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Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 8. Juni Senatskanzlei - 9(0) senatskanzlei.berlin.de

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1 Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 8. Juni 2021

- Senatskanzlei - 9(0)26 2739

VII A 3 Carla.Wansing@

senatskanzlei.berlin.de

An den

Vorsitzenden des Unterausschusses Personal und Verwaltung sowie Produkthaus- halt und Personalwirtschaft

über

die Vorsitzende des Hauptausschusses über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen –

Umsetzung des Zielvereinbarungssystems aus dem „Zukunftspakt Verwal- tung“

Rote Nummer: 3024 A

Vorgang: 28. Sitzung des Unterausschusses Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft des Hauptaus- schusses

Ansätze: entfällt Gesamtkosten: entfällt

Der Unterausschuss Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personal- wirtschaft hat in seiner oben bezeichneten Sitzung am 26. Februar 2021 Folgendes beschlossen:

„Die Senatskanzlei

wird gebeten, dem UA PVPP rechtzeitig zur Sitzung am 18.06.2021 zur Umsetzung des „Zukunftspaktes Verwaltung“ einen Bericht zu folgenden Punkten vorzulegen:

1. Vorlage der bereits abgeschlossenen Pilotzielvereinbarungen sowie eine erste Aus- wertung zu diesen Pilotzielvereinbarungen.

2. Auflistung der bezirklichen Bereiche, in denen zukünftig Zielvereinbarungen abge- schlossen werden sollen.“

Dem Unterausschuss Bezirke wird aufgrund eines ähnlichen Berichtsauftrages zur Umsetzung des Zielvereinbarungssystems ein wortgleicher Bericht vorgelegt.

PVPP 0207 C

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2 Beschlussvorschlag:

Der Unterausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Hierzu wird berichtet:

Verwaltungsleistungen sollen überall in Berlin in hoher und gleicher Qualität erbracht werden. Ein entscheidender Hebel, um die Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung dahingehend zu stärken, ist eine neue gesamtstädtisch orientierte und kooperative Steuerungskultur. Die mit dem Zukunftspakt Verwaltung eingeführte gesamtstädti- schen Zielvereinbarungssystematik zwischen Senats- und Bezirksebene dient hierbei als das zentrale Instrument. Die gesamtstädtischen Zielvereinbarungen halten ge- meinsame Ziele (Leistungsversprechen, Qualitätsstandards), die gegenseitige Erwar- tungshaltung zwischen Senats- und Bezirksebene, die Steuerungsstruktur, die Umset- zungsmaßnahmen und die Integration von Zielvereinbarungsergebnissen in die Be- zirksbudgetierung verbindlich fest.

Pilotierungsphase gesamtstädtischer Zielvereinbarungen

Um gesamtstädtische Zielvereinbarungen einzuführen, wurde nach Beschluss des Zu- kunftspaktes eine Pilotierungsphase gestartet. Als Grundlage dafür dienten ein Pilotie- rungskonzept und ein Muster für Zielvereinbarungen. Die Pilotierungsbereiche und ihr Umsetzungsstand stellen sich wie folgt dar:

Zuständige Senatsverwaltung und Themenbereich der Zielver- einbarung

Umsetzungsstand

Senatsverwaltung für Umwelt, Ver- kehr und Klimaschutz:

Stabilisierung des Bestandes an Straßenbäumen

Eine Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung zur Stabilisierung des Bestandes an Straßenbäumen in bezirklicher Verwaltung wurde geschlossen (siehe Anlage 2).

Senatsverwaltung für Inneres und Sport:

Bürgerdienste

(Fachbereich Bürgerämter)

Eine Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung der Bürgerämter befindet sich der- zeit in der abschließenden politischen Abstim- mung.

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales:

Soziale Wohnhilfen

Der Entwurf für eine Zielvereinbarung zur ge- samtstädtischen Steuerung und Weiterent- wicklung der Sozialen Wohnhilfen befindet sich in der Überarbeitung durch eine Arbeits- gruppe. In dieser sind die bezirklichen Berei- che Soziales und Steuerungsdienst / Finanz- service / GPM, die Geschäftsstelle Produktka- talog der Bezirke, die Senatskanzlei, die Se- natsverwaltung für Finanzen und die Senats- verwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vertreten.

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3 Senatsverwaltung für Gesundheit,

Pflege und Gleichstellung:

Öffentlicher Gesundheitsdienst (Umsetzung des ÖGD-Paktes)

Es ist eine Zielvereinbarung zur Umsetzung des ÖGD-Paktes in Planung und soll mit den Bezirksämtern einheitlich abgeschlossen wer- den. Ein erster Vorschlag der Senatsverwal- tung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung liegt den Bezirken vor. Es gibt umfangreichen Klärungsbedarf.

Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Familie:

Lehr- und Lernmittel

Die beabsichtigte Zielvereinbarung mit den Bezirken wurde von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht weiterver- folgt.

Die Senatskanzlei hat die Pilotierungsphase unter Einbeziehung der beteiligten Akteu- rinnen und Akteure ausgewertet. Die Ergebnisse wurden im „Kompass zur erfolgrei- chen Erarbeitung von gesamtstädtischen Zielvereinbarungen“ als Unterstützung für die Zukunft festgehalten. Die Auswertung zeigt, dass eine Vielzahl von Erfolgs- und Risikofaktoren zu berücksichtigen sind:

 Von besonderer Bedeutung ist der konkrete politische Auftrag gegenüber der Fachebene. Zu Beginn der nächsten Legislaturperiode sollen daher der / die Re- gierende Bürgermeister*in und die Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürger- meister erstmals eine politische Zielvereinbarung schließen. In dieser werden aus- gewählte gesamtstädtische Kernthemen vereinbart, zu denen die einzelnen fach- lichen Zielvereinbarungen erarbeitet und abgeschlossen werden sollen.

 Besonders wichtig ist auch, die zuständigen Stellen in den Senatsverwaltungen in ihren zentralen Steuerungskompetenzen zu stärken, damit sie ihre gesamtstädti- sche Steuerungsverantwortung aktiver wahrnehmen. Dazu gehört, die Zusam- menarbeit mit den Bezirken zu intensivieren und die Datengrundlagen als Basis für Steuerungsentscheidungen deutlich zu verbessern. Die hierfür notwendigen Ressourcen sind vorzuhalten.

 Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist, dass bereits frühzeitig im Erarbeitungs- prozess die Ressourcenbereitstellung für die Umsetzung in den Bezirken geregelt wird. Im Rahmen der Pilotierungsphase wurden im aktuellen Finanzierungssystem der Bezirke folgende Möglichkeiten der Integration der Zielvereinbarungen in den Haushaltsprozess erarbeitet (vgl. im Detail Rote Nummer 3024 A des Hauptaus- schusses):

- Umsetzung der Zielvereinbarung mit bestehenden Ressourcen

Im Regelfall erfolgt die Umsetzung der Qualitätsziele budgetneutral innerhalb der bestehenden Ressourcenausstattung. Hier steht die für alle Bezirke ver- bindliche Definition der Qualität der Aufgabenerbringung im Vordergrund.

