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Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/8668

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Academic year: 2022

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Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT

mit Antwort der Landesregierung

Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP)

Antwort des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport namens der Landesregierung

Personalsituation bei der niedersächsischen Polizei?

Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 25.01.2021 - Drs. 18/8422

an die Staatskanzlei übersandt am 02.02.2021

Antwort des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 02.03.2021

Vorbemerkung der Abgeordneten

Auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Stellenbesetzung und Personalkostenbudget 2020 in der Landesverwaltung und nachgeordneten Behörden“ von Abgeordneten der Fraktion der FDP antwortete die Landesregierung in der Drucksache 18/8028 u. a., dass im Kapitel 0320 (Lan- despolizei) mit Stand 01.01.2020 von 22 743 Stellen 22 017 Stellen besetzt und somit 726 Stellen unbesetzt gewesen seien. Ebenfalls antwortete die Landesregierung, dass von den 3 625 Anwärter- stellen alle besetzt gewesen seien.

Weiterhin führte die Landesregierung aus, dass im Geschäftsbereich der Landespolizei (Kapitel 0320) zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.12.2020 in den Polizeibehörden und der Polizeiakade- mie Niedersachsen die nachfolgenden Dienstpostenbesetzungen und Beförderungen erfolgt seien:

3 443 Dienstpostenbesetzungen inkl. höhengleiche Umsetzungen bzw. Versetzungen und 3 370 Be- förderungen. In diesem Zuge habe es 1 337 Ausschreibungen und 3 430 Beurteilungen gegeben.

Im Kapitel 0320 habe es nach Aussage der Landesregierung 32 Konkurrentenschutzverfahren ge- geben, von denen elf Verfahren erfolgreich gewesen seien.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei den in der schriftlichen Beantwortung der angeführten Kleinen Anfrage (Drucksache 18/8028) genannten 726 zum Stichtag 01.01.2020 unbesetzten Stellen handelt es sich um ca. 3,2 % des Stel- lenbestandes von insgesamt 22 743 Stellen (inkl. Anwärterstellen) im Kapitel 0320 (Polizei) gemäß Haushalt 2020. Dies stellt im Bereich der Beamtinnen und Beamten den höchsten Stellenbestand innerhalb der Polizei seit Gründung des Landes Niedersachsens dar. Die Gründe, warum diese zu dem erhobenen Stichtag in diesem Umfang ungenutzt waren, haben personalwirtschaftlich struktu- relle Ursachen, die sich in den Haushaltsjahren regelmäßig wiederholen:

Die Polizei Niedersachsen weist zunächst die Besonderheit auf, dass sie den Nachwuchs zum Ersatz des ausscheidenden Vollzugspersonals, welches über 80 % des Personalkörpers ausmacht, mit ei- nem dreijährigen Vorlauf einstellt und ausbildet. Der gleiche zeitliche Vorlauf gilt demzufolge bei Ver- stärkungsprogrammen im Polizeivollzugsdienst. Zum Zwecke des Personalnachersatzes erfolgt die Einstellung des Nachwuchses grundsätzlich mit einem festen Einstellungstermin am 01.10. des Jah- res, im Jahr 2020 wurde aufgrund der herausragenden Bewerberlage ausnahmsweise ein Teil des notwendigen Personalersatzes auf den 01.04. vorgezogen. Die darüber hinausgehenden Einstellun- gen im Rahmen der Verstärkungsprogramme der letzten Jahre erfolgten in der Regel ebenfalls über einen zusätzlichen Einstellungstermin am 01.04. - im Jahr 2018 zusätzlich auch zum Einstellungs- termin am 01.10.

