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Archiv "Gesetzesvorhaben" (08.01.2001)

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is zum 30. Juni muss die Vor- schlagsliste vorliegen, die al- le zulasten der ge- setzlichen Kranken- kassen erstattungsfähigen Arzneimittel verzeichnet.

So steht es in §33a, den die rot-grüne Regierungskoali-

tion im Rahmen der Gesundheits- reform 2000 in das Sozialgesetzbuch V eingefügt hat. Seit Mai letzten Jahres erarbeitet eine neunköpfige Kommissi- on, bestehend aus drei Ärzten, zwei Pharmakologen, einem Biometriker und je einem Vertreter der Phytothe- rapie, der Anthroposophie und der Homöopathie, die Vorschläge.

Die Freude über das Projekt, das un- ter dem ehemaligen Bundesgesund- heitsminister Horst Seehofer (CSU) in einem Debakel endete, ist geteilt. Das Bundesgesundheitsministerium und die Kassen versprechen sich davon eine qualitativ hochwertigere und wirt- schaftlichere Arzneimittelversorgung.

Die Positivliste soll nach dem Willen des Gesetzgebers nur noch Präparate enthalten, die für eine „zweckmäßige, ausreichende und notwendige Behand- lung“ geeignet sind und einen „mehr als geringfügigen therapeutischen Nut- zen“ aufweisen. In der Ärzteschaft ge- hen die Ansichten über die Liste aus- einander. Die Arzneimittelkommission sieht darin ein Instrument, das – flan- kiert von praxisnahen Leitlinien – eine rationale Arzneitherapie eher fördern kann. Die Kassenärztliche Bundes- vereinigung ist von ihrer ehemals ablehnenden Haltung abgerückt. Sie verspricht sich von der Medikamen- tenliste mehr Verordnungssicherheit und weniger Diskussionen über Wunschverordnungen von Patienten.

Vehement gegen die Liste hat sich vor

allem der Berufsverband der Allgemeinärzte aus- gesprochen, weil er dar- in eine Ein- schränkung der Therapie- freiheit sieht. Ein- sparungen durch die Medikamenten- liste verspricht sich kaum noch jemand.

Die Befürchtungen gehen eher dahin, dass teure Substitutionseffekte ein- treten.

Das ist ein beliebtes Argument vor allem der mittelständischen Pharmaun- ternehmen. Sie laufen Sturm gegen die Liste, weil sie Umsatzeinbrüche be- fürchten. Noch ist jedoch keine Gefahr im Verzug. Der Bundesrat muss der Positivliste zustimmen. Dort hat die Opposition die Mehrheit, die sich nach dem Scheitern des Seehofer-Projekts bekehrt hat und jede Form der Listen- Medizin ablehnt.

Festbetragsregelung in der Schublade

Eingriffe in den Arzneimittelmarkt sind ein undankbares Geschäft. So sind die Kassen mit ihren Festbeträgen vor Ge- richt ebenso gescheitert wie der Bun- desausschuss der Ärzte und Kranken- kassen mit den Arzneimittel-Richtlini- en. Für die Kassen sind die Festbeträge ein wichtiges Instrument der Preis- steuerung, weil sie Erstattungsgrenzen für bestimmte Arzneimittel festlegen.

Verschiedene Gerichte hatten aufgrund von Klagen mehrerer Pharmafirmen geurteilt, dass das bisherige Verfahren, nach dem der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Fest- betragsgruppen bildet und die Spitzen- verbände der Krankenkassen über de- ren Höhe befinden, gegen europäisches

Kartellrecht verstößt. Daneben ent- schied das Bundessozialgericht, die Festbetragsfestsetzung könne nur per Gesetz oder Verordnung ergehen. Der Entwurf für ein Festbetragsneuord- nungsgesetz, das die Festbetragsrege- lung rechtlich einwandfrei gestalten sollte, liegt seit über einem Jahr in der Schublade. Offenbar wartet das Bun- desgesundheitsministerium, sehr zum Unmut der Krankenkassen, bis das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der bisherigen Rege- lung entschieden hat. Das könnte in diesem Jahr der Fall sein.

Ähnlich ist die Lage bei den Arznei- mittel-Richtlinien. Eine Neufassung liegt seit zwei Jahren auf Eis. Hier sind die Gerichte ebenfalls der Auffassung, P O L I T I K

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A12 Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 1–2½½8. Januar 2001

Gesetzesvorhaben

Reform des Rechtes der Gesetzlichen Krankenversicherung/Organi- sationsreform

Der Bundestag hat die Bun- desregierung beauftragt, bis Mitte 2001 die Reformbe- dürftigkeit des Risikostruk- turausgleichs zwischen den Krankenkassen zu prüfen. Ein Zwischenbericht der vom BMG beauftragten Sachverständigen- gruppe liegt bereits vor. Dort heißt es, Großschadensrisiken und das Dau- erfinanzrisiko zur Betreuung chronisch Kranker müssten in einen Sonderrisikoaus- gleich einbezogen werden. Bis Frühjahr soll der Abschlussbericht fertig ein.