Unter den Zielvereinbarungs-Piloten (ZV-Piloten) ist dies für den Bereich Bür- gerämter vorgesehen. Hierbei entstehen keine zusätzlichen Finanzbedarfe für den Berliner Landeshaushalt. In den Bezirken kann es infolge unter- schiedlicher Schwerpunktsetzungen in der Vergangenheit zu Umschich- tungsbedarfen innerhalb der Bezirkshaushaltspläne kommen.

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4 - Umsetzung der Zielvereinbarung mit zusätzlichen Ressourcen

Steht bei Zielvereinbarungen die quantitative und / oder qualitative Auswei- tung der Leistungserbringung bzw. die Etablierung neuer Leistungen / Leis- tungsstrukturen im Vordergrund, können Mehrmittel im Zuge der Finanzzu- weisung notwendig sein. Diese sind von der jeweils zuständigen Senatsfach- verwaltung zu begründen und im Aufstellungsverfahren bei der Senatsver- waltung für Finanzen anzumelden. Mehrbedarfe, die im Haushaltsplan finan- ziell abbildbar sind und vom Senat beschlossen wurden, werden dann bei der Finanzmittelzuweisung an die Bezirke oder an zentraler Stelle im Einzel- plan 27 (Kapitel 2729) berücksichtigt.

- Integration von Zielvereinbarungsergebnissen in die Bezirksbudgetie- rung

Darüber hinaus sollen perspektivisch die Zielvereinbarungsergebnisse (Er- füllung / Nichterfüllung von definierten Qualitätszielen) in die Bemessung der Globalsummen einfließen. Die Integration in das Regelverfahren der Pro- duktbudgetierung kann technisch beispielsweise durch die (nachträgliche) Korrektur von Ist-Mengen bei Unterschreitung definierter Mindestqualitäten oder durch die Einbeziehung in bestehende Planmengenverfahren erfolgen.

Ist kein Produktbezug möglich, besteht auch die Möglichkeit der Etablierung eines alternativen Anreizsystems.

Diese Überlegungen werden auf Basis der Erkenntnisse aus den Piloten fortent- wickelt. Es hat sich gezeigt, dass Auflagen im Haushaltsbeschluss einen Anreiz für den Abschluss von Zielvereinbarungen darstellen können.

Ausweitung des Zielvereinbarungssystems

Beginnend mit der nächsten Legislaturperiode und dem Doppelhaushalt 2022 / 2023 sollen in weiteren Bereichen gesamtstädtische Zielvereinbarungen abgeschlossen werden. Hierzu wurde den Senatsverwaltungen seitens der Senatskanzlei in der Staatssekretärskonferenz am 9. November 2020 eine Beispielliste als Anregung un- terbreitet, die aus den Richtlinien der Regierungspolitik der jetzt endenden Legislatur- periode abgeleitet war. Zudem wurde im Aufstellungsrundschreiben der Senatsverwal- tung für Finanzen für den Doppelhaushalt 2022 / 2023 und über ein Schreiben der Senatskanzlei an die Abteilungsleitungen der zentralen Bereiche „Haushalt“ und „Fi- nanzen“ dazu informiert. Für die Erarbeitung und Umsetzung von Zielvereinbarungen bietet die Senatskanzlei den Behörden Unterstützung in Form von Beratungsleistun- gen in den Bereichen „Organisationsberatung und Projektmanagement“ sowie „Daten – Monitoring – Befragungen“ an.

Im Doppelhaushalt 2022 / 2023 ist an verschiedener Stelle Vorsorge für die Erarbei- tung und Umsetzung von Zielvereinbarungen zu treffen. Die Mittel für übergeordnete Maßnahmen der Senatskanzlei sind zentral veranschlagt in Kapitel 0300. Für den Auf- bau / die Erweiterung zentraler Steuerungskompetenzen, die in den Senatsverwaltun- gen (wie etwa für die Datenerhebung und -auswertung) benötigt werden, sind zudem Mittel in den entsprechenden Einzelplänen vorzusehen. Darüber hinaus ist eine zent- rale Vorsorge im Kapitel 2729 für die Umsetzung des Zukunftspaktes in den Bezirken geplant.

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5 Es obliegt der jeweils zuständigen Senatsverwaltung, die aus ihrer Sicht gegebenen- falls erforderlichen Mehrbedarfe der Bezirke im Aufstellungsverfahren bei der Senats- verwaltung für Finanzen anzumelden, zu begründen und konkrete finanzielle Ausglei- che jeweils in ihrem Einzelplan anzubieten.

Im Rahmen einer Abfrage der Senatsverwaltungen / Senatskanzlei wurden konkrete Themenbereiche zum Abschluss von weiteren Zielvereinbarungen bzw. zur Fortfüh- rung von Zielvereinbarungen gemeldet (siehe nachfolgende Tabelle). Näheres, auch zu den Planungen zur Berücksichtigung im Doppelhaushalt 2022 / 2023, kann der An- lage 1 entnommen werden.

Senatsverwaltung / Senats-

kanzlei Themenbereich

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Radverkehr zur Umsetzung des Mobili- tätsgesetzes Berlin

Senatsverwaltung für Inneres und Sport

Bürgerdienste (Fachbereich Bürgeräm- ter)

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Stabilisierung des Bestandes an Stra- ßenbäumen

Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Unterhaltung der öffentlichen Grünanla- gen

Senatsverwaltung für Kultur und Europa

Öffentliche Bibliotheken Senatsverwaltung für Gesundheit,

Pflege und Gleichstellung

Öffentlicher Gesundheitsdienst Senatsverwaltung für Integration,

Arbeit und Soziales

Soziale Wohnhilfen

Senatskanzlei Freiwilligenagenturen

Darüber hinaus hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie angekün- digt, begonnene Zielvereinbarungsprozesse im Themenbereich „Schulbudget“ mit den Bezirken fortzusetzen. Hier gilt es im Weiteren zu klären, ob diese Zielvereinbarung der mit dem Zukunftspakt Verwaltung eingeführten gesamtstädtischen Zielvereinba- rungssystematik folgt.

Die Rückmeldungen der Häuser zeigen, dass in den vier begonnenen Pilotierungsbe- reichen die Zielvereinbarungsprozesse fortgesetzt bzw. die erarbeiteten Zielvereinba- rungen fortgeschrieben werden sollen. Hinzu treten weitere Bereiche, die ebenfalls am Abschluss einer gesamtstädtischen Zielvereinbarung gemäß Zukunftspakt Verwaltung interessiert sind. Die abschließende Auswahl der Bereiche und Themenfelder, in de- nen solche Zielvereinbarungen abgeschlossen werden, erfolgt in der kommenden Le- gislaturperiode unter Berücksichtigung der dann gültigen Richtlinien der Regierungs- politik.

