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Archiv "Fait accompli" (31.07.1975)

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Die Information:

Bericht und Meinung RVO-Kassen

Zum 1. Januar 1976 werden gleich- zeitig mit der Inkraftsetzung des neuen Laborteils alle Besuchsge- bühren (ausgenommen Bordbesu- che) um 47 Prozent angehoben.

Die bisherige EKG-Position wird neu definiert und dabei der Hono- rarwert für das Belastungs-EKG auf 35 DM angehoben. Auch der Honorarwert für das Phonokardio- gramm steigt von bisher 8 DM auf 17,50 DM.

Gleichzeitig werden die Gebühren- sätze der kleinen Wundversorgung (Nrn. 154-158) sowie einiger spe- zifisch dermatologischer Leistun- gen kräftig erhöht.

Letztlich erfolgt eine Aufteilung der Nr. 740 in eine eingehende neuro- logische und eine eingehende psychiatrische Untersuchung mit Heraufsetzung des Gebührenwer- tes für die eingehende psychiatri- sche Untersuchung auf 12 DM. Bei- de Leistungen sind zukünftig ne- beneinander berechnungsfähig.

Selbstverständlich erfolgt noch eine detaillierte offizielle Bekannt- gabe im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT.

Eine Anhebung der Beratungsge- bühr wurde von der Krankenkas- senseite strikt abgelehnt, bevor nicht auch für diesen Bereich eine neue Leistungslegende erarbeitet worden sei. Es wurde aber in einer Protokollnotiz festgelegt, daß die Arbeiten im Hinblick auf die Ge- samtüberarbeitung des BMÄ zügig fortgesetzt werden sollen.

Die vorliegende Empfehlung bzw.

Vereinbarung — und dies muß nochmals betont werden — ist das Ergebnis äußerst schwieriger Ver- handlungen, die im Hinblick auf den Erfolg mitunter auf des Mes- sers Schneide standen. Sie müssen als Beitrag der Ärzteschaft zur Si- cherung unseres jetzigen Systems der Freiberuflichkeit verstanden werden, zu einem Zeitpunkt, da die Weichenstellung für die Zukunft je- des Kassenarztes erfolgt. f/KBV

DER KOMMENTAR

Fait accompli

Wunschgemäß hat das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI), Düssel- dorf, in der ersten Julihälfte 1975 dem DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT den genauen Titel eines For- schungsauftrags mitgeteilt, den es bereits Ende April vom Bundesmi- nisterium für Jugend, Familie und Gesundheit erhalten haben und der sich mit der sogenannten vorstatio- nären Diagnostik und nachstatio- nären Behandlung am Kranken- haus befassen sollte. Das Projekt trägt, wie man nun also weiß, fol- genden amtlichen Titel: „Untersu- chungen über die personellen und finanziellen Entlastungsmöglichkei- ten der Krankenhausversorgung durch Differenzierung der Kranken- hausaktivitäten nach vollstationärer und semistationärer Behandlung".

Nach der Mitteilung des Geschäfts- führers des Deutschen Kranken- hausinstituts, Privatdozent Dr.

Siegfried Eichhorn, sind im einzel- nen folgende Untersuchungs- schwerpunkte vorgesehen (wobei offenblieb, ob diese Untersu- chungsschwerpunkte vom Deut- schen Krankenhausinstitut formu- liert worden sind oder bereits Be- standteil des amtlichen Auftrags waren):

1. Untersuchungen über die Grup- pierung der Patienten des Allge- meinen Krankenhauses nach der Behandlungs- und Pflegeintensität (Intensivpflege, Normalpflege, Langzeitpflege, Minimalpflege, Ta- ges- und Nachtklinik).

2. Untersuchungen über die Aus- wirkungen der pflege- und behand- lungsintensitätsorientierten Struk- turierung der Patientenversorgung auf Krankenhausbetrieb und Kran- kenhausbau.

3. Erarbeitung von Hinweisen für die Umstellung von Krankenhäu- sern im Hinblick auf eine Differen- zierung der Krankenhausaktivitäten nach vollstationärer und semista- tionärer Behandlung — auch als Grundlage zur Durchführung von Modelluntersuchungen.

4. Untersuchungen über die einzel- wirtschaftlichen personellen und fi- nanziellen Entlastungen der pflege- und behandlungsintensitätsorien- tierten Strukturierung der Patien- tenversorgung, untersucht und dar- gestellt an zwei Modellen (völliger Neubau — Nutzung von Altbautei- len für Minimalpflege sowie Tages- und Nachtklinik).

