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Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung

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(1)

Der Regierende Bürgermeistervon Berlin be erasraa]

Senatskanzlei — Wissenschaft und Forschung

Gesch, (bei Antwort bilte angeben) viB4

Der Regierande Bürgermeister von Berlin \ . Bearbeiterfin;

Senatskanzlei » Wissenschaft und Forschung

Jüdenstraße 1, 10178 Berlin (Postanschrift) Dienstsitz Forschung: Berlin-Schöneberg

E " Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin

Herm Tel, Durchwahl (030) 30 13

. Prof, Marcel Fratzscher, Ph.D, ne a) °0 cu

‘Präsident des Intern . 913°.

Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Fax Durchwahl 1030) 90 13-

Mohrenstr. 58 Zentrale {030} 90 26-2013

10117 Berlin

@senwif.beriin.de www.berlin.de/seratskanzlei

Frau on

Angelica E. Röhr “ 54 2a

Geschäftsführerin des en r Te

Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Mohrenstr. 58

10117 Berlin

Zuwendungsbescheid für das Haushaltsjahr 2017

Zuwendungıaus Mitteln des Bundes und des Landes Berlin zurinstitutionellen Förderung des.

Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.‚V. {DIW Berlin) Programmbudget des DIWV 201 7

‘Antrag des DIW vom 25.01.2017

Anlagen: Allgemeine Nebenbestimmungenfür Zuwendungen zurinstitutionellen Förderung (ANBest-N)

Weitere Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid Vordruck: Empfangsbestätigung / Rechtsbehelfsverzicht

Vordruck: FIN 321 - Zuwendungen - Verwendungs- oder Zwischennachweis Sehr geehrter Herr Professor Fratzscher,

sehr geehrteFrau Röhr,

zur Erfüllung der dem DeutschenInstitut für Wirtschaftsforschung obliegenden Aufgaben und der damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen bewillige ich Ihnen eine Zuwendung biszur Höhe von

182.781.900,00 Euro

(Angabein Worten: neunzehnmillionensiebenhunderteinundachtzigtausendneunhundert Euro).

Der Reglerende Bürgermeister Verkehrsverbindungen! Besucher/-Innen und Telefon:

Senatskanzlei | U- und S-Bahn Alexanderplatz, Me. und Di, von 9.09 - 15.00 Uhr,

Jüdenstraße 1 " Regianalbahn, Tram M2,M5,M6 Mi. (nur telefonisch)

: Bus M 48, 109, 200, 248, TXL . von 9.00 - 15.00 Uhr

10178 Berlin Do. von 9.00 - 18.00 Uhr

Fr. vor 9.00 - 14,06 Uhr Hinweis:

Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung i

(2)

. Bewilligungszeitraum

Der Zuwendungsbescheid gilt für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017.

Bewilligungsgrundlagen

Die institutionelle Bund-Länder-Finanzierung erfolgt auf der Grundlage

«- der 88 23 und 44 der Berliner Landeshaushaltsordnung in der Fassung vom 30. Januar 2009 (GVBl. S. 31, S 486) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. November 2013 (GVBl. ' Ss. 578) sowie

« des Artikels 91 b des Grundgesetzes in Verbindung mit

« Artikel 3 des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern überdie Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK - Abkommen) sowie & 1 Abs. 1 Nr. 5 der Anlage zum GWK- Abkommen(BAnz Nr. 195, S 7787 vom 18. Oktober 2007) und

« der Ausführungsvereinbarung zum GWK - Abkommen über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. - Ausführungsvereinbarung WGL(AV-WGLJ vom 27. Oktober 2008 (BAnz Nr, 183, S 8, vom 4. Februar 2009) zuletzt geändert am 20. April 2012 (BAnz AT 12. Februar 2013 33} sowie + des Feststellungsbeschlusses der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 27.10.2016

über die Höhe der Zuwendungsbeträge für die gemeinsam ffinanzierten Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft im Haushaltsjahr 2017.

Das am 17.11.2016 vom Kuratorium des DIW beschlossene Programmbudget 2017 ist für Ihre Wirtschaftsführung verbindlich.

Zuwendungszweck

Die bewilligten Mittel sind zweckgebundenfür Ausgaben zur Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben des DIW / SOEP zu verwenden. Danach haben das DIW und das SOEP die Aufgabe, die wirtschaftlichen Vorgänge des In- und Ausiandes zu beobachten und zu erforschen. Esleistet

wissenschaftliche Beiträgezur wirtschaftspolitischen Diskussion und Beratung in wirtschaftlichen Fragestellungen, zur Weiterbildung sowie zur Wissensvermittlung in derinteressierten

Öffentlichkeit.

Die in der Zuwendungenthaltene Wettbewerbsabgabe des DIW in Höhe von 400.000 € bzw. des SOEPin Höhe von 294.000 € wird zweckgebundenfür die Teilnahme am Leibniz-internen Wettbewerbsverfahren bewilligt.

Die Zuwendung darf nur zur Deckung der für DIW und SOEPfestgestellten zuwendungsfähigen Betriebs- und Investitionsausgaben entsprechend dem Programmbudget 2017 verwendet werden.

