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Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1747. Kleine Anfrage mit Antwort

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Kleine Anfrage mit Antwort

Wortlaut der Kleinen Anfrage

der Abg. Busemann, Eveslage, Biestmann (CDU), eingegangen am 22. März 2000

Kultusministerin droht Schulleitern wegen Gesamtschulkritik mit Disziplinarmaß- nahmen

Die Niedersächsische Kultusministerin Jürgens-Pieper (SPD) hat 14 Schulleiterinnen und Schulleiter von Gymnasien und Fachgymnasien der Kreise Vechta und Cloppenburg an- gesichts eines offenen Briefes, mit dem diese Stellung gegen die Einrichtung von Koope- rativen Gesamtschulen bezogen hatten, mit Disziplinarmaßnahmen gedroht und diese zum Rapport bei der Bezirksregierung Weser-Ems bestellt. „Gegen diese Leute werden wir dienstlich vorgehen“, so die Ministerin im Rahmen einer öffentlichen Diskussions- veranstaltung im Landkreis Cloppenburg („Nordwest-Zeitung“ vom 10. März 2000). Von Staatsdienern erwarte sie eine „Produktverantwortung“ („NOZ“ vom 16. März 2000) auch für andere Schulformen: „Wenn wir uns in einer modernen Form als Unternehmen verstehen, dann muss man sich auch für alle Produkte verantwortlich fühlen“ („Hanno- versche Allgemeine Zeitung“ vom 15. März 2000).

Während auf der einen Seite damit gesamtschulkritische Schulleiterinnen und Schulleiter gemaßregelt werden sollen, nutzt auf der anderen Seite die zuständige Bezirksregierung Weser-Ems alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um für die Einrichtung von weiteren Gesamtschulen zu werben („Münsterländische Tageszeitung“ vom 26. Februar 2000). Die von der Kultusministerin geforderte „Produkthaftung“ gilt im übrigen offen- sichtlich nicht für Beamte, die Gesamtschulen nachdrücklich befürworten und auf Dienst- reisen in ihrer dienstlichen Funktion für die Einrichtung weiterer Gesamtschulen werben.

So wird der Leiter des Gesamtschuldezernates der Bezirksregierung Weser-Ems, Karl-Heinz Ufflerbäumer, im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung des „Stapelfelder Forums“, das sich laut einem Bericht der „Münsterländischen Tageszeitung“ vom 11. März 2000 „in ein Tribunal gegen den Schulleiter des Clemens-August-Gymnasiums Cloppenburg“ verwandelt hat, wie folgt zitiert: „Ufflerbäumer vertrat die These, das aus dem Ständewesen des 19. Jahrhunderts entwickelte dreigliedrige Schulwesen habe sich nicht bewährt, ihm fehle die Anpassungsfähigkeit. Das Konzept für unterschiedliche Be- gabungen und für gescheiterte Schüler fehle. ... Bildungspolitische Innovationen kämen längst nur noch aus den Gesamtschulen.“ Derselbe Gesamtschuldezernent hat auf den In- formationsveranstaltungen der Gemeinde Saterland in Sedelsberg und Ramsloh nach vorliegenden Zeugenaussagen die Hauptschule als Restschule abgewertet und falsche In- formationen über die Gesamtschulpolitik der CDU-geführten Landesregierung vermittelt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Auf welche konkreten Aussagen des offenen Briefes beziehen sich mögliche dienst- rechtliche Konsequenzen seitens der Landesregierung?

2. Welche Schritte sind wann und wo gegen welche Schulleiterinnen und Schulleiter eingeleitet worden?

3. Wie ist es mit der Fürsorgepflicht der Landesregierung für die ihr anvertrauten Be- amtinnen und Beamten zu vereinbaren, wenn die Betroffenen von angekündigten

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4. Warum führt sie bei sachlichen und inhaltlichen Differenzen nicht zunächst ein sachliches Gespräch, statt gleich mit Disziplinarmaßnahmen zu drohen?

