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Der Senat von Berlin Berlin, den WiEnBe Telefon 9(0)

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Der Senat von Berlin Berlin, den 12.05.2021

WiEnBe Telefon 9(0)13-8627

GremRef 4 arno.engel@senweb.berlin.de

An die

Vorsitzende des Hauptausschusses über den

Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -

Ausweitung der Innovationsförderung und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Berlin

Ansätze: Kapitel 1350 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Energie, Digitalisierung, Innovation -

Titel 69806 - Innovationsförderung -

Ansatz Haushaltsplan 2020: 19.592.000 €

Ansatz Haushaltsplan 2021: 23.817.000 €

Ist 2020 zum 31.12.2020: 17.033.284,80 €

Titel 54010 - Dienstleistungen -

Ansatz Haushaltsplan 2020: 14.990.000 €

Ansatz Haushaltsplan 2021: 16.275.000 €

Ist 2020 zum 31.12.2020: 4.903.995,55 €

Kapitel 1330 - Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Betriebe und Strukturpolitik -

Titel 54010 - Dienstleistungen -

Ansatz Haushaltsplan 2020: 16.693.000 €

Ansatz Haushaltsplan 2021: 15.693.000 €

Ist 2020 zum 31.12.2020: 16.143.254,09 €

Titel 68311 - Zuschüsse an Unternehmen zur Soforthilfe -

Ansatz Haushaltsplan 2020: 359.000.000 €

Ansatz Haushaltsplan 2021: 10.000.000 €

Ist 2020 zum 31.12.2020: 264.625.920,00 €

3573

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Titel 68368 - Zuschüsse zur Steigerung der Leistungsfähigkeit kleine- rer und mittlerer Unternehmen -

Ansatz Haushaltsplan 2020: 5.977.000 €

Ansatz Haushaltsplan 2021: 4.377.000 €

Ist 2020 zum 31.12.2020: 5.986.823,99 €

Neuer Titel 83167 - Erwerb von Beteiligungen durch die Berliner Turn- Around-Gesellschaft (Sanierungsgesellschaft) bei der IBB -

Ansatz Haushaltsplan 2020: 0 €

Ansatz Haushaltsplan 2021: 0 €

Ist 2020 zum 31.12.2020: 0 €

Titel 89233 - Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms: Unterstüt- zung der Aufbauphase -

Ansatz Haushaltsplan 2020: 11.900.000 €

Ansatz Haushaltsplan 2021: 12.400.000 €

Ist 2020 zum 31.12.2020: 5.466.717,78 €

Beschlussempfehlung:

Der Hauptausschuss wird gebeten, einer Entnahme aus dem Innovationsförderfonds (Kapitel 2910, Titel 35601) in Höhe von 120 Mio. € zur Finanzierung der Ausweitung der Innovationsförderung und Stärkung des Wirtschaftsstandorts Berlin zuzustimmen.

Hierzu wird berichtet:

Diese Vorlage zielt auf die konkreten Bedarfe der Berliner Unternehmen sowie Chan- cen zur Stärkung des Innovations-Standorts Berlin und der effektiven Nutzung von Kofinanzierungsmitteln des Bundes ab. Dabei sollen einerseits bereits begonnene o- der beschlossene Maßnahmen mit großem Potenzial weitergeführt werden, um eine nachhaltige Wirkung sicherzustellen, und andererseits neue Initiativen vorausschau- end gefördert werden. Dies sichert die langfristige Stärkung und Transformation der Wirtschaftsstruktur Berlins. Die hier beantragten Maßnahmen schließen an die Be- sprechung des Senats zu „Zusätzlichen Bedarfen für Wirtschaftshilfen und konjunktu- relle Maßnahmen“ in der Sitzung vom 23.02.2021 an und komplementieren das vom Hauptausschuss am 17.03.2021 bewilligte Gesamtkonzept Soforthilfe 2021 zur Neu- verteilung von insgesamt 500 Mio. € aus Mitteln für Corona-Hilfsmaßnahmen.

Im Haushaltsjahr 2020 sind dem Innovationsförderfonds Mittel in Höhe von 450.000.000 € für Innovationsvorhaben des Landes Berlin zugeführt worden (Kapitel 2910, Titel 91603). Ausgaben aus dem Innovationsförderfonds, das heißt Entnahmen zugunsten des Landeshaushalts, sind bis zur Vorlage von Konzepten der jeweils zu- ständigen Fachverwaltungen gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilli- gung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses.

Der Hauptausschuss wird gebeten, den folgenden Entnahmen für die Maßnahmen 1.

bis 8. zuzustimmen.

1. Projekt AMBER: Für das Projekt AMBER (Additive Manufacturing Berlin-Bran- denburg) soll durch eine Entnahme in Höhe von 13,5 Mio. € über 3 Jahre für Kapitel 1350, Titel 69806 und Titel 54010 die anteilige Finanzierung der FuE-

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Verbundprojekte sowie die Deckung der Kosten für den Projektträger zur Um- setzung der Förderung sichergestellt werden. AMBER soll Akteure aus der Hauptstadtregion sowie aus nationalen und regionalen Netzwerken auf Basis exzellenter Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Additiven Fertigung mit Hilfe des 3D-Drucks wie beispielsweise durch gedruckte Organmodelle und Prothesen und darüber hinaus (wie z.B. Leichtbau) mit weiteren zukunftswei- senden Forschungsfeldern in einem Cluster vernetzen. AMBER bietet die Chance, Berlin zu einem international wettbewerbsfähigen Standort für neuar- tige 3D-Druck-Produktionstechnologien zu entwickeln.