Aufgrund der Teilnahme des DIW und des SOEP an den Verfahren der Deutschen

Forschungsgemeinschaft reduziert sich der in der Überleitungsrechnung des Programmbudgets

2017 jeweils für DIW und SOEPfestgestellte Zuwendüngsbedarf wie folgt:

(3)

DIW Zuwendungen nach AV-WGL Inkl. DFG-Abgabe abzgl, DFG-Abgabe

Zuwendung für den Betrieb 41.249.000) -279.900 10.969.108

darunterAlteinfinanzierungsanteil Bund (2,85914%) 321.625 313.622 davon Anteil Bund (50% zuzgl. Alleinfinanz. BMWi) 5.946.125 5.798.172 davon Anteil Land (50% abzgl. Alleinfinanz. BMWi) 5.302.875 5.170.928

Zuwendung für Investitionen / Geräte 348.000 348.000

. darunter Alleinfinanzierungsanteit Bund (2,85914%) 9.950 9.950 davon Antell Bund (50% zuzgl. Alleinfinanz. BMWi) 183,950 183.950 |

davon Anteil Land (50% abzgl. Atleinfinanz. BMWi) 164.050 164.050 \

Summe Zuwendung 11.597.000 -279.300 11.317.100

darunter Aleinhnanzierungsanteil Bund (2,85914%) 331.574 -8.003 323.572 davon Anteil Bund (50% zuzgl, Alleinfinanz. BMWI) 6.130.074 -147.953 5.982,122 davon Anteil Land (50% abzgl. Alleinfinanz. BMWi) . 8.466.926) -131.947 5.334.978

SOEP Zuwendungen nach AV-WGL

Zuwendung für den Betrieb 8.443.000 -61.200 -8.381.800

darunter Alleinfinanzierungsanteil Bund (2,85914%) 241.397 239.547 davon Anteil Bund (66,67% zuzgl.Alleinfinanz. BMBF) 8.870.064 5.827.514 davon Anteil Land (33,33% abzgl. Alleinfinanz. BMBF} 2.572.936 2.554.286

Zuwendung für Investitionen / Geräte 83.000 83.009

darunter Alleinfinanzierungsanteil Bund (2,85914%) 2.373 2.373

davon Anteil Bund (66,67% zuzgi, Alleinfinanz. BMBF} | 57.706 57.706 davon Anteil Land (33,33 % abzgl.Alleinfinanz. BMBF) 25.294 25.294

Summe Zuwendung 8.526.000 -61.200 8.464.800

darunter Alleinfinanzierungsanteil Bund (2.85914%) 243.770 1.750 242.020 davon Anteil Bund (66,67% zuzgl. Alleinfinanz. BMBF) 5.927.771 -42.550 5.885.221 davon Anteil Land (33,33% abzgl. Alleinfinanz. BMBF) . 2.598.229 18.650 2.579.579

GESAMT Zuwendungen nach AV-WGL (DIW und SOEP}

Zuwendung für den Betrieb. 19.692.000 -341.100 19.350.900

darunter Alleinfinanzierungsantelt Bund (2,85914%) 563.022 553,269

Zuwendung für Investitionen / Geräte 431.000 431.000

darunter Alleinfinanzierungsanteil Bund (2,85914%) 12.323 „12.323

Summe Zuwendung 20.123.000 -341.100 19.781.800

Die Mindereinnahme (DFG-Abgabe)ist im Haushaltsvollzug 2017 zu erwirtschaften.

Einanzierungsart und Finanzierungsschlüssel‘

(4)

Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. -

Die finanzielle Förderung wird gemäß 8 3 AV-WGLvon Bund und Ländern - entsprechend dem jeweiligen Finanzierungsschlüssel - zur Deckung.der zuwendungsfähigen Ausgaben geleistet.

Ermäßigen sich nach dieser Bewilligung die im Programmbudget ausgewiesenen Mittel des Bundes, so ermäßigen sich die ZuwendungenBerlins entsprechend dem Finanzierungsverhältnis.

Auszahlungsverfahren

Die Mittel werden bedarfsgerecht in monatlichen Teilbeträgen auf besonderen Abruf (2 fach) auf ein vonIhnen zu benennendes Konto - getrennt für das DIW und das SOEP- überwiesen.

. Bereits ausgezahlte Beträge werden auf die mit diesem Bescheid bewilligten Mittel angerechnet, Eine unnötig hohe oder lange Kassenhaltung ist zu vermeiden.

Die Auszahlung erfolgt erst, nachdem der Bescheid nach Ablauf der Rechtsbeheifsfrist

bestandskräftig geworden ist. Sie-können die Bestandskraft vorzeitig herbeiführen, indem Sie den Empfang des Zuwendungsbescheides bestätigen und zusätzlich erklären, dass auf die Einlegung eines Rechtsbeheifs verzichtet wird.

Weitere Nebenbestimmungen

Die weiteren Nebenbestimmungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen, die Bestandteil

dieses Bescheides sind. :

Der Zuwendungsempfängerträgt die rechtliche Verantwortung für die zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Zuwendung.

Widerrufs- und Haushaltsvorbehalt

Ich behalte mir vor, den Bescheid aus zwingenden Gründen zu ändern oder zu widerrufen und die Förderung ganz oderteilweise einzustellen (Widerrufsvorbehalt gemäß $ 49 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit $ 36 Abs, 2 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Dies gilt insbesondere bei nicht zweckentsprechender Verwendung der Zuwendung sowie in den Fällen, in denen mit dem Zuwendungsbescheid verbundene Auflagen nicht oder nicht fristgerecht erfüllt werden.