5. Hält sie das Verhalten der Niedersächsischen Kultusministerin für ein gelungenes Beispiel von Konflikt- und Kritikfähigkeit, wenn im Bildungsauftrag des Schulge- setzes doch u. a. gefordert wird, dass unsere Schülerinnen und Schüler befähigt wer- den sollen, „Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen“?

6. Warum „informiert“ sie über die zuständige Bezirksregierung Weser-Ems die Öf- fentlichkeit dahin gehend, dass für den Unterricht im Gymnasialzweig der KGS zwingend ein Unterricht nach den Richtlinien des Gymnasiums vorgesehen sei und der Unterricht von ausgebildeten Gymnasiallehrkräften dort erteilt werde, wenn der einschlägige Grundsatzerlass über die Kooperative Gesamtschule dies überhaupt nicht vorsieht („In der KGS unterrichten Lehrkräfte mit dem Lehramt an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen, an Gymnasien und ggf. an Sonderschulen. ... Der schulzweigübergreifende Unterricht hat sich an den Rahmenrichtlinien der entspre- chenden weiterführenden Schulform im Sekundarbereich I oder der Integrierten Ge- samtschule [IGS] zu orientieren“)?

7. Wie kommt der in der „Oldenburgischen Volkszeitung“ vom 5. Februar 2000 zitierte

„Sprecher der Bezirksregierung“ dazu zu behaupten, dass über die bisherigen Ge- samtschulstandorte im Regierungsbezirk Weser-Ems „in 2, 3 Jahren noch andere da- zu“ kommen, wenn Elternwille und Antrag des Schulträgers für die Einrichtung von Gesamtschulen entscheidende Voraussetzungen sind und nicht das Wunschdenken der Bezirksregierung?

8. Ist der Sprecher der Bezirksregierung vor diesem Hintergrund auch zu einem dienst- lichen Gespräch gebeten worden?

9. Handelte es sich bei dem zitierten „Tribunal“ gegen den Cloppenburger Schulleiter im Rahmen des „Stapelfelder Forums“ um eine Dienstreise des Leiters des Dezerna- tes Gesamtschulen bei der Bezirksregierung Weser-Ems, der in Presseberichten aus- drücklich in dieser Funktion genannt worden ist?

10. Wie bewertet die Landesregierung die zitierten Äußerungen des Gesamtschuldezer- nenten, dass sich das dreigliedrige Schulwesen nicht bewährt habe, ihm die Anpas- sungsfähigkeit fehle, das Konzept für unterschiedliche Begabungen und für ge- scheiterte Schüler fehle und bildungspolitische Innovationen längst nur noch aus den Gesamtschulen kämen, jeweils im Einzelnen; entsprechen sie den bildungspoliti- schen Überzeugungen, Leitlinien und Vorgaben der Landesregierung?

11. Gilt das zitierte Prinzip der „Produktverantwortung“ nicht auch für Äußerungen des Gesamtschuldezernenten in Bezug auf das gegliederte Schulwesen?

12. Ist der genannte Gesamtschuldezernent auch zu einem dienstlichen Gespräch gebeten worden?

13. Sieht sie in den weiteren zitierten Äußerungen des Gesamtschuldezernenten (er wolle die Unsachlichkeit entlarven, verlange eine öffentliche Distanzierung und Richtigstellung, es seien falsche und unverantwortliche Aussagen gemacht worden, die die Schüler der Gesamtschulen materiell schädigen, herabwürdigen und diskri- minieren) keinen Verstoß gegen das Mäßigungsgebot?

14. Wie bewertet sie die Aussagen dieses Dezernenten im Rahmen der Informationsver- anstaltungen in Sedelsberg und Ramsloh, die Hauptschule sei eine Restschule?

15. Wie bewertet sie mit welchen Konsequenzen die dort selbst getroffene, nachweislich falsche Aussage des Gesamtschuldezernenten, die KGS sei in Niedersachsen vom CDU-Kultusminister Remmers eingeführt worden, obwohl nicht eine einzige der 31 existierenden KGS von der CDU-geführten Landesregierung genehmigt wurde?