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Dass mit dem Nachersatzpersonal nach dreijähriger Ausbildungszeit jeweils nur zum 01.10. des je- weiligen Jahres die entstandenen Vakanzen des zurückliegenden Jahres im Vollzug aufgefüllt wer- den können, hat zur Folge, dass unterjährig Dienstposten sukzessive frei werden und die Stellen ab diesem Zeitpunkt ungenutzt bleiben. Die natürlichen und unnatürlichen Abgänge, die seit dem Per- sonalnachersatz am 01.10.2019 bis zum Erhebungsstichtag entstanden sind, erklären deshalb be- reits knapp 30 % der ungenutzten Stellen. Diese Größenordnung entspricht auch den vergleichbaren Vakanzen in den Vorjahren.

Ein weiterer großer Teil der 726 ungenutzten Stellen setzt sich aus freien Stellenanteilen zusammen, die sich regelmäßig aus Teilzeittätigkeiten, Elternzeiten etc. ergeben. Diese Größenordnung variiert unterjährig stark, weshalb eine Bewirtschaftungsreserve vorgehalten wird, um zu gewährleisten, dass bei Teilzeiterhöhungen oder Rückkehr der Beamtinnen und Beamten aus der Elternzeit die erforderlichen freien Stellenumfänge verfügbar sind. Die Summe der freien Stellenanteile sowie die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die aufgrund von längerfristigen Abwesenheiten unter Wegfall der Bezüge (z. B. Wahl in ein politisches Hauptamt, Elternzeiten, Beurlaubung ohne Bezüge) auf sogenannten Leerstellen geführt werden und deswegen in entsprechendem Umfang ihre eigentli- chen Planstellen freimachen, entspricht nahezu vollständig der Anzahl der verbleibenden ungenutz- ten Stellen. Gleichwohl wird die notwendige Bewirtschaftungsreserve unterjährig nicht in permanent gleichbleibender Größenordnung ausgestaltet, sondern sie wird auf Grundlage der konkret angekün- digten bzw. erfahrungsgemäß zu erwartenden potenziellen Rückkehrzeitpunkte durch die Polizeibe- hörden sowie die Polizeiakademie Niedersachsen kalkuliert und permanent evaluiert.

Darüber hinaus gehören über 10 % der ungenutzten Stellen zur Polizeiverwaltung und dort größten- teils zum ehemaligen mittleren Dienst. Diese Stellen werden vorgehalten, um die Verbeamtung von bisherigem Tarifpersonal zu ermöglichen oder Neueinstellungen zu ermöglichen. Hiervon wurde zu- rückliegend nicht in dem erwartenden Umfang Gebrauch gemacht. Dies bedeutet aber nicht, dass dadurch die Aufgabenwahrnehmung nicht sichergestellt ist. Das zu jeder Planstelle gehörende Be- schäftigungsvolumen und Budget kann gleichermaßen für die Einstellung von Tarifbeschäftigten ver- wendet werden. Dies findet in der Praxis auch regelmäßig statt. In dem Fall liegt lediglich die soge- nannte Stellenhülse brach. Diese Anwendung kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass im Jahr 2019 das insgesamt im Kapitel 0320 für alle Beschäftigtengruppen zur Verfügung stehende Beschäf- tigungsvolumen jahresdurchschnittlich zu 98,47 % ausgelastet worden ist.

Schlussendlich ergibt sich ein Teil der zum Stichtag ungenutzten 726 Planstellen auch daraus, dass Dienstpostenbesetzungsverfahren im Bereich der Polizeiverwaltung noch nicht abgeschlossen wa- ren oder Beamtinnen und Beamte von außerhalb der Landesverwaltung erst mit dem Ziel der Ver- setzung abgeordnet waren und deshalb in die zum Dienstposten gehörende Planstelle noch nicht eingewiesen werden konnten.

1. Aus welchen Gründen waren mit Stand 01.01.2020 726 Stellen bei der Polizei Niedersach- sen unbesetzt?

Siehe Vorbemerkungen.