Auch in Zukunft werden alle Zielvereinbarungen im Sinne einer gesamtstädtisch ori- entierten und kooperativen Steuerungskultur von der Senats- und Bezirksebene zu- sammen erarbeitet. Nur mit diesen gemeinsamen Anstrengungen kann das Instrument

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6 der Zielvereinbarungen seine Steuerungswirkung entfalten und die gesamtstädtische Verwaltungssteuerung nachhaltig verbessert werden.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin In Vertretung

Christian G a e b l e r Chef der Senatskanzlei

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7 Anlage 1 – Übersicht über abgeschlossene und geplante Zielvereinbarungen

Zuständige Senatsver- waltung / Senatskanzlei und Themenbereich der Zielvereinbarung

Was ist Gegenstand der Zielvereinbarung? Welche Planungen gibt es für den Haushalt 2022 / 2023?

Wie ist geplant, künftige Zielvereinbarungser- gebnisse mit der Bezirksbudgetierung zu ver- binden?

Senatsverwaltung für Um- welt, Verkehr und Klima- schutz:

Radverkehr zur Umset- zung des Mobilitätsge- setzes Berlin

Die Ziele, die durch das Mobilitätsgesetz und den Radverkehrsplan vorgegeben sind, sollen mithilfe ei- ner Zielvereinbarung mit den Bezirken umgesetzt werden.

Zur Integration künftiger ZV-Ergebnisse mit der Be- zirksbudgetierung wurde bislang noch nichts festge- legt.

Senatsverwaltung für In- neres und Sport:

Bürgerdienste (Fachbe- reich Bürgerämter)

Die in Abstimmung befindliche Zielvereinbarung de- finiert für den Bereich der bezirklichen Bürgerämter übergeordnete Steuerungsziele im Bereich der leis- tungsfähigen Verwaltung und guter öffentlicher Dienstleistungen innerhalb akzeptabler Fristen für die Jahre 2022/2023. Hierzu wurden gesamtstädti- sche Qualitätsstandards v. a. in den Steuerungsfel- dern definiert, welche in der Verwaltungsvorschrift

„Monitoring und Steuerung Bürgerdienste“ festgelegt sind (Kundenzufriedenheit, Mitarbeitendenzufrieden- heit, Wirtschaftlichkeit).

Mittel für den Aufbau / die Erweiterung zentraler Steuerungskompetenzen in der betroffenen Senats- verwaltung wurden nicht beantragt, da ein Steue- rungssystem bereits besteht.

Eine Planung, wie künftige ZV-Ergebnisse mit der Bezirksbudgetierung zu verbinden sind, liegt noch nicht vor. Die derzeit in der Abstimmung befindliche Zielvereinbarung trifft hierzu auch noch keine Aus- sagen.

Senatsverwaltung für Um- welt, Verkehr und Klima- schutz:

Ziel der Vereinbarung ist es, den Bestand an Stra- ßenbäumen durch regelmäßige Kontrolle, Pflege

Im Doppelhaushalt 2020 / 2021 hat das Abgeordne- tenhaus zusätzliche Mittel (14,8 Mio. €) zur Erhö-

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8 Zuständige Senatsver-

waltung / Senatskanzlei und Themenbereich der Zielvereinbarung

Was ist Gegenstand der Zielvereinbarung? Welche Planungen gibt es für den Haushalt 2022 / 2023?

Wie ist geplant, künftige Zielvereinbarungser- gebnisse mit der Bezirksbudgetierung zu ver- binden?

Stabilisierung des Be- standes an Straßenbäu- men

und Nachpflanzung stabil zu halten. Dies ist das ge- meinsame Leistungsversprechen von Senats- und Bezirksebene.

hung der Zuweisungspreise für die Pflege und Un- terhaltung der Straßenbäume im Kapitel 2729 „Zu- weisungen an die Bezirke“ bereitgestellt, deren Aus- zahlung an den Abschluss einer gesamtstädtischen Zielvereinbarung gemäß Zukunftspakt Verwaltung gebunden worden war.

Die Fortführung der Zielvereinbarung im Zeitraum 2022/23 ist vereinbart. Der Senat hat daher die o.g.

Mehrmittel im Bezirksplafond 2022/23 verstetigt und – unter der Maßgabe des erneuten Abschlusses der ZV – mit den Globalsummen zugewiesen.

In welcher Form die ZV-Ergebnisse in der Finanz- zuweisung an die Bezirke ab dem Jahr 2022 berück- sichtigt werden können und sollen (Mengenkorrek- turen, Planmengenverfahren, gesondertes Anreiz- verfahren etc.), soll im Laufe des Jahres 2021 nach Auswertung der erhobenen Daten und Indikatoren- werte geklärt werden.

Senatsverwaltung für Um- welt, Verkehr und Klima- schutz:

Unterhaltung der öffent- lichen Grünanlagen

Ziel dieser Vereinbarung ist es, den Pflegezustand der öffentlichen Grünanlagen durch ein verbindliches Controlling und die Sicherstellung eines effektiven Grünflächenmanagements qualitativ und nachhaltig zu verbessern.

Für diesen Bereich ist bereits eine allgemeine Ziel- vereinbarung außerhalb des Zukunftspaktes abge- schlossen worden, die Voraussetzung für die Aus- zahlung von Mehrmittel des Abgeordnetenhauses (2020; 7,1 Mio. €; 2021: 14,1 Mio. €) war. Im Fokus steht dabei die verbindliche und kontinuierliche Da-

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9 Zuständige Senatsver-

waltung / Senatskanzlei und Themenbereich der Zielvereinbarung

Was ist Gegenstand der Zielvereinbarung? Welche Planungen gibt es für den Haushalt 2022 / 2023?

Wie ist geplant, künftige Zielvereinbarungser- gebnisse mit der Bezirksbudgetierung zu ver- binden?

Das gemeinsame Leistungsversprechen von Se- nats- und Bezirksebene bezieht sich auf die Verbes- serung des Erholungswertes und der Nutzbarkeit der öffentlichen Grünanlagen unter Berücksichtigung der sozialen und ökologischen Funktionen.

tenerhebung im Zuge des Grünflächenmanage- ments (GRIS); die hierauf entfallenden Mehrmittel (rd. 2,8 Mio. €) sind im Bezirksplafond 2022/23 be- reits verstetigt worden.

Um das Ziel der Qualitätsverbesserung der Pflege auf Basis der GRIS-Daten langfristig erreichen zu können, wird die Ausweitung der bestehenden Ziel- vereinbarung hin zu einer gesamtstädtischen Ziel- vereinbarung des Zukunftspaktes angestrebt.

Senatsverwaltung für Kul- tur und Europa:

Öffentliche Bibliotheken

Zielrichtung der Zielvereinbarung wird die Einführung bzw. die Umsetzung fachlicher Mindeststandards und eines gemeinsamen Leistungsversprechens ggü. den Bürgerinnen und Bürgern sein.

