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Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3535. Kleine Anfrage mit Antwort

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Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage

der Abg. Frau Pawelski (CDU), eingegangen am 26. Februar 2002

Kiffen bei Jugendlichen weit verbreitet

„Wir kiffen“, das ist nicht nur ein Song des populären Entertainers Stefan Raab, sondern anscheinend auch das Motto zahlreicher Jugendlicher. Nicht nur Haschisch, auch harte Drogen sind an niedersächsischen Schulen offensichtlich problemlos zu erhalten. Die Polizei ist verhältnismäßig machtlos, weil aus Angst vor Sanktionen kaum ein Fall ange- zeigt wird.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Welchen Umfang hat die Rauschgiftkriminalität insgesamt an niedersächsischen Schulen?

2. Welche Erkenntnisse gibt es über eine prozentuale Differenzierung nach harten und weichen Drogen?

3. Wie ist die Entwicklung nach Kenntnis der Landesregierung in diesem Bereich ge- genüber den Vorjahren?

4. Wie bewertet sie die Verbreitung von Drogenkonsum und -verkauf an niedersächsi- schen Schulen?

5. Welche Maßnahmen will sie ergreifen, um dem Drogenmissbrauch an Schulen ent- gegenzuwirken?

6. Welche Informationen liegen ihr über die Entwicklung in anderen Bundesländern vor?

7. Gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen den verantwortlichen Stellen, Leh- rer- und Elternverbänden, Drogenberatung, Polizei usw.?

8. Welche Mittel werden vonseiten des Kultusministeriums für die Drogenberatung an Schulen aufgewendet?

(An die Staatskanzlei übersandt am 7. März 2002 – II/721 – 968)

(2)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministerium – 01-01 420/5-II/721-968 –

Hannover, den 1. Juli 2002

Der Begriff Drogen umfasst legale Drogen (z. B. Alkohol, Tabak oder Medikamente mit Suchtpotenzial) und illegale Drogen (z. B. Haschisch, Heroin, Kokain oder Designer- Produkte wie Crack und Speed).

Der Sucht- und Drogenbericht 2000 der Bundesregierung führt an, dass die überwiegende Anzahl der Jugendlichen keine Erfahrungen mit illegalen Drogen hat. 27 % der Jugendli- chen dagegen haben im Verlauf ihres Lebens schon Erfahrungen mit illegalen Drogen gemacht. Die meisten Konsumenten illegaler Drogen machen erste Erfahrungen im Alter von 14 bis 19 Jahren (84 %). Im Verlauf der letzten 12 Monate vor dem Befragungszeit- punkt hatten 13 % der 12- bis 25-Jährigen illegale Drogen konsumiert. Der Gebrauch il- legaler Drogen in dieser Altersgruppe hat sich in der Zeit von 1997 bis 2001 geringfügig um zwei Prozentpunkte gesenkt.

Suchtprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich u. a. Erziehungsbe- rechtigte, Schulen, Behörden und Hilfseinrichtungen gemeinsam annehmen müssen, wenn sie erfolgreich gelöst werden soll. Zeitgemäße Präventionskonzepte zielen zum ei- nen auf spezifisches Wissen und Kompetenzentwicklung im Umgang mit Suchtmitteln, zum anderen steht allgemein die Stärkung der persönlichen Ressourcen und Lebenskom- petenzen von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Insofern bieten auch unspezifi- sche Präventionskonzepte hervorragende Möglichkeiten einer suchtspezifischen Präven- tion.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Niedersachsen registriert für das Jahr 2001 ins- gesamt 170 Fälle von Rauschgiftkriminalität, die als Tatort „Schule“ verzeichnen. Dieses entspricht einem Anteil von 1,96 % der an niedersächsischen Schulen insgesamt in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Straftaten. Bei den vorgenannten 170 Fällen wurden insgesamt 182 Tatverdächtigte polizeilich ermittelt, davon waren 75,8 % Jugend- liche zwischen 14 und 18 Jahren.

Zu 2:

Eine Differenzierung nach harten und weichen Drogen kann vonseiten der Schulen und der Schulbehörden aufgrund fehlender Erkenntnisse nicht vorgenommen werden.

Bei den in der PKS registrierten Verstößen (170 Fälle) wurden in 85,8 % der Fälle Can- nabisprodukte festgestellt. Im Vergleichszeitraum 2000 betrug der prozentuale Anteil der Cannabisprodukte 72,9 % und im Jahr 1999 87,8 %.