‚Ein zwingender Grundliegt auf jedenFall dann vor, wenn Ausgaben nach dem Haushaltsplan von Berlin oder des Bundes aufgrund haushaltswirtschaftlicher Verfügungsbeschränkungen nicht mehr geleistet werden können.

Aus der Gewährung der Zuwendung kannnicht auf eine künftige Förderung, insbesondere auch nicht im bisherigen Umfang, geschlossen werden. Dieses Finanzierungsrisiko ist bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen zu beachten. DerGrundsatz des Vertrauensschutzes . kann hierfür nicht geltend gemacht werden.

Rechtsheheilfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid einschließlich der Nebenbestimmungenist die Klage vor dem

Verwaltungsgericht zulässig. Sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides bei dem Verwaltungsgericht Berlin, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, schriftlich oder zur Niederschrift

des Urkundsbeamten oderin elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im

Sinne des Signaturgesetzes versehen auf dem unterhttp!//www.berlin.de/erv veröffentlichten

(5)

Kommunikationsweg einzulegen; der Klageschrift soll eine Abschrift beigefügt werden. Die Klageist gegen das Land Berlin, vertreten durch den Regierenden Bürgermeister vonBerlin, Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung — Martin — Luther- Str. 105, 10825 Berlin, zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass beischriftlicher Klageeinlegungdie Klagefrist nur dann gewahrt ist, wenn die.

Klage innerhalb dieser Frist bei dem Verwaltungsgericht eingegangenist.

Mitteilungen an Dritte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi), das Bundesministerium für Bildung

"und Forschung (BMBF) und der Rechnungshof van Berlin haben eine Kopie dieses Bescheides

erhalten.. u

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

nn m In k- f

x Jutta Koch-Unterseher

(6)

Allgemeine Nebenbestimmungen _ . für Zuwendungenzurinstitutionellen Förderung (ANBest-I)

" Anlage 1 AVS44 LHO

Diese Nebenbestimmungen enthalten Bedingungen und Auflagen i s. des 8-36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie notwendige Erläuterungen, Sie sihd Bestandteil des Zuwendungsbescheids, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmtist.

Nr. 1 Nr. 2

Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr 6 Nr 7 Nr. 8 Nr. 9

11

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14

1.5

186

1.7

1.8

19

Inhalt

Anforderung und Verwendung der Zuwendung

Nachträgliche. Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung

Vergabe von Aufträgen Inventarisierungspflicht

Mittellungspflichten des Zuwendungsempfängers Buchführung

Nachweis der Verwendung Prüfung der Verwendung

Erstaltung der Zuwendung, Verzinsung

Anforderung und Verwendung der Zuwendung Die Zuwendung Ist Wirlschafilich und sparsam zu verwen-

den. . . .

- Alle eigenen Mittel und mit dem Zuwendungszwack zu-

sammenhängenden Einnahmen (Insbesondere Zuwendun- gen, Leistungen Dritter) des Zuwendungsempfängers sind als Deckungsmiltel für alle Ausgaben einzusetzen. Der Haushalts: oder Wirtschaftsplan einschließlich Organisali- ons- und Stellenplan ist verbindlich.

Der Zuwendungsempfänger darf seine Beschäftigten finan- . zleli nicht besser stellen als vergleichbare. Dienstktäfte im unmiltelbaren Landesdienst Berlins, Insbesondere dürfen:

höhere Vergütungen oder Löhne als nach denfür das Land Berlin Jeweils geltenden Tarifverirägen sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen nicht gewährt werden, Beschäfigte des Zuwendungsempfängers dürfen durch den Abschluss von Versicherungen nicht bessergestellt selr als vergleichbare Dienstkräfte Berilns.

Die Zuwendung darf nur Insoweit und nicht eher angefor- dert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach der‘

. ‚Auszahlung für fälllge Zahlungen benötigt wird. Bel der An- forderung von Tellbeträgen sind die zur Beurtellung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben zu machen.

Be} der Anforderung des lelzten Teilbetrags ist ausdrücklich zu bestätigen, dass die Mittel bis zum Ablauf des Bewilll- gungszeltraums für fällige Zahlungen benötigt werdeh.

Am Jahresende nicht verbrauchte Kassenmillel werden auf die Auszahlungen zu Beginn.des Folgejahres kassenmäßig angerechnet,

Zählungen vor Empfang der Gegenleistung ‚dürfen nur vereinbart oder bewirkt werden, soweit dies allgemein üb- lich oder durch besondere Umstände gerechlfertgt ist.

Ansprüche aus dem Zuwendungsbescheid dürfen weder abgetreten noch verpfändet werden.

' Die Bildung vor Rückstellungen Ist nur zulässig, soweit sle gesetzlich (z. B. durch das HGB} vorgeschriebenist, Rück- tagen dürfen nicht gebildet werden. °

Fin 320. (07/10)

. 21

2.2

32

3.3

34

3.5

44

5,1

Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder ‚Ände.

rung der Finanzierung

Ermäßigen sichnach der Bewilligung die In dem Haushalts- oder Wirtschaftsplan veranschlagten Gesamtausgaben, er- hähen sich die Decküngsmittef (einschließlich Investitions- . zulagen) odertreten neue Deckungsmiltel hinzu, so ermä-

Bigt sich die Zuwendung

bei Antelffinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln des Zuwendungsempfängers, bei Fehlbedarfsfinanzierung und Vollfinanzlerung um gen vollen In Betracht kommenden Betrag.

