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Archiv "Vorschaltgesetz im Eiltempo" (13.11.1998)

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enn die neue Bundesregie- rung ihren Zeitplan für die Stabilisierung der Ausgaben in der Gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) einhalten will, muß sie sich sputen. Das Vorschaltgesetz soll bereits zum 1. Januar 1999 in Kraft treten, es muß deshalb noch in diesem Jahr ver- abschiedet werden. Für die Bundesge- sundheitsministerin, Andrea Fischer, gerade drei Wochen in Amt und Wür- den, ist also höchste Eile geboten.

Doch genau dieses Tempo berei- tet sowohl der Bundesärztekammer als auch der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung große Sorgen. Eine Gelegenheit, die Standpunkte der Ärzteschaft in das Gesetzgebungsver- fahren einzubringen, besteht ange- sichts des engen Zeitplans kaum. An- dererseits fürchten Professor Dr. med.

Karsten Vilmar, der Präsident der Bundesärztekammer, und Dr. med.

Winfried Schorre, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Fehlentwicklungen, wenn Wechsel- wirkungen im Gesundheitssystem nicht bedacht werden sollten.

Vilmar und Schorre schreiben in einem Brief an die Bundesgesund- heitsministerin: „Auch wenn große Teile der Ärzteschaft die Rücknahme von Teilen der Gesundheitsreform der alten Bundesregierung befürwor- ten, kann dies nach unserer Überzeu- gung nur durch eine gesicherte Ge- genfinanzierung erfolgen, weil sonst erhebliche Qualitätseinbrüche zu be- fürchten sind.“ Konkret verweisen Bundesärztekammer und KBV auf die geplanten Rücknahmen von Arzneimittelzuzahlungen, die Ausset- zung des Krankenhaus-„Notopfers“

von 20 DM pro Versicherten und Jahr, den Verzicht auf die Zuzahlung für psychotherapeutische Leistungen so-

wie auf eine undifferenzierte Fest- schreibung der GKV-Ausgaben.

Stichwort Psychotherapeutenge- setz: Das noch von Seehofer einge- brachte Gesetz sieht einerseits ein eng begrenztes Ausgabenbudget für psy- chotherapeutische Leistungen vor. An- dererseits sollen die Patienten vom 1. Januar 1999 an zehn DM pro Sitzung zuzahlen. Würde nun diese Zuzahlung mit dem Vorschaltgesetz der neuen Regierung aufgehoben, ohne zugleich das Budget zu erhöhen, sind die unmit- telbaren Folgen absehbar: Psychothe- rapeutische Leistungen könnten nicht einmal annäherungsweise angemessen vergütet werden. Dies gilt vor allem deshalb, weil – wie vom Gesetzgeber gewollt – im kommenden Jahr mit ei- ner deutlichen Zunahme von psycho- therapeutisch tätigen Psychologen in der GKV zu rechnen ist.

Für das mit erheblichen Berüh- rungsängsten geborene „Integrations- modell“ von Psychologischen Psycho- therapeuten in die vertragsärztliche Versorgung wäre dies nach Überzeu- gung von Vilmar und Schorre ein denkbar schlechter Anfang. Beide fordern deshalb eine gesicherte Fi- nanzierung, um massive Konflikte zu vermeiden.

Eine Gefahr für die Qualität der Krankenhausversorgung sehen Kam- mer und KBV in der Aussetzung des Krankenhaus-„Notopfers“. Obwohl die Ärzteschaft der Einführung dieses Versichertenbeitrags sehr kritisch ge- genüberstand, stellt sich nun die Fra- ge, wie die notwendigen Investitionen anders finanziert werden können.

Hebt die neue Regierung das Notop- fer auf, fehlen den Krankenkassen rund 880 Millionen DM jährlich für die Krankenhäuser. Vilmar und Schorre fordern daher die Finanzie- rung durch die Länder – jedenfalls so lange, bis eine Lösung gefunden ist.

Mehrausgaben für die Krankenkassen

Höhere Ausgaben kommen auf die Krankenkassen unweigerlich zu, wenn die Beteiligung der Versicherten an den Arzneimittelkosten zurückge- führt wird. Die Arzneimittelbudgets der niedergelassenen Ärzte können nach Ansicht von Vilmar und Schorre nicht für einen Ausgleich herangezo- gen werden. Hier zusätzliche Ein- sparungen vorzusehen würde zu einer drastischen Reduzierung des Verord- nungsvolumens und damit zu massiven Auseinandersetzungen um die Verord- nungsfähigkeit bestimmter Arzneimit- tel oder Arzneimittelgruppen führen.

Schließlich warnen Bundesärzte- kammer und KBV nachdrücklich vor der Rückkehr zu sektoralen Aus- gabenbudgets in der ambulanten Versorgung (dazu auch unser Bericht auf „Seite eins“ in diesem Heft). Es gebe zu große regionale Unterschie- de in den Verträgen (Strukturverträ- ge). Sektorale Budgets würden daher auch sehr unterschiedlich und will- kürlich in die jeweilige Vergütungs- situation eingreifen, so daß ungewoll- te Verwerfungen nicht zu vermeiden

wären. Josef Maus

A-2892 (24) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 46, 13. November 1998

P O L I T I K AKTUELL

Gesundheitspolitik

Kammer und KBV fürchten Fehlentwicklungen

Die neue Regierung will das Vorschaltgesetz zur

Stabilisierung der GKV-Ausgaben in großer Eile beschließen.

W

Vorschaltgesetz im Eiltempo

Der Zeitplan für das Vorschalt- gesetz, das einer großen Strukturre- form vorausgehen soll, sieht folgende Schritte vor:

9./10. November: Beschluß der Koali- tionsfraktionen über die Einbringung der Gesetzesinitiative.

12. November: Erste Lesung im Deut- schen Bundestag im Zusammenhang mit der Abgabe der Regierungserklä- rung.

25. November:Beratung im Bundes- tagsausschuß für Gesundheit. Eine öffentliche Anhörung in diesem Aus- schuß ist eventuell für den 2. Dezem- ber geplant.

9. Dezember: Abschließende Beratung im Gesundheitsausschuß.

11. Dezember: Zweite und Dritte Lesung im Bundestag.

18. Dezember: Beratung im Bundesrat.

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