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16. Hält sie es nicht für erforderlich, dass der genannte Dezernent, statt auf eine ver- meintliche Kontinuität hinzuweisen, hätte darauf hinweisen müssen, dass sich die Rechtslage u. a. durch die Statusveränderung der Gesamtschule von der Angebots- zur Regelschule, durch das Streichen der Möglichkeit, Gymnasien im Sekundarbe- reich I einrichten zu können sowie durch mehrmalige Änderungen des Bezugserlas- ses zur KGS seit 1990 wesentlich verändert hat?

17. Wie viele und welche Dienstreisen haben welche Gesamtschuldezernentinnen und -dezernenten bzw. Referentinnen und Referenten der Landesregierung im Rahmen von „Beratungsgesprächen“ und „Informationsveranstaltungen“ über die Einführung von weiteren Gesamtschulen in den Haushaltsjahren 1998, 1999 und bis zum Stich- tag 15. März im Haushaltsjahr 2000 durchgeführt?

18. Welche Kosten sind dem Land Niedersachsen dadurch insgesamt entstanden?

19. Will sie vor diesem Hintergrund bestreiten, dass sie auf der einen Seite gesamtschul- kritische Schulleiterinnen und Schulleiter rechtlich disziplinieren will, dass auf der anderen Seite aber Beamte der Bezirksregierung mit falschen und unsachlichen Be- hauptungen für die vermeintlichen Vorzüge der Gesamtschule und ihre Einführung werben dürfen?

20. An welchen, wann und wo gemachten Aussagen macht die Landesregierung ihre über die Sprecherin der Bezirksregierung Weser-Ems vorgetragene Kritik fest, im Rahmen von Veranstaltungen des Kreiselternrates Cloppenburg in Harkebrügge und Barßel seien „Eltern nicht korrekt“ informiert worden („Münsterländische Tages- zeitung“ vom 26. Februar 2000)?

21. Ist ihr bekannt, dass Elternvertreter diese Kritik an Veranstaltungen des Kreiseltern- rates nachdrücklich zurückgewiesen und um Richtigstellung seitens der Bezirksre- gierung gebeten haben?

22. Wie ist auf diesen Wunsch nach Gegendarstellung durch Elternvertreter reagiert worden?

(An die Staatskanzlei übersandt am 23. März 2000 – II/721 – 544)

Antwort der Landesregierung

Niedersächsisches Kultusministerium – 01-01 420/5-II/721-544 –

Hannover, den 6. Juli 2000

Die Anfrage bezieht sich auf die im Zeitraum von Herbst 1999 bis Frühjahr 2000 andau- ernden Bestrebungen der Gemeinde Barßel und der Gemeinde Saterland im Norden des Landkreises Cloppenburg zur Errichtung Kooperativer Gesamtschulen (Kooperative Ge- samtschule). Die politischen Vertretungskörperschaften beider Gemeinden haben Anfang dieses Jahres jeweils einstimmig bzw. ohne Gegenstimme und fraktionsübergreifend be- schlossen, Elternbefragungen zur Ermittlung des Bedürfnisses für die Errichtung Koope- rativer Gesamtschulen in ihren Kommunen entsprechend § 106 Abs. 3 Satz 1 NSchG durchzuführen. Im Rahmen dieser Aktivitäten haben sich die Verwaltungen der Gemein- den Barßel (Oktober 1999) und Saterland (November 1999) an die Bezirksregierung We- ser-Ems mit der Bitte gewandt, die Vertreterinnen und Vertreter des jeweiligen Rates und der Verwaltungen über die Möglichkeit und das Verfahren zur Errichtung von Koopera- tiven Gesamtschulen in ihren Kommunen zu informieren. Die daraufhin von der Bezirks-

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den normalen Aufgaben der Behörde; die Vertreterinnen und Vertreter beider Gemeinden wurden daher entsprechend der Geschäftsverteilung der Bezirksregierung von dem für Gesamtschulen zuständigen Dezernat 403 über die geltenden schulrechtlichen Bestim- mungen und den Verfahrensablauf zur Errichtung von Kooperativen Gesamtschulen un- terrichtet. Die Dezernate 402 (Grund-, Haupt-, Sonder- und Realschulen sowie Orientie- rungsstufen), 403 (Gesamtschulen) und 404 (Gymnasien) der Bezirksregierung Weser- Ems haben die beiden Gemeinden bei der Durchführung von Informationsveranstaltun- gen für die Eltern unterstützt.