2. AI Testing-Hub: Für das Projekt „AI Testing-Hub“ (Artificial Intelligence, Künst- liche Intelligenz) soll durch eine Entnahme in Höhe von 3 Mio. € über 5 Jahre bei Kapitel 1350, Titel 69806 die anteilige Finanzierung eines Zentrums für Künstliche Intelligenz sichergestellt werden. Mit dem Hub soll ein physischer Ort geschaffen werden, an dem die Aufgabenbereiche wie Entwicklung und Umsetzung von Test- und Prüfverfahren, Entwicklung von Regelsystemen und praktische Anwendung sowie Showrooms und Demonstrationen zur Veran- schaulichung der Tätigkeitsbereiche umgesetzt werden sollen.

3. H2@Marzahn: Für das Projekt „H2@Marzahn - H2-Baustein Dekarbonisie- rung Fernwärme“ soll durch eine Entnahme in Höhe von 25 Mio. € zugunsten von Kapitel 1350, Titel 69806 für die Jahre 2022-2026 der Kofinanzierungsbe- darf für die erwarteten Fördermittel des Bundes aus der Nationalen Wasser- stoffstrategie gedeckt werden (angenommene Förderquote des Landes:. 30%).

Im Rahmen des Projekts beabsichtigt ein Konsortium aus Vattenfall Wärme Berlin AG, Siemens Energy und der TU Berlin am Standort des modernen Gas- und Dampf-Heizkraftwerks Marzahn im laufenden Betrieb an den kraftwerks- technischen Gegebenheiten zu forschen und diese fortzuentwickeln, um eine zur Kraft-/Wärmeerzeugung eingesetzte Siemens Gasturbine sukzessive mit höheren Wasserstoffkonzentrationen im Brenngas betreiben zu können.

Hierzu soll am Standort erzeugter und zwischengelagerter grüner Wasserstoff Verwendung finden. Der Wasserstoff soll durch eine H2-Tankstelle auch der Mobilität zur Verfügung gestellt werden.

4. Reallabor autonomes Fahren im „Nord-West-Raum“: Für das Projekt der Entwicklung eines Reallabors für ein elektrisches autonomes Shuttlesystem soll eine Entnahme in Höhe von 5 Mio. € zugunsten von Kapitel 1350, Titel 69806 die Kofinanzierung des Landes sicherstellen. Siemens hat sich im Pro- jekt Siemensstadt2 gemeinsam mit dem Land Berlin das Ziel gesetzt, ein so- wohl innovatives als auch umsetzbares Zielbild einer nachhaltigen Stadtent- wicklung zu realisieren. Dabei wurde die Idee entwickelt, den Raum, der den Siemensstadt2-Campus, die Urban Tech Republic sowie das Neue Gartenfeld verbindet (Nord-West-Raum) zu einem Reallabor für ein elektrisches autono- mes Shuttlesystem zu entwickeln. Dies geschieht in Umsetzung des MoU zwi- schen dem Land Berlin und Siemens sowie auf der Grundlage der innoBB 2025 Strategie. Siemens Mobility hat im Rahmen des Förderwettbewerbs „mobil- wandel2035“ Fördermittel des BMU für eine Konzeptstudie erfolgreich einge- worben. Auf dieser Grundlage sollen Fördermittel des BMU für die Umsetzung des Reallabors eingeworben werden.

5. Aufstockung Innovationsförderung: Die vom Senat am 22.03.2021 bespro- chene Aufstockung bestehender Innovationsförderinstrumente soll i.H.v.

13 Mio. € im Kapitel 1350, Titel 69806 erfolgen. Damit sollen zwei neue Pro- gramme zur Förderung von nicht-technischer Innovationen und die Validierung von Forschungsergebnissen umgesetzt werden (Zuwendungsmittel in Höhe von 4,3 Mio. € (2022) bzw. 8,7 Mio. € (2023)).

6. Aufstockung des Investitionsprogramms „Berlin Invest“: Berlin legt ge- mäß Hauptausschuss-Beschluss vom 17.03.2021 für 2021 ein eigenes, zeitlich befristetes, regionales Förderprogramm auf, mit welchem Anreize für kleine

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und mittlere Unternehmen geschaffen sowie Investitionen zum Erhalt oder der Schaffung von Arbeitsplätzen vorgenommen werden sollen. Das Programm ist grundsätzlich branchenoffen und sieht Förderaufschläge in Form eines Nach- haltigkeitsbonus vor. Für größere mehrjährige Investitionsvorhaben sowie In- vestitionsvorhaben, die erst Ende dieses Jahres beginnen und ihre Investitio- nen nicht mehr 2021 realisieren können, ist es erforderlich, im Rahmen dieses Programms auch Mitteltranchen für 2022 und 2023 vorzusehen. Dafür soll der Titel 68311 im Kapitel 1330 für 2022 und 2023 um je 10 Mio. € verstärkt wer- den. Für die Durchführungskosten des Programms sind jährlich 1 Mio. € bei dem Kapitel 1330, Titel 54010 zusätzlich vorzusehen.

