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An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen

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Senatsverwaltung für Gesundheit, Berlin, den 20. August. 2021

Pflege und Gleichstellung Tel.: 9028 (928) 1550

– Krisenstab – E-Mail: stab@notfallvorsorge-berlin.de

An die

Vorsitzende des Hauptausschusses über

den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen –

Impfkonzept

Entnahme aus der Pandemierücklage Rote Nummern: 3137, 3298, 3519/ 3519-1 0920/42701

Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 318.000,00 € Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: 8000,00 €

Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: 0€

Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 323.705,23 €

Verfügungsbeschränkungen: 0 €

Aktuelles Ist: 11.321.884,13 €

0920/54004

Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 56.643.000 € Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: 167.393.000 €

Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: 0 €

Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 20.354.420,71 €

Verfügungsbeschränkungen: 0 €

Aktuelles Ist: 219.338.087,13 €

0920/67112

Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres:

Ansatz des laufenden Haushaltsjahres:

Ansatz des kommenden Haushaltsjahres:

Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres:

Verfügungsbeschränkungen:

Aktuelles Ist:

2.112.000,00 €

898.046,77 € 0 € 2.854.131,79 €

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Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 2. Dezember 2020 für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 das Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 beschlossen.

Nach § 12a Absatz 3 Satz 2 des Haushaltsgesetzes 2020/2021, zuletzt geändert durch Ge- setz vom 17. Dezember 2020, ist vor einer Entnahme aus der Rücklage nach § 62 LHO die vorherige Zustimmung des Hauptausschusses einzuholen.

Der Hauptausschuss wird auf Basis dessen gebeten, Ausgaben in Höhe von bis zu 131.559.800,92 € als Entnahme aus der Pandemierücklage zuzustimmen.

Hierzu wird berichtet:

Die COVID-19-Impfkampagne schreitet gut voran und bis Ende September 2021 wird vo- raussichtlich ein Großteil der impfwilligen (volljährigen) Menschen eine COVID-19- Schutzimpfung in den Corona-Impfzentren, durch die mobilen Impfteams und mit dem Fort- gang der Impfkampagne auch in den niedergelassenen Praxen sowie durch die betriebs- ärztlichen Dienste erhalten haben. Die Corona-Impfzentren und die mobilen Impfteams ha- ben sich dabei insbesondere als wichtige und stabile Säule der Nationalen Impfstrategie erwiesen.

Die Corona-Pandemie ist aber noch nicht bewältigt und birgt auch in den kommenden Mo- naten viele Unwägbarkeiten und Risiken etwa durch das Auftreten besorgniserregender Vi- rusvarianten, die zum Teil infektiöser sind als die bisher aufgetretenen Virusvarianten. Inso- fern liegt auch weiterhin von einer angespannten Situation aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus in Europa und in Berlin vor. Im Herbst und Winter 2021 ist mit einem deutli- chen Anstieg der Inzidenzen – auch im Hinblick auf künftige Virusvarianten – zu rechnen, zumal derzeit noch nicht eine Impfquote erreicht wurde, die zu einer sog. Herdenimmunität führt. Die Impfquote in Berlin beträgt aktuell 61,6 Prozent bei den Erstimpfungen und von 53,6 Prozent bei den Zweitimpfungen. Somit sind aktuell rund 54 Prozent der Berliner voll- ständig geimpft. (Stand:08.08.2021). Zum Erzielen einer Herdenimmunität bedarf es einer Impfquote von 85 Prozent.

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3 Stand:

08.08.21

Gesamt Corona Impfzentren (CIZ)

Mobile Impf- teams (MIT)

Arztpraxen Betriebs- ärzte

Krankenhäu- ser

Andere

Impfungen 4.151.400 2.121.309 214.566 1.638.312 55.961 117.811 3.441

Erstimp- fung

2.273.051 1.145.288 102.554 839.230 31.747 65.757 1.715

Zweitimp- fung

1.965.109 976.021 112.012 799.082 24.214 52.054 1.726

Die Schutzimpfung gegen die durch SARS-CoV2-Virus ausgelösten COVID-19- Erkrankungen ist daher auch weiterhin ein Kernbestandteil der Strategie des Bundes und der Länder.

Das Impfkonzept des Landes Berlin ist in den Roten Nummern 3137 und 3298 dargestellt.

Dabei wurde hinsichtlich der wesentlichen Komponenten von einem Betrieb der Corona- Impfzentren (CIZ) und der mobilen Impfteams (MIT) von Mitte Dezember 2020 bis Ende April 2021 ausgegangen. Der dort beschriebene Aufbau der Impfzentren wurde umgesetzt.

