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Archiv "(Muster-)Weiterbildungsordnung: Die Rückkehr des Allgemein-Internisten" (25.05.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 21⏐⏐25. Mai 2007 A1431

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ie Atmosphäre war gespannt, als am Donnerstagnachmit- tag – mit einem Tag Verspätung – der Tagesordnungspunkt „Weiter- bildung“ aufgerufen wurde. Es drohte eine Neuauflage des alten, zum Teil hochemotional ausgetra- genen Konflikts zwischen Hausärz- ten und Internisten um das Schick-

sal des Internisten ohne Schwer- punkt. Denn der Vorstand der Bun- desärztekammer schlug den Dele- gierten des 110. Deutschen Ärzteta- ges vor, diesen wieder einzuführen.

Erst 2002 hatte der Deutsche Ärzte- tag in Rostock beschlossen, den All- gemein-Internisten in seiner bisheri- gen Form abzuschaffen. Die Inter-

nisten sollten künftig neben ihrer Grundkompetenz in der Inneren Medizin immer auch eine fachärzt- liche Schwerpunktkompetenz erhal- ten. Die hausärztliche Versorgung sollte der Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin übernehmen. Der Deutsche Ärztetag in Köln bestätigte im Jahr 2003 diesen von vielen In- ternisten als schmerzlich empfunde- nen Kompromiss.

In Münster zeigte sich nun zwar erneut, dass die Positionen der bei- den Fachgruppen nahezu unverein- bar sind. Doch prägten Konzentra- tion und Disziplin die Beratungs- atmoshäre, als der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Vorsitzende der Weiterbil- dungsgremien der Bundesärztekam- mer, Dr. med. H. Hellmut Koch, be- tont sachlich erläuterte, dass europa- rechtliche Vorgaben eine erneute Änderung der Weiterbildungsord- nung erforderten. Danach kritisiert die EU-Kommission zum einen, dass die vom Ärztetag beschlossene (Muster-)Weiterbildungsordnung in den Landesärztekammern nicht ein- (MUSTER-)WEITERBILDUNGSORDNUNG

Die Rückkehr des Allgemein-Internisten

Der 110. Deutsche Ärztetag hat in Münster mit deutlicher Mehrheit beschlossen,

den Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt wieder einzuführen. Er folgte damit einem Vorschlag des Vorstandes der Bundesärztekammer.

TOP IV (Muster-)Weiterbildungsordnung

Betont sachlich:

H. Hellmut Koch, Vorsitzender der Weiterbildungsgremien der Bundesärztekam- mer, erläuterte, dass europarechtliche Vorgaben eine erneute Änderung der Weiter- bildungsordnung erforderten.

Alle Fotos aus Münster:Jürgen Gebhardt

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heitlich umgesetzt worden sei. Fünf Ärztekammern hatten abweichend vom Rostocker Kompromiss be- schlossen, den Facharzt für Inne- re Medizin beizubehalten. Kann Deutschland aber keine einheitliche Form für die Notifikation der Fach- arztbezeichnung „Innere Medizin“

auf EU-Ebene vorlegen, droht die Denotifizierung des Facharztes für Innere Medizin. Das hieße, dass es den Allgemein-Internisten in Deutschland künftig nicht mehr gä- be. „Wir haben den Facharzt für In- nere Medizin in der (Muster-)Wei- terbildungsordnung aber nie abge- schafft“, betonte Weiterbildungsex- perte Koch am 17. Mai vor den De- legierten in Münster. „Wir haben ihn in zwei Teilen aufgehen lassen – im Facharzt für Innere und Allge- meinmedizin und im Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt.“

Das Hauptproblem liegt für Koch jetzt darin, dass die EU-Kommissi- on die Vereinbarung, wonach ein In- ternist mit Schwerpunkt in einem anderen Mitgliedstaat wählen kann, ob er als Internist oder in seinem Schwerpunkt tätig werden will, nicht mehr aufrechterhält. Vor dem Deutschen Ärztetag in Rostock hat- te es geheißen, dass die Bundes- ärztekammer Gleichwertigkeitsbe- scheinigungen ausstellen kann, um deutschen Ärztinnen und Ärzten die Migration innerhalb der Europä- ischen Union zu ermöglichen.