Da die Initiative zur Errichtung von Kooperativen Gesamtschulen von den beiden Ge- meinden Barßel und Saterland ausging, trifft die von den Fragestellern zitierte Behaup- tung aus der Münsterländischen Zeitung vom 26. Februar 2000 nicht zu, nach der die Be- zirksregierung Weser-Ems „...alle ihr nur zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (nut- ze), um für die Einrichtung von weiteren Gesamtschulen zu werben.“

Nachdem im Frühjahr 2000 auch die Möglichkeit der Errichtung eines Gymnasiums im Norden des Landkreises Cloppenburg ins Gespräch gebracht wurde und auf großes Inte- resse bei den Eltern in den Gemeinden Barßel und Saterland stieß, hat der zuständige De- zernent des Dezernats 404 (Gymnasien) an den weiteren Beratungen der o. g. Gemeinden teilgenommen. Die geplanten Elternbefragungen für die Kooperative Gesamtschule wur- den ausgesetzt.

Die in der „Nordwest-Zeitung“ Cloppenburg vom 10.03.2000 wiedergegebene im Rah- men einer öffentlichen Veranstaltung in Thüle gemachte Äußerung der Niedersächsi- schen Kultusministerin „Gegen diese Leute werden wir dienstlich vorgehen.“ bezieht sich auf das dienstliche Verhalten von Schulleitern in der Öffentlichkeit. Die Kultusministerin hat in dieser Veranstaltung deutlich gemacht, dass es nicht akzeptabel ist, wenn Schul- leiter unter Nutzung ihres Amtes Leistungen anderer Schulformen diffamieren und ihnen öffentlichen Schaden zufügen. Dafür ist ihnen das Amt nicht übertragen worden. Landes- bedienstete können nicht auf der einen Seite das Beamtenverhältnis als Schutz der Un- kündbarkeit gegenüber dem Dienstherrn in Anspruch nehmen und auf der anderen Seite den Dienstherrn öffentlich der Verletzung der Fürsorgepflicht oder gar der Unkenntnis bezichtigen. In jedem Betrieb, in dem die Beschäftigten nicht in einem Beamtenverhält- nis stehen, führte dieses zu erheblichen Konsequenzen, bei Führungspersonal durchaus auch zu Kündigungen. Dabei ist Schulleiterinnen und Schulleitern, die in einem Beam- tenverhältnis stehen, unbenommen, eine politische Auffassung zu haben, sie zu vertreten und sich für sie zu engagieren. Die Landesregierung befürwortet dies und sieht dadurch die pflichtgemäße Amtsführung der Schulleiter in keiner Weise in Frage gestellt.

Das Kultusministerium hat bereits mit Erlass vom 29.02.2000 gegenüber der Bezirksre- gierung Weser-Ems die Bitte um Bericht zu dem in der „NWZ“ vom 22.02.2000 abge- druckten „Offenen Brief“ der Oberstudiendirektoren bzw. Studiendirektoren von Gymna- sien, berufsbildenden Schulen sowie Fachgymnasien der Kreise Vechta und Cloppenburg einschließlich einer Stellungnahme der betreffenden Schulleiter geäußert.