Mit den RN 3519 und 3519-1 wurden die Gründe für den anfangs niedrigen Anstieg der Impfzahlen erläutert und finanzielle Vorsorge für einen aufgrund der Pandemiesituation er- forderlichen Impfbetrieb bis zum 30. September 2021 gelegt.

Im Zuge dessen hat die Gesundheitsministerkonferenz mit Beschluss vom 28. Juni 2021 beschlossen, dass die Länder die Corona-Impfzentren und mobilen Impfteams zur Ergän- zung des Regelversorgungssystems durch die niedergelassenen Praxen auch über den 30.

September hinaus – und möglicherweise bis zum Jahresende – fortführen, um die Gesund- heit der Bevölkerung zu schützen und zugleich Ziele der gemeinsamen Pandemiebekämp- fungsstrategie zu erreichen. Dabei bleibt der 50%igen Finanzierungsanteil des Bundes als Grundlage unberührt.

Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Forschung ist zudem davon auszuge- hen, dass der Schutz nach einer vollständigen COVID-19-Schutzimpfung nur für einen be- grenzten Zeitraum anhält und mittelfristig Auffrischungsimpfungen notwendig sein werden.

Mit dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 2. August 2021 wurde beschlos- sen, dass Auffrischungsimpfungen nach sechs Monaten für Ü70-Jährige und vulnerable Personengruppen ab September 2021 angeboten werden sollen. Es ist derzeit noch unsi- cher, ob die Umsetzung der Auffrischungsimpfungen über das Regelversorgungssystem durch die niedergelassenen Praxen vollständig abgedeckt werden kann. Denn zum einen fand ein Großteil der Impfungen der Personengruppe höheren Alters in den CIZ statt, da zu diesem Zeitpunkt noch keine Impfung in Arztpraxen angeboten wurden, und zum anderen ist davon auszugehen, dass die regelmäßig im Herbst auftretende Influenza-Saison weitere Impfungen (bspw. Grippeschutzimpfungen) sowie die Behandlung der Patientinnen und Pa- tienten über das Regelversorgungssystemsystem erforderlich machen werden.

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Unter Zugrundelegung dieser Parameter ist aktuell auch weiterhin mit einer erhöhten Aus- lastung der CIZ zu rechnen. Aber auch ist damit zu rechnen, dass die mobilen Impfteams (MIT) erneut (Auffrisch-)Impfungen in Pflegeinrichtungen und für Personen in häuslicher Pflege durchführen müssen, um den Gesundheitsschutz dieser besonders vulnerablen Per- sonengruppe zu gewährleisten. Ferner müssen auch in weiteren Sammelunterkünften wie etwa betreute Wohngemeinschaften o. g. für vulnerable Personen Impfangebote gemacht werden. Ein Großteil dieser Personengruppe wurde im Dezember 2020 und sodann im Win- ter und Frühjahr dieses Jahrs geimpft, so dass die für diese Personen erforderlichen Auffri- schungsimpfungen in das 3. Quartal und vor allem 4. Quartal dieses Jahres fallen.

Weiterhin wurde im Rahmen der GMK vom 2. August 2021 beschlossen, dass für Kinder und Jugendlich ab 12 Jahren ein Impfangebot gemacht werden muss. Dies war auch Ge- genstand vorheriger GMK-Sitzungen. Die Empfehlung der STIKO zur Impfung von Kindern und Jugendlichen und deren Begründung unter Bezugnahme auf die fehlende Datenlage führten zur Verunsicherung bei den Kindern, Jugendlichen sowie deren gesetzlichen Ver- tretern. Mit Fortgang der Impfkampagne und weiteren Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die eine COVID-19-Schutzimpfung erhalten sollen ansteigen wird.

Das Land Berlin hatte bereits Impfungen für Ü12-Jährige angeboten, die wurde jedoch nur bedingt in Anspruch genommen. Durch die nun deutliche Kommunikation des Beschlusses der GMK, sowie durch den Versand von Informationsschreiben für 12 bis 17-Jährige wird mit einem Anstieg der Impfungen für diesen Personenkreis gerechnet.

Auch wurde durch die Einführung des Angebots von sog. Spontanimpfungen („Walk-In- Impfangebot“) die Möglichkeit geschaffen, niedrigschwellige Impfungen ohne Terminbu- chungen zu ermöglichen.