Nun, so Koch, habe die Leitung im zuständigen Ressort bei der EU- Kommission gewechselt. Sie lege die EU-Regelungen sehr viel restrik- tiver aus. Der deutsche Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt gelte im Sinne der EU als Spezialist, nicht als Internist. „Damit dürfen wir keine Gleichwertigkeitsbescheini- gungen mehr ausstellen und haben eine Schiene der Inneren Medizin verloren.“ Außerdem stelle sich die Frage, welche Bezeichnung Internis- ten bekommen, die aus der EU nach Deutschland migrieren. „Das ist in den fünf Ärztekammern, die den All-

gemein-Internisten beibehalten ha- ben, kein Problem“, betonte Koch.

Die übrigen Kammern hätten zwar erklärt, dass sie zuwandernden Ärz- ten den „Facharzt für Innere Medi- zin“ zubilligten. Dagegen hätten al- lerdings die zuständigen Bundeslän- der protestiert, weil diese Bezeich- nung nicht Teil der Kammergesetze sei. Die Folge: „Wir brauchen eine einheitliche Lösung“, appellierte der Vorsitzende der Weiterbildungsgre- mien an den Ärztetag. Dabei gebe es zwei Alternativen. „Entweder führen wir den Facharzt für Innere Medizin wieder ein, oder wir belassen es beim Rostocker Beschluss, mit der Folge,

dass wir den Internisten bis spätes- tens 2012 denotifizieren müssen.“

Die Konsequenzen dieses zweiten Wegs sind nach Ansicht Kochs nicht absehbar. „Deutschland wäre das einzige Land, das keinen Internisten mehr hat.“

An der einheitlichen Qualifikati- on für den Hausarzt ändere sich durch die Wiedereinführung des Allgemein-Internisten nichts, be- tonte Koch: „Rostock und Köln bleiben unangetastet.“ Denn der In- ternist ohne Schwerpunkt erwirbt nach der Weiterbildungsnovelle im Rahmen seiner fünfjährigen Weiter- bildung keine hausärztliche Kompe- tenz, sondern ist auf die Tätigkeit im Krankenhaus beschränkt.

In der Diskussion, die der Annah- me des Vorstandsbeschlusses voraus- ging, dominierten dessen Gegner. Be- reits im Vorfeld des Deutschen Ärzte- tages hatte sich die Vertreterver- sammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dagegen ausgesprochen, den Internisten ohne Schwerpunkt wieder einzuführen.

Die Kritiker befürchten eine Schwächung des hausärztlichen Be- reichs und die erneute Schaffung ei- nes „Hausarztes zu Fuß und zu Pfer- de“, wie der KBV-Vorsitzende Dr.

med. Andreas Köhler es formuliert hatte. KBV-Vorstand Ulrich Weigeldt erneuerte den Appell der Vertreter- versammlung vor dem Deutschen Ärztetag. „Die KBV hat Rostock mit-

Die Innere Medizin ist die mit Abstand größte Fachrichtung.

Wolfgang Wesiack, Hamburg

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getragen, um die Einheitlichkeit der hausärztlichen Qualifikation zu för- dern“, sagte Weigeldt. „Wir bezwei- feln, dass sich die Beschränkung des neuen Facharztes für Innere Medizin auf das Krankenhaus und damit eine einheitliche hausärztliche Qualifika- tion halten lässt.“ Prominente Unter- stützung erhielt diese Position, die auch der Deutsche Hausärzteverband vertritt, von Bundesgesundheitsminis- terin Ulla Schmidt. Sie hatte sich bei der Eröffnung des Deutschen Ärzte- tages gegen die Wiedereinführung des Allgemein-Internisten ausgespro- chen. Das hatte ihr den Unmut vieler Delegierter eingetragen, weil sie sich damit in deren Augen in ureigenste ärztliche Angelegenheiten einge- mischt hatte.

