenen Stellungnahmen liegen den Landesärzte- kammern – als primäre Ansprechpartner in Fragen zur Angemessenheit einer ärzt- lichen Privatliquidation – vor. N

Bekanntmachungen

Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer

Gemäß dem Beschluß des Vorstan- des der Bundesärztekammer in der 33. Sitzung vom 11. September 1998 wird das im Deutschen Ärzte- blatt 94, Heft 28–29 vom 14. Juli 1997 veröffentlichte Verzeichnis ana- loger Bewertungen der Bundesärzte- kammer um die folgenden Positionen ergänzt:

Nr. A 1716 Spaltung einer Harnröhren- striktur unter Sicht (z. B. nach Sachse) analog Nr. 1802 739 Punkte 84,25 DM Nr. A 1833a Wechsel eines suprapubi- schen Harnblasenfistelkatheters, ein- schließlich Spülung, Katheterfixation und Verband

analog Nr. 1833 GOÄ 237 Punkte 27,02 DM

Ergänzung Analoger Bewertungen

der Bundesärztekammer

Referenzen

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Hinweis: Die Abrechnungsempfehlun- gen der Bundesärztekammer sind – wie das Verzeichnis Analoger Bewertungen der Bundesärztekammer – nicht abschlie- ßend. Zum einen werden nicht

handelt werden, wobei eine genaue Aufklärung über die Natur der Er- krankung, regelmäßige Mahlzeiten und eine individuelle Bearbeitung der jeweiligen Konflikte bei beiden