Im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz von 28.Juni wurde auch mit Blick auf die derzeitige Entwicklung der Auslastung der Impfzentren, beschlossen, dass Impfzentren in einer Art Stand-by-Betrieb vorgehalten werden können so dass hier der Betrieb vorrüberge- hend eingestellt werden kann. Verträge werden im Zuge der Verlängerung dann entspre- chend angepasst, so dass während des Stand-by-Betriebs nur die Kosten anfallen, die für die Vorhaltung weiterhin entstehen, beispielsweise die Mietzahlungen für die Liegenschaf- ten. Dies wird in der angepassten CoronaImpfV die zum 18.August in Kraft tritt rechtlich begründet.

Im Folgenden wird die dafür erforderliche weitere Kostenplanung der einzelnen Teilbereiche getrennt dargestellt:

I. Impfstoff und Impfzubehör einschließlich Lagerlogistik Titel 54004 Impfzubehör, Logistik Impfstoff und Impfzubehör Lagerlogistik

Die Bundeswehr, die von Beginn an die Umsetzung der Impfstrategie in allen Bereichen unterstützt hat, beendet Ihren Einsatz plangemäß zum 30.September.

Dies hat personelle, organisatorische und finanzielle Konsequenzen für das Land Berlin.

Das Zentrale Impfstofflager befindet sich derzeit auf einem militärischen Sicherheitsbereich der Bundeswehr und wird dem Land Berlin unentgeltlich überlassen. Da das Gelände im Herbst der ursprünglichen Zweckbestimmung zurückgeführt werden und die Bundeswehr

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Ihren Einsatz beendet, ist es erforderlich, dass die im zentralen Impfstofflager befindliche technische Infrastruktur wie etwa spezielle für die Impfstofflagerung und –vorbereitung er- forderlichen Kühlschränke fachgerecht abtransportiert und eingelagert werden. Dies gilt gleichfalls für die technische Infrastruktur der Corona-Impfzentren, die bis September 2021 schrittweise außer Betrieb genommen werden.

Der Impfstoff wird vom Bund beschafft und finanziert. Die Impfstoffe werden von den Her- stellern der Impfstoffe ohne das zur Verimpfung erforderliche Zubehör (Spritzen, Kanülen, Lösungsmittel etc.) geliefert. Das Impfzubehör wurde zum größten Teil bereits zu Beginn der Impfkampagne beschafft. Nachbestellungen und Anpassungen des benötigten Materi- als werden im Zuge der Weiterführung des Impfbetriebs notwendig. Aufgrund einer Berech- nung des Lieferanten werden für die Beschaffung des Impfzubehörs weitere Kosten fällig.

Der Lieferant, in dem Fall Vivantes, ist beauftragt, Impfzubehör für die SenGPG zu beschaf- fen. Der Lieferant beschafft dies wiederum über ein Netzwerk von Lieferanten weltweit. Die Lieferanten stellen einzelne Rechnungen an Vivantes. Diese werden von Vivantes wiede- rum zusammengefasst und als Sammelrechnung an die SenGPG gerichtet. Eine solche Rechnung aus den Beschaffungen vorangegangener Monat wurde nun an die SenGPG im Rahmen einer Nachberechnung eingereicht. Die Summe beläuft sich auf 5.512.800,12 Euro.

Nach § 3 Abs 1 CoronaImpfV erhalten Impfzentren und mobilen Impfteams ab dem 1. Ok- tober 2021 die Impfstoffe unentgeltlich über Apotheken.

Die anfangs sehr speziellen Lagerungsvoraussetzungen des Impfstoffs werden mittlerweile durch den pharmazeutischen Großhandel erfüllt., so dass das zentrale Impfstofflager für den Zeitraum des Weiterbetriebes der Impfzentren über den 30.September hinaus auch tatsächlich nicht mehr benötigt wird. Es werden somit folgende weitere Ausgaben für das Land Berlin erwartet:

II. Corona-Impfzentren

Es werden schrittweise vier der sechs Corona-Impfzentren des Landes Berlin ab dem 20. Juli bis zum 31. August 2021 geschlossen werden. Ab dem 1. September 2021 werden nur noch die Corona-Impfzentren Tegel und Messe in Betrieb sein. Vor dem Hintergrund der möglichen Auffrischungsimpfungen im Herbst, die wohl nicht im vollen Umfang durch das Regelsystem der niedergelassenen Praxen umfassend angeboten werden können, sol- len daher entsprechend des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz vom 28. Juni 2021 – abweichend von RN 3519, 3519-1,die einen Betrieb nur bis zum 30. Septembervor- sah, die CIZ Tegel und Messe bis zum Jahresende 2021 weiterhin betrieben werden.