2. Seit wann sind diese Stellen unbesetzt?

Dies stellt sich bezogen auf den Erhebungsstichtag und die unterschiedlichen Ursachengruppen ins- gesamt sehr unterschiedlich dar (siehe Vorbemerkungen). Die Bandbreite der Dauer der ungenutz- ten Planstellen ist dabei groß. So sind beispielsweise die genannten Planstellen im ehemaligen mitt- leren Dienst der Polizeiverwaltung langfristig ungenutzt, wohingegen die, die aus natürlichen und unnatürlichen Abgängen frei geworden sind, zum Teil erst mit Ablauf 31.12.2019 unbesetzt waren.

3. Wie viele der insgesamt ausgewiesenen Stellen waren nicht ausfinanziert?

Die insgesamt zur Verfügung stehenden Planstellen und Anwärterstellen sind in der Anzahl abgebil- det, wie sie die Stellenpläne und der Bedarfsnachweis des Kapitels 0320 im Haushaltsplan 2020

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ausweisen. Die dortigen Zahlen stellen den finalen Stand nach Umsetzung aller Veränderungen im Haushaltsjahr dar. Die Planstellen sind dabei grundsätzlich komplett ausfinanziert mit folgenden Aus- nahmen in Bezug auf das Haushaltsjahr 2020:

– 230 Planstellen A 9 NBesG im Stellenplan b) entstanden erst durch Umwandlung von Anwärter- stellen A 9 (Polizeikommissaranwärterin/-anwärter) zum 01.04.2020 und waren deshalb erst ab dem Zeitpunkt ausfinanziert.

– Bei den Anwärterstellen wiederum waren 230 Stellen nur bis einschließlich 31.03.2020 ausfinan- ziert, bevor sie dann umgewandelt wurden.

– Grundsätzlich sind Anwärterstellen nach konkreten Jahrgangsgrößen im Bachelor-Studiengang und der zeitlichen Dauer der Ausbildung ausfinanziert. Dadurch sind im Haushalt dargestellte Anwärterstellen teilweise nicht ganzjährig ausfinanziert.

– 250 Hebungen von A 9 nach A 10 NBesG im Stellenplan b) fanden zum 01.06.2020 statt, sodass der Differenzbetrag im Budget zwischen den beiden Besoldungsgruppen erst ab dem Zeitpunkt finanziert war.

4. Wie viele der ausfinanzierten Stellen waren unbesetzt?

Siehe Vorbemerkungen.

5. Wie viele Stellen gab es mit Stand 01.01.2021 im Kapitel 0320, und wie viele waren davon besetzt?

Im Haushaltsplan 2021 sind im Kapitel 0320 insgesamt 22 741 Stellen ausgewiesen (Stellenplan a:

591 Planstellen; Stellenplan b: 19 140 Planstellen; Bedarfsnachweis: 3 010 Anwärterstellen). Die im Klammerzusatz dargestellten Stellenbestände sind allerdings bereits der finale Stand nach sämtli- chen im Haushaltsplan 2021 ausgewiesenen Umwandlungen im Jahresverlauf:

01.04.2021: 400 Anwärterstellen A 9 Vollzug in 400 Planstellen A 9, Stellenplan b), 01.10.2021: 250 Anwärterstellen A 9 Vollzug in 250 Planstellen A 9, Stellenplan b).

Von der Gesamtzahl der dargestellten Stellen waren zum Stichtag 01.01.2021 insgesamt 21 859 besetzt.

6. Sollten Stellen zum Stand 01.01.2021 im Kapitel 0320 unbesetzt sein: Seit wann sind diese unbesetzt?

Die Ursachen, warum Stellen zum Stichtag 01.01.2021 unbesetzt waren, entsprechen grundsätzlich den Vorbemerkungen bezogen auf den 01.01.2020. Insoweit sind die Zeiträume, in denen diese un- genutzt waren, auch bezogen auf den Stichtag 01.01.2021 sehr unterschiedlich. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen bzw. Antwort zu Frage 2.

7. Sollten Stellen zum Stand 01.01.2021 im Kapitel 0320 unbesetzt sein: Seit wann sind diese Stellen unbesetzt? Sollten Stellen zum Stand 01.01.2021 im Kapitel 0320 unbesetzt sein: Wie viele der ausgewiesenen Stellen waren nicht ausfinanziert?

