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Archiv "Positivliste: Fait accompli" (21.04.1995)

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Positivliste

Fait accompli

A

m 27. April, am kommen- den Donnerstag, wollten Bundesgesundheitsmini- ster Horst Seehofer und der Bun- desausschuß der Ärzte und Kran- kenkassen eigentlich über die Po- sitivliste sprechen, also jene Liste von Arzneimitteln, die auf Kosten der Krankenkassen demnächst verordnet werden dürfen. Eine solche Liste muß laut Gesund- heitsstrukturgesetz (GSG) bis zum 31. Dezember 1995 in Form einer Rechtsverordnung vorliegen. Ein unter anderem dafür gegründetes Institut „Arzneimittel in der Kran- kenversicherung" (IAK) soll bis zum 30. Juni einen Listenvorschlag beschließen.

Soweit das GSG von 1992. In- zwischen hat sich der Bundesge- sundheitsminister allerdings in Sa- chen Positivliste eines anderen und Besseren besonnen. Seehofer bekundet Vorbehalte gegen jede Art von Listenmedizin. Er wollte

„auf der Grundlage der sich ab- zeichnenden Konturen der Liste die daraus entstehenden tiefgrei- fenden Probleme für die Thera- piefreiheit und Arzneimittelver- sorgung" Ende April mit Ärzten, Kassen und sodann mit der SPD erörtern. Das Institut sollte die er- arbeitete Vorlage bis dahin zurückhalten.

Am 6. April, zwei Tage nach der Minister-Bitte an das Institut, war der Listenentwurf auf dem Markt. Das IAK teilte in einem Anschreiben lapidar mit, es habe

beschlossen, einschlägigen Berufs- vertretungen und Verbänden den Entwurf zur Kenntnis zu bringen.

Seehofer reagierte verärgert, die Kassenärztliche Bundesverei- nigung, in Gestalt ihres für Arznei- mittelfragen zuständigen Zweiten Vorsitzenden, Dr. Peter Schwoe- rer, sprach von einem politischen Affront. In Pressemitteilungen äußerten Kassenverteter und SPD ihre Genugtuung.

Angeblich hat das Institut wegen des Termindrucks gehan- delt. Den gibt es tatsächlich. Der war allerdings nicht so groß, daß man nicht drei Wochen hätte war- ten können. Mit dem Fait accom- pli hat man vielmehr Unabhän- gigkeit demonstrieren und den Minister unter Druck setzen wol- len. Jede Handlung Seehofers in Sachen Positivliste wird nunmehr mit dem Institutsentwurf vergli- chen. Die Kassen, zumal der AOK-Bundesverband, und die SPD — sie werben beharrlich für die Positivliste — werden versu- chen, ihn anhand des Listenent- wurfs ins Unrecht zu setzen. Das IAK leistet Handlangerdienste — nicht ganz uneigennützig, bedroht doch Seehofers Abneigung gegen

„Listenmedizin" die mühevolle Vorarbeit des Instituts.

Wie konnte es zu der verfah- renen Situation kommen? Weil das IAK höchst merkwürdig kon- struiert ist! Das Institut ist immer- hin beim Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen einge-

richtet; es hat dem Bundesgesund- heitsminister für eine Rechtsver- ordnung zuzuarbeiten. Bezahlt werden das Institut und seine Sachverständigen von Kassen, Kassenärztlicher Bundesvereini- gung und Bundesgesundheitsmini- sterium; zumindest die letzteren wurden von der Handlungsweise überrascht. Formal hat es, wie das Bundesgesundheitsministerium nach Prüfung der Rechtslage ein- räumt, keine Handhabe gegeben, das Institut zu einem anderen Vor- gehen zu bewegen. Denn durch das GSG und eine Verordnung über die Tätigkeit des Instituts ist es derart unabhängig konzipiert worden, daß es praktisch machen kann, was es will.

Niemand wird einem solchen Arzneimittelinstitut die fachliche Unabhängigkeit beschneiden wol- len. Aber die eigenmächtige Ver- öffentlichung des Listenentwurfes geht über fachliche Belange weit hinaus. Hier wird Politik betrie- ben. Die aber ist Sache politischer Entscheidungsgremien. Einmal übergangen, sollten diese nun- mehr überprüfen, ob das Arznei- mittelinstitut richtig konstruiert ist.

Übrigens: Die Ärzteschaft hatte mit der Arzneimittelkom- mission der deutschen Ärzteschaft vor noch nicht allzu langer Zeit ähnliche Querelen. Vielleicht fragt Seehofer am 27. April die Ärzte- vertreter mal nach ihren Erfahrun- gen. NJ Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 16, 21. Apri11995 (1) A-1123

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