1. Liegenschaftsverträge -– Titel 54004

Impfzubehör, Nachberechnung des Lieferanten 5.512.800 € Rückführung und Lagerung der Impfstoff Kühlschränke 95.000 € Lagerung und Logistik Impfzubehör

(450.000 € pro Monat; Oktober-Dezember)

1.350.000€

Gesamt 6.957.800 €

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Mit den Inhabern der Liegenschaften, auf denen sich die CIZ befinden, wurden Vereinba- rungen zur entgeltlichen Nutzung geschlossen, die ebenfalls je nach Laufzeit der CIZ ver- längert werden müssen. Zusatzvereinbarungen, die für die temporäre zusätzliche Nutzung von Flächen geschlossen werden mussten, wie z.B. für die Ausstellung des Digital Impf- nachweises, führten zu zusätzlichen Kosten, welche nicht vorhersehbar waren.

Des Weiteren liegen Betriebskostenabrechnungen vor, die zeigen, dass der tatsächliche Verbrauch von Wasser, Strom und weiterer Betriebskosten über dem geplanten Verbrauch liegt. Dies führt zu Nachzahlungsforderungen der Liegenschaftsbetreiber gegenüber dem Land Berlin.

Um einen störungsfreien Fortgang des Impfbetriebs gewährleisten zu können, musste auf sich dynamisch ändernde Situationen kurzfristig reagiert werden.

Ein Kostenpunkt, der ebenfalls bisher nicht geplant werden konnte, sind die Mietkosten für die Nutzung der Fläche des Flughafen Tegel. Bisher mussten nur Betriebskosten gezahlt werden. Durch einen Betreiberwechsel zum August wird eine entgeltliche Nutzung vertrag- lich vorgesehen.

Zusätzlich fallen Kosten für den Rückbau der CIZ an. Diese umfassen Kosten für die orga- nisatorische Leitung, das Entfernen aller eingebrachten Gegenstände, IT-Infrastruktur sowie Umbauarbeiten und Mängelbeseitigung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Liegenschaft. Bis diese Arbeiten abgeschlossen sind müssen weiterhin Mietkosten ge- zahlt werden.

Zusätzliche Kosten entstehen auch für Leistungen des Facility Managements. Diese konnten erst ermittelt werden, nachdem dies vom dem Betreiber der Liegenschaften übermittelt wurde und waren zum Zeitpunkt der Erstellung der Roten Nummern 3519/3519-1 nicht bekannt.

Die Facility-Leistungen wurden erstmal im Mai 2021 für den Zeitraum Januar-Mai in Rechnung gestellt.

Mit den Betriebskosten in den Liegenschaftsverträgen wird der Verbrauch für den Strom, Wasser, Heizung, Belüftung, Beleuchtung z.B. abgedeckt. Mit den FM Leistungen wird die Sicherstellung des Betriebes gewährleistet, durch Instandhaltungsmaßnahmen wie z.B.

Störungsbeseitigung, Winterdienst, Reinigungsleistungen Außenbereich, Sicherstellung der Ver-/ Entsorgungsmedien wie Trinkwasser, Abwasser, Elektrizität, Telekommunikation, Be- und Entlüftung, Kühlung, Zentrale Feuerlöschanlage(Sprinkler), Heizwärme,

Brandmeldeanlage, Sprachalarmierungsanlage.

In den Liegenschaftsverträgen ist vereinbart, dass die den Facility Management zu zuordnenden Leistungen gegen separate Abrechnung erfolgen und auch separat in Rechnung gestellt werden dürfen. Somit sind die Forderungen für die gestellten

Rechnungen vertraglich begründet und rechtmäßig. Die weiteren FM Kosten wurden auf Grundlage der vorliegenden Rechnungen prognostiziert.

Die Kosten für den Rückbau, wurden nach Einschätzung beantragt, da diese zum größten Teil nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt werden. Die Kostenprognose basiert auf den bisherigen Kosten, die für den Umbau der CIZ anfielen, da noch keine Rechnungen für Rückbaukosten vorliegen, da der Rückbau erst noch stattfindet. Daher kann nur geschätzt werden, dass die Kosten für den Rückbau in etwa den Kosten für den Umbau entsprechen.