5. Untersuchungen über die ge- samtwirtschaftliche Auswirkung der pflege- und behandlungsinten- sitätsorientierten Strukturierung der Patientenversorgung, bezogen auf 1975 und 1985.

„Dabei gehen diese Untersuchun- gen", wie Eichhorn wörtlich schreibt, „von den bereits getroffe- nen Feststellungen aus, daß ge- genwärtig Patienten zur Diagnostik und Therapie im Krankenhaus sta- tionär aufgenommen und ,ins Bett gelegt' werden, obwohl eine se- mistationäre Krankenhausbehand- lung ausreichen würde." Dieser Satz ist nach Auffassung des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES nicht nur erhellend, er ist dekuvrie- rend. Auf eine wissenschaftliche Forschungsarbeit übertragen, be- sagt er nämlich nichts anderes, als daß die „gesuchte" Antwort auf eine wissenschaftliche Fragestel- lung bereits zur Basisfeststellung der Untersuchung gemacht wird, noch ehe diese überhaupt begon- nen hat!

Forschungsauftrag und Modellversuche zur „semistationären" Krankenhausversorgung

2200 Heft 31 vom 31. Juli 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

Mit anderen Worten: Der For- schungsauftrag läßt deutlich erken- nen, daß es sich hier um reine Zweck-„Forschung" handelt bzw.

daß der Auftragnehmer sie als sol- che versteht. Die Richtigkeit unse- rer Beurteilung wird noch gestützt durch die Aussage des Hauptge- schäftsführers der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) selbst, der bei einer kürzlich in Düsseldorf veranstalteten Presse- konferenz, bei der das Projekt er- läutert wurde, erklärt hatte, das Deutsche Krankenhausinstitut sei sehr „erdverbunden" und keines- wegs so hochgestochen wissen- schaftlich; das Projekt werde zu- dem finanziell und ideell von der Krankenhausgesellschaft unter- stützt.

Um der Korrektheit der Berichter- stattung willen seien auch die wei- teren Ausführungen Eichhorns im Wortlaut wiedergegeben:

„Ferner ließe sich beim Ausbau der semistationären Behandlung am Krankenhaus die Verweildauer dadurch verkürzen, daß ein Teil der an die diagnostischen und the- rapeutischen Einrichtungen des Krankenhauses gebundenen Dia- gnostik, Nachbehandlung und Re- habilitation im Rahmen von Tages- und Nachtkliniken ausgeführt wer- den könnte. Eine wesentliche Ent- lastung der Krankenhausversor- gung könnte sich also dadurch er- reichen lassen, daß man es der Entscheidung des Krankenhaus- facharztes überläßt, ob für die ihm überwiesenen Patienten Diagnostik und Therapie semistationär oder vollstationär durchzuführen sind.

Dabei haben Untersuchungen des DKI, aber auch anderer Stellen er- geben, daß der Umfang der Entla- stung der Krankenhausversorgung etwa 10 bis 12°/o des Gesamtbet- tenangebotes ausmachen würde.

Es sei ausdrücklich darauf hinge- wiesen, daß die Untersuchungen nur die Möglichkeiten der Um- schichtung in der Behandlungska- tegorie derjenigen Patienten be- treffen, die heute bereits im Kran- kenhaus liegen, der Behandlungs- einrichtungen des Krankenhauses

zwar bedürfen, die aufwendigen Krankenbetten und Versorgungs- einrichtungen aber unnötig in An- spruch nehmen. Es geht also kei- neswegs darum zu untersuchen, welche Aufgaben dem Kranken- haus zusätzlich zu übertragen sind, schon gar nicht aus dem Bereich der allgemeinärztlichen Versor- gung. Der gegenwärtige Patienten- und Wirkungskreis der niederge- lassenen Fachärzte und Allgemein- ärzte wird im Zusammenhang mit diesen Untersuchungen überhaupt nicht angesprochen."

Diese Ausführungen Eichhorns stützen beweiskräftig die Beden- ken, daß das angestrebte Untersu- chungsergebnis längst vorwegge- nommen ist, wobei es zur Festi- gung der Beurteilung schon gar

ECHO

Zu: „Verhaltensregeln für die Li- quidation bei Krankenhauspa- tienten" in Heft 27/1975, Seite 1981 ff.

