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Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/7796

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache

18/7796

Kleine Anfrage zur kurzfristigen schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 2 GO LT

mit Antwort der Landesregierung

Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung

Stellenabbau in der Landesverwaltung - wann steht die Landesregierung zu ihrem Wort Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 09.10.2020 - Drs. 18/7693

an die Staatskanzlei übersandt am 20.10.2020

Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 02.11.2020

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im zweiten Teil seines Jahresberichts für das Jahr 2020 kritisiert der Landesrechnungshof, dass die Landesregierungen es seit dem Jahr 2013 „versäumten“, die Zielorganisation für die Ministerien und die Staatskanzlei neu zu fassen, obwohl seitdem erhebliche Änderungen in der Aufbauorganisation erfolgt und 7 Abteilungen und 46 Referate mehr eingerichtet worden seien, als in der Zielkonzeption festgelegt wurde.

Auch die 100 zu Beginn der Legislatur neu geschaffenen Stellen werden im Jahresbericht themati- siert: „Mit dem Nachtragshaushaltsplan 2018 wurden auf Vorschlag der damals neu gewählten Lan- desregierung rund 100 neue Beschäftigungsmöglichkeiten in den obersten Landesbehörden zur Ver- fügung gestellt. Zugleich beschloss die Landesregierung, diese neu hinzugekommenen Beschäfti- gungsmöglichkeiten bis zum Ende der Legislaturperiode gleichwertig wieder abzubauen. Mit dem Rundschreiben zur Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2020 und der Mittelfristigen Planung 2019 - 2023 konkretisierte die Landesregierung diesen Beschluss. Die Beschäftigungsmöglichkeiten sollen ab dem Jahr 2021 in zwei Jahresraten wertgleich über alle Ressorts im Verhältnis ihrer Anteile am Gesamt-BV zurückgeführt werden, obwohl die Zuwächse teilweise dort nicht platziert worden sind.

Die in den obersten Landesbehörden geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten werden damit nicht ausschließlich in den Ministerialkapiteln zurückgeführt, sondern in allen Kapiteln der Einzelpläne und mithin insbesondere im nachgeordneten Bereich. Die Rückführung der mit dem Nachtragshaushalts- plan 2018 geschaffenen rund 100 Beschäftigungsmöglichkeiten in den obersten Landesbehörden enthält zudem ausdrücklich keine Vorgaben zum gleichzeitigen Rückbau von Planstellen.“ (Jahres- bericht 2020 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs)

Als einen Punkt für die Zukunft greift der Landesrechnungshof eine Aufgabenkritik auf: „Die vom LRH geforderten Vorgaben für zukünftige Personalabbau und--rückführungsprogramme sollten zudem in- haltlich durch eine fortlaufende und dauerhafte Aufgabenkritik unterlegt werden. Der LRH erachtet es als zielführend, dass dies, wenn möglich, auch ressortspezifisch erfolgt, um politische Einfluss- nahmen und Konkurrenzen zu minimieren. Ebenso ist ein nahezu ausschließlicher Abbau im nach- geordneten Bereich zu vermeiden. Ferner dürfen politische Schwerpunktbereiche bei einer Aufga- benkritik sowie bei Personalabbau- und -rückführungsprogrammen nicht dauerhaft ausgenommen werden, wie es aber beispielsweise in der im Jahr 2019 eingerichteten Regierungskommission ‚Mo- derne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen‘ erfolgte. Denn in der Regel handelt es sich bei diesen Bereichen auch um die personalintensiven, die schon von der Größenordnung her größere Einsparpotenziale bieten.“ (Jahresbericht 2020 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs)

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7796

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1. In welchen Kapiteln werden in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 die genannten 100 zusätzlichen Stellen mit welchem Beschäftigungsvolumen und welchen Stellen zurück- geführt (bitte konkret auflisten)?

Mit dem NHP 2018 sind im Bereich der Ministerialverwaltung rund 100 Beschäftigungsmöglichkeiten in Form von Vollzeiteinheiten (VZE) hinzugekommen. In diesem Zusammenhang wurden lediglich 87 neue Stellen ausgebracht (vgl. auch Drs. 18/471 und 18/3042). Die Rückführung umfasst jedoch als Ausgangswert den vollständigen Zuwachs im Beschäftigungsvolumen.

Die Landesregierung hat gegenüber dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen deutlich gemacht, dass diese neu geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten und Stellen wertgleich, also in ihrem mo- netären Gegenwert abgebaut werden sollen. Ein höhengleicher Abbau war und ist nicht vorgesehen (vgl. auch Drs. 18/471, 18/1484, 18/3192).