Vergabe von Aufträgen .

Be} der Vergabe von Aufträgen sind bei einem Gesamtbe- rag der Zuwendung von mehr als 50 000 Euro zu beachten die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

(VOR), .

die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen - ausge- nommen Bauleistungen - (VOL).

Bel keihändiger Vergabe von Aufträgen sind In jedem Fall mehrere Kostenahgebote einzuholen.

Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers, aufgrund des $98 das Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen {GWB) und der Vergabeverordhung (VgV) die Ab- schnilte 2 ff, der VOB/A bzw, VOL/A sowie die Vergabe- . ordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten, bleiben unberührt.

Der Zuwendungsempfänger Ist verpflichtet, unverzüglich die zuständige Karteilbehörde zu unterrichten, wenn sich Arihaltspunkte für welibewerbsbeschränkende Absprachen unter den Bietern ergeben. Beim Nachweis weitbewerbs-.

beschränkender Absprachen sind, Insbesondere bei aus- geschriebenen Baufeistungen, zivilrechtilche Ansprüche zu verfolgen und ggf. sfrafrechlliche Verfahren einzuleiten, Für Baumaßnahmenist ein Bautagebuch zu führen. Beginn ung Ende der Baumaßnahme sind der im Zuwendungsbe- scheid bezeichneten Senatsverwaltung mitzutellen.

Inventarisierungspflicht

Der Zuwendungsempfänger hat Gegenstände, deren An- schaffungs- oder Herstellungswert 410 Eüro {ohne Um- satzsteuer) übersteigt, zu Inventarisieren. Soweit aus be- sonderen Gründen Berlin EigentümerIst oder wird, sind die Gegenstände In dem Inventar besonders zu kennzeichnen.

Mittsitungspflichten des Zuwendungsempfängers Der Zuwendungsempfänger Ist verpflichtet, unverzüglich der Bewilllgungsbehörde anzuzeigen, wenn

sich Talsachen ergaben, die nach Nr. 2. zu einer Ermäßi- gung der Zuwendung führen,

(7)

52

5.3

54

ei

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für die Bewilllgung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern oder wegfallen,

die ausgezahlten Beträge nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung verbraucht werden können,

ein Insolvenzverfahren über seln Vermögen beantragt oder

“ eröffnet wird.

Buchführung

. Die Kassen- und Buchführung sowie die Ausgestaltung der Belöge sind entsprechend den Regeln der Landeshaus- haltsordnung einzurichten, es sei denn, dass die Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchfüh- tung geführt werden.

Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege Ins- besondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis sowie‘ bei Gegeriständen . den. Verwendungszweck und einen. Inventarisierungsver-

merk.

Werden Zahlungen im Wege des beleglosen Datenträger- austausches’ zahlbar gemacht, muss sichergestelit sein, dass der Datenträger in einem Verfahren erstellt wird,.das den Grundsätzen ordnungsgemäßer Datenverarbeitung . entspricht. Darüber hinaus muss es für den Nachweis der tatsächlich ausgeführlen Zahlung möglich sein, den Inhalt des Datenträgers mit den von der Bank geleisteten Zahlun- gen auf Übereinstimmung zu prüfen. Entsprechendes gilt.

bei Datenfernübertragung.

Der Zuwendungsempfänger hat die Bücher, Belege und alle sonstigen Geschäftsunterlagen fünf Jahre nach Vorla- ge des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmtist.

Zur Aufbewahrung können auch Bild- und Datenträger verwendet werden. Das Aufnahme-und Wiedergabeverfah- ren muss den für die Verwaltung Berlins geltenden Be- stimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen und Informationen des Haushaltswesens entsprechen{Nr. 8,1).

Für das Lasan des Mikrofilms sind geeignete Wiedergabe- geräte bereitzuhalten. Es muss sichergestellt sein, dass Repraduktionen, die ohne Hilfsmittel lesbar sind, in ange- messener Zeit gefertigt werden köhnen. Entsprechendes git beim Einsatz magnetischer Datenträger oder oplischer Speicherplatien.

Nachweis der Verwendung

Die Verwendung der Zuwendung ist Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Haushalts- oder Wirtschaftsjah- res nachzuweisen (Verwendungsnachweis). Der Verwen-

“ dungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

In dem Sachbericht sind die Tätigkeit des Zuwendungs- empfängers sowie das erzielte Ergebnis Im abgelaufenen Haushaits-oder Wirtschaftsjahr darzustellen und den vor- gegebenen Zielen gegenüberzu stellen. Im Sachberichtist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßlgen Nach- weises einzugehen. Fernerist die Notwendigkelt und An- gemessenhelt der geleisteten Arbeit zu erläutern. Tätig- kelts-, Lage-, Abschluss- und Prüfungsberichte und eiwaige Veröffentlichungen sind beizufügen,

Der zahlenmäßige Nachweis besteht für den Fall, dass der \ Zuwendungsempfänger nach Einnahmen und Ausgaben - bucht, aus der Jahresrechnung. Diese muss alle Einnah- men und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres in . der Gliederung des Haushalts- und Wirtschaftsplans ent- halten sowie das Vermögen und die Schulden zu Baginn und Ende des Haushaltsjahres ausweisen. Bei kaufmänni- scher doppelter Buchführung des Zuwendungsempfängers basteht der zahlenmäßlge Nachweis aus dem Jahresab- schluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapltal- gesellschaften auch Anhang und Lägebericht zum Jahres- abschluss) sowie auf Verlangen der Bewilligungsbehörde einer Überletungsrechnung aauf Einnahmen und Ausgaben.