Entsprechend sollen in der Zielvereinbarung Über- einkünfte getroffen werden, wie die Versorgung der Bevölkerung mit bibliothekarischen Angeboten in ei- ner Weise zu stärken ist, dass eine Angleichung des Versorgungsgrades im Rahmen der bestehenden Haushalte und unter besonderer Hervorhebung sozi- aler und integrativer Ziele in den Bezirken erreicht wird und wie die Wirksamkeit, die Effizienz und die Flexibilität der Bibliotheken in der Umsetzung bil- dungs- und kulturpolitischer Ziele zu sichern ist.

Eine Leistungsausweitung wäre mit Blick auf die Notwendigkeit einer zukunftsorientierten Weiterent- wicklung der Bibliotheken und ihrer Leistungsver- sprechen an die Bürgerinnen und Bürger anzustre- ben.

Zu einer künftigen Verbindung von Zielvereinba- rungsergebnissen mit der Bezirksbudgetierung gibt es noch keine Planungen.

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10 Zuständige Senatsver-

waltung / Senatskanzlei und Themenbereich der Zielvereinbarung

Was ist Gegenstand der Zielvereinbarung? Welche Planungen gibt es für den Haushalt 2022 / 2023?

Wie ist geplant, künftige Zielvereinbarungser- gebnisse mit der Bezirksbudgetierung zu ver- binden?

Dabei sollen insbesondere Standards für die Aufga- benerfüllung hinsichtlich Versorgung, Angebotsum- fang und Angebotsqualität der Dienstleistungen in den Öffentlichen Bibliotheken fokussiert werden.

Senatsverwaltung für Ge- sundheit, Pflege und Gleichstellung:

Öffentlicher Gesund- heitsdienst

Die Zielvereinbarung soll die Zusammenarbeit der Vertragspartnerinnen und Vertragspartner bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Stärkung des Öf- fentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) insbeson- dere des Paktes für den ÖGD auf Landesebene re- geln.

Darüber hinaus dient sie einer besseren Versorgung der Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin durch ein qualitätsgesichertes Leistungsangebot bzw. -ver- sprechen.

Zudem soll sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bewältigung ihrer Aufgaben unterstützen.

Für den ÖGD-Pakt sind Im Doppelhaushalt 2022/23 zusätzliche Mittel in Höhe von 15,4 Mio. € im Bezirk- splafond berücksichtigt und über die Globalsummen zugewiesen worden. Sie dienen die Finanzierung von 180 VZÄ für ärztliches und nichtärztliches Per- sonal und werden bundesseitig finanziert.

Ziel ist die Integration künftiger ZV-Ergebnisse in die Bezirksbudgetierung. Die entsprechenden Produkt- blätter sollen erweitert werden.

Senatsverwaltung für In- tegration, Arbeit und Sozi- ales:

Soziale Wohnhilfen

Zentrale Zielsetzung der Zielvereinbarung ist es, Vo- raussetzungen für die Umsetzung von gesamtstädti- schen Qualitätsstandards im Bereich der Sozialen Wohnhilfen zu schaffen.

Haushaltsmittel zur Stärkung der Fachstellen Sozi- ale Wohnhilfen sind für 2020/21 im Bezirksplafond und den Globalsummen der Bezirke in pauschaler Form enthalten. In einem ersten Schritt sollen im

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11 Zuständige Senatsver-

waltung / Senatskanzlei und Themenbereich der Zielvereinbarung

Was ist Gegenstand der Zielvereinbarung? Welche Planungen gibt es für den Haushalt 2022 / 2023?

Wie ist geplant, künftige Zielvereinbarungser- gebnisse mit der Bezirksbudgetierung zu ver- binden?

Die Sozialen Wohnhilfen sollen die erforderlichen Hilfen in Wohnungsnotfällen rasch und in gebotener Qualität aus einer Hand für alle benötigten Hilfebe- darfsbereiche umsetzen mit dem Ziel der präven- tiven Wirkung durch den Erhalt von Wohnraum über aufsuchende Hilfe und die schnellstmögliche Ge- währung individuell notwendiger Unterstützung der Betroffenen.

Rahmen der Zielvereinbarung die Auswirkungen ei- ner höheren Qualität der Dienstleistungserbringung auf die Ressourcen transparent gemacht werden.

Dies dient auch der Analyse der innerbezirklichen Mittelbereitstellung vor dem Hintergrund, dass den Bezirken mit dem Haushalt 2020/21 bereits pau- schal Mehrmittel i.H.v. 72 Mio. € zur Verfügung ge- stellt wurden, die zur eigenverantwortlichen Umset- zung der Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt waren. Unter diese Pauschale fallen – neben ande- ren Themenbereichen - auch die Fachstellen Sozi- ale Wohnhilfe (vgl. RN 3024 A).

Eine Verstetigung der Pauschalmittel ist mit dem Doppelhaushalt 2022 / 2023 erfolgt.

Zudem ist perspektivisch eine Berücksichtigung der Ergebnisse der Zielvereinbarung in der Bezirks- budgetierung geplant. In diesem Zusammenhang ist eine Verknüpfung der zu vereinbarenden Qualitäts- indikatoren mit den Produktdefinitionen vorgese- hen.

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12 Zuständige Senatsver-

waltung / Senatskanzlei und Themenbereich der Zielvereinbarung

Was ist Gegenstand der Zielvereinbarung? Welche Planungen gibt es für den Haushalt 2022 / 2023?

Wie ist geplant, künftige Zielvereinbarungser- gebnisse mit der Bezirksbudgetierung zu ver- binden?

Senatskanzlei:

Freiwilligenagenturen

Durch eine Zielvereinbarung sollen gemeinsame Qualitätsstandards für die Arbeit der Freiwilligen- agenturen in allen Bezirken festgehalten und die Zu- sammenarbeit aller Bezirke und der Senatskanzlei zur Weiterentwicklung und Förderung der Freiwillige- nagenturen gestärkt werden.

Bestandteil der Zielvereinbarung soll dabei auch eine Zusage der Bezirke sein, die jeweilige Freiwilligen- agentur mit einer Mindestsumme zu fördern. Die Se- natskanzlei soll zusagen, ein Projekt zur überbezirk- lichen Begleitung der Freiwilligenagenturen zu för- dern

Die Finanzierung der Freiwilligenagenturen erfolgt seit 2021 über die Globalsummen der Bezirke (die Finanzierung des Projekts zur überbezirklichen Be- gleitung der Freiwilligenagenturen erfolgt aus einem Haushaltstitel der Senatskanzlei). Die Erreichung der mit der Zielvereinbarung vereinbarten Ziele ist voraussichtlich budgetneutral möglich.

Durch die Bildung des Produktes „Freiwilligenagen- tur“ ist eine Verbindung der ZV-Ergebnisse mit Be- zirksbudgetierung perspektivisch möglich.

