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Archiv "Entschließungen zum Tagesordnungspunkt IV: (Muster-)Weiterbildungsordnung" (28.05.2004)

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Zusatz-Weiterbildung

„Betriebsmedizin“

Neben dem Gebiet „Arbeitsmedizin“ soll die Zu- satz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ in der nach- folgend angeführten Fassung erhalten werden:

Betriebsmedizin

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin um- fasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten an- dererseits, die Förderung der Gesundheit und Lei- stungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung und Begutachtung ar- beits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Betriebsmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbil- dungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeich- nung:

Facharztanerkennung in einem Gebiet der un- mittelbaren Patientenversorgung.

Weiterbildungszeit:

❃36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1, davon

– 12 Monate Innere Medizin und Allgemein- medizin

– 24 Monate Betriebsmedizin/Arbeitsmedizin

❃360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8, die während der 24 Monate in betriebs- medizinischer/arbeitsmedizinischer Weiterbildung abgeleistet werden sollen.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fer- tigkeiten in

❃der Prävention arbeitsbedingter Gesund- heitsstörungen und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen einschließlich epidemiologi- scher Grundlagen

❃der Gesundheitsberatung einschließlich Imp- fungen

❃der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich der individuellen und gruppenbezo- genen Schulung

❃der Beratung und Planung in Fragen des technischen, organisatorischen und personen- bezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes

❃der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit

❃der Organisation und Sicherstellung der Er-

sten Hilfe und notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz

❃der Mitwirkung bei medizinischer, berufli- cher und sozialer Rehabilitation

❃der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürf- tiger Personen am Arbeitsplatz

❃der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Be- lastbarkeit und Einsatzfähigkeit einschließlich der Arbeitsphysiologie

❃der Arbeitshygiene einschließlich der arbeits- medizinischen Toxikologie

❃der Arbeits- und Betriebspsychologie einschließ- lich psychosozialer Aspekte

❃allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorge- untersuchungen (einschließlich verkehrsmedizini- schen Fragestellungen)

❃der Indikationsstellung, sachgerechten Pro- bengewinnung und -behandlung für Laboruntersu- chungen einschließlich des Biomonitorings und der betriebsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse

❃der Entwicklung betrieblicher Präventions- konzepte.

Definierte Untersuchungs- und Behand- lungsverfahren:

❃arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften

❃Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungs- analysen

❃Beratungen zur ergonomischen Arbeitsge- staltung

❃Ergometrie

❃Lungenfunktionsprüfungen

❃Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mit- tels einfacher apparativer Techniken

❃betriebsmedizinische Bewertung von Mess- ergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungs- faktoren, zum Beispiel Lärm, Klimagrößen, Be-

leuchtung, Gefahrstoffe. ✮

Zusatz-Weiterbildung

„Ärztliches

Qualitätsmanagement“

Folgende Zusatz-Weiterbildung wird in das ärzt- liche Weiterbildungsrecht aufgenommen:

Ärztliches Qualitätsmanagement

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitäts- management umfasst die Grundlagen für eine kon- tinuierliche Verbesserung von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen in der medizinischen Versorgung.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung

der fachlichen Kompetenz in Ärztlichem Quali- tätsmanagement nach Ableistung der vorge- schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil- dungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.

Weiterbildungszeit:

200 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ärztlichem Qualitätsmanagement

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertig- keiten in

❃der Methodik des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen

❃der Anwendung gesundheitsökonomischer Konzepte einschließlich Abschätzung von Kosten- Nutzen-Relationen

❃der Darlegung und Anwendung von Quali- tätsmanagement-Modellen

❃den Grundlagen der Evidence based Medicine

❃der Moderation von Qualitätsprozessen

❃der Evaluation von Qualitätssicherungsver- fahren

❃der Implementierung und Überprüfung der Einhaltung von ärztlichen Leitlinien. ✮

Zusatz-Weiterbildung

„Suchtmedizinische Grundversorgung“

Folgende Zusatz-Weiterbildung wird in das ärzt- liche Weiterbildungsrecht aufgenommen:

Suchtmedizinische Grundversorgung

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht stoffgebundener Suchterkrankungen.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlan- gung der fachlichen Kompetenz in Suchtmedizi- nischer Grundversorgung nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Wei- terbildungsinhalte sowie des Weiterbildungs- kurses.

Weiterbildungszeit:

50 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs.

8 in Suchtmedizinischer Grundversorgung.

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

❃der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchtkrankheiten

❃der Beratung im Zusammenhang mit sucht- erzeugenden Stoffen und nichtstoffgebundenen Suchterkrankungen

❃der Pharmakologie suchterzeugender Stoffe

❃der Entzugs- und Substitutionsbehandlung

❃der Krisenintervention

❃der Organisation der Frührehabilitation. ✮ A

A1582 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2228. Mai 2004

D O K U M E N T A T I O N / 1 0 7 . D E U T S C H E R Ä R Z T E T A G

Entschließungen zum Tagesordnungspunkt IV

(Muster-)Weiterbildungsordnung

Referenzen

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