7. Berlin Beteiligung: Berlin will bei der Investitionsbank Berlin (IBB) eine Sanie- rungsbeteiligungsgesellschaft (Berliner Turn-Around-Gesellschaft) mit dem Ziel schaffen, Beteiligungskapital für sanierungsfähige Unternehmen in wirt- schaftlichen Schwierigkeiten zur Verfügung zu stellen und sie mit aktiver unter- nehmerischer Begleitung durch die Gesellschaft wieder in die Gewinnzone zu- rückzuführen. Damit soll für den in der Nach-Corona-Zeit erwarteten Anstieg an Insolvenzen, samt seinen negativen Konsequenzen für den Arbeitsmarkt und Steuereinnahmen, vorgesorgt werden. Zur Deckung der Durchführungs- kosten des Programms sollen aus dem Innovationsförderfonds 25 Mio. € für das Beteiligungskapital, das für sanierungsfähige Unternehmen in wirtschaftli- chen Schwierigkeiten eingesetzt werden soll, zugunsten von Kapitel 1330, Titel 83167 (2021: 10 Mio. €, 2022: 10 Mio. €, 2023: 5 Mio. €) sowie 10 % der er- warteten Programmkosten i.H.v. 25 Mio. € zugunsten von Kapitel 1330, Titel 54010 entnommen werden (2021: 1 Mio. €, 2022: 1 Mio. €, 2023: 0,5 Mio. €).

8. Ausweitung der Unterstützung der Aufbauphase: Die mit dem ersten 500 Mio. €-Programm vom Sommer 2020 erfolgreich ausgeweitete Unterstüt- zung des Landes für Start-Ups und Existenzgründungen soll zur Stärkung des Innovationstandorts Berlin verstetigt werden. Für die Durchführung des Grün- dungsBONUS sind dabei für 2022-23 je zusätzlich 0,5 Mio. € aus dem Innova- tionsförderfonds für Kapitel 1330, Titel 54010 sowie je zusätzlich 5 Mio. € in den Titel 89233 vorzusehen.

Die oben dargestellten Maßnahmen werden wie folgt detailliert erläutert:

Zu 1. Förderung des Projekts AMBER (Additive Manufacturing Berlin-Brandenburg) Das Projekt AMBER wurde anlässlich der Ausschreibung "Förderung regionaler Inno- vationsnetzwerke - Zukünftige Cluster-Initiative" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in 2019 initiiert. Das länderübergreifende Konsortium besteht aus der TU Berlin, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), dem Fraun- hofer-Institut für Angewandte Polymerforschung Potsdam (IAP) und dem Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung Berlin (IZT). Zu den Kooperationspart- nern oder assoziierten Partnern gehören z.B. Berlin Partner für Wirtschaft und Tech- nologie GmbH, die Netzwerke Mobility und Medical goes Additive, das Werner-Von- Siemens-Center und die Charité. Als Konsortialpartner in den F&E Projekten sind in- novationstreibende KMU und Startups aus Berlin und Brandenburg beteiligt, wie z.B.

BigRep GmbH, Klero Roboterautomation GmbH, PYOT Labs GmbH, CellCore GmbH, Cellbricks GmbH, botiss biomaterials GmbH, Xolo GmbH und Berlin Analytix GmbH.

Das Ziel von AMBER ist, Akteure aus der Hauptstadtregion sowie aus nationalen und regionalen Netzwerken auf Basis exzellenter Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Additiven Fertigung (AM) und darüber hinaus mit weiteren zukunftsweisenden For- schungsfeldern in einem inter- und transdisziplinären Cluster zu vernetzen.

Der Forschungsfokus von AMBER liegt auf den Bereichen:

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(1) Personalisierte Medizintechnik (von Organmodellen zu gedruckten Prothesen), (2) Neue Materialien und Verfahren für AM (von Leichtbau zu New Space),

(3) AM mit biobasierten Werkstoffen (via Funktionsintegration zu neuen Anwendun- gen).

In diesen Forschungsfeldern planen die o.g. Konsortialpartner aus Wissenschaft und Wirtschaft FuE-Verbundprojekte mit Themen wie:

- Volumetrischer 3D-Biodruck;

- 3D printed bone replacement;

- 3D-Printed-Carbon-Fiber-Concrete (3D-CFC);

- Ultrakompakte MikroG Produktionszelle;

- AM mit Formgedächtnispolymeren;

- Additive Fertigung zur Herstellung von Mikroelektronik und Mikrofluidik.

AMBER ist ein integraler Baustein der Vision „AM BERLIN 2030“, in der die Region Berlin-Brandenburg zu einem Testfeld und international wettbewerbsfähigem Standort für neuartige Produktionstechnologien und innovative Wertschöpfungsnetze im urba- nen Raum entwickelt werden soll. Gemeinsam mit Hubs, Labs und Inkubatoren soll eine Infrastruktur entstehen, die dazu beiträgt, die Hauptstadtregion zu einem Kataly- sator für die schnelle Überführung experimenteller AM-Entwicklung in innovative Pro- dukte und Leistungen für AM werden zu lassen. Hierbei ergänzt AMBER in synergeti- scher Form bereits laufende Aktivitäten wie bspw. das Industrial Additive Manufac- turing (IAM) Hub Berlin oder die Etablierung von Leitkongressen in Berlin (AM Forum, MGA Annual Meeting, AM Medical Days).