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1 zwischen

den Bezirksämtern von Berlin

vertreten durch die für die Pflege und Unterhaltung des Stadtgrüns zuständigen Stadträtinnen und Stadträte

sowie die für Finanzen zuständigen Stadträtinnen und Stadträte und

der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vertreten durch den für das Stadtgrün zuständigen Staatssekretär

und

der Senatsverwaltung für Finanzen

vertreten durch den für Finanzen zuständigen Staatssekretär

Präambel zur gesamtstädtischen Verwaltungssteuerung:

Der Senat und die Bezirke haben sich im „ZukunftspaktVerwaltung“ darauf verständigt, für ihre Zu- sammenarbeit Zielvereinbarungen als kooperatives Steuerungsinstrument zu nutzen. Diese sollen ein gemeinsames Grundverständnis über die Ziele und ihre Erreichung herstellen. Mittelfristig sollen res- sortübergreifende und für beide Seiten verbindliche Zielvereinbarungen als bestimmendes Instrument gesamtstädtischer Verwaltungssteuerung etabliert und gesetzlich verankert werden.

Zielvereinbarung zur

gesamtstädtischen Steuerung

zur Stabilisierung des Bestandes an Straßen-

bäumen in bezirklicher Verwaltung

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2 Inhalt:

- Gegenstand der Zielvereinbarung

- Teil A der Vereinbarung (Prozess der Weiterentwicklung)

- Teil B der Vereinbarung (Steuerungsstruktur, Ziele und Daten / Monitoring) 1. Festlegung der gemeinsamen Ziele und Indikatoren

2. Steuerungssystem (Steuerungsstruktur und Monitoring)

3. Zusammenspiel mit der Kosten-Leistungsrechnung (KLR) und Integration in die Bezirks- budgetierung

4. Schlussbestimmungen

Gegenstand der Zielvereinbarung

Berlin verfügt mit Stand 31.12.2019 über rd. 431.000 Straßenbäume im öffentlichen Straßenland, die von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern (SGÄ) unterhalten werden. Die Bäume in öf- fentlichen Grünanlagen und auf sonstigen öffentlichen Flächen sind nicht Bestandteil dieser Zielver- einbarung.

Auf Grund ihrer vielfältigen positiven Wirkungen beispielsweise als Luftkühler, Regenschutz, Schatten- spender, Biotop, Lärmschutz, Luftfilter und nicht zuletzt als optisches Element erhöhen Bäume unsere Lebensqualität insbesondere im innerstädtischen Bereich. Der Bestand an Straßenbäumen ist trotz großer Anstrengungen von SenUVK und den Bezirken im Rahmen der regulären Unterhaltung trotz Verausgabung diverser Sondermittel (z.B. Stadtbaumkampagne) leicht rückläufig. Ursachen hierfür sind u.a. anwachsender Stress für die Straßenbäume auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens und schwieriger Standortverhältnisse im Straßenland, die veränderten klimatischen Verhältnisse (z.B.

Stürme, erheblich veränderte Niederschlagsverteilung und erhöhte Transpiration durch steigende Temperaturen) sowie die seit Jahrzehnten fachlich ungenügende Bestands- und Entwicklungspflege an Straßenbäumen.

Ziel der Vereinbarung ist es, den Bestand an Straßenbäumen durch regelmäßige Kontrolle, Pflege und Nachpflanzung stabil zu halten.

Bis 2019 gab es für die Unterhaltung der Straßenbäume das Produkt 64951. Mit Wirksamwerden zum 1. Januar 2020 wurden die Leistungen zur besseren Abbildung auf die neuen Produkte

80986 Straßenbäume regelmäßige Kontrolle

80987 Straßenbäume Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit 80988 Straßenbäume nachhaltige Bestandserhaltung und Entwicklung

aufgeteilt. Einher geht diese Änderung mit einer Abkehr von einer statischen Bezugsgröße (Anzahl der Bäume) zur dynamischen Zählweise für erbrachte Leistungen.

Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 werden zusätzliche Mittel (jeweils 14.800 T€) für eine deutliche Erhöhung der Zuweisungspreise bereitgestellt, so dass der Zuweisungspreis um ca. 70 % auf rd. 82 € pro Straßenbaum und Jahr erhöht werden konnte. Dies entspricht den aus fachlicher Sicht erforderli- chen Mitteln für eine nachhaltige Pflege und Unterhaltung von Straßenbäumen.

Die Mittelbereitstellung ist an den Abschluss einer Zielvereinbarung geknüpft.

(15)

3 Teil A der Vereinbarung (Prozess der Weiterentwicklung)

Mit dem Baumkataster im GRIS Berlin und den Daten der KLR Berlin sind Fachsysteme vorhanden, die die Datengrundlagen für die Berechnung der Qualitätsindikatoren bereitstellen können. Bei genauerer Betrachtung der erforderlichen Kennzahlen ist identifiziert, dass die Datenlage im GRIS teils noch un- zureichend oder zu überprüfen ist. Daher verpflichten sich die Unterzeichnenden zu den in den Mei- lensteinen beschriebenen Maßnahmen (siehe nachfolgende Tabelle). Dazu gehört ebenso die Schaf- fung der technischen Voraussetzungen zur Aufgabenerfüllung.

Durch die im Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellten Mehrmittel stehen auch die hierfür benötigten Ressourcen zur Verfügung.

Zeitplan Prozessschritte zuständig

Meilenstein 0: Entwicklung einheitlicher Grundlagen zur Datenerhebung der abgestimmten Indi- katoren

bis 31.12.2020

Erarbeitung von Regelungen/ Definitionen zur einheitli- chen Datenerfassung aus fachlicher Sicht, insb.

- Definition „potentieller Straßenbaumstandort“

- Abgrenzung von Pflege- und Kontrollleistungen

FA Stadt- bäume

Technische Umsetzung der fachlichen Vorgaben im GRIS Baumkataster einschl. der Bereitstellung der Berichtsvor- lagen zur Datenauswertung der vereinbarten Indikatoren

FA GRIS / GS GRIS

Meilenstein 1: Prüfung und Vervollständigung der für die abgestimmten Indikatoren erforderli- chen Datengrundlagen gemäß Definition

bis Ende 2. Quartal

2021

Erfassung aller freien Straßenbaumstandorte im GRIS SGÄ (FB Grün)

Prüfung aller nichtbepflanzten Straßenbaumstandorte auf Bepflanzbarkeit (= potentieller Straßenbaumstandort): Er- fassung Status gefällt, Stubben oder freier Standort hin- sichtlich der Bepflanzungseignung und Eintragung des Merkmals „geschlossen“ J/N

SGÄ (FB Grün)

Meilenstein 2: Start der Datenerhebung für die abgestimmten Indikatoren ab 1.1.2021 Erfassung aller erforderlichen Pflegemaßnahmen im GRIS