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9,i

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9.2.1

9.2.2

9.3

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. in der Überleilungsrechnung sind die tatsächlichen Ein- nahmen und Ausgaben nach den Ansätzen des Haushalts- oder Wirtschaftsplans abzurechnen. Werden neben derIn- stitutionellen Förderung auch Zuwendungen zur Projektför- derung bewilligt, so ist jede Zuwendung geirennt nachzu- welsen, In jedem Falle sind Im zahlenmäßigen Nachweis

‘die im abgelaufenen Haushaltsjahr gewährten Zuwendun- gen zur Projektförderung einzeln nachrichtlich anzugeben.

im Verwendungsnachwels ist zu besiäligen, dass die Aus- gaben nolwendig waren, dass wirtschaftlich und sparsam verfahren wordenist und’die Angaben mit den Büchern und

Belegen übereinstimmen. 2

Für Baumaßnahmen ist der Verwendungsnachwels im - Einvernehmen mit der Im Zuwendungsbescheid bezeichne- ten Senafsverwaltung zu führen.

Prüfung der Verwendung -

Die Bewilllgungsbehörde ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern. sowie die Ver-

wendung der Zuwendung durch örlliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Der Zu-

wendungsempfänger hat die erforderlichen Unterlagen be- reitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

Unterhält -der Zuwendungsempfänger eine eigene Prü- fungselnrichtung, ist der Verwendungsnachwels von ihr vorher zu prüfen und die Prüfung unter.Angabe des Ergeb-

nisses zu bescheinigen.

Der Rechnungshof Ist berechtigt, bel dem Zuwendungs- empfänger zu prüfen.

Erstattung der Zuwendung, Verzinsung

Die Zuwendung ist zu erslatten, soweit ein Zuwendungsbe-' scheld nach Verwaltungsverfahrensrecht {insbesondere 88 48, 49 VwVfG) öder anderen Rechisvorsöhriften unwirk- sam oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückge- ' nommen oder widerrufen oder: sonst unwirksam wird, Dies gilt Insbesondere, wenn

eine auflösende Bedingung eingetretenist (z. B. nachirägli- che Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Firan- zierung nach Nr. 2),

die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Anga- ber erwirkt wordenist,

die Zuwendung nicht odernicht mehrfür den vorgesehenen ' Zweck verwendet wird.

Eln Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen, sowelt der Zuwendungsempfänger die Zuwendung nicht alsbald nach Auszahlung zur Erfül- lung des Zuwendungszwecks verwendet oder

Auflagen nicht oder nicht Innerhalb einer gesetzten Frist

‘erfüllt, insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungs- nachweis nicht rechtzeitig vorliegt sowie Mittellungspflichten (Nr, 5) nicht rechtzeitig nachkommt.

„ Der Erslattungsbetrag Ist nach Maßgabe des $ 49 a Abs. 3 VWVfG mit fünf Prozentpunkten Ober dem Basiszinssatz

“nach $ 247 BGB.jährlich zu verzinsen.

Werden Zuwendungen nicht alsbald nach der Auszahlung zur Erfüllung des Zuwendungszwacks verwendet und wird der Zuwendingsbescheid nicht zurückgenommen oder wi- derrufen, können für die Zeit-von der Auszahlung bis zur 'zweökentsprechenden Verwendung ebenfalls Zinsen In Höhe von fühf Prozentpunkten über-dem Basiszinssatz nach $ 247 BGBjährlich verlangt werden. Enisprechendes git, soweit eine Leistung in Anspruch genommen wird, ob- wohl andere Mittel antelllg oder vorrangig elnzuseizen sind {$ 49a Abs. 4 VwVfG), Eine alsbaldige Verwendung nach Satz 1 liegt vor, werın ausgezahlte Beträge innerhalb von zwei Monaten verbraucht werden.

(8)

RWVIB 4 Burkhardt\GWK - WGLWVGL Einrichtungen\DIW und SOEP\Haushalt\Zuw.-bescheide\2017\2017-05-16 3 ANLAGE Zuw.besch.docx

Anlage

zum Zuwendungsbescheid für das Haushaltsjahr 2017 vom 23. Mai 2017 an das DeutscheInstitut für Wirtschaftsforschung

‚Der Bescheid ergeht mit folgenden Nebenbestimmungen:

Allgemeine Nebenbestimmungen

Die beigefügten „Allgemeinen Nebenbestimmungenfür Zuwendungenzurinstitutionellen Förderung (ANBest-I)* sind Bestandteil dieses Bescheides, sofern im Programmbudget durch die Bewirtschaftungsgrundsätze nichts anderes bestimmt wird.

