DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BEKANNTMACHUNGEN
Vermerk „Menge ärztlich begrün- det" bei Überschreiten der einfa- chen Höchstmenge bei Verord- nung für mehrere Tage jetzt vorge- schrieben ist, anzugeben, für wie viele Tage verschrieben wird. Fer- ner muß der Bestimmungszweck bei der Verschreibung von Alfent- anil, Cocain und Fentanyl sowie von Buprenorphin oder Morphin bei periduraler und intrathekaler Anwendung angegeben werden.
Alle Betäubungsmittelrezepte sind vom Arzt eigenhändig mit Tinten- stift oder Kugelschreiber auszufül- len, lediglich Namen und Anschrift des Patienten und des Arztes (je- doch nicht der Zusatz „in Vertre- tung") sowie des Krankenhauses und der jeweiligen Teileinheit kön- nen durch eine andere Person bzw. maschinell oder mit Stempel erfolgen.
Von weiteren Änderungen, die die Verschreibungspraxis nicht un- mittelbar berühren, sei die Unter- stellung einer Reihe von Benzo- diazepinen genannt, die jedoch durch Freidosenregelung in übli- cher Menge auf normalem Rezept verordnet werden können. Für die Verordnung der Betäubungsmittel Opium und Papaver somniferum in homöopathischer Form wurden Sonderregelungen getroffen.
Die Arzneimittelkommission wird im nächsten Heft ihres Informa- tionsblattes „Arzneiverordnung in der Praxis" an Rezeptbeispielen die vorgenannten wichtigen Ände- rungen eingehender erläutern.
Anlage:
1. Amphetamin 200 mg 2. Buprenorphin 10 mg 3. Dextromoramid 100 mg 4. Fenetyllin 2 500 mg*) 5. Hydrocodon 200 mg 6. Hydromorphon 30 mg 7. Levomethadon 60 mg 8. Methamphetamin 100 mg 9. Methaqualon 6 000 mg 10. Methylphenidat 200 mg
11. Morphin 200 mg
12. Nabilon 36 mg
13. Normethadon 200 mg 14. Opium, eingestelltes
2 000 mg
15. Opiumextrakt 1 000 mg 16. Opiumtinktur 20 000 mg 17. Oxycodon 200 mg 18. Papaver somniferum,
berechnet als Morphin 200 mg 19. Pentazocin 700 mg 20. Pentobarbital 2 500 mg*) 21. Pethidin 1 000 mg 22. Phenmetrazin 600 mg 23. Piritramid 220 mg 24. Tilidin . . 1050 mg entfallen sind: native Opiumalka- loide ...,
Thebacon.
unterstrichen: erhöht
*): neu
Bundesärztekammer
ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT
Durchsicht
des Ärztemusterbestandes
Die Arzneimittelkommission der Deut- schen Apotheker informierte die Arznei- mittelkommission der deutschen Ärzte- schaft über Mitteilungen pharmazeuti- scher Hersteller, die Rückrufe und ande- re wichtige Änderungen von Fertigarz- neimitteln betreffen. Der Bestand an Ärz- temustern ist entsprechend durchzuse- hen, und erforderlichenfalls sind die nicht mehr verkehrsfähigen Fertigarznei- mittel bzw. deren genannte Chargen aus- zusondern und zu vernichten.
Demebronc Tabletten
Die Firma Cyanamid/Lederle Arzneimittel teilt mit: Demebronc Tabletten werden zum 1. Juli 1986 aus dem Handel genommen. Demebronc darf aufgrund der Auflage nach § 28 AMG (Kin- dergesicherte Verpackung) ab 1. Juli 1986 nicht mehr abgegeben werden.
Tolbutamld-ratiopharm Tabletten Ch.-B.: 87 574
Die Firma Ratiopharm GmbH teilt mit: Aus ei- ner Apotheke erhielten wir die Mitteilung, daß bei einer Packung Tolbutamid-ratiopharm Ta- bletten mit der Ch.-B.: 87 574 die Dose ein Eti- kett des Präparates Amantadin-ratiopharm trägt. Die Firma Ratiopharm bittet die Bestän- de Tolbutamid-ratiopharm Tabletten der Ch.-B.: 87 574 daraufhin zu prüfen und falsch etikettierte Packungen zu entfernen.
PrImotussan-Tropfen
Primotussan mit Codeln Tropfen
Die Firma Galenika Dr. Hetterich GmbH teilt mit: Seit dem 1. Juli 1986 werden die o. g. Fer-
tigarzneimittel nur noch in kindergesicherten Packungen in den Verkehr gebracht. Packun- gen, die noch nicht umgestellt sind, dürfen nicht mehr abgegeben werden. Die ab 1. Juli 1986 in den Verkehr gebrachten kindergesi- cherten Packungen sind mit einem roten Punkt versehen.
Tussl-Longoral Dragees
Die Firma Artesan GmbH teilt mit, daß ab so- fort nur noch kindergesicherte Packungen des o. g. Präparates abgegeben werden dürfen.
Tussedat Tropfen Tussedat forte Tropfen Sagitta Syrup cum Codeln
Die Firma Sagitta Arzneimittel GmbH teilt mit:
Zum 1. Juli 1986 nehmen wir unsere Präparate Sagitta Syrup cum Codein, Tussedat Tropfen und Tussedat forte Tropfen aus dem Handel.
Tussedat und Tussedat forte darf aufgrund der Auflagen nach § 28 AMG (Kindergesicherte Verpackung) ab 1. Juli 1986 nicht mehr abge- geben werden.
Boldovowen, Tropfen -
Änderung der Zusammensetzung
Die Firma Vogel & Weber GmbH teilt mit: Ent- sprechend Art. 3, Abs. 3, § 7 AMG wurden die Bestandteile Asa foetida 0, Chelidonium 0, Cholesterinum dil. D 2, Colocynthis dil. D 4, Juglans 0, Oleum Carvi und Pepsin herausge- nommen. Das neue Präparat mit der Bezeich- nung Boldovowene-Tropfen steht zur Verfü- gung.
Pankrevowen, Tropfen - Änderung der Zusammensetzung
Die Firma Vogel & Weber GmbH teilt mit: Ent- sprechend Art. 3, Abs. 3, § 7 AMG wurden die Bestandteile Gratiola 0, Iris 0, Jodum dil. D 4, Khellinum dil. D 2 und Pankreatinum dil. D 1 herausgenommen. Das neue Präparat mit der Bezeichnung Pankrevowen&Tropfen steht zur Verfügung.
Eucard Tabletten -
Geänderte Zusammensetzung
Im Deutschen Ärzteblatt Nr. 28/29 vom 11. 7.
1986 wurde irrtümlich eine falsche Chargenzif- fer angegeben. Die Packungen mit der neuen Zusammensetzung sind mit der Ch.-B.: 01186 fortlaufend gekennzeichnet. AKdÄ