Gesetz zur Rechtsangleichung in der GKV Aufhebung der bislang getrennten Rechtskreise Ost und West innerhalb der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bis Ende 2001; Angleichung der Beitragsbemessungsgrenzen, Zuzahlungs- und Här- tefallregelungen.

Pflege-Qualitätssicherungsgesetz/

Änderung des Heimgesetzes

Das Bundeskabinett hat zu beiden Gesetzen einen Beschluss gefasst. Die Federführung des Pflege- Qualitätssicherungsgesetzes liegt beim BMG. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist für die Änderung des Heimgesetzes zuständig. Ziele: Sicherung, Weiterentwicklung und Prüfung der Pflegequalität; Verbesserung der Pfle- gesituation Demenzkranker; Verbesserung der Zu- sammenarbeit zwischen Heimaufsicht, Medizini- schem Dienst der Krankenkassen (MDK), Pflegekas- sen und Sozialhilfeträger; Stärkung der Rechte von

Arzneimittel

Ordnung muss sein

Mitte 2001 soll es so weit sein. Die Positivliste für Arzneimittel

soll den Medikamenten-Markt übersichtlicher gestalten.

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um elektronischen Arztausweis als einer der ersten spezifizierten Health Professional Cards (HPC) und zur Erprobung einer Sicherheitsin- frastruktur für das Gesundheitswesen starten im nächsten Jahr mehrere Mo- dellvorhaben, an denen sich auch sechs Landesärztekammern beteiligen.

Zu den fortgeschrittenen Projekten gehören CHIN (Community Health In-

tegrated Network) in Westfalen-Lippe und das Pilotprojekt ArztCard „PAC BaWü“ der Landesärztekammer Ba- den-Württemberg. Ein anderes Beispiel ist die Fortführung des HCP-(Health Care Professionals-)Protokolls in Bay- ern. Dort geht es in einem Modellvorha- ben von KV und Ärztekammer um den gerichteten elektronischen Nachrich- tenaustausch (der Empfänger muss be- kannt sein) zwischen dezentral organi- sierten und heterogen ausgestatteten Teilnehmern auf Basis des elektroni- schen Arztausweises. Über die Einbin- dung des VCS-Kommunikationsmoduls vom Verband Deutscher Arztpraxis- Softwarehersteller (VCS steht für VDAP Communications Standard) ist das Projekt so weit, dass 2001 der offene Testbetrieb beginnen kann. Die betei- ligten Ärzte können dann aus der Kar- teikarte ihres Praxiscomputers einen elektronischen Arztbrief oder andere Dokumente sicher – verschlüsselt und elektronisch signiert – versenden.

Auf die Standardisierung von medi- zinischen Inhalten zielt die Weiter- entwicklung des elektronischen Arzt- briefs. Hier wird daran gearbeitet, die im ambulanten Sektor verwendete BDT-Schnittstelle (Behandlungsdaten- träger) und den im Krankenhaus gebräuchlichen Kommunikationsstan- dard HL 7 in den internetbasierten XML-Standard zu überführen. Mit dem langfristigen Umstieg auf XML kann auch der Anschluss an internationale Entwicklungen sichergestellt werden.

Weitere zentrale Arbeitsfelder der Te- lematik in 2001 sind das elektronische Rezept, die elektronische Patientenakte und die Weiterentwicklung der Kranken- versichertenkarte. Eine wichtige Rolle spielt hierbei das Aktionsforum Telema- tik im Gesundheitswesen (ATG), das seit seiner Gründung (1999) Empfehlungen zur Entwicklung sektorübergreifender Telematiklösungen für das Gesundheits- wesen erarbeitet. Heike E. Krüger-Brand

dass der Ausschluss von Arzneimit- teln aus der Verordnungsfähigkeit zulasten der Gesetzlichen Kranken- versicherung gegen europäisches Kar- tellrecht verstößt und allein dem Ge- setz- oder Verordnungsgeber vorbe- halten ist. Bis der Bundesgerichtshof in der Hauptsache endgültig ent- scheidet, so fürchtet der Bundesaus- schuss, können Jahre vergehen.

