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Archiv "Patientenverfügung: Zerreißprobe für das Gesetzesvorhaben" (05.06.2009)

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A1178 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 23⏐⏐5. Juni 2009

PATIENTENVERFÜGUNG

Zerreißprobe für das Gesetzesvorhaben

Im Streit um eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen ziehen die Parlamentarier alle Register. Die geplante Abstimmung wurde abgesagt. Nun bleibt nicht mehr viel Zeit.

Z

um Greifen nah war die Entschei- dung, ob und wie Pati- entenverfügungen ge- setzlich geregelt wer- den sollen. Doch nun ist es fraglich, ob es vor den Bundestagswahlen über- haupt noch eine gesetzliche Rege- lung geben wird, über die seit der letzten Legislaturperiode diskutiert wird. Der Grund: Die für den 28.

Mai geplante Endabstimmung über die verschiedenen Gesetzentwürfe verschwand kurzfristig von der Ta- gesordnung des Bundestages. Die Schuld daran schieben sich die Ko- alitionsparteien gegenseitig zu. So- mit geht das Gezerre weiter, das die Diskussion seit jeher begleitet hat und an dem das gesamte Vorhaben scheitern könnte

Die Union verweist auf die SPD.

Auf ihr Drängen hin sei die Parla- mentsentscheidung schließlich ge- strichen worden. Sie sei mit der Ab- stimmungsreihenfolge der drei Ge- setzentwürfe und des Antrags von Hu- bert Hüppe (CDU), der den Verzicht auf eine gesetzliche Regelung vor- sieht, nicht einverstanden gewesen.

Üblich ist es, die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs abzu- stimmen oder aber den inhaltlich weitgehendsten Antrag an die erste Stelle zu setzen. In beiden Fällen würde zuerst der Antrag des SPD- Abgeordneten Joachim Stünker an der Reihe sein. Dies würde jedoch von der SPD als Nachteil gesehen, spekuliert die Union, deshalb poche sie so vehement auf eine andere Reihenfolge. Sie würde den Stünker- Antrag aus Kalkül lieber zuletzt ab- stimmen lassen. Diese Position gilt als die chancenreichste, wenn – wie es bei der Debatte um die Patienten-

verfügungen der Fall ist – kein Ent- wurf von vornherein eine eindeutige Mehrheit hat. Dem letzten Antrag schließen sich nämlich erfahrungs- gemäß noch zusätzlich Parlamenta- rier an, deren Anträge zuvor abge- lehnt wurden.

Doch damit nicht genug des Zwists: Im Gegenzug wirft Bundes- justizministerin Brigitte Zypries (SPD) der Union vor, das Gesamt- vorhaben „Patientenverfügung“ zu torpedieren. Damit verhalte sich die Union in hohem Maß verantwor- tungslos, sagte sie. Der CSU-Abge- ordnete Wolfgang Zöller habe keine Bereitschaft zu einer gemeinsamen Lösung mit dem Stünker-Entwurf gezeigt, kritisierte die Ministerin.

Differenzen zwischen den Ent- würfen von Stünker und Zöller gibt es in Formulierungen, in denen Zöl- ler insbesondere das Ermessen des Arztes betont, Stünker dagegen den Patientenwillen. Beide Vorschläge eint, dass der freie Wille des Patien- ten, eine lebenserhaltende Behand- lung abzulehnen, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung gelten soll. Der Stünker-Entwurf wird bisher von 220 Abgeordneten von SPD, Grünen, Linkspartei und FDP getragen. Der Antrag von Zöl- ler und Dr. med. Hans Georg Faust (CDU) hat rund 60 Unterzeichner, darunter die ehemalige Bundesjus- tizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Als Kompromissangebot sieht Zöllers Entwurf jetzt vor, dass Patientenverfügungen möglichst nur nach vorheriger ärztlicher Beratung verfasst werden sollen.

Damit haben sich Zöller und Faust ein Stück in die Richtung der Gruppe um den Unions-Fraktionsvi- ze Wolfgang Bosbach und René Röspel (SPD) bewegt, deren Gesetz-

entwurf momentan gut 100 Parla- mentarier von Union, SPD, Grünen und FDP unterstützen. Er erlaubt den Abbruch me-

dizinischer Maß- nahmen aufgrund einer einfachen Pa- tientenverfügung nur bei unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheiten. Ansonsten soll der Wunsch auf Be- handlungsabbruch nur gültig sein, wenn zuvor eine ärztliche Beratung stattgefunden hat und die Verfügung nicht älter als fünf Jahre ist. Auf die geplante Pflicht einer notariellen Beurkundung verzichten Bosbach und Röspel inzwischen.

Die Gruppe um Hüppe will dage- gen alles beim Status quo belassen und Patientenverfügungen gar nicht gesetzlich regeln. Damit kommt sie dem Wunsch der Bundesärztekam- mer und des Marburger Bundes ent- gegen. Die Ärzteschaft habe bereits ausreichende Richtlinien zum Um- gang mit Patientenverfügungen, meint Hüppe. Eine gesetzliche Re- gelung sei „weder notwendig noch überzeugend möglich“. Unterstützt wird der Antrag von 30 CDU/CSU- Abgeordneten, darunter Bundes- tagspräsident Norbert Lammert.

Ob es in dieser Legislaturperiode noch zu einer Entscheidung kommt, ist unklar. Falls nicht, unterliegt das Gesetzesvorhaben dem Prinzip der

„Diskontinuität“. Nach der Bundes- tagswahl müsste es dann noch ein- mal ganz neu aufgerollt werden. Als Abstimmungstermin ist jetzt zumin- dest der 18. Juni im Gespräch. Doch eine Einigung über die Abstim- mungsreihenfolge konnte bisher noch nicht erzielt werden. I Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann

Foto:Fotolia

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