Dafür wurde der monetäre Gegenwert der neuen VZE unter Berücksichtigung der damit verbundenen Wertigkeiten der Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten im Tarifbereich ermittelt. Der Gesamtbe- trag wurde auf die Ressorts im Verhältnis der Anteile am Gesamtbeschäftigungsvolumen verteilt. Der auf das jeweilige Ressort entfallene Betrag wurde dann unter Zugrundelegung eines Durchschnitts- satzes von 55 000 Euro wieder in VZE umgerechnet. Dies führt dazu, dass den mit dem NHP 2018 hinzugekommenen 100,22 VZE ein Abbau von 129,07 VZE gegenübersteht. Der Abbau verteilt sich nach Planung der Landesregierung auf die Jahre 2021 und 2022.

Da sich der Entwurf des HP 2021 derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet und für das Jahr 2022 bislang ausschließlich Mipla-Werte vorliegen, kann noch keine abschließende, sondern lediglich eine vorläufige Aufstellung übermittelt werden. Für die Ressorts besteht dabei noch die Möglichkeit einer Umschichtung innerhalb des jeweiligen Einzelplans. In der Anlage sind die Vertei- lung des Abbaus auf die Einzelpläne insgesamt sowie die entsprechenden Abgänge pro Kapitel im HPE 2021 aufgelistet.

Die Landesregierung hat für den Abbauprozess keine Vorgaben zu den Planstellen gemacht. Solche Vorgaben wären nicht systemgerecht, da durch die Zugrundelegung des einheitlichen Durchschnitts- satzes je Vollzeiteinheit bei der Aufteilung bereits ein (anderer) einheitlicher Berechnungsmaßstab verwendet wird. Darüber hinaus wäre eine Umrechnung der Abbauvorgabe für das Beschäftigungs- volumen auf Planstellen vor dem Hintergrund der merklichen Zersplitterung des Abbaupotenzials auf Kleinstwerte (s. Anlage) nicht realistisch.

2. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um die Zielorganisation von 2013 wie- der zu erreichen?

Die Landesregierung prüft bis zum 31.05.2021 die Zielkonzeption unter Berücksichtigung der sich verändernden Aufgaben des Landes und der Empfehlungen des Landesrechnungshofs, um eine wirtschaftliche Ausgestaltung der Aufbauorganisation sicherzustellen. Dabei wird eine Aussage über die notwendige Anzahl von Abteilungen und Referaten getroffen werden.

3. Wie beurteilt die Landesregierung vor dem Hintergrund des Artikels 37 Abs. 1 NV und der entsprechenden Kommentierungen die Aufgabenwahrnehmung der politischen Ko- ordinierung der CDU-geführten Ministerien mit sechs zusätzlichen Stellen und deren Ver- fassungsmäßigkeit?

Die Aufgabenwahrnehmung der politischen Abstimmung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Ver- kehr und Digitalisierung (MW) ist mit den Vorgaben aus Artikel 37 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung (NV) vereinbar.

Gemäß Artikel 37 Abs. 1 NV bestimmt die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident die Richtli- nien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jedes Mitglied der Landesregierung seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung. Da- nach obliegt es allein dem Ministerpräsidenten bzw. der Staatskanzlei, die Richtlinien der Politik, d. h.

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/7796

die Regierungspolitik in ihren wesentlichen Zügen und Zielen selbst vorzugeben (vgl. Epping in: Ep- ping/Butzer/Brosius-Gersdorf/Haltern/Mehde/Waechter, Hannoverscher Kommentar zur Nieder- sächsischen Verfassung, 1. Auflage 2012, Artikel 37 Rn. 8.). Ziel und Zweck der Richtlinienkompe- tenz ist es, den Ministerpräsidenten in die Lage zu versetzen, auf die Regierungspolitik und damit vor allem auf die Ressorts in einem seiner Gesamtverantwortung entsprechenden Maße Einfluss zu nehmen, auch um die Geschlossenheit der Politik der Landesregierung zu sichern (Epping a. a. O.).

Dies wird durch § 4 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Mini- sterien in Niedersachsen (GGO) konkretisiert, wonach die Staatskanzlei unter Beachtung der Res- sortverantwortung der Ministerien deren Aufgaben koordiniert.

Schwerpunkt der Aufgaben des Referats P3 „Politische Abstimmung“ im MW ist dagegen die Abstim- mung von politischen Themen und Initiativen der fünf CDU-geführten Ministerien innerhalb der Lan- desregierung mit dem Ziel, die Entscheidungsfindung zu optimieren und eine zielführende und effek- tive Regierungsarbeit bei zwei annähernd gleich großen Koalitionspartnern zu erreichen. Dies gilt insbesondere für Vorabstimmungen zu Entscheidungen des Kabinetts.

MW obliegen dabei keine Befugnisse zur politischen Koordinierung („Koordinierungsfunktion“) im Sinne von § 4 Abs. 2 GGO. Eine Einflussnahme auf die wesentlichen Züge und Ziele der Regie- rungspolitik findet dadurch nicht statt, die Koordinierung aller Ressorts bleibt ausschließlich der Staatskanzlei vorbehalten. Die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten wird nicht berührt.