Zu der in der Anfrage erwähnten Veranstaltung des „Stapelfelder Forums“ der Heim- volkshochschule Stapelfeld unter dem Thema „Gegliedertes Schulwesen oder Gesamt- schule“ ist festzustellen, dass sie nicht Teil der Elterninformation im Zusammenhang mit der geplanten Befragung zur Errichtung von Kooperativen Gesamtschulen in Barßel und in Saterland war. Sie fand am 09.03.2000 statt, als die Elternbefragung von den beiden Gemeinden bereits ausgesetzt worden war und sich Barßel und Saterland dazu entschlos- sen hatten, die aus dem politischen Raum signalisierte Bereitschaft zur Errichtung eines Gymnasiums im Norden des Landkreises aufzugreifen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu 1:

Ausschlaggebend für die Bitte um Bericht und Stellungnahme im Zusammenhang mit dem von den Oberstudiendirektoren bzw. Studiendirektoren der Gymnasien, berufsbil- denden Schulen sowie Fachgymnasien der Kreise Vechta und Cloppenburg verfassten

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und von diesen unter Angabe des jeweiligen Schulnamens und ihrer dienstlichen Funkti- on unterschriebenen „Offenen Brief“ waren falsche bzw. nicht belegbare Aussagen zur Schulform Kooperative Gesamtschule, die geeignet erschienen, diese Regelschulform - insbesondere ihren Gymnasialzweig - sowie auch die die Kooperative Gesamtschule be- suchenden Schülerinnen und Schüler in der Öffentlichkeit herabzusetzen und damit u. a.

auch die Chancen dieser jungen Menschen bei der Bewerbung um Ausbildungsplätze zu vermindern.

Als solche Aussagen im „Offenen Brief“ der Schulleiter sind z. B. anzusehen

– die unzutreffende Gleichsetzung des Gymnasialzweigs mit den A-Kursen der Orien- tierungsstufe,

– die falsche Beschreibung des Gymnasialzweigs der Kooperativen Gesamtschulen als eine um vier Jahre verlängerte Orientierungsstufe,

– die schulrechtlich nicht haltbare Behauptung, dass es am Gymnasialzweig einer Ko- operativen Gesamtschule keinen höheren Abschluss als den Erweiterten Sekundarab- schluss I der Realschule gibt,

– die Berufung auf wissenschaftliche Untersuchungen in Bezug auf die Qualität der Ab- schlüsse am Ende der Klasse 10 der Gesamtschule; solche wissenschaftlichen Ergeb- nisse liegen für die niedersächsischen Kooperativen Gesamtschulen nicht vor.

Zu 2:

Der Leiter des Dezernats 404 der Bezirksregierung Weser-Ems hat die betroffenen Schulleiter mit Schreiben vom 07.03.2000 um Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten.

In Ergänzung dazu hat er am 24.03.2000 in Osnabrück im Dienstgebäude der Bezirksre- gierung ein Gespräch mit den Beteiligten geführt, in dessen Verlauf der Inhalt des § 61 NBG erläutert und die Anwesenden über die sich daraus ergebenden Pflichten - insbe- sondere das Mäßigungsgebot - belehrt wurden.

Der Leiter des Dezernats 405 (Berufsbildende Schulen) hatte mit den in seinem Bereich betroffenen Leitern der BBS und der Fachgymnasien bereits am 09.03.2000 ein Gespräch zum Sachverhalt geführt, in dem das dienstliche und außerdienstliche Verhalten von Be- amten einschließlich des Auftretens in der Öffentlichkeit - insbesondere das von Schul- leitern - eingehend besprochen wurde.

Mit Rücksicht darauf, dass aus dem früheren Verhalten der Schulleiter kein Anlass be- stand, die betreffenden Beamten an die Einhaltung ihrer beamtenrechtlichen Pflichten - insbesondere das Mäßigungsgebot - zu erinnern, hat die Bezirksregierung Weser-Ems in der Angelegenheit des „Offenen Briefes“ die Pflichtenbelehrungen vom 09.03. bzw.

24.03.2000 als ausreichende Reaktion angesehen. Disziplinarische Maßnahmen wurden nicht ergriffen.