Aufdie Mitteilungspflichten niach Ziffer 5 ANBest-l wird besonders hingewiesen.

Besondere Nebenbestimmungen

« Auskunftspflichten .

Dritten wird über die Höhe der Ihnen gewährten Zuwendungen Auskunft gegeben, wenn dies nach pflichigemäßem Ermessen zur Darlegung hochschul- bzw. wissenschaftspoliti- scher Zusammenhänge notwendig sein sollte, Hierfür erforderliche ergänzendeInforma- tionen sind auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind Forschungs- ergebnisse denfachlich interessierten Stellen zugänglich zu machen.

Nach $ 65c LHO habenSie als Zuwendungsempfängerdie Pflicht, für jedes namentlich benannte Mitglied der Geschäftsleitung mit außertarifiicher Vergütung die für die Tätigkeit .im Geschäftsjahr gewährten Bezüge (Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschä-

digungen, Versicherungsenigelte, Provisionen und NebenleistungenjederArt), einzeln _

“ und aufgegliedert hach erfolgsabhängigen und erfölgsbezogenenBestandteilen, im Ver- wendungsnachweis anzugeben. Dies gilt auch für Abfindungen, gewährte Zulagen und Kredite,

. Erauenförderung

Auf Grund des $& 14 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Landesgleichstellungsge- setzes vom 18.11.2010 (GVBl S. 502) in Verbindung mit $ 3 Leistungsgewährungsver- ordnung {LGV) vom 15.11.2011 (GVBI S. 710) sind Sie gehalten, geeignete Maßnahmen zur aktiven Förderung der Beschäftigung von Frauen vorzusehen.

Die Durchführung dermit Ihrer Erklärung vom 25.01.2017 eingegangenenVerpflichtung ist gem. $ 5 LGV im Rahmendes zu erbringendenjährlichen Verwendungsnächweises gesondert zu dokumentieren.

« ‚Jahres-Ist-Abrufe

Der voraussichtliche Jahres-Ist-Abruf ist zum 13.10.2017 und der endgültige Jahres-Ist-Abrufist zum 08.11.2017

je nach Finanzierungsschlüssel- getrennt nach Bundes- und Landesmitteln sowie ge- trennt nach Ausgabenfür Betrieb und Investitionen gemäß beigefügter Anlage zu mel-

den. ° . \

(9)

RAVIB 4 Burkhardt\GWK - WGLIWGL Elnrichtungen\DIW und SOEPIHaushalltZum.-bescheidel201 712017-05-16 3 ANLAGE Zuw.besch.docx

« Letzter Mittelabruf

Derletzte Mittelabruf ist bis zum 08.11.2017 einzureichen.

Gemäß Nr. 1.5 ANBest-i ist bei der Anforderung desletzten Teilbetrages ausdrücklich. zu bestätigen, dass die Mittel bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumesfürfällige Zahlun- gen benötigt werden.

» Selbstbewirtschaftungsmittel

Bis zu jeweils 20% der Zuwendungsmittel für den Betrieb und für Investitionen werden zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen und können damit auf Antrag überjährig zur Verfügung gestellt werden.

"Aus diesem Grundist in Verbindung mit der letzten Meldung des Jahres-Ist-Abrufs zum 08.11.2017 schriftlich unter Angabe der Gründe für den nicht erfolgten Mittelabruf und bezogen auf die Zielvereinbarung im Programmbudget die Höhe der für den Betrieb bzw.die Investitionen von mir zu bildenden Selbstbewirtschaftungsmittel mitzuteilen.

Im Jahr 2018 sind diese Mittel sodann vorrangig abzufordern und zu verwenden, bevor Mittel aus der Zuwendung für das Jahr 2018 abgerufen werden.

. Anslellungsverträge

Vor Abschluss von Anstellungsverträgen ist jeweils eine tarifgerechte Eingruppierung vorzunehmen.Insofern stellt die Bezeichnung der Entgeltgruppen bei den Personalaus-

"gaben des Programmbudgetslediglich die obere Begrenzung für die Eingruppierung und.

das Entgelt dar. Die Beschreibung der/des Aufgabenkreise(s), auf deren Grundlage die ° tarifgerechte Eingruppierung erfolgt, ist für Überprüfungen bereitzuhalten, -

Der Abschluss von Anstellungsverträgen wissenschaftlicher und administrativer Leiter : bedarf der vorherigen Zustimmung des Zuwendungsgebers.

» Honorar- undWerkverträge .

Honorar- und Werkverträge sind schriftlich abzuschließen. Dabeisind die zu erbringen- den Leistungen und die sich daraus ergebenden Honorarforderungen ausführlich anzu- geben. Honorar- und Werkverträge mit bereits’'vollbeschäftigten Mitarbeitern sind grund- sätzlich nicht zulässig.

Aufwendungen für Vortragende sind nur zulässig, wenn sie nicht dem öffentlichen Dienst

"angehören oder ihnen nachweisbare Aufwendungen im Zusammenhang mit derTeil- nahme an der jeweiligen Veranstaltung entstandensind.

«. Personalwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen

Grundlegende personalwirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen sind mit dem Zuwendungsgeber abzustimmen.

Die Beurlaubung von Abteilungsleitern über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten

‘ bedarf unter Angabe der Modalitäten der vorherigen Zustimmung.