Zu 3:

Die Entwicklung der registrierten Rauschgiftkriminalität mit dem Tatort „Schule“ stellt sich gemäß PKS wie folgt dar:

Jahr Fälle Ermittelte Tatverdächtigte Anteil der Fälle an Straftaten, die in der Schule verübt wurden

1999 189 203 2,49 %

2000 170 184 2,14 %

2001 170 182 1,96 %

(3)

Zu 4:

Die PKS verzeichnet für den genannten Zeitraum, dass bei Rauschgiftdelikten minderjäh- riger Tatverdächtiger insgesamt, also auch außerhalb der Schule, polizeiliche Ermittlun- gen in folgendem Umfang geführt wurden:

Jahr ermittelte Tatverdächtige

1999 3061

2000 3591

2001 3499

Die Niedersächsische Landesregierung beobachtet mit Sorge die hohe Zahl von Delikten im Zusammenhang mit Rauschmittelkonsum Minderjähriger. Der weitaus größte Teil der Delikte ereignet sich gemäß PKS außerhalb der Schulen, nur etwa 5 % in Schulen.

Gleichwohl bedeutet dieser eher geringe Anteil Verpflichtung, verstärkt die Möglichkei- ten von Präventionsarbeit in den Schulen umzusetzen.

Zu 5:

Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind Teil der allgemeinen schulischen Präventionsarbeit, die neben allen Lehrkräften insbesondere vom schulpsychologischen Dienst, von Beratungslehrkräften und von Sozialpädagogischen Fachkräften im Rahmen ihres allgemeinen Arbeitsauftrages geleistet wird.

Der Erlass „Suchtprävention und Verhalten bei Suchtproblemen an niedersächsischen Schulen“ vom 26.05.1992 beschreibt die präventiven Aufgaben der Schule und legt fest, dass Suchtprävention während der gesamten Schulzeit der Schülerinnen und Schüler von allen Lehrkräften verantwortungsvoll wahrzunehmen ist. Dazu gehört, Einstellungen und Handlungsmöglichkeiten zu fördern, die zur Lösung von Lebensproblemen beitragen, ohne dass auf Drogen zurückgegriffen wird. Weiterhin sollen sich Schülerinnen und Schüler Angeboten zum Drogenkonsum widersetzen können und ein auf Verantwortung für die eigene Person beruhendes Gesundheitsverhalten entwickeln. Die Schulen sollen mindestens einmal im Schuljahr die Thematik „Sucht- und Drogenprävention“ auch in der Gesamtkonferenz behandeln und ihre präventive Arbeit ständig verbessern. Die in den Schulen vorhandenen Materialien (z. B. „Hilfen für die schulische Erziehung im Be- reich der Suchtprävention und Drogenproblematik“ des NLI) sollen fachbezogen und fä- cherübergreifend zum Einsatz kommen.

In regionalen und vor allem schulinternen Lehrerfortbildungen soll das Thema bearbeitet und sollen schulische Aktivitäten entwickelt werden. Betroffenen Schülerinnen und Schülern stehen die Beratungslehrkräfte und andere Lehrerinnen und Lehrer als An- sprechpartner zur Verfügung. Bei Bedarf stellt die Schule die Verbindung zu Einrichtun- gen her, die für Beratung oder Therapie infrage kommen.

Klassenlehrerinnen und -lehrer sollen Fragen zu Suchtmitteln und zur Drogenprävention auf Elternversammlungen erörtern. Eine Unterstützung durch die Erziehungsberechtigten ist unbedingt erforderlich, um erfolgreich präventive Ansätze zu verfolgen.

Bei begründetem Verdacht, dass eine Schülerin oder ein Schüler legale Drogen miss- braucht oder illegale Drogen konsumiert, informiert die Lehrkraft die Schulleitung über den Verdacht und die geplanten und eingeleiteten Hilfen. Hiervon kann im Einzelfall ab- gesehen werden, wenn die Schülerin oder der Schüler um Verschwiegenheit gebeten hat.

Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist grundsätzlich mit den Erziehungsbe- rechtigten zusammenzuarbeiten.

Besteht der konkrete Verdacht, dass an der Schule illegale Drogen weitergegeben oder gehandelt werden, setzt sich die Schulleiterin oder der Schulleiter mit der zuständigen Kriminalpolizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft und der Schulbehörde in Verbin-

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Schulen pflegen in Bezug auf Präventionsarbeit in zunehmendem Maße eine kontinuierli- che Zusammenarbeit mit der Polizei, mit dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt, mit Dro- genberatungsstellen, kommunalen Präventionsräten oder mit anderen Ansprechpartnern.

An niedersächsischen Schulen arbeiten 1 746 Beratungslehrkräfte (Stand 01.08.2001).

Sie beraten Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern in Konfliktfällen auch in Bezug auf Drogenkonsum.

Die an den bestehenden Ganztagsschulen eingesetzten pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (insgesamt 117,5 Stellen) sind präventiv auch in Bezug auf Drogenmiss- brauch tätig. Gleiches trifft auf das laufende Präventions- und Integrationsprogramm PRINT zu. An 27 schulischen Standorten, die einen besonders hohen Anteil an Kindern aus Migranten- und Aussiedlerfamilien haben und in sozial benachteiligten Regionen lie- gen, sind insgesamt 23,5 Sozialpädagogenstellen für Schulsozialarbeit eingesetzt.