Zu 3:

Die Verfügung der Bezirksregierung Weser-Ems an die Leiter der Gymnasien wurde am 07.03.2000 abgeschickt; die Leiter der berufsbildenden Schulen und der Fachgymnasien wurden vom zuständigen Dezernatsleiter zu einem noch früheren Zeitpunkt telefonisch zum Gespräch nach Osnabrück gebeten. Das genaue Datum kann nicht mehr festgestellt werden. Die Äußerung der Kultusministerin zum Vorgang erschien in der „Nordwest- Zeitung“ Cloppenburg am 10.03.2000.

Zu 4:

Das Niedersächsische Kultusministerium hat - wie bereits im einleitenden Text darge- stellt - mit seinem Erlass vom 29.02.2000 an die Bezirksregierung Weser-Ems um Be- richt zum Sachverhalt und um die Einholung von Stellungnahmen von den Betroffenen gebeten. Die Bezirksregierung hat daraufhin mit den Leitern der Gymnasien, der berufs- bildenden Schulen einschließlich der Fachgymnasien die oben erwähnten dienstlichen

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Zu 5:

Das Verhalten der Kultusministerin bezog sich auf das dienstliche Verhalten von Schul- leitern. Es bezog sich nicht auf den Bildungsauftrag, der Schülerinnen und Schüler be- trifft.

Zu 6:

An der Kooperative Gesamtschule ist nach dem Grundsatzerlass „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Kooperativen Gesamtschule (Kooperative Gesamtschule)“

schulzweigspezifischer und schulzweigübergreifender Unterricht vorgesehen, der schul- zweigspezifische Unterricht muss überwiegen (Nr. 1.1). Für die Lernziele und -inhalte der einzelnen Fächer im schulzweigspezifischen Unterricht sind die Rahmenrichtlinien des jeweiligen Schulzweigs verbindlich (Nr. 2.3); dieser Unterricht wird in der Regel von Lehrkräften mit dem entsprechenden Lehramt erteilt. Die Schulbehörden achten daher darauf, dass die einzelnen Kooperativen Gesamtschulen angemessen mit Lehrkräften für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen sowie für das Höhere Lehramt ausgestattet sind.

Darauf wollte und musste die Bezirksregierung Weser-Ems mit ihrer Presseinformation vom 25.02.2000 hinweisen, da in mehreren Berichten von Lokalzeitungen anders lauten- de Aussagen enthalten waren.

Zu 7:

Der Bezirksregierung Weser-Ems ist aus Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden im Regierungsbezirk bekannt, dass einige politische Vertretungskörper- schaften und Verwaltungen beabsichtigen, die Voraussetzungen zur Errichtung von Ko- operativen Gesamtschulen in ihren Kommunen entsprechend § 106 Abs. 1 und 3 NSchG zu schaffen. In den letzten Jahren hat es sich gezeigt, dass in allen Gemeinden des Regie- rungsbezirks Weser-Ems, in denen sich die politischen Gremien mehrheitlich für die Er- richtung einer Kooperativen Gesamtschule ausgesprochen hatten und die Schulen des Se- kundarbereichs I vor Ort sowie die Verwaltungen dies Vorhaben aktiv unterstützt haben, die Elternbefragungen zur Bedürfnisfeststellung durch die Bezirksregierung Weser-Ems im Benehmen mit dem jeweiligen Schulträger und schließlich auch zur Errichtung von Kooperativen Gesamtschulen geführt haben.

Hieraus resultiert die von der Bezirksregierung Weser-Ems geäußerte Einschätzung, dass es in den nächsten Jahren zu weiteren Kooperativen Gesamtschul-Gründungen kommen kann. Der Schulbehörde ist bekannt, dass dabei die in § 106 Abs. 1 und 3 NSchG ge- nannten Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Zu 8:

Nein. Dazu bestand kein Anlass.

Zu 9:

Ja.

Der Leiter des Dezernats 403 (Gesamtschulen) der Bezirksregierung Weser-Ems hat - wie bereits im einleitenden Text ausgeführt - auf Einladung des Leiters der Heimvolks- hochschule in Stapelfeld als Podiumsmitglied an einer Diskussionsveranstaltung zum Thema „Gegliedertes Schulwesen oder Gesamtschule“ teilgenommen. Es ist übliche Pra- xis, dass Dezernentinnen und Dezernenten aus den Schulbehörden an öffentlichen Dis- kussionen, die ihr Fachgebiet betreffen, teilnehmen, wenn ihre Sachkenntnis dies sinnvoll erscheinen lässt.