Zum 01.01.2021 waren 157 Anwärterstellen unbesetzt, die nicht ausfinanziert waren. In diesem Zu- sammenhang wird auf Spiegelstrich 3 der Antwort zu Frage 3 hingewiesen. Im Übrigen siehe Vorbe- merkungen und Antworten zu den Fragen 5 und 6.

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8. Sollten Stellen zum Stand 01.01.2021 im Kapitel 0320 unbesetzt sein: Wie viele der aus- finanzierten Stellen waren unbesetzt?

Zum Stichtag 01.01.2021 waren insgesamt 725 ausfinanzierte Stellen unbesetzt. Dies entspricht knapp 3,2 % des Gesamtstellenbestandes.

9. Wie viele neue Anwärtereinstellungen waren für das Jahr 2020 geplant und mit Haus- haltsmitteln hinterlegt?

Für das Jahr 2020 waren ursprünglich 670 Einstellungen von Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärtern geplant. Aufgrund der herausragenden Bewerberlage wurde im Jahresverlauf ent- schieden, 150 zusätzliche Einstellungen als Vorgriff auf Einstellungen der Folgejahre zu realisieren.

Die im Titel 422 04 vorhandenen Haushaltsmittel waren für alle bereits in der Ausbildung befindlichen sowie o. g. neu eingestellten Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter auskömmlich.

10. Wie viele Polizeianwärter wurden im Jahr 2020 zu welchem Einstellungstermin einge- stellt?

01.04.2020: 197 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter;

01.10.2020: 623 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter.

11. Wie viele Einstellungstermine für Polizeianwärter waren für das Jahr 2020 geplant?

Im Jahr 2020 waren zwei Termine geplant (01.04.2020 und 01.10.2020).

12. Wie viele Einstellungstermine für Polizeianwärter sind für das Jahr 2021 geplant und in welcher Höhe?

Im Jahr 2021 ist ein Einstellungstermin am 01.10.2021 geplant. Zielvorgabe ist derzeit, dort 530 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter einzustellen.

13. Wie viele Einstellungstermine wurden davon 2020 vollzogen?

Siehe Antwort zu Frage 10 und 11.

14. Sollten nicht alle geplanten Termine vollzogen worden sein: Was waren die Gründe da- für, und wann wurde das durch wen entschieden?

Entfällt.

15. Wie viele Anwärterstellen im Kapitel 0320 gab es mit Stand 01.01.2021?

Im Haushaltsplan 2021 weist der Bedarfsnachweis im Kapitel 0320 einen Bestand an Anwärterstellen in Höhe von 3.010 aus (davon A 6 Verwaltung: 8; A 9 Vollzug: 3.002). Dies stellt allerdings bereits den finalen Stand nach sämtlichen Umwandlungen im Jahresverlauf 2021 dar:

01.04.2021: 400 Anwärterstellen A 9 Vollzug in 400 Planstellen A 9, Stellenplan b), 01.10.2021: 250 Anwärterstellen A 9 Vollzug in 250 Planstellen A 9, Stellenplan b).

Zum 01.01.2021 betrug der Bestand an Anwärterstellen somit insgesamt 3.660 (davon A 6 Verwal- tung: 8; A 9 Vollzug: 3.652).

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16. Auf welche Besoldungsgruppen schlüsseln sich die von der Landesregierung für das Kapitel 0320 genannten Dienstpostenbesetzungen, Beförderungen, Ausschreibungen, Beurteilungen und Konkurrentenschutzverfahren auf?

Dienstpostenbesetzungen: Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 NBesG, Beförderungen: Besoldungsgruppen A 10 bis A 16 NBesG, Ausschreibungen: Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 NBesG, Beurteilungen: Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 NBesG, Konkurrentenschutzverfahren: Besoldungsgruppen A 10, A 11, A 15 NBesG.

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