An den berufsbildenden Schulen sind zurzeit 67 Sozialpädagoginnen und -pädagogen mit dem besonderen Auftrag der Integration von sozialgefährdeten Jugendlichen beschäftigt.

In diesem Zusammenhang wird selbstverständlich auch der Aspekt Drogenkonsum be- rücksichtigt.

Im Rahmen des Programms zur Stärkung der Hauptschule wird von 2001 bis 2003 der Einsatz von Sozialpädagoginnen und -pädagogen an 180 Hauptschulen gefördert. Er ist primär darauf gerichtet, die Lern- und Leistungsmotivation der Schülerinnen und Schüler zu fördern und eine Vernetzung und Koordinierung bestehender Unterstützungsmaßnah- men für diese Schülergruppe zu ermöglichen, und kann auch als Beitrag zur Drogenprä- vention verstanden werden.

Daneben werden den Schulen eine Reihe von Programmen und Maßnahmen mit präven- tiven Ansätzen angeboten.

Hierzu gehört das von der Niedersächsischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren (NLS) erarbeitete „Bausteinprogramm schulische Suchtprävention“ (BASS), das ab dem Schuljahr 2002/2003 die Lehrkräfte bei der sucht- und allgemeinpräventiven Arbeit un- terstützen soll. Es enthält einen Ansatz, der immer die gesamte Schule einbezieht. Es stützt sich auf Unterrichtsmethoden, die auf soziales Lernen und Teamfähigkeit abzielen, hilft bei der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und gibt Hinweise, wie suchterzeugende Substanzen im Unterricht thematisiert werden können.

Mit Förderung des Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales arbeiten in Niedersach- sen 33 Fachkräfte für Suchtprävention bei Suchtberatungsstellen der Freien Wohlfahrts- pflege. Sie sind ausschließlich für die Prävention in der jeweiligen Kommune zuständig und arbeiten zu mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit in Schulen und mit ihnen zusammen.

Ab der 8. Schuljahrgangsstufe geben die Fachkräfte Substanzinformationen zu Sucht- mitteln, machen Suchtentwicklungen auch bei vermeintlich harmlosen Substanzen wie Cannabisprodukten bewusst, setzen Schülerinnen und Schüler, die bereits Probleme mit dem Konsum haben, in geeigneten Fällen als peers ein und beraten Schulen, wie sie an- gemessen auf Drogenkonsum reagieren können.

Mehrere Programme einer unspezifischen Primärprävention unterstützen das Anliegen, Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken und sie damit auch widerstandsfähig gegen den Missbrauch von Suchtmitteln zu machen. Zu nennen sind insbesondere Programme wie „Lions Quest“, „Sign“ und „Alf“.

Zu 6:

Genaue Informationen über die Entwicklung schulischer Präventionsarbeit in anderen Ländern liegen nicht vor. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), die den Ländern als maßgebliche Informationsstelle in Fragen der Gesundheitsförderung und der Suchtprävention dient, konnte hierzu auf Anfrage keine Auskunft erteilen. Bundes- weit werden durch die BzgA eine Vielzahl von Materialien zur Sucht- und Drogenprä- vention verbreitet, die von den Schulen zumeist kostenfrei angefordert werden können.

(5)

Es ist davon auszugehen, dass in einer Vielzahl von Ländern ähnliche Vorgaben und Pro- gramme wie in Niedersachsen bestehen.

Zu 7:

Die überwiegende Zahl der weiterführenden Schulen praktiziert einen regelmäßigen Austausch von Erfahrungen und Informationen mit der örtlichen Polizei und mit Suchtbe- ratungsstellen. Daneben besteht in vielen Fällen eine Zusammenarbeit mit regionalen El- ternverbänden, kommunalen Präventionsräten, dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt, den Kirchen und anderen Stellen.

Zu 8:

Die Sucht- und Drogenprävention an den niedersächsischen Schulen gehört zu ihren vor- dringlichen Aufgaben. Der o. a. Erlass des MK aus dem Jahr 1992 führt hierzu aus: „Die Schule soll durch Unterricht und Erziehung zur Entwicklung einer Persönlichkeit beitra- gen, die auch in schwierigen Lebens- und Belastungssituationen bestehen kann.“ Die in diesem Zusammenhang für unterrichtliche Maßnahmen, für Lehrerfortbildungsveran- staltungen, für die Arbeit pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulen, für beratende Tätigkeiten von Beratungslehrkräften und anderem Lehrpersonal sowie für weitere Aktivitäten aufgewendeten Personal- und Sachkosten können als Gesamtsumme nicht ermittelt werden.

In Vertretung Dr. W e we r

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