Baumkataster einschließlich der Erfassung ihrer Erledi- gung auf Grundlage der Produkte 80987 Straßenbäume - Verkehrssicherheit und 80988 Straßenbäume - Nachhal- tige Bestandserhaltung / Entwicklung

SGÄ (FB Grün)

Erfassung aller erfolgten Kontrollen, Sonderkontrollen und weitergehenden Untersuchungen im GRIS Baumka- taster auf Grundlage des Produkts 80986 Straßenbäume - Kontrolle

SGÄ (FB Grün)

Meilenstein 3: Sicherung der Datenqualität 1.7.2021,

dann laufend

Fertigen von Zwischenauswertungen, Unterstützung bei der Klärung von Erfassungsfragen

Monitoring- stelle

Halbjährliche Abstimmung und Begleitung bei Zwischen- auswertungen, Prüfung der Datenvalidität

AG Steuerung

(16)

4

Zeitplan Prozessschritte zuständig

Meilenstein 4: Auswertung der Datenerhebung, darauf aufbauend Entwicklung von Standardkor- ridoren je Indikator sowie Formulierung von Leistungsversprechen für die Jahre 2022 und 2023

31.1.2022 15.2.2022

Abschluss der Datenerhebung des Vorjahres

Auswertung der erhobenen Daten, Errechnung der Indika- torenwerte

SGÄ (FB Grün) SenUVK 28.2.2022 Erörterung der Indikatorenwerte, Erstellen des Berichts

an den Lenkungskreis

AG Steuerung 31.3.2022 Kenntnisnahme des Berichts der AG Steuerung und Erör-

terung ggf. erforderlicher weiterführender Maßnahmen

Lenkungskreis Meilenstein 5: Entscheidung über die Fortführung der Zielvereinbarung

31.3.2022 Entscheidung über die Fortführung der Zielvereinbarung Lenkungskreis

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5 Teil B der Vereinbarung (Steuerungsstruktur, Ziele und Daten / Monitoring)

1. Festlegung der gemeinsamen Ziele und Indikatoren

1.1 Übergeordnetes Steuerungsziel und gemeinsames Leistungsversprechen

Übergeordnetes Steuerungsziel

Quantitative und qualitative Stabilisierung des Bestandes an Straßenbäumen in Berlin Gemeinsames Leistungsversprechen von Senats- und Bezirksebene:

Der Bestand an Straßenbäumen wird durch regelmäßige Kontrolle, Pflege und Nachpflanzung stabil gehalten.

1.2 Definition von Qualitätsstandards in einzelnen Steuerungsfeldern

Steuerungsfeld Qualitätsstandard

1. Kundenperspektive Die Straßenbäume werden regelkonform kontrolliert. (siehe Steuerungsfeld 4 - Rechtskonformität)

Die Straßenbäume werden fachgerecht gepflegt und Pflegedefi- zite abgebaut.

Ausschöpfung des Potentials bepflanzbarer Straßenbaumstand- orte

2. Mitarbeitendenperspektive Für den Pilotzeitraum 2020/21 steht kein anwendbarer Indika- tor zur Verfügung. Es wird darauf abgezielt, einen passenden In- dikator längerfristig zu entwickeln.

3. Wirtschaftlichkeit (wirtschaftli- cher Ressourceneinsatz)

Das Steuerungsfeld wird bei der Berechnung der Produktbud- gets mitberücksichtigt. Die Einbeziehung in die Zielvereinbarung wird für die Zukunft vorgesehen.

4. Rechtskonformität Die Straßenbäume werden regelkonform kontrolliert.

Durch die im Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellten Mehrmittel stehen in den o.g. Steuerungsfel- dern die für das Erreichen des jeweiligen Mindeststandards benötigten Ressourcen zur Verfügung.

(18)

6 1.3 Operationalisierung der Qualitätsstandards durch Indikatoren

Indikator

1.1 Kundenperspektive

Qualitätsstandard

Die Straßenbäume werden fachgerecht gepflegt und Pflegedefizite abge- baut.

Berechnungsmethode Anzahl der erledigten Pflegemaßnahmen an Straßenbaumstandorten (1) / Anzahl der erledigten (1) und unerledigten Maßnahmen x 100% = Erle- digungsquote der Pflegemaßnahmen

Zielwert (Qualitätsstan- dard)

60 % Standard (verbindliche

Untergrenzen, bildet Korridor gemeinsam mit Zielwert)

45 %

Datenquelle GRIS-Baumkataster

Messgröße 1. Anzahl der erledigten Pflegemaßnahmen an Straßenbaumstand- orten = Anzahl der im Betrachtungszeitraum 1.1. bis 31.12. erle- digten Maßnahmen an Straßenbaumstandorten der Pflegekate- gorien 1210 Straßenbaum, 1213 Straßenbaum (gefällt) oder 1214 Straßenbaum (freier Standort), die nicht den Status archiviert o- der inaktiv besitzen

2. Anzahl der erledigten (1) und unerledigten Pflegemaßnahmen = Anzahl der erledigten Maßnahmen (1) + Anzahl der zum Stichtag 31.12. unerledigten Pflegemaßnahmen an Straßenbaumstandor- ten der Pflegekategorien 1210 Straßenbaum, 1213 Straßenbaum (gefällt) oder 1214 Straßenbaum (freier Standort), die nicht den Status archiviert oder inaktiv besitzen

Angabe in %

Entwicklung IST 2019 Zielzustand (Zielwert und Mindeststandard) 2020

Zielzustand (Zielwert und Mindeststandard) 2021

39,71 % k. A. ZW 50 %; StW 30 %

Anmerkungen:

Systembedingt kann ein Zielwert von 100 % nie erreicht werden, weil es zwischen Festlegung und Er- ledigung einer Maßnahme einen zeitlichen Verzug gibt (unterschiedlich Zuständige, ggf. Ausschreibung der Maßnahmenerledigung an Fremdfirmen in größeren Paketen) und eine unterschiedliche Dringlich- keit zur Umsetzung besteht. Die Prioritäten für die unterschiedlichen Maßnahmen definieren unter- schiedliche Ausführungszeiträume.

Aktuell gibt es auf Grund der bisherigen Ressourcenlage ein jahrelanges Vollzugsdefizit, so dass der Abbau einige Zeit benötigen wird. Baumpflege ist ein Spezialgebiet des Garten- und Landschaftsbaus.

Diese Fachkräfte bzw. entsprechende Fachfirmen sind auf dem Markt nur sehr begrenzt vorhanden.

(19)

7 Indikator

1.2 Kundenperspektive

Qualitätsstandard

Ausschöpfung des Potentials bepflanzbarer Straßenbaumstandorte Berechnungsmethode Anzahl der mit lebenden Bäumen bestandenen Straßenbaumstandorte

(1) / Anzahl aller bepflanzten und potentiell bepflanzbaren Straßenbaum- standorte (2) x 100% = ausgeschöpftes Bepflanzungspotential für Stra- ßenbäume

Zielwert (Qualitätsstan- dard)

95 % Standard (verbindliche

Untergrenzen, bildet Korridor gemeinsam mit Zielwert)

90 %

Datenquelle GRIS-Baumkataster

Messgröße 1. Anzahl der mit lebenden Bäumen bestandenen Straßenbaum- standorte = alle Straßenbaumstandorte der Pflegekategorie 1210 Straßenbaum mit dem Status aktiv.