Zu 10:

Nach Aussage der Bezirksregierung Weser-Ems hat der Dezernent die in der Anfrage an- geführten Äußerungen zum gegliederten Schulwesen nicht in der dargestellten Form ge- macht. Vielmehr hat er entsprechend der o. g. Themenstellung und dem Charakter der

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Veranstaltung auf seiner Meinung nach ungelöste strukturelle Probleme des gegliederten Schulwesens hingewiesen, die nach seiner Auffassung Gründe für die Entwicklung alter- nativer Schulmodelle und auch für die Gründung von Gesamtschulen gewesen sind.

Als Einstieg für eine diskursive Auseinandersetzung wurde diese Auffassung akzentuiert und thesenartig zusammengefasst. Es ging dabei nicht um eine Darstellung der bildungs- politischen Überzeugungen, Leitlinien und Vorgaben der Landesregierung.

Zu 11:

Ja.

Zu 12:

Nein.

Zu 13:

Der Dezernent hat das Wort „entlarven“ nach seinen Angaben nicht benutzt. Er hat im

„Offenen Brief“ enthaltene falsche Aussagen über die Struktur der Schulform Kooperati- ve Gesamtschule und generalisierende Aussagen über die Bewertung von Schulabschlüs- sen sowie zu den Lernständen der Schülerinnen und Schüler von Kooperativen Gesamt- schulen zurückgewiesen. Er hat darüber hinaus deutlich gemacht, dass diese verallgemei- nernden Aussagen im „Offenen Brief“ der Südoldenburger Schulleiter die Leistungen der Schülerinnen und Schüler von Gesamtschulen öffentlich herabwürdigen und diese Ju- gendlichen im Wettbewerb um Ausbildungsplätze benachteiligen. Diese Äußerungen des Dezernenten sind nachvollziehbar und gaben damit keinen Anlass, die Einhaltung des Mäßigungsgebots zu prüfen.

Zu 14:

Der Dezernent hat die ihm von den Fragestellern unterstellte Aussage „die Hauptschule sei eine Restschule“ nicht gemacht. Vielmehr hat er in den Informationsveranstaltungen die Situation von Hauptschulen in größeren Städten beschrieben.

Zu 15:

Im Zeitraum von 1971 bis 1976 sind von den jeweiligen Landesregierungen 12 Koopera- tive Gesamtschulen genehmigt worden. Minister a. D. Dr. Werner Remmers (CDU) war vom Februar 1976 bis zum August 1982 Niedersächsischer Kultusminister. In dieser Zeit nahmen folgende Kooperativen Gesamtschulen ihren Schulbetrieb auf:

01.08.1976 – Kooperative Gesamtschule Neustadt, Kooperative Gesamtschule Rastede, Kooperative Gesamtschule Schneverdingen, Kooperative Gesamtschule Weyhe-Leeste

01.08.1977 – Kooperative Gesamtschule Moringen

Für die offene Einstellung des früheren Kultusministers Dr. Remmers der Schulform Ko- operative Gesamtschule gegenüber soll hier beispielhaft eine Aussage zitiert werden, die er am 28.02.1980 in einer öffentlichen Veranstaltung in der Gemeinde Tarmstedt, Land- kreis Rotenburg/Wümme, in der dortigen Kooperativen Gesamtschule gemacht hat:

„Wenn die Kooperative Gesamtschule (KGS) der Maßanzug ist, die schulischen Proble- me auf dem Lande zu bewältigen, werde ich mit Sicherheit nicht derjenige sein, der Ihnen diesen Maßanzug streitig machen wird. ... Sie haben von mir das Wort, dass die Koope- rative Gesamtschule in der jetzigen Form auf Dauer arbeiten kann.“ (Aus: „Lilienthaler Kurier“, Lokalbeilage des „Weser-Kuriers“, vom 01.03.1980).