Liquidation

„Grundsätze für Honorarfor- derungen bei selbstzahlen- den Krankenhauspatienten hat der Vorstand der Bundes- ärztekammer verabschiedet und im DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATT veröffentlicht. Die Grundsätze enthalten – um gelegentliche Ungereimthei- ten zu vermeiden – gewisse Mindestregeln. Sie sollen zu einem abgestimmten Verhal- ten der Ärzte führen. Die Grundsätze weisen darauf hin, daß für die Honorarfor- derungen grundsätzlich die Gebührenordnung für Ärzte gilt, wobei die besonderen Umstände des einzelnen Fal- les, vor allem die Schwierig- keiten der Leistungen und der Zeitaufwand ebenso wie die Vermögens- und Einkom- mensverhältnisse des Patien- ten, zu berücksichtigen sind..."(Frankfurter Allge- meine Zeitung)

nicht mehr notwendig ist, bei- spielsweise auf den Freudschen Slip hinzuweisen, daß der gegen- wärtige Patienten- und Wirkungs- kreis der niedergelassenen Fach- ärzte und Allgemeinärzte im Zu- sammenhang mit diesen Untersu- chungen nicht angesprochen wer- de...

Wenige Tage später, am 17. Juli 1975, traf beim DEUTSCHEN ÄRZ- TEBLATT eine Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesell- schaft, datiert vom 18. Juli 1975, aus Düsseldorf ein, wonach jetzt

„Verhandlungen zwischen der Deutschen Krankenhausgesell- schaft und den Spitzenverbänden der Krankenkassen... zu einer Vereinbarung über Modellversuche zur vorstationären Diagnostik und nachstationären Behandlung ge- führt" haben. Auch in dieser Pres- semitteilung wird das Ergebnis, das wissenschaftlich in „Modellver- suchen" abzuklären „versucht"

werden soll, derart vorgegeben, daß die Frage sich aufdrängt, wes- halb man das Vorhaben überhaupt noch als „Modellversuch" ka- schiert – vielleicht nur, weil es sich um zweifelsfrei rechtswidrige

„Maßnahmen" handelt? (Siehe dazu auch DEUTSCHES ÄRZTE- BLATT Heft 5 vom 30. Januar 1975, Seiten 244/245: „Vor BdO-Tricks wird gewarnt", und Heft 29 vom 17.

Juli 1975, Seite 2092: „Gegen Expe- rimente mit Krankenhauspatien- ten", und nicht zuletzt Heft 14 vom 3. April 1975, Seite 937 ff.: „Fal- sches Rezept gegen die ‚Kosten- explosion – .)

Wörtlich heißt es also in der Pres- semitteilung der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft:

„Die Vertragspartner wollen mit den in dieser Vereinbarung vorge- sehenen Maßnahmen dazu beitra- gen, die Verweildauer im Kranken- haus weiter zu verkürzen, weil da- durch der Bedarf an Krankenhaus- betten gemindert und der von allen mit Sorge beobachtete Anstieg der Kosten im Gesundheitsbereich, insbesondere im Krankenhaus, ge- bremst wird. Darüber hinaus wer-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 31 vom 31. Juli 1975 2201

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung

"Semistationär"

den es auch die Patienten begrü- ßen, wenn sie nicht mehr solange von ihrer gewohnten häuslichen Umgebung getrennt sein müssen.

Mit diesen Maßnahmen soll keines- wegs die ambulante ärztliche Be- handlung beeinträchtigt und in das Krankenhaus verlagert werden;

vielmehr sollen sie erst dann ein- setzen, wenn der Hausarzt den Pa- tienten ins Krankenhaus eingewie- sen hat. Danach entscheidet der Krankenhausarzt, ob er den Patien- ten sofort ins Bett legen muß oder welche medizinischen Maßnahmen vorstationär zur weiteren Klärung der Diagnose und zur Vorbereitung der stationären Behandlung auch ohne eine Unterbringung im Kran- kenhaus durchgeführt werden kön- nen. Die nachstationäre Behand- lung soll eine frühere Entlassung ermöglichen, weil die Behandlung und Überwachung zur Sicherung des Behandlungserfolges für eine begrenzte Zeit in der Hand des Krankenhausarztes verbleibt. Der Erfolg dieser Bemühungen hängt nicht zuletzt von dem guten Willen der Krankenhäuser, vom einsichti- gen Verhalten der Patienten und von der Unterstützung durch die niedergelassenen Ärzte ab."