2. Anzahl aller bepflanzten und potentiell bepflanzbaren Straßen- baumstandorte = alle Straßenbaumstandorte der Pflegekategorie 1210 Straßenbaum mit dem Status aktiv (1) zuzüglich alle nicht mit „Schließen“ gekennzeichneten Straßenbaumstandorte der Pflegekategorien 1213 Straßenbaum (gefällt) oder 1214 Straßen- baum (freier Standort), die nicht den Status archiviert oder inak- tiv besitzen.

Stichtag 31.12.

Angabe in %

Entwicklung IST 2019 Zielzustand (Zielwert und Mindeststandard) 2020

Zielzustand (Zielwert und Mindeststandard) 2021

89,46 % k. A. ZW 80 %; StW 60 %

Anmerkungen:

Systembedingt ist die Zielerreichung von 100 % ausgeschlossen, da es einen zeitlichen Verzug zwischen Fällung und Wiederbepflanzung gibt. Nicht alle Baumstandorte werden nach einer Fällung wiederbe- pflanzt, weil einige Standorte aus verschiedenen Gründen dauerhaft nicht geeignet sind. Es gibt aller- dings auch Bepflanzungspotentiale an Straßen, die bisher nicht mit Straßenbäumen bestanden sind.

Aktuell sind wahrscheinlich (historisch bedingt) nicht alle potentiellen Baumstandorte in der Mehrzahl der Bezirke im GRIS enthalten. Daher wird sich vermutlich mit Verbesserung der Datenlage die Be- pflanzungsquote in diesen Bezirken zunächst verringern. Die Überprüfung des Bestandes wird voraus- sichtlich 1-2 Jahre benötigen, da neben der Erfassung der Leerstandorte auch ihre Bepflanzungseig- nung umfangreich geprüft werden muss.

(20)

8 Indikator

4.1 Rechtskonformität

Qualitätsstandard

Die Straßenbäume werden regelkonform kontrolliert.

Berechnungsmethode Anzahl der durchgeführten Kontrollen der Straßenbaumstandorte (1) / Anzahl der Straßenbaumstandorte (2) x 100% = Erfüllungsgrad der Kon- trollen

Zielwert (Qualitätsstan- dard)

125 % Standard (verbindliche

Untergrenzen, bildet Korridor gemeinsam mit Zielwert)

100 %

Datenquelle GRIS - Baumkataster

Messgröße 1. Anzahl der durchgeführten Kontrollen der Straßenbaumstand- orte = Anzahl der im Betrachtungszeitraum 1.1. bis 31.12. durch- geführten Kontrollen (einschl. Sonderkontrollen und weiterge- henden Untersuchungen) der Straßenbaumstandorte der Pflege- kategorien 1210 Straßenbaum, 1213 Straßenbaum (gefällt) oder 1214 Straßenbaum (freier Standort), die nicht den Status archi- viert oder inaktiv besitzen.

2. Anzahl der Straßenbaumstandorte = Anzahl der Straßenbaum- standorte der Pflegekategorien 1210 Straßenbaum, 1213 Stra- ßenbaum (gefällt) oder 1214 Straßenbaum (freier Standort), die nicht den Status archiviert oder inaktiv besitzen.

Angabe in %

Entwicklung IST 2019 Zielzustand (Zielwert und Mindeststandard) 2020

Zielzustand (Zielwert und Mindeststandard) 2021

87,39 % k. A. ZW 100 %; StW 100%

Anmerkungen:

Es entspricht den rechtlichen Vorgaben, dass jeder Straßenbaum mind. 1 x Jahr bezogen auf die Ver- kehrssicherheit zu kontrollieren ist. Geregelt ist dies in den Verwaltungsvorschriften über die Kontrolle der Verkehrssicherheit von Bäumen auf öffentlichen Flächen vom 12. Juli 2016.

Da einige Straßenbäume in Abhängigkeit vom Baumzustand teilweise öfter als 1 x pro Jahr kontrolliert werden müssen, muss die Anzahl der Baumkontrollen insgesamt höher sein als die Anzahl der Stra- ßenbäume. Hinzu kommen die Sonderkontrollen, z.B. nach extremen Wetterereignissen oder anderen Schadereignissen, sowie durchgeführte umfangreiche weitergehende Baumuntersuchungen an prob- lematischen Straßenbäumen.

(21)

9 2. Steuerungssystem (Steuerungsstruktur und Monitoring)

Zur Umsetzung und Fortschreibung der unter Punkt 1. festgelegten gemeinsamen Qualitätsstandards wird ein Steuerungssystem etabliert. Die Vereinbarungspartnerinnen und -partner verpflichten sich durch die Zielvereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen dieses Systems.

2.1 Lenkungskreis

Im Lenkungskreis werden die relevanten Akteurinnen und Akteure auf politischer Ebene des zur Auf- gabe/zum Produkt gehörenden Politikfeldes zusammengeführt (Staatssekretärs- und Stadträteebene).

In diesem Gremium werden strategische Entscheidungen per Mehrheitsentscheidung getroffen und durch Beschlüsse festgehalten (z. B. zu gesamtstädtischen Qualitätszielen und Mindeststandards). Die getroffenen qualitativen Mehrheitsentscheidungen sind verbindlich. Qualitativ sind die Entscheidun- gen, wenn eine einfache Mehrheit der Stadträtinnen und Stadträte sowie der/ die fachlich zuständige Staatssekretär/in sowie der/die Finanzstaatssekretär/in (sofern Finanzfragen betroffen sind) zu- stimmt.

Mitglieder: Fachstadträte und -stadträtinnen der Bezirke plus Beteiligung von Finanzstadträtinnen bzw. Finanzstadträten plus StS UK und StS Fin

Die konkrete Ausgestaltung - insbesondere die Frage, in welcher Form die Finanzstadträte/-stadträtin- nen einbezogen werden - wird noch geklärt. Auf der Sitzung der AG Ressourcensteuerung am 27.08.2020 wurde folgendes Verfahren vorgeschlagen: Zur Sitzung der jeweiligen Fachstadträtinnen bzw. Fachstadträte werden zum Tagesordnungspunkt „Zielvereinbarung“ zwei bis vier Finanzstadträ- tinnen bzw. Finanzstadträte, die zuvor vom RdB für das Politikfeld benannt wurden, hinzugezogen.