Der 3D-Druck ist dabei eine wichtige Querschnittstechnologie mit hoher Relevanz für traditionelle sowie moderne Industriebranchen. Er ermöglicht als sogenannter Enab- ler, regionale Wertschöpfungsketten zu stärken, z.B. durch eine schnellere Verfügbar- keit von Produkten, kürzere Lieferzeiten, Bestandsreduzierungen im Lager, Gewichts- reduzierung von Produkten/Teilen sowie geringeren Preisen für Einzelprodukte.

Die Vision „AM BERLIN 2030“ bietet mit AMBER flankierend eine einzigartige Chance, Berlin zum wichtigsten bundesweiten AM Standort (möglicherweise sogar EU-weit) zu etablieren, unter Synergienutzung mit bspw. dem Gesundheitscluster (Charité, TU, Siemens, BAM etc.) oder im (smarten) Bauwesen. Damit verbunden ist eine realisti- sche Chance, dass Berlin eine Innovator- und Vorreiterrolle in dieser Zukunftstechno- logie einnimmt.

Die Mittel aus dem Innovationsförderfonds in Höhe von 13,5 Mio. € werden für einen Zeitraum von 3 Jahren bis voraussichtlich 2023/ 2024 für die anteilige Finanzierung der FuE-Verbundprojekte sowie die Deckung der Kosten für den Projektträger zur Um- setzung der Förderung benötigt.

Zu 2. Projekt „AI Testing-Hub (Artificial Intelligence, Künstliche Intelligenz)“

Der Technologiebereich der sogenannten „Künstlichen Intelligenz“ ermöglicht es, un- ter Nutzung von Algorithmen zur Verwertung von umfangreichen Daten-Sammlun- gen, viele neue Anwendungsbereiche zu erschließen (wie zum Beispiel komplexe Mustererkennungen) und diese fortlaufend („lernend“) zu verbessern. Je nach ge- nutzten Verfahren sind Ergebnisse von KI-Verfahren nur schwer oder für den Men- schen gar nicht mehr nachvollziehbar ("Black-Box). Dieser Umstand in Verbindung mit den umfangreichen Anwendungsbeispielen, die teils tief in das Wohlergehen oder in anderweitige Aspekte der menschlichen Entfaltung eingreifen können, entwickelte sich eine Debatte, wie hiermit umgegangen werden kann. Ein Teil der Antworten liegt darin, technische Standards und Qualitätskriterien festzulegen, KI-Algorithmen zu prüfen, Regulierungssysteme zu entwickeln und Test-sowie Experimentierlabore zu schaffen. An diesem Punkt soll das Projekt eines „AI Testing-Hubs“ ansetzen.

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Mit dem AI Testing Hub soll ein physischer Ort geschaffen werden, an dem folgende vier Aufgabenbereiche umsetzt werden können:

1. Entwicklung und Umsetzung von Test- und Prüfverfahren

 Entwicklung von Qualitätskriterien für Prüfungen und den praktischen Gebrauch

 Entwicklung und Anwendung von Prüfschemen für KI-Anwendungen

 Aufbau einer Testumgebungen sowie von Prüflaboren 2. Entwicklung von Regelsystemen und praktische Anwendung

 Definition von Sicherheitsanforderungen

 Entwicklung von Terminologie und Klassifikationen

 Aufbau von Experimentierräumen, inkl. rechtliche Experimentierfel- dern

3. Kompetenzaufbau

 Entwicklung und Durchführung von Weiterbildungs- sowie Qualifizie- rungsangeboten

 Aufbau eines Expert/-innen-Netzwerks 4. Kommunikation und Veranschaulichung

 Kommunikation der Tätigkeiten und Ergebnissen

 Showrooms und Demonstrationen zur Veranschaulichung der Tätig- keitsbereiche

Die Schaffung und Überprüfung von Standards ist wirtschaftspolitisch von elementa- rer Bedeutung. Standards ermöglichen Rechtssicherheit für die Anwender/-innen so- wie Vergleichbarkeit und Überprüfbarkeit der Anwendungen; zudem schaffen sie Vertrauen bei den Nutzer/-innen. All diese Punkte sind wichtig, wenn es darum geht, ein neues Technologiefeld wie Künstliche Intelligenz schnell und erfolgreich zu etab- lieren zu können.

Ein AI Testing-Hub kann zukünftig eine wichtige Rolle für den KI-Standort Deutsch- land und perspektivisch für den KI Standort Europa spielen. Der Aufbau des AI Tes- ting Hubs in Berlin würde die deutschlandweite Vorreiterrolle und europaweite Spit- zenposition des KI-Standortes Berlin zusätzlich unterstreichen. Des Weiteren würde ein AI Testing Hub als weiterer relevanter Akteur das Berliner KI-Innovations-Öko- system stärken. Dafür sind 3 Mio. € vorgesehen (600 T € pro Jahr in 2021-2025).

Zu 3. H2-Baustein zur Dekarbonisierung der Fernwärme (H2@Marzahn)

Die gemeinsam von der Vattenfall Wärme Berlin AG und dem Senat 2017 in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zum Ausstieg aus der Kohleverbrennung bis 2030 hat aufgezeigt, dass gerade bei der Fernwärme der Kohleersatz eine besondere Heraus- forderung darstellt und zunächst der verstärkte Einsatz von Erdgas unverzichtbar ist, um die Versorgungssicherheit durchgehend zu gewährleisten. Auf dem Weg zur Kli- maneutralität folgt auf den Kohleausstieg der Erdgasausstieg, wenn auch mit deutli- chem zeitlichem Versatz, so dass es für den weiteren Defossilisierungspfad nach 2030 erforderlich ist, die zur Substituierung des Erdgases durch nachhaltige und grüne Brennstoffe erforderlichen Technologien zur Verfügung zu haben.