« Reisekosten

Für die Erstattung der Reisekosten finden gemäß

» 877 Landesbeamtengesetz (LBG) vom 19.03.2009 (GVBl S. 70), zuletzt geän-

dert durch Gesetz vom 5.11.2012 (GVBl. S. 354)

(10)

RAVI B 4 Burkhardt\GWK - WGLIWGLEinrichtungen\DIW und SOEP\Haushatt\Zuw.-bescheide\2017\2017-05-16 3 ANLAGE Zuw.besch.docx

« das Bundesreisekostengesetz (BRKG) vom 26. Mai 2005 (BGBl. I Seite 1418), _ zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. IS.

285) sowie -

« die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz

(BRKGVwV) vom 01. Juni 2005 (BGBl. 1 $. 1418) zuletzt geändert durch Verwal- tungsvorschrift vom 12. November 2013 (GMBl. Nr. 63, S. 1258)

seine Anwendung. .

Ich weise ausdrücklich auf 8 4 des Bundesreisekostengesetzes kin, wonach entstande- ne Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Be- förderungsmitteln bis zur Höhe derniedrigsten Beförderungsklasse erstattungsfähig sind,

Wurdeaus dienstlichen ‚oder wirtschaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werdendie Kosten der niedrigsten Flugklasseerstattet.

» Sachspenden

Sachspenden sind mit Wertangabe im sachlichen Bericht aufzuführen. -

« Leasing-, Mietkauf- und ähnliche Verträge

Leasing-, Mietkauf- und ähnliche Verträge sind nur zulässig unter Beachtung der Nr. 6.2 AV 8 38 LHO oder wenn entsprechende Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt sind. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist vom Institut zu führen und aktenkundig zu machen.

. sStatislische Angaben

Bis zum 30.06.2018 sind die, der nachfolgenden Übersicht zu entnehmenden,.statisti- schen Angaben (Stand 31.12.2017) dem Zuwendungsgebermitzuteilen. .

Drittmitte | (aufAusgabenbasis) . - Personal

Gesamt davon Mitarbeiter davon

(ohne EFRE) DFG Wirtschaft (einschl. Dritt- | Wissenschaftler Azubis

. mittelpersonal) -

TE TE Te

» Nicht verbrauchte Zuwendungsmittel

Sobald der Jahresabschlussfeststeht, sind die nicht verbrauchten Zuwendungsmittel {nicht gebundene Kassenbestände) unverzüglich zurückzuzahlen.

Über diesen Zahlungsvorgang ist der Zuwendungsgeber vorab schriftlich |in Kenntnis zu setzen, Die Rückzahlung erfolgt an die

Landeshauptkasse Berlin bei der BundesbankFiliale Berlin

IBAN: DE 53 1000 000 000 1000 1520 . BIC: MARKDEF1100

unter Angabe.des Kassenzeichens 1730000443564 und

des Vermerks "Nicht verbrauchte Zuwendungsmittel 2017".

(11)

.RAVIB 4 Burkhardi\GWK - WGLIWGLEinrichtungen\DIW und SOEP\HaushaltlZuw.-bescheide\2017\2017-05-16 3 ANLAGE Zuw.besch,docx

Sollte die Rückzahlung der nicht verbrauchten Zuwendungsmittel bis zum 31. März 2018 nicht möglich sein, ist eine Abschlagszahlung zu leisten.

« Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Die Ausgabenfür den Wirtschaftsprüfer können bei Vorliegen der: in Nr. 2.8.3 der WGL- Beschlüsse aufgeführten Voraussetzungen im Programmbudget veranschlagt und gemäß den Regelungen der AV —- WGL finanziert werden.

Werden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung des Jahresabschlusses . beauftragt, so ist sicherzustellen, dass die für die Beauftragung maßgeblichen besonderen Gründe aktenkundig zu dokumentieren sind.

« : Nachweis der Verwendung

Über die zweckentsprechends, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der auf der Grundlage des Programmbudgets gewährten Zuwendungsmittel ist der Nachweis in 4 facher Ausfertigung (je ein Exemplarfür die Zuwendungsgeber BMBF und BMWi und 2 Exemplare für das Land Berlin) sowie in elektronischer Form zu erbringen.

Der Verwendungsnachweis besteht unter Berücksichtigung des Ihnen bekannten Be- schlusses der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung über die Mindestanforderungen an Programmbudgets(Ziff. 8) aus dem

a) Jahresabschluss (Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung) einschl. einer Überlei- tungsrechnung für das jeweilige Geschäftsjahr zur Einnahmen- und Ausgabenrech-

nung sowie einem \

b) Soll /Ist- Vergleich für das jeweilige Bezugsjahr (Muster als Anlage beigefügt) in der Differenzierung

= des Leistungsplans (Leistungen nach Leistungsindikatoren sowie die Kos- ten und Erlöse nach Programmbereichen)

"“ des Erfolgsplans (Gewinn/Verlust-Rechnung)

“ der Finanzierungsrechnung.

