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Archiv "Betäubungsmittelrezepte: Neue Formblätter" (04.12.1985)

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(1)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KURZMITTEILUNG

Betäubungsmittelrezepte:

Neue Formblätter

Wilfried K. Junge

D

as Bundesgesundheitsamt hat im Bundesanzeiger eine Bekanntmachung zur Betäu- bungsmittel-Verschrei bu ngsver- ordnung veröffentlicht*), aus der Form, Inhalt und Kennzeichnung einer neuen Auflage der Betäu- bungsmittelrezept-Formblätter ersichtlich sind.

Bei diesen Formblättern handelt es sich, wie bisher, um einen fort- laufend numeriarten dreiteiligen Belegsatz, der in seinem Aufbau wiederum weitgehend dem Arz- neiverordnungsblatt (Muster 16 der Vereinbarung über Vordrucke für die kassenärztliche Versor- gung) entspricht. Dieser Beleg-

satz unterscheidet sich von dem zuvor ausgegebenen insbesonde- re dadurch, daß

l> das Original der Verschrei-

bung (Teil I) auf grünem Guillo- chenschutzunterdruck in schwar- zem Druck ausgeführt ist und die Rückseite frei bleibt, während die Durchschriften (Teile II und 111) einfach grün bedruckt sind,

l> die Codierleiste mit den Anga-

ben "BGA-Nr.", "Rezept-Nr." so- wie "Teil I für die Aufsichtsbehör- den", "Teil II für die Apotheke zur Verrechnung" und "Teillll für den Verschreibenden" deutlich abge- setzt ist und

l> am linken Rand eine 8-Zenti-

meter-Lochung zur Erleichterung des Abheftens im Hinblick auf die dreijährige Aufbewahrungsfrist vorhanden ist.

Diese Formblätter, deren Nume- rierung mit 30 000 001 beginnt, folgen den bisherigen Auflagen mit den Ziffern 10 000 001 bis

25 000 000, die weiterhin verwen- det werden können, sofern es sich um die vom Bundesgesundheits- amt seit dem 1. 4. 1979 ausgege- benen Belegsätze handelt, die auf dem Codierrand mit der BGA- Nummer des anfordernden Arz- tes, Zahnarztes beziehungsweise Tierarztes, dem Ausgabedatum und der laufenden Nummer des Formblattes versehen sind. Durch einen nicht in diesem Um- fang erwarteten Rückgang der

Betäu bu ngsmittei-Versch rei bu n- gen nach der Einführung dieser Formblätter am 1. 4. 197 4, wurden die bisherigen Auflagen erst jetzt aufgebraucht. Die dadurch be- dingte lange Lagerzeit hat zuneh- mend zu der mit Recht beanstan- deten mangelnden Durchschrei- befähigkeit geführt.

Gesicherte Unterlagen über Grün- de, die zur rückläufigen Zahl der Verschreibungen vor allem in den

·)vom 5. 8. 1985 (BAnz. Seite 9941)

Tabelle: Betäubungsmittelrezept-Anforderungen und -Ausgaben

..,.. ln freier Praxis

·-

Anzahl der 1980 1981 1982 1983 1984 1985**) Summen

[> anfordernden Ärzte 8 045 8 863 14 172 12 191 13 427 9 780

[> Anforderungen 11 543 13 483 18 934 15 688 17 654 11 245

Durchschnittswert 1,4 1,5 1,3 1 ,_3 1,3 1,2

l> ausgegebenen Formblätter*) 365 633 389 803 487 274 433 034 468 693 338 814 2 483 251

Durchschnittswert 45,5 43,9 34,3 35,5 34,9 34,6

..,.. ln Krankenhäusern

Anzahl der 1980 1981 1982 1983 1984 1985**)

[> anfordernden Ärzte 3 062 2 982 5 470 5 976 6 907 5 051

[> Anforderungen 3 557 3 961 6 883 7 356 8 896 5 379

Durchschnittswert 1,2 1,3 1,2 1,2 1,3 1 '1

l> ausgegebenen Formblätter*) 108 828 101 130 160 552 178 516 213 897 136 322 899 245

Durchschnittswert 35,5 39,9 29,3 29,9 31,0 27,0 3 382 496

•) bereinigt um die wegen Aufgabe der ärztlichen Tätigkeit zurückgegebenen bzw. in Verlust geratenen Formblätter .. ) nur bis 15. 06. 1985

3690 (50) Heft 49 vom 4. Dezember 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

(2)

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Betäubungsmittelrezepte

ersten Jahren geführt haben, lie- gen nicht vor. Es ist anzunehmen, daß die behandelnden Ärzte (die Zahl der Verschreibungen von Zahn- und Tierärzten dürfte hier- bei vernachlässigt werden kön- nen) wegen des Abhängigkeitspo- tentials der Betäubungsmittel von

ihrer Anwendung abgesehen ha- ben, weil „der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden" konnte. Somit wäre die Absicht des Gesetzgebers „die notwendige medizinische Versor- gung der Bevölkerung sicherzu- stellen, daneben aber den Miß- brauch von Betäubungsmitteln ... sowie das Entstehen oder Er- halten einer Betäubungsmittelab- hängigkeit so weit wie möglich auszuschließen", erreicht worden (§§ 5 Abs. 1 Nr. 6, 13 Abs. 1 BtMG).