Das vom Konsortium vorgeschlagenen Forschungsprojekt stellte einen Nachhaltig- keits- und Technologieleuchtturm mit nationaler und internationaler Strahlkraft dar und leistete gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die Dekarbonisierung der urba-

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nen Wärmeversorgung. Zudem hat das Projekt eine wichtige industriepolitische Kom- ponente in Berlin, hier Ingenieure aus dem Siemens Energy Gasturbinenwerk in Mo- abit, wie auch dem Siemens Energy Brennertestzentrum in Ludwigsfelde „vor Ihrem Werkstor“ an der Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte arbeiten, und somit positiv zum Er- halt von Industriewertschöpfung und Arbeitsplätzen in Berlin beitragen können.

Sowohl die großtechnische Erzeugung, als auch die angemessene Lagerung als auch der Umgang mit H2 im Erdgasmischer, vor allem aber die turbinenseitigen Be- dingungen für die Verbrennung höherer Wasserstoffkonzentrationen in einer realen Großturbine stellen erhebliche technische Herausforderungen dar, die im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsprojekts adressiert werden sollen. Neben dem Beitrag zur Dekarbonisierung des Fernwärmesystems, der zur Erreichung der Klima- ziele erforderlich ist, bietet das Projekt die Chance, wichtige Erkenntnisse für die zu- kunftsfähige Fortentwicklung der Siemens-Gasturbinen zu liefern und damit einen wichtigen industriepolitischen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Turbinenproduk- tion zu leisten. Bei dem skizzierten Projekt handelt es sich um ein Forschungsvorha- ben, in dem Wasserstoff direkt mittels einer Gasturbine rückverstromt wird und vor allem Wärme für das Fernwärmenetz von Berlin erzeugt wird. Das technische und wirtschaftliche Risiko des Vorhabens ist signifikant, da es sich bei der Wasserstoff- technologie um eine Technologie handelt, deren großindustrielle Umsetzung aus- steht und deren Wettbewerbsfähigkeit noch nicht hinreichend ist.

Die unrentierlichen Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) sind der Teil der Investition, der innerhalb des Betrachtungszeitraums nicht aus Erlösen des operativen Betriebs ge- deckt werden kann und stellen somit die Basis zur Beantragung von Fördermitteln dar. Für das Projekt H2@Marzahn sind im Betrachtungszeitraum keine Erlöse für den Wasserstoffbetrieb zu erwarten, da es sich ausschließlich um einen Forschungs- und Testbetrieb handelt. Die Wirtschaftlichkeitslücke für die getätigten Investitionen liegt damit bei 100%.

Das Projekt wird für hervorragend geeignet gehalten, eine substantielle Förderung im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie des Bundes zu erhalten. Für wichtige Teile des Vorhabens, namentlich die Elektrolyseeinheit und -systemeinbindung, so- wie die Wasserstofftankstelleninfrastruktur wurde eine Förderung bereits im Rahmen des Förderaufrufs für „Important Projects of Common European Interest“ (IPCEI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eingereicht. Ergänzende Förderan- träge, etwa im Rahmen der Technologieoffensive Wasserstoff, befinden sich aktuell in der Vorbereitung.

Für diese Vorlage wird von einer für IPCEI-Projekte üblichen Fördermittelaufteilung zwischen Bund und Land von 70% (Bund) zu 30% (Land) ausgegangen. In Summe ergibt sich für das Projekt eine vorläufige Investitionssumme in Höhe von

89,5 Mio. €, die sich aufteilt zu 47,5 Mio. € auf Vattenfall Wärme Berlin AG und 42,0 Mio. € auf Siemens Energy Global GmbH & Co KG. Das tatsächliche Investiti- onsvolumen wird in der Vorplanungsphase ermittelt. Um dem oben geschilderten Sachverhalt Rechnung zu tragen, werden für die Investition in die Wasserstoffpro- duktion und Speicherung 90% Förderung des Investitionsvolumens über Fördermittel beantragt, mit Ausnahme der Tankstelle für die 50% veranschlagt werden. Die restli- chen 10% werden von den Projektpartnern als Eigenkapital eingebracht.

Die Gesamtprojektlaufzeit ist nach derzeitigen Planungen auf 2022 bis 2032 ange- legt, ist aber abhängig u.a. von erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigungen, die durch den Bund beantragt werden. Die Förderung des Landes steht unter dem Vorbehalt einer überwiegenden Förderung des Projekts aus Bundesmitteln.

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Das Konsortium macht darüber hinaus einen Fördermittelbedarf auch für die Phase des Betriebs geltend, der die Differenzkosten zwischen der Nutzung von Wasserstoff gegenüber Erdgas betrifft. Nach aktuellen Berechnungen folgte hieraus ein Betriebs- kostenfördererfordernis i.H.v. rund 7 Mio. € pro Jahr ab Inbetriebnahme (vorauss.

Mitte 2024). Die Betriebskostenförderung großer Wasserstoffprojekte ist derzeit in- des noch nicht verlässlich geregelt. Eine Beteiligung des Landes an einer etwaigen Betriebskostenförderung bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher außer Betracht.

