Zusatz-Weiterbildung
„Betriebsmedizin“
Neben dem Gebiet „Arbeitsmedizin“ soll die Zu- satz-Weiterbildung „Betriebsmedizin“ in der nach- folgend angeführten Fassung erhalten werden:
Betriebsmedizin
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin um- fasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Wechselbeziehung zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie Gesundheit und Krankheiten an- dererseits, die Förderung der Gesundheit und Lei- stungsfähigkeit des arbeitenden Menschen, die Vorbeugung, Erkennung und Begutachtung ar- beits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Betriebsmedizin nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbil- dungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeich- nung:
Facharztanerkennung in einem Gebiet der un- mittelbaren Patientenversorgung.
Weiterbildungszeit:
❃36 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1, davon
– 12 Monate Innere Medizin und Allgemein- medizin
– 24 Monate Betriebsmedizin/Arbeitsmedizin
❃360 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8, die während der 24 Monate in betriebs- medizinischer/arbeitsmedizinischer Weiterbildung abgeleistet werden sollen.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fer- tigkeiten in
❃der Prävention arbeitsbedingter Gesund- heitsstörungen und Berufskrankheiten sowie der auslösenden Noxen einschließlich epidemiologi- scher Grundlagen
❃der Gesundheitsberatung einschließlich Imp- fungen
❃der betrieblichen Gesundheitsförderung einschließlich der individuellen und gruppenbezo- genen Schulung
❃der Beratung und Planung in Fragen des technischen, organisatorischen und personen- bezogenen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
❃der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit
❃der Organisation und Sicherstellung der Er-
sten Hilfe und notfallmedizinischen Versorgung am Arbeitsplatz
❃der Mitwirkung bei medizinischer, berufli- cher und sozialer Rehabilitation
❃der betrieblichen Wiedereingliederung und dem Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürf- tiger Personen am Arbeitsplatz
❃der Bewertung von Leistungsfähigkeit, Be- lastbarkeit und Einsatzfähigkeit einschließlich der Arbeitsphysiologie
❃der Arbeitshygiene einschließlich der arbeits- medizinischen Toxikologie
❃der Arbeits- und Betriebspsychologie einschließ- lich psychosozialer Aspekte
❃allgemeinen arbeitsmedizinischen Vorsorge- untersuchungen (einschließlich verkehrsmedizini- schen Fragestellungen)
❃der Indikationsstellung, sachgerechten Pro- bengewinnung und -behandlung für Laboruntersu- chungen einschließlich des Biomonitorings und der betriebsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse
❃der Entwicklung betrieblicher Präventions- konzepte.
Definierte Untersuchungs- und Behand- lungsverfahren:
❃arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Rechtsvorschriften
❃Arbeitsplatzbeurteilungen und Gefährdungs- analysen
❃Beratungen zur ergonomischen Arbeitsge- staltung
❃Ergometrie
❃Lungenfunktionsprüfungen
❃Beurteilung des Hör- und Sehvermögens mit- tels einfacher apparativer Techniken
❃betriebsmedizinische Bewertung von Mess- ergebnissen verschiedener Arbeitsumgebungs- faktoren, zum Beispiel Lärm, Klimagrößen, Be-
leuchtung, Gefahrstoffe. ✮
Zusatz-Weiterbildung
„Ärztliches
Qualitätsmanagement“
Folgende Zusatz-Weiterbildung wird in das ärzt- liche Weiterbildungsrecht aufgenommen:
Ärztliches Qualitätsmanagement
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitäts- management umfasst die Grundlagen für eine kon- tinuierliche Verbesserung von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen in der medizinischen Versorgung.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung
der fachlichen Kompetenz in Ärztlichem Quali- tätsmanagement nach Ableistung der vorge- schriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbil- dungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Weiterbildungszeit:
200 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ärztlichem Qualitätsmanagement
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertig- keiten in
❃der Methodik des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen
❃der Anwendung gesundheitsökonomischer Konzepte einschließlich Abschätzung von Kosten- Nutzen-Relationen
❃der Darlegung und Anwendung von Quali- tätsmanagement-Modellen
❃den Grundlagen der Evidence based Medicine
❃der Moderation von Qualitätsprozessen
❃der Evaluation von Qualitätssicherungsver- fahren
❃der Implementierung und Überprüfung der Einhaltung von ärztlichen Leitlinien. ✮
Zusatz-Weiterbildung
„Suchtmedizinische Grundversorgung“
Folgende Zusatz-Weiterbildung wird in das ärzt- liche Weiterbildungsrecht aufgenommen:
Suchtmedizinische Grundversorgung
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht stoffgebundener Suchterkrankungen.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlan- gung der fachlichen Kompetenz in Suchtmedizi- nischer Grundversorgung nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Wei- terbildungsinhalte sowie des Weiterbildungs- kurses.
Weiterbildungszeit:
50 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs.
8 in Suchtmedizinischer Grundversorgung.
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in
❃der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Suchtkrankheiten
❃der Beratung im Zusammenhang mit sucht- erzeugenden Stoffen und nichtstoffgebundenen Suchterkrankungen
❃der Pharmakologie suchterzeugender Stoffe
❃der Entzugs- und Substitutionsbehandlung
❃der Krisenintervention
❃der Organisation der Frührehabilitation. ✮ A
A1582 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 2228. Mai 2004
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