Zu 16:

Zunächst ist festzustellen, dass die im § 12 Abs. 3 NSchG beschriebene Struktur der Ko- operativen Gesamtschule seit Errichtung der ersten Schulen dieser Schulform im Jahre 1971 trotz im Laufe der Zeit wechselnder politischer Mehrheiten im Niedersächsischen

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Auf den Informationsabenden in den Gemeinden Barßel und Saterland sind die Anwe- senden auf der Grundlage der derzeit geltenden schulrechtlichen Vorschriften korrekt über den Aufbau und die Arbeit der Kooperativen Gesamtschule unterrichtet worden. Im Rahmen einer solchen Veranstaltung hat es der Dezernent verständlicherweise nicht als seine Aufgabe angesehen und auch nicht ansehen müssen, die Eltern über die schulrecht- lichen Veränderungen der letzten Jahre in Bezug auf die vorhandenen Schulformen im Detail zu informieren.

Zu 17:

Es gehört zu den Aufgaben des Gesamtschuldezernats, Schulträger auf Anfrage - wie in diesem Fall geschehen - bei Fragen zur Errichtung von Gesamtschulen auf der Grundlage von § 106 NSchG zu beraten. Entsprechendes gilt für die anderen schulfachlichen Dezer- nate der Schulbehörde. Daneben ist es Aufgabe der schulfachlichen Dezernate 402, 403 und 404, Schulträger bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen für Eltern in schulfachlichen Fragen zu unterstützen. Für die Häufigkeit, mit der dies geschieht, ist ausschlaggebend, wie oft Schulträger diese Dienstleistung anfordern. Anlässe und Zahl der durchgeführten Beratungs- und Informationstermine werden nicht gesondert erfasst.

Es handelt sich um übliches Tagesgeschäft.

Zu 18:

Die Dezernentinnen und Dezernenten planen im Bezirk Weser-Ems entsprechende Dienstreisen - auch aus Kostengründen - im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Aufgaben außerhalb der Dienststelle, z. B. in Verbindung mit Besichtigungen von Lehr- kräften oder Gesprächen mit Schulleitungen. Die Kosten für die Dienstreisen aus Anlass von Beratungsgesprächen bei Schulträgern von Informationsveranstaltungen lassen sich daher nicht im Einzelnen ermitteln.

Zu 19:

Ja. Darüber hinaus trifft die Feststellung der Fragesteller nicht zu, dass Beamtinnen und Beamte der Bezirksregierung „mit falschen und unsachlichen Behauptungen über die vermeintlichen Vorzüge der Gesamtschule und ihre Einführung geworben haben“.

Zu 20:

Die Bezirksregierung Weser-Ems hatte aus Zeitungsberichten und aus Berichten von Teilnehmern an den Veranstaltungen des Kreiselternrates Cloppenburg den Eindruck ge- winnen können, dass auf diesen Veranstaltungen falsch und in abwertender Weise über die Schulform Kooperative Gesamtschule und ihre Leistungsfähigkeit informiert wurde.

Des Weiteren waren in Veröffentlichungen der örtlichen Zeitungen und im „Offenen Brief“ der Südoldenburger Oberstudiendirektoren und Studiendirektoren eine Reihe fal- scher bzw. missverständlicher Aussagen enthalten (s. Antwort zu Frage 1).

Dies veranlasste die Bezirksregierung Weser-Ems zu Richtigstellungen in einer Pressein- formation vom 25.02.2000.

Zu 21 und 22:

Ja. Am Ende der Podiumsdiskussion in Stapelfeld wurde der Leiter des Dezernats 403 von einem Elternvertreter auf die Presseinformation der Bezirksregierung vom 25.02.2000 angesprochen. Dabei äußerte der Elternvertreter die Auffassung, dass auf den Veranstaltungen des Kreiselternrates korrekt informiert worden sei. Ein Wunsch auf Ge- gendarstellung liegt nicht vor.

In Vertretung Dr. L e m m e

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