Die Mittel aus dem Innovationsförderfonds in Höhe von rund 25 Mio. € für einen Zeit- raum von voraussichtlich 5 Jahren zur Umsetzung der Förderung benötigt (Verteilung nach aktuellem Planungsstand: 2022: 6 Mio. €, 2023: 12 Mio. €, 2024: 6 Mio. €, 2025: 0 €, 2026: 1 Mio. €).

Zu 4. Reallabor autonomes Fahren im „Nord-West-Raum“

Urbanisierung, Klimawandel und Digitalisierung sind die Megatrends, die das urbane Leben im 21. Jahrhundert beeinflussen. Dies stellt auch neue Anforderungen an die Mobilität von Personen und Gütern. Die Digitalisierung ist dabei sowohl als Treiber als auch als zentraler Lösungsbaustein zu betrachten. Digitale Technologien und Ge- schäftsmodelle bieten die Chance, Mobilität neu und nachhaltig zu gestalten. Die Di- gitalisierung der Straßeninfrastruktur bietet dabei die Basis für eine dynamische, um- weltorientierte Verkehrssteuerung und darüber hinaus auch für ein hochautomatisier- tes Fahren.

Siemens hat sich im Projekt Siemensstadt2 gemeinsam mit dem Land Berlin das Ziel gesetzt, ein sowohl innovatives als auch umsetzbares Zielbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu realisieren. Aus diesem Projektkontext heraus wurde die Idee ent- wickelt, den Raum, der den Siemensstadt2-Campus, die Urban Tech Republic sowie das Neue Gartenfeld verbindet (Nord-West-Raum) zu einem Reallabor für ein elekt- risches autonomes Shuttlesystem zu entwickeln. Auch inhaltlich sind diese Stadt- quartiere durch eine vergleichbare Zukunftsvision geprägt: Nachhaltiges und smartes urbanes Leben.

Die Mobilität in und zwischen den drei Quartieren sowie die Anbindung an die Berliner Verkehrsknotenpunkte muss auf Lösungen basieren, die keinen bzw. kaum Individu- alverkehr erfordert. Zusätzlich müssen die neuen Mobilitätslösungen sozial akzeptiert und bezahlbar sein. Und schließlich müssen Konzepte für ein autonomes elektrisches Shuttlesystem noch einen technischen Reifegrad und Kostenreduktionen durchlaufen, um im Realbetrieb finanzierbar zu sein.

Für diese Herausforderungen sollen im „Reallabor Nord-West-Raum“ Lösungen erar- beitet werden. Vertreter*innen von Siemens Mobility, der drei Stadtquartiere, der Sen- UVK, SenWiEnBE, des Bezirks Spandau sowie der BVG haben sich zusammenge- schlossen, um gemeinsam an diesen Lösungen zu arbeiten und diese im Reallabor zu erproben. Weitere Industrie- und Forschungspartner werden zurzeit identifiziert. Die Etablierung eines Reallabores erfolgt einerseits in Umsetzung des MoU, welches das Land Berlin mit Siemens zur Umsetzung des Siemensstadt2-Campus geschlossen hat und andererseits auf der Grundlage der Gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin- Brandenburg (innoBB 2025), die ausdrücklich die Umsetzung von Reallaboren als ei- nen Schwerpunkt identifiziert hat.

Siemens Mobility hat im Rahmen des Förderwettbewerbs „mobilwandel2035“ Förder- mittel des BMU für eine Konzeptstudie erfolgreich eingeworben. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Studie ist geplant, im Jahr 2022 Fördermittel des BMU für die Umsetzung des „Reallabor Nord-West-Raum“ einzuwerben. Für den Anteil des an der

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die Kofinanzierung werden 5 Mio. € für den Zeitraum 2022 – 2025 (1,25 Mio. € pro Jahr) veranschlagt.

Zu 5. Aufstockung der Innovationsförderung

Im Rahmen der umfassenden Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beabsichtigt das Land Berlin, wie in der Senatssitzung vom 23.02.2021 besprochen, die Innovationsförderung aufzusto- cken. Damit können zukünftig zusätzlich zu den bereits etablierten Technologie- und Innovationsförderprogrammen zwei weitere wichtige Bereiche der Wirtschaft gefördert werden. Vorgesehen sind ein Programm zur Förderung nicht-technischer Innova- tionen (NTI) sowie eine Förderung von Projekten zur Validierung von Forschungser- gebnissen zur Unterstützung des Transfers von Wissen aus der Forschung an kleine und mittelständische Unternehmen.

Mit der NTI-Förderung soll die Entwicklung innovativer Geschäftsideen oder Pionier- lösungen unterstützt werden, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Pro- zesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen.

Die Validierungsförderung zielt auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und In- novationskraft der Berliner Wirtschaft durch Erhöhung anwendungsnaher Forschungs- aktivitäten an den Berliner Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Zusammen- arbeit mit kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ab. Durch die Schlie- ßung der Lücke zwischen Grundlagenforschung und Anwendung sollen Forschungs- ergebnisse für die Berliner KMU besser nutzbar gemacht werden. Da die Förderung über Calls erfolgen soll, ist eine thematische Steuerung der Förderung möglich.