„Der Facharzt für Allgemeine und Innere Medizin wird erheblich ge- schwächt, wenn der Allgemein-Inter- nist wieder eingeführt wird“, sagte auch Dr. med. Stefan Bilger, Baden Württemberg. Als weitere negative Folge befürchtet er, dass durch den auf die stationäre Tätigkeit be- schränkten Internisten ohne Schwer- punkt Weiterbildungsstellen für All- gemeinärzte blockiert werden. Eini- ge Delegierte kritisierten grundsätz- lich die Beschränkung des Allge- mein-Internisten auf das Kranken- haus. Diese Art der Qualifikation führe in die berufliche Sackgasse.

„Der Weg in die Praxis bleibt den Kollegen versperrt. Sie müssen aber

die Wahl haben“, kritisierte Bernd Zimmer, Nordrhein. Rainer Kötzle, ebenfalls Delegierter der Ärztekam- mer Nordrhein und zugleich Vorsit- zender des Deutschen Hausärztever- bandes, appellierte an den Ärztetag, an den Beschlüssen von Rostock festzuhalten. „Es geht um die Siche- rung der hausärztlichen Versorgung der Bevölkerung. Es geht nicht um Machtkämpfe zwischen dem Deut- schen Hausärzteverband und dem Berufsverband Deutscher Internis- ten. Wir müssen eine politische Ent- scheidung fällen.“

Diese fiel anders aus, als sich ins- besondere die Hausärzte das ge-

wünscht hatten. Ob die Beschlüsse von Münster aber tragen, muss sich erst noch zeigen. Zwölf Ärztekam- mern müssen nun den Facharzt für Innere Medizin ohne Schwerpunkt wieder in ihre Weiterbildungsord- nung einführen, die Heilberufsgeset- ze der Länder entsprechend geändert werden. „Egal, was wir beschließen, gehen Sie heim und setzen Sie es um“, mahnte Dr. med. Henrik Herr- mann, Schleswig-Holstein, mit Blick auf die Vergangenheit. „Wir müssen das Thema Föderalismus in der Selbstverwaltung diskutieren, bevor wir wieder Beschlüsse fassen,

die nicht einheitlich verwirklicht werden“, sagte Dr. med. Hans-Peter Hoffert, Berlin. In diesem Punkt er- hielt er die uneingeschränkte Unter- stützung des Weiterbildungsexper- ten Koch. „Wenn wir das Problem des Allgemein-Internisten nicht bun- deseinheitlich lösen, werden wir uns um unsere eigene Aufgabe bringen.“

Die Debatte darüber, wie bindend die Beschlüsse Deutscher Ärztetage für die Landesärztekammern sind, hat es noch nicht auf die Tagesord- nung des Ärzteparlaments geschafft.

Der Ärger mit der EU-Kommission wäre vermeidbar gewesen, wenn die (Muster-)Weiterbildungsordnung bundesweit einheitlich umgesetzt worden wäre. Eine einheitliche und nachhaltige Lösung aber ist für den ärztlichen Nachwuchs unerlässlich.

„Wir haben eine Verpflichtung ge- genüber unseren jungen Kollegin- nen und Kollegen“, betonte Bernd Zimmer, Nordrhein. „Es ist eine fa- tale Situation, wenn wir alle zwei Jahre neue Beschlüsse fassen.“ „Wir stehen doch für die Jugend hier“, be- kräftigte Dr. med. Wolfgang Kromb- holz, Bayern. „Die Jungen brauchen Sicherheit und ein klares Berufs- bild.“ Dr. med. Wolfgang Wesiack, Delegierter der Ärztekammer Ham- burg und Vorsitzender des Berufs- verbandes Deutscher Internisten, rief die Hausärzte zur Kooperation auf: „Wir müssen gemeinsam ver- antwortliche Politik machen.“ I Heike Korzilius

Wir müssen an Rostock festhalten. Alles andere ist eine Schwächung.

Rainer Kötzle, Nordrhein

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