2.2 AG Steuerung

Die AG Steuerung koordiniert die Qualitätsentwicklung im Hinblick auf die Qualitätsstandards und be- rät die Handlungserfordernisse aus dem Monitoring. Darauf aufbauend beschließt sie Steuerungsemp- fehlungen für den Lenkungskreis für alle Bezirke per Mehrheitsbeschluss mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Es sollen keine gänzlich neuen Strukturen geschaffen, sondern bestehende genutzt werden.

Mitglieder: Leitung Fachausschuss (FA) PB 52, Leitung Fachausschuss (FA) Stadtbäume, 2 Vertretungen der Straßen- und Grünflächenämter (SGÄ) (AL), 2 Vertretungen der bezirklichen Steuerungsdienste (StD), 1 Leitung SE Finanzen (+ Vertretung), Geschäftsstelle Produktkatalog Bezirke (GSt Pk), Sen Fin, Skzl, SenUVK (Vorsitz)

2.3 Monitoringstelle

Aufgabe der Monitoringstelle ist es, die Kennzahlen und Indikatoren (vgl. dazu auch Teil A) zur Mes- sung des Zielerreichungsgrades zu erfassen, das Berichtsverfahren zu koordinieren und hierzu die Be- richtsbeiträge zusammenzufassen. Die Monitoringstelle soll zudem daraus Handlungserfordernisse ab- leiten. Dabei ist jeweils risikoorientiert einzuschätzen, ob und wie die Ziele bis zum Ende des Kalender- jahres erreicht werden.

(22)

10 Die Monitoringstelle berichtet regelmäßig in der AG Steuerung und stellt die Handlungserfordernisse vor. In der AG Steuerung werden konkrete Entscheidungen abgeleitet bzw. in Vorlagen für den Len- kungskreis übersetzt.

Die Berichterstattung erfolgt grundsätzlich zum Ende eines jeden Quartals (Berichtsstichtag) innerhalb des darauffolgenden Monats. Zu den Bezirken, die die Ziele nicht erreichen, werden die Handlungser- fordernisse über die Monitoringstelle in der AG Steuerung beraten und Steuerungsempfehlungen an den Lenkungskreis ausgesprochen.

Folgendes etablierte Gremium ist gemeinsam mit den Vertretenden der SenUVK für die Indikatoren 1.1, 1.2, 4.1 und die jeweiligen Kennzahlen zuständig: Fachausschuss (FA) Stadtbäume der GALK Berlin.

3. Zusammenspiel mit der Kosten-Leistungsrechnung (KLR) und Integration in die Bezirksbudgetie- rung

Die abgestimmten Indikatoren können direkt den Produkten zur Pflege und Unterhaltung der Straßen- bäume zugeordnet werden. Diese Verbindung soll in das entsprechende Produktblatt mit aufgenom- men werden:

Indikator 1.1, 1.2: Produkt 80987 Straßenbäume Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrs- sicherheit und 80988 Straßenbäume nachhaltige Bestandserhaltung und Entwicklung

Indikator 4.1: 80986 Straßenbäume regelmäßige Kontrolle.

Damit ist auch die Möglichkeit einer systematischen Verbindung der Ergebnisse der Qualitätsstandards mit den Daten der KLR (Kosten und Mengen) sichergestellt.

In der Pilotierungsphase werden die bezirksbezogenen Ergebnisse der Qualitätsstandards ausgewer- tet, den jeweiligen Standard- und Zielwerten gegenübergestellt und entsprechend veröffentlicht. Auf eine finanzielle Sanktionierung der Bezirke, die die Standards noch nicht erfüllen, wird dabei in der Pilotierungsphase verzichtet. Die Frage, in welcher Form die Ergebnisse der Qualitätsstandards in der Finanzzuweisung ab dem Jahr 2022 berücksichtigt werden können und sollen (Mengenkorrekturen, Planmengenverfahren, gesondertes Anreizverfahren etc.), wird im Laufe des Jahres 2021 geklärt.

Die zusätzlichen Mittel, die das Abgeordnetenhaus im Haushalt 2020/2021 beim Titel 2729/ 97101 zentral für die Baumpflege zur Verfügung gestellt hat, werden nach den von der Senatsverwaltung für Finanzen bereits bekanntgegebenen Regularien auf die Bezirke verteilt.

4. Schlussbestimmungen

Die Zielvereinbarung gilt entsprechend des Zeitraums des laufenden Doppelhaushaltes für die Jahre 2020 und 2021.

Es wird darauf abgezielt, die Zielvereinbarung für die Jahre 2022 und 2023 fortzuschreiben.

Die Vereinbarung ist im gegenseitigen Einvernehmen anzupassen, wenn bei einem der vorstehend be- schriebenen Sachverhalte erhebliche Änderungen eintreten.

(23)

11 Die Zielvereinbarung wurde unterzeichnet von:

Für die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

Staatsekretär Herr Stefan Tidow

Für die Senatsverwaltung für Finanzen

Staatssekretär Herr Fréderic Verrycken

Für den Bezirk Mitte

Abteilung Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen

Bezirksstadträtin Sabine Weißler

Abteilung Ordnung, Personal und Finanzen

Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel

Für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung für Familie, Personal, Diversity, Straßen- und Grünflächenamt

Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann

Abteilung Finanzen, Umwelt, Kultur und Weiterbildung

Bezirksstadträtin Clara Herrmann

Für den Bezirk Pankow

Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn

Abteilung Kultur, Finanzen und Personal Bezirksbürgermeister Sören Benn

Für den Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger

Abteilung Personal, Finanzen und Wirtschaftsförderung

Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann

(24)

12 Für den Bezirk Spandau

Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit Bezirksstadtrat Frank Bewig

Abteilung Personal, Finanzen, Schule und Sport Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank

Für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf

Abteilung Immobilien, Umwelt und Tiefbau

Bezirksstadträtin Maren Schellenberg

Abteilung Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg Abteilung Bürgerdienste, Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt

Bezirksstadträtin Christiane Heiß

Abteilung Finanzen, Personal und Wirtschaftsförderung

Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler

Für den Bezirk Neukölln

Abteilung Finanzen und Wirtschaft Bezirksbürgermeister Martin Hikel

Für den Bezirk Treptow-Köpenick Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung

Bezirksstadtrat Rainer Hölmer

Abteilung Bürgerdienste, Personal, Finanzen, Immobilien und Wirtschaft

Bezirksbürgermeister Oliver Igel

(25)

13 Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf

Abteilung Wirtschaft, Straßen und Grünflächen

Bezirksstadträtin Nadja Zivkovic

Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen

Bezirksbürgermeisterin Dagmar Pohle

Für den Bezirk Lichtenberg

Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr

Bezirksstadtrat Martin Schaefer

Abteilung Personal, Finanzen, Immobilien und Kultur

Bezirksbürgermeister Michael Grunst

Für den Bezirk Reinickendorf Abteilung Bauen, Bildung und Kultur

Bezirksstadträtin Katrin Schultze-Berndt

Abteilung Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt

Bezirksbürgermeister Frank Balzer

Referenzen

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