Bei diesen Maßnahmen stehen Prozesse im Fokus, die der Aufrechterhaltung für ge- sellschaftliche wichtige Dienstleistungen und Angebote dienen (z.B. Telemedizin, eCommerce, digitale Lern/Schooling Konzepte/Plattformen, resiliente Logistik- und Supply-Chain-Konzepte oder neuartige Geschäftsmodelle im Bereich der Kreativwirt- schaft). Dadurch können die Maßnahmen nicht nur zu einer Stärkung der wirtschaftli- chen Resilienz sondern auch zur gesellschaftlichen Resilienz beitragen.

Diese Maßnahmen befinden sich in Planung und können durch die Absicherung der notwendigen Zuwendungsmittel in Höhe von 4,3 Mio. € (2022) bzw. 8,7 Mio. € (2023) umgesetzt werden.

Zu 6. Aufstockung des Investitionsprogramm „Berlin Invest“

Mit dem Hauptausschussbeschluss vom 17.03.2021 legt Berlin für 2021 ein eigenes zeitlich befristetes, regionales Förderprogramm auf, mit dem Anreize für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen werden, Investitionen zum Erhalt oder zur Schaffung von Arbeitsplätzen vorzunehmen. Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden. Dies gilt insbesondere auch für Arbeits- und Ausbildungsplätze, die mit Menschen mit Behinderungen besetzt werden.

Das Land Berlin kann für gewerbliche, regionalwirtschaftlich bedeutsame Vorhaben Zuwendungen gewähren. Das Programm soll grundsätzlich branchenoffen gestaltet werden - richtet sich aber insbesondere an die besonders von der Pandemie betroffe- nen Branchen der Gastronomie, der Tourismuswirtschaft und des stationären, regio- nalen Einzelhandels sowie zahlreiche Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.

Neben gewerblichen Unternehmen sollen auch Freiberuflerinnen und Freiberufler an-

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tragsberechtigt sein, soweit eine abschließende beihilferechtliche Prüfung diesem An- sinnen nicht entgegensteht. Analog zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der re- gionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden Investitionszuschüsse von bis zu 30%

der Investitionssumme übernommen. Dabei sind Förderaufschläge in Form eines Nachhaltigkeitsbonus möglich.

Darüber hinaus können die Fördersätze für Vorhaben, die den Bedingungen der ge- änderten Bundesregelung Kleinbeihilfen entsprechen, bis Ende 2021 abweichend von den jeweils geltenden Fördersätzen um bis zu 20 Prozentpunkte überschritten werden.

Mit dem Förderprogramm sollen insbesondere Unternehmen gefördert werden, die nicht im Rahmen der GRW gefördert werden, da ihnen die überregionale Ausrichtung fehlt. Da oben genannte Branchen explizit im Rahmen der GRW nicht förderfähig sind, entfällt die Co-Finanzierung des Bundes.

Für größere mehrjährige Investitionsvorhaben sowie Investitionsvorhaben, die erst Ende dieses Jahres beginnen und ihre Investitionen nicht oder nicht mehr vollständig im Jahr 2021 realisieren können, ist es erforderlich, im Rahmen dieses Programms auch Mitteltranchen für die Jahre 2022 und 2023 vorzusehen. Die Notwendigkeit die- ser mehrjährigen Verfahrensweise bei Investitionsprogrammen lässt sich am Beispiel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erkennen.

Darüber hinaus ist nicht davon auszugehen, dass in dem in diesem Jahr verbleibenden Zeitraum nach Programmstart alle potentiellen Antragsteller noch in der Lage sein wer- den, bewilligungsreife Anträge zu stellen. Außerdem ist zu erwarten, dass Unterneh- men ihre Investitionsentscheidungen auch erst nach einem gewissen Abklingen der aktuellen Krisenauswirkungen in den Jahren 2022 oder 2023 treffen werden.

Für das Jahr 2021 sind Ausgaben von ca. 30 Mio. € zu erwarten, für die Jahre 2022 und 2023 sind jeweils weitere 10 Mio. € vorgesehen.

Um das Programm effizient und breitenwirksam zu gestalten, müssen auch diese Un- ternehmen und freiberuflich Tätigen die Gelegenheit für eine Investitionsförderung er- halten. Für die Durchführungskosten des Programms sind jährlich 1 Mio. € zusätzlich vorzusehen.

Zu 7. Berlin Beteiligung (Turn-Around-Gesellschaft)

In der Nach-Corona-Zeit wird nach den derzeitigen Erwartungen die Zahl der Insol- venzanträge deutlich steigen. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Steuer- einnahmen dürften beträchtliche Maße erreichen. Volkswirtschaftlich macht es daher Sinn, vom Grundsatz wirtschaftlich am Markt tragfähige Unternehmen nicht nur mit Darlehen sondern auch mit Beteiligungen zu unterstützen bzw. bereits im Vorfeld mit Beratungs- und Coaching-Leistungen schwierige wirtschaftliche Situationen vermei- den zu helfen.

Ziel der Sanierungsbeteiligungsgesellschaft (einer sogenannten Turn-Around-Gesell- schaft) ist, Beteiligungskapital für sanierungsfähige Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Verfügung zu stellen und sie mit aktiver unternehmerischer Be- gleitung durch die Gesellschaft wieder in die Gewinnzone zurückzuführen. Die Sanie- rungsbeteiligungsgesellschaft will die „Lücke“ der vorhandenen Förderinstrumente schließen, indem auch für Umstrukturierungsfälle Beteiligungen übernommen werden können.