Bereits im Rahmen der Beratungen des Nachtragshaushaltes 2018 im Haushaltsausschuss am 21.02.2018 hat Herr Staatssekretär Dr. Lindner ausführlich zu den Stellenbedarfen und den geplan- ten organisatorischen Änderungen im MW Stellung genommen. Hier sind auch die geplanten orga- nisatorischen Änderungen und Überlegungen zur Wahrnehmung der Aufgabe „politische Abstim- mung“ erläutert worden. Insofern wird auf die Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen am 21.02.2018 verwiesen.

Zur Begründung wurde u. a. ausgesagt: „Wir haben uns im Koalitionsvertrag die Aufgabe gesetzt, die Zusammenarbeit zu professionalisieren und besser zu machen, als sie in anderen Legislaturpe- rioden gewesen ist. Wir stellen das mit einem eigenen Referat dar, mit einem Zuständigen für die fünf von der CDU besetzten Häusern. Davon erwarten wir uns ein Abräumen von Reibungsverlusten, ein Abräumen von Problemen, bevor sie entstehen. Das wird die Zusammenarbeit in der Koalition deutlich erleichtern und beschleunigen. Wir wollen als große Koalition in den fünf Jahren ja auch etwas erreichen. Wir haben uns große Projekte vorgenommen. Die müssen schnell auf den Weg gebracht werden. Dafür braucht man handlungsfähige Strukturen.“

Der Landtag ist als Haushaltsgesetzgeber dieser Argumentation gefolgt.

(Verteilt am ) (Verteilt am 05.11.2020)

(4)

MF, Ref. 12 (12 12)

Az.: 12-01425-2020 KA 18/07693 Anlage zu Frage 1

Einzelplan

in VZE

BV (NHP 2018)

(in VZE)

Anteil an GesamtBV

(in %)

Anteil an monetärer Einsparung

(in Euro)

1 2 3 4 5

02 11,22 343,37 0,25 18.003

03 2,00 24.936,37 18,42 1.307.443

04 2,00 12.941,48 9,56 678.537

05 3,00 1.797,63 1,33 94.252

06 9,00 732,52 0,54 38.407

07 6,00 75.117,23 55,48 3.938.483

08 28,00 2.602,05 1,92 136.429

09 2,00 1.857,19 1,37 97.375

11 4,00 13.628,73 10,07 714.570

15 2,00 1.254,52 0,93 65.776

16 31,00 182,81 0,14 9.585

Summen: 100,22 135.393,90 100,00 7.098.860

Kapitel

HPE 2021:

Komp. Min.

Aufwuchs Kapitel

HPE 2021:

Komp. Min.

Aufwuchs Kapitel

HPE 2021:

Komp. Min.

Aufwuchs

0201 0,17 0649 0,00 1101 0,14

0206 0,00 0650 0,00 1103 0,13

Epl.Summe 0,17 0662 0,00 1105 1,65

0301 0,25 0663 0,00 1106 0,00

0303 0,03 0664 0,00 1108 0,05

0307 0,06 0676 0,00 1109 0,11

0308 0,02 0677 0,00 1110 0,19

0309 0,16 Epl.Summe 0,00 1113 0,22

0311 0,02

0701

0,12 1116 0,55

0314 0,01

0703

0,09 1117 1,60

0318 0,70

0705

0,35 1118 1,07

0320 10,22

0707

0,56 1119 0,16

0328 0,30

0708

0,12 1120 0,41

0390 0,14

0710 - 18

29,22 1121 0,23

0391 0,00

0720

5,29 1122 0,01

Epl.Summe 11,91

0745

0,08 Epl.Summe 6,52

0401 0,15 Epl.Summe 35,83 1501 0,17

0404 0,05

0801

0,16 1506 0,35

0406 5,03

0818

0,13 1522 0,01

0410 0,58

0820

0,95 1524 0,05

0420 0,34 0891 0,00 1525 0,02

0440 0,03 Epl.Summe 1,24 1526 0,01

Epl.Summe 6,18 0901 0,00 1591 0,01

0501 0,16 0906 0,00 Epl.Summe 0,62

0512 0,00 0908 0,00

0520 0,38 0910 0,00 1601 0,00

1,71

BV-Einsparung bei DSS 55.000 €

(in VZE)

6

0,33 23,77 12,34

0,17

129,07

0,70

71,61

2,48

1,77

12,99

1,20

(5)

MF, Ref. 12 (12 12)

Az.: 12-01425-2020 KA 18/07693 Anlage zu Frage 1

0522 0,17 0930 0,00 1691 0,00

0523 0,09 0931 0,00 Epl.Summe 0,00

0542 0,08 0941 0,69

Epl.Summe 0,88 0950 0,00

0601 0,00 0961 0,00

0645 0,00 0981 0,00

0646 0,00 Epl.Summe 0,69

0647 0,00

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