~ Die Ärzteschaft wäre sehr wohl bereit, wie erst küzlich im DEUT- SCHEN ÄRZTEBLATT erneut versi- chert wurde (Heft 29 vom 17. Juli 1975, Seite 2092), "an wissen- schaftlich-analytischen For- schungsvorhaben teilzunehmen, um objektiv abzuklären, wieweit Krankenhauseinweisungen über- flüssig waren oder zu früh erfolg- ten, und um festzustellen, wieweit die Untersuchungsmöglichkeiten in der ambulanten Praxis der nieder- gelassenen Ärzteschaft ausrei- chend oder nicht ausreichend aus- geschöpft wurden." Die einseitigen Forschungs-"Maßnahmen" des

Bundesgesundheitsministeriums und des Deutschen Krankenhaus- instituts, der Deutschen Kranken- hausgesellschaft und der Kranken- kassenverbände verdienen aber solche Mitwirkung der Ärzteschaft nicht, weil diese Vorhaben keine wissenschaftlich relevanten Ergeb- nisse erwarten lassen. DÄ

NACHRICHTEN

Arbeitgeber-Anregungen

Fortsetzung von Seite 2196

stellen. Ihre allgemeinen Forderun- gen für die Zukunft haben die Ar- beitgeber in sechs Punkten nieder- gelegt:

C> Leistungsausweitungen sollten

angesichts des hohen Standes der sozialen Sicherung und der schwierigen Finanzlage "bis auf weiteres" ausgeschlossen bleiben.

C> Die Einnahmen und Ausgaben

des Sozialbudgets sollen transpa- renter und unter Berücksichtigung ihrer Verteilungswirksamkeit dar- gestellt werden.

C> Ein unabhängiges Gremium soll

regelmäßig zu dem Status und zu der voraussichtlichen Entwicklung Stellung nehmen; hierbei wird empfohlen, den Sozialbeirat um die Vertreter der Krankenversicherung und die Bundesanstalt für Arbeit zu erweitern. (Diese Forderung zielt in erster Linie allerdings nur auf die Rentenfinanzen, zumal für Fragen der gesetzlichen Krankenversiche- rung längst eine unabhängige Kommission aus Sachverständigen beim Bundesarbeitsministerium existiert.)

C> Bei künftigen Gesetzesvorlagen

sollen nicht nur die finanziellen Auswirkungen für die öffentliche Hand geprüft werden, sondern auch die längerfristigen Belastun- gen für den einzelnen Arbeitneh- mer und die Betriebe.

C> Die staatliche Garantieträgar-

schaft für die gesetzliche Kranken- versicherung und die in der Reichsversicherungsordnung fest- gelegte Beitragssatzhöchstgrenze sollen erhalten bleiben.

C> Die aktuellen Probleme sollen

regelmäßig in der "Sozialpoliti- schen Gesprächsrunde" diskutiert werden.

Brisantester Vorschlag zur "Sanie- rung" der gesetzlichen Kranken- versicherung istdie Arbeitgeberlieb- lingsforderung nach Einführung der Wahlmöglichkeit aller Versi- cherten zwischen dem Sachlei- stungs- und dem Kostenerstat- tungsverfahren. Darüber hinaus sollte die Einführung einer Direkt- beteiligung an den Krankheitsko- sten "erneut vorurteilsfrei" geprüft werden. Die Arbeitgeber schlagen ein Gremium von Sachverständi- gen vor, das Vorschläge für eine sozial vertretbare, in Modellversu- chen zu erprobende Selbstbeteili- gung erarbeiten soll. Durch die- se Maßnahmen erhoffen sich die Arbeitgeber neben "höherer Ge- rechtigkeit" auch, ein weiteres An- steigen der kollektiv finanzierten Beitragssätze begrenzen zu kön- nen.

Veto der Gewerkschaften

Daß gerade dieser Selbstbeteili- gungs-Sanierungsvorschlag von den Gewerkschaften sehr wohl als

"soziale Demontage" empfunden wird, macht die erste Stellungnah- me der Deutschen Angestellten-Ge- werkschaft (DAG) zum BOA-Papier deutlich. Sie argumentiert: "Bei den Vorschlägen zu einer Stabili- sierung der Kostenentwicklung im gesundheitlichen Sektor hat die Bundesvereinigung jedoch durch ihre Propagierung der Eigenbeteili- gung der Versicherten das wesent- liche Problem verkannt: Insgesamt gesehen ergeben sich nur Einspa- rungen, wenn die Selbstbeteiligung zu einem Verzicht des Versicherten auf Leistung führt. Das aber ist ge- sundheitspolitisch sehr bedenklich und führt im Zweifelsfall nur zu ei- ner zeitlichen Verschiebung und Verteuerung der Leistung ... "

Auch das DGB-Organ "Welt der Ar- beit" bezeichnete die Selbstbeteili- gungspläne als einen "falschen

2202 Heft 31 vom 31.Juli 1975 DEUTSCHES ARZTEBLA'IT

Referenzen

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