Die mitunter beklagte Unterver- sorgung von Schmerzpatienten auf die gegebenen formalen For- derungen der Betäubungsmittel- Verschreibungsverordnung zu- rückzuführen, hieße zu unterstel- len, die Behandelnden wären ih- rer ärztlichen Aufgabe „die Ge- sundheit zu schützen ... sowie Leiden zu mildern" nicht gerecht geworden (§ 1 Abs. 2 BerufsO).

Aus der Tabelle ist, aufgeschlüs- selt nach Ärzten in freier Praxis beziehungsweise in Krankenhäu- sern, über den Zeitraum vom 1. 1.

1980 bis 15. 6. 1985 ersichtlich, in welchem Umfang diese Berech- tigten Betäubungsmittelrezept- Formblätter angefordert haben (bezogen auf den jeweiligen Arzt wie auch von Ärzten insgesamt), wieviele dieser Formblätter aus- gegeben wurden sowie die sich daraus ergebenden Durch- schnittswerte der Anforderungen und der Formblätter je Arzt.

Vom Bundesgesundheitsamt wur- den vom 1. 4. 1979 bis 15. 6. 1985 an

I> 46 099 in freier Praxis

> 19 325 in Krankenhäusern tätige Ärzte Betäubungsmittelre- zept-Formblätter ausgegeben.

Nach den im Tätigkeitsbericht '85 der Bundesärztekammer enthal- tenen Angaben stehen diesen Zahlen (Stand 31.12. 1984)

> 65 780 Ärzte in freier Praxis und

I> 75 730 Ärzte in Krankenhäu- sern (davon 8782 in leitender Funktion) gegenüber. Demzufol- ge sind etwa 70 Prozent der Ärzte in freier Praxis und etwa 25 Pro- zent der in Krankenhäusern im Besitz dieser Formblätter.

Im Hinblick auf die in der Betäu- bungsmittel-Verschreibungsver- ordnung zum 1. 1. 1982 getroffe- nen Regelung, nach der die Ver- antwortung für das Verschreiben wie auch die Nachweisführung über Zugang beziehungsweise Abgang des „Stationsbedarfs" ei- nes in Teileinheiten (Station oder ähnliche Einrichtungen) geglie- derten Krankenhauses dem Arzt übertragen wurde, der diese Or- ganisationseinheit leitet oder be- aufsichtigt (§§ 2 Abs. 4, 9 Abs. 3 und 4 BtMVV), haben auch die An- forderungen aus dem Kranken- hausbereich ständig zugenom- men, so daß nunmehr, wie er- wähnt, etwa 25 Prozent der dort beschäftigten Ärzte über Betäu-

bungsmittelrezept-Formblätter verfügen.

Bezogen auf die Zahl der leiten- den Ärzte (etwa 11,5 Prozent) dürfte jedoch noch eine erheb- liche Anzahl von Anforderungen der Ärzte ausstehen, die eine Teileinheit (u. a. Station) leiten oder beaufsichtigen (BR-Drucks.

423/81 S. 25/26 und BT-Drucks.

10/843 S. 14/15).

Über die aus den vorstehenden Aufstellungen zu entnehmende Zahl von 3 382 496 Betäubungs- mittelrezept-Formblättern hinaus wurden vom Bundesgesundheits- amt während des 2. bis 4. Quartals 1979 etwa eine Million Formblät- ter ausgegeben. Die zuvor im Auf- trag der Bundesländer von ver- schiedenen Einrichtungen (u. a.

Gesundheitsämtern) zur Verfü- gung gestellten Formblätter, de-

ren Anzahl nicht mehr feststellbar ist, waren noch bis zum 30. 9. 1982 zur Verschreibung zugelassen.

Wegen Fehlens neuer einschlägi- ger Erhebungen kann jedoch kei- ne Aussage darüber gemacht wer- den, in welchem Umfang diese Formblätter zur Verschreibung von Betäubungsmitteln geführt haben und in Apotheken einge- löst wurden.

Direktor u. Professor

Dr. rer. nat. Wilfried K. Junge Leiter der Bundesopiumstelle im Institut für Arzneimittel des Bundesgesundheitsamtes

Postfach 33 00 13 1000 Berlin 33

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3692 (52) Heft 49 vom 4. Dezember 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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