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Wirtschaftspolitisch ist die Gründung einer Sanierungsbeteiligungsgesellschaft unter konsequenter Anwendung marktwirtschaftlicher Grundsätze auch vor dem Hinter- grund der bestehenden Förderinstrumente sehr wichtig. Im Vordergrund der Wirt- schaftspolitik steht insbesondere, jungen, dynamischen Unternehmen günstige Ent- wicklungsmöglichkeiten in der Stadt zu bieten und sie zugewinnen. Bei der Prüfung der Zukunftsfähigkeit und Relevanz der Unternehmen sollen auch Nachhaltigkeitskri- terien berücksichtigt werden.

Es gilt jedoch, auch alle Anstrengungen zum Erhalt des vorhandenen Unternehmens- besatzes, soweit entwicklungsfähig, vorzunehmen. Wirtschaftspolitisch ist es wichtig, das Krisenmanagement, das sich auf kleine und mittlere Unternehmen konzentriert, zu optimieren, ohne die für die Stadt ebenso wichtigen mittelständischen und größeren Unternehmen zu vernachlässigen.

Die vorhandenen Programme für Unternehmen in Schwierigkeiten, die eine alleinige finanzielle Hilfestellung leisten, greifen in den Fällen von Missmanagement ansonsten sanierungswürdiger und sanierungsfähiger Unternehmen nicht.

Ohne stärkere Begleitung der Nach-Corona Zeit ist mit den oben genannten Verwer- fungen mit dauerhaften volkswirtschaftlichen Nachteilen/ Schäden für Berlin zu rech- nen. Für die Beteiligung sind 10 Mio. € für 2021, 10 Mio. € für 2022 und 5 Mio. € für 2023 vorzusehen. Dazu kommen Durchführungskosten des Programms i.H.v. jährlich ca. 10 % der Programmkosten.

Zu 8. Unterstützung der Aufbauphase

Der bereits erfolgreich umgesetzte GründungsBONUS dient der Unterstützung von Existenzgründungen und Start-ups mittels einer initialen Gründungsfinanzierung bei der Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer Produkte und Dienst- leistungen. Gründerinnen und Gründer sowie Kleinstunternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate sind, können mit bis zu 50 T€ gefördert werden.

Als Digitalhauptstadt ist Berlin dankbar für das Innovationspotenzial und die Leistungs- kraft von Start-ups. Das Förderprogramm GründungsBONUS leistet einen wichtigen Beitrag bei der Etablierung von Start-ups und wird seit seiner Auflage im Jahr 2018 deutlich stärker nachgefragt als erwartet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona- Krise und der damit verbundenen wirtschaftlichen Unsicherheit in der Realwirtschaft zog die Nachfrage im letzten Jahr noch einmal an. Dass die für 2020/2021 vorgese- hene Mittelausstattung nicht auskömmlich sein würde, zeigte sich bereits frühzeitig.

Folglich sind im Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes für 2020/2021 die Ansätze für die Jahre 2020 und 2021 jeweils um 8,4 Mio. € auf 11,9 Mio. € bzw.

12,4 Mio. € entsprechend erhöht worden.

Das Programm wird wegen des hohen Gründungsgeschehens in der Stadt Berlin auch nach Beendigung der Pandemie auf diesem hohen Niveau verharren. Auf Basis der bisherigen Bewilligungen und dem unterstellt gleichbleibenden Antragsniveau (35 bis 40 Anträge pro Monat) werden dafür in den nächsten Jahren rund 12 Mio. € jährlich benötigt, um den Bedarf der Zielgruppen zu decken.

Das Andauern der Pandemie und deren Auswirkungen wird auch in den nächsten Jah- ren die Kapitalsuche für Start-ups extrem schwierig machen. Insbesondere die Risiko- aversion des Bankensektors hat dazu geführt, dass eine zusätzliche Lücke entstanden ist, die mit dem Programm erfolgreich gemildert werden kann. Zudem wird durch das

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Programm das Abwandern erfolgversprechender Gründungsunternehmen nach Bran- denburg verhindert, da Brandenburg seit vielen Jahren ein ähnliches Programm („Gründung innovativ“) unterhält und bei geringerer Mittelausstattung in Berlin sicher Wettbewerbsvorteile hätte.

Bei Gründungsunternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen handelt es sich um Wirtschaftsakteure, die nachgewiesenermaßen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Berlin beitragen. Ohne Unterstützung im Rahmen des GründungsBONUS ist zu be- fürchten, dass junge Unternehmen mit erfolgversprechenden Erfolgsmodellen in an- deren Bundesländern, vorzugsweise Brandenburg, an den Start gehen. Der Ruf als Start-up-Hauptstadt Nr. 1 würde dadurch schwinden.

Im Falle einer Förderung verpflichten sich Gründungsunternehmen, ihren Geschäfts- sitz mindestens drei Jahre in Berlin zu belassen. Erfolgreiche Entwicklungen haben den Zuwachs hochqualifizierter Dauerarbeitsplätze zur Folge, von denen wiederum der Start-up- und Gründungsstandort Berlin profitieren.

Für die Fördermittel sind in den Jahren 2022-2023 je zusätzlich 5 Mio. € vorzusehen.

Dazu kommen die Durchführungskosten des Programms i.H.v. jeweils zusätzlich 0,5 Mio. €.

Der Senat von Berlin

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Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe

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