Ein „Erfolgsprojekt“ gab es. Im Herbst letzten Jahres hat die Negativli- ste alle Hürden genommen und trat am 29. November in Kraft. Sie verzeichnet unwirtschaftliche Arzneimittel, die nicht zulasten der Krankenkassen ver- ordnet werden dürfen. Die Liste wurde um mehr als 400 Arzneistoffe oder Zu- bereitungen erweitert. Heike Korzilius

Deutsches Ärzteblatt½½Jg. 98½½Heft 1–2½½8. Januar 2001 AA13

Pflegebedürftigen und Heimbewohnern; erweiterte Prüfrechte für den MDK.

Das Gesetzespaket soll durch ein Gesetz zur Ver- besserung der Leistungen für Demenzkranke ergänzt werden (Federführung: BMG).

Datenschutz/-transparenz in der GKV Regelungen zur Erhebung von Abrechnungs- und Leistungsdaten innerhalb der Gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV). Ziele: bessere Steuerung ge- sundheitlicher, politischer und wirtschaftlicher Auf- gaben; Verhinderung von Abrechnungsmanipulatio- nen und mehr Transparenz für Patienten durch ein verständliches Behandlungsprotokoll. Bisher noch keine Vorarbeiten zu einem Gesetzentwurf.

Reform des Medizinstudiums

Das BMG will im Frühjahr 2001 einen Entwurf für eine 9. Novelle zur Änderung der Approbationsordnung (AppO) für Ärzte vorlegen – voraussichtlich in der Fas- sung, wie sie im Oktober 1988 vom Bundesrat abge- lehnt wurde. Ziele: Praxisgerechtere Gestaltung des Medizinstudiums und Verzahnung des vorklinischen mit dem klinischen Abschnitt des Studiums; Entrüm- pelung des Gegenstandskatalogs, Verringerung der Studentenzahlen und neue Schwerpunktsetzung. Die Konsensgespräche des BMG mit den Kulturressorts der Länder sollen im Frühjahr 2001 fortgesetzt und zu einer „konsensualen“ Entscheidung führen. Beabsich- tigte Schlussentscheidung zur AppO im Herbst 2001.

Neukodifizierung von Rehabilitations- und Behindertenrecht im SGB IX

Ziel: Systematische Zusammenstellung des Rehabili- tations- und Schwerbehindertenrechts, um die selbstständige und eigenverantwortliche Lebens- führung und Gleichstellung von Menschen mit Be- hinderungen und von Rehabilitanden zu fördern.

Schwerpunkte: Verbesserung im Bereich der Re- habilitation; zeitnahe, unbürokratische und rasche Klärung der Zuständigkeiten; mehr Leistungstrans-

parenz und besserer Zugang zu den Leistungen (un- abhängig vom Leistungsträger); Aufbau gemeinsa- mer Service-Stellen der Rehabilitationsträger zur verbindlichen Beratung über die infrage kommen- den Sozialleistungen in allen Landkreisen und kreis- freien Städten; Einbeziehung der Sozialhilfeträger in den Kreis der Rehaträger. Geschätzte Zusatzausgaben allein für die GKV: rund 500 Millionen DM jährlich.

Stand der Arbeiten: Vorlage eines Referentenent- wurfs durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Neukodifizierung des SGB IX.

Arzneimittel/Negativliste

Der Bundesrat hat Ende Oktober 2000 der vom BMG vorgelegten Arzneimittel-Negativliste zugestimmt.

Damit dürfen voraussichtlich ab Mitte 2001 rund 400 Arzneistoffe und -wirkstoffkombinationen nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden.

Krankenpflege

Novellierung des Krankenpflegegesetzes noch in dieser Legislaturperiode. Mit definierten Mindest- standards soll die Qualifikation verbessert werden.

Sozialversicherungs-Änderungsgesetz Künftig soll einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf das Arbeitslosen- und Krankengeld angerechnet wer- den, wenn es zu Sozialversicherungsbeiträgen her- angezogen wird. Der Bundesrat beschloss den Ge- setzentwurf der Bundesregierung. Infolge der geän- derten Bemessung des Krankengeldes werden die GKV-Ausgaben steigen, und zwar bis zum Jahres- ende 2000 um rund 1,5 Milliarden DM; ab 2001 jähr- liche Mehrausgaben in Höhe von 0,8 Milliarden DM.

Gesetz zur Reform der Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit

Der Bundestag hat das Gesetz am 16. November ge- billigt, der Bundesrat am 1. Dezember 2000 zuge- stimmt. Dr. rer. pol. Harald Clade

Datenaustausch

Standards setzen

Die einheitliche Telematik-Plattform rückt näher.

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Referenzen

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