" der Überleitungsrechnung

c) einem darauf abgesteliten Bewertungsbericht des wissenschaftlichen Beirats (im Rahmenseiner regelmäßigen Evaluierungen), in dem zur Realisierung der Leistungsziele des Programmbudgets 2017 Stellung genommen wird sowie ein Bericht zur Erreichung der Strukturziele. Dabeiist zu berücksichtigen, dass Leistungserbringung und Leistungsabgeltung nicht periodengleich verlaufen, so dass auch eine Verbindung zu den alle zwei Jahre erfolgenden Stellungnahmen .. der Beiräte (Audits) hergestellt werden kann

d} einem Sachbericht in Form des Jahresberichtes (vgl. auch Ziff. 7 ANBest-!)

e) dem Bericht des Abschlussprüfers (Wirtschaftsprüfer), der auch Aussagen darüber enthalten muss, ob die Zuwendungsmittel satzungsgemäß und entsprechend 8 53

Haushaltsgrundsätzegesetz verwendet worden sind und f} dem Geschäftsbericht der Geschäftsführung sowie

9) der Stellungnahme der Geschäftsführung zum Bericht über die Prüfung des Jahres- .. abschlusses zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres

h) dem ausgefülten Vordruck Verwendüngsnachweis (Vordruck als Anlage beigefügt).

(12)

RI B 4 Burkhardt\GWK - WGLWWGL Einrichtungen\DIW und SOEP\Haushall\Zuw.-bescheide\2017\2017-05-16.3 ANLAGE Zuw.besch.docx

Die Unterlagen des Verwendungsnachweises sind termingemäß spätestens zum 30. Juni des Folgejahres vorzulegen. Eine Abweichung von diesem Terminist nur auf Antrag zu- lässig.

« Inanspruchnahme von Subventionen . .

Tatsachen, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Zuwendung von Bedeutung sind, gelten als subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des $ 264 StGB und i.V.m. 8.2 Absatz 1 des Gesetzes gegen miss-

“ bräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetzes) vom 29. Juli 1976 (BGBI. 1:8. 2034 / GVBl. S. 1711) und & 1 Landessubventionsgesetz vom 20. Juni 1977 (GVBl. S. 1126). Zu den vorgenannten Tatsachen gehören neben den besonderen Nebenbestimmungen, Auflagen und Bedingungen dieses Bescheides insbesondere die in Ihrem Zuwendungsantrag und Finanzierungsplan enthaltenen Angaben,sofern diese für die Bewilligung erheblich sind. Ausdrücklich wird in diesem Zusammenhang auf die gemäß $ 3 Subventionsgesetz bestehende Offenbarungspflicht und die den Straftatbe- stand des Subventionsbetrugeserheblich erweiternde Neufässung des 8 264 StGB vom 10. September 1998 (BGBl.Il 1998 Nr. 37 S. 2322) hingewiesen.

+ Prüfungsrecht \ : . .

Das Bundesministeriüm für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministe- ' rium für Bildung und Forschung (BMBF) behalten sich über das Prüfungsrecht des Bun- desrechnungshofs gemäß $ 91 BHO hinaus und unabhängig davonein eigenes Prü-

Tungsrecht vor. j

Rechte des Rechnungshofes von Berlin werden dadurch nicht berührt.

(13)

(Zuwendungsempfängerl/in)

Der Regierende Bürgermeister von Berlin

— Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung VI184

Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin

Empfangsbestätigung / Rechtsbehelfsverzicht (Erklärung gemäß Nr. 7.1 AV 8 44 LHO Berlin)

Wir bestätigen, dass wir den Zuwendungsbescheid des Regierenden Bürgermeisters von Berlin - Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung, Geschäftszeichen: VIB4 vom:

am:

erhalten haben.

Mit dem Inhalt des Bescheides erklären wir uns einverstanden.

Wir erkennen sämtliche Bedingungen und Auflagen als verbindlich an und verzichten auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs.

(Ort, Datum) (Rechtsverbindliche Unterschrift einer zur rechts-

geschäftlichen Vertretung befugten Person)

(14)

, Ausfertigung

OD] Verwendungsnachweis DI Zwischennachweis

zum

Zuwendungsbescheid des

vom “ Nr.

Empfänger der Zuwendung”

J. Sachbericht.

‚ Anlagen

Fin 321 - Zuwendungen — Verwandungs- oder Zwischennachwels (Sachbericht und summarische Zusammenstellung) — (02,09)

(15)

N, Zahlenmäßiger Nachweis (vgl. Angaben in dem anliegenden Vordruck Fin 321 A)

if. Summarische Zusammenstellung ”

Abschluss am

Einnahmearten ?)

1. : oo: EUR

2. \ EUR

3. R . ° EUR

Summe der Einnahmen "EUR

Ausgabearten ?

A . EUR

2. EUR

3. EUR

A EUR

5._ "EUR

Summe der Ausgaben EUR

Difteren? _ EUR

. Bestätigungen Es wird bestätigt, dass

- die Eintragungen und der Abschlussrichtig und vollständig sind.

= die Ausgaben notwendig waren,

= wirtschaftlich und sparsam verfahren wordenist und - . die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen.

Datum . Rechtsverbindliche Unterschrift des Zuwendungsempfängers .

"Bei Verwendung des Vordrucks Fin 321 A (Zahlenmäßiger Nachweis) sind tilor die Abschlusszahlen des zahlenmäßigeri Nachweises aufzuführen.

?Gliederung wie im Finanzierungsplan .

Referenzen

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