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Im Einzelnen werden folgende weitere Ausgaben erwartet:

Nr. Sachverhalt Kosten

1 CIZ Arena (Betriebsende 31.August.2021) Betriebskostenabrechnung

866.418,88 €

2 CIZ Erika Hess Stadion ( Betriebsende 31.August.2021) Betriebskostenabrechnung

65.565,00 €

3 CIZ Messe (Halle 21 und Halle 22a)

(Oktober-Dezember / 571.406,67 € Miete / Mon.) Zzgl. Betriebskosten 312.000 € / Mon.

2.650.220,01 €

4 CIZ Tempelhof (Betriebsende 20.Juli.2021) Betriebskostenabrechnung

210.090,50 €

5 CIZ Tegel

(Oktober-Dezember, 455.000,00 € Euro/ Mon.)

Mietzahlungen August-September 519.134,00 €

1.884.134,00 €

6 CIZ Velodrom (Betriebsende 19 August.2021) Betriebskostenabrechnung

489.450,70 €

7 Facility Management Januar – Juli für alle Liegenschaften 6 CIZ, MIT, ZIL, Callcenter (Halle 25)

4.454.524,78 €

8 Mehrkosten Facility-Management August-September

6.819.500,00 €

9 Facility-Management, Betreiberkosten, Rückbaukosten (Oktober-Dezember)

Facility-Management 1.725.000,00 € Betreiberkosten 1.924.000,00 € Rückbaukosten 15.101.625,00 €

18.750.625,00 €

Gesamt: 36.190.528,87 €

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8 2. Betreiberverträge – Titel: 54004

Die organisatorische Betreiberschaft für die Impfzentren wurde von der DRK Sozial- werk Berlin gGmbH übernommen. Die DRK SWB stellt in Zusammenarbeit mit den anderen Hilfsorganisationen und mit Unterstützung der in Amtshilfe für das Land Ber- lin agierenden Bundeswehr insbesondere die organisatorische Leitung der Impfzen- tren, die diesbezügliche Gesamtkoordination sowie die, Einlasskontrolle, Registrie- rung und nichtärztliche Betreuung der zu impfenden Personen in den CIZ sowie Rei- nigung, Arbeitsschutz, Haftpflicht- und Unfallversicherung u.v.m. sicher.

Die Kosten für den Betrieb der Impfzentren sind bereits während des laufenden Be- triebes gestiegen, durch Vertragserweiterungen und Nachtragsvereinbarungen, die getroffen werden mussten, um den störungsfreien Betrieb der CIZ zu gewährleisten.

Dadurch erhöhen sich sowohl die Personal-, als auch Sachkosten und daraus resul- tierend auch die Verwaltungspauschale.

Unter anderem musste zusätzliches Personal oder zusätzlichen Service wie techni- sche Lösungen für Gehörlose ad hoc geschaffen werden. Auch müssen Gebärden- dolmetscher für Gehörlose gestellt werden, hierfür hat die DRK SWB eine Vereinba- rung mit der Landesdolmetscher Zentrale für Gebärdensprachen geschlossen. Auch wird mehr Personal eingesetzt, da in der ursprünglichen Planung der Impfzentren nur eine Impfstraße vorgesehen war. Da aber in zwei Impfstraßen mit zwei unterschied- lichen Impfstoffen gearbeitet wird, wird auch hierfür mehr Personal, das durch die Hilfsorganisationen gestellt wird, benötigt.

Dieses Personal ist unter anderem als Runner für das Zureichen des aufbereiteten Impfstoffes in die Impfstraße zuständig, für das Vorbereiten der Unterlagen wie Impf- pass, Einverständniserklärungen etc. in den Kabinen sowie entlang der Impfstraßen verteilt für das Koordinieren und Zuteilen der Warteplätze und Zuweisen der jeweili- gen Kabinen. Auch steht entlang des Weges zum Ruhebereich nach der Impfung noch Personal bereit falls es auf dem Weg zum Ruhebereich Reaktionen auf die Impfung gibt. Viele dieser Aufgaben wurden bisher durch Bundeswehrkräfte über- nommen, diese müssen nun durch Personal der Hilfsorganisationen ersetzt werden.

Durch die verzögerte Einreichung der Wirtschaftsprüfungsberichte, die aktuell bis einschließlich Mai vorliegen, mussten die Pauschalzahlungen entsprechend erhöht werden, da eine Unterkompensation vorlag. Der Wegfall der Einsatzkräfte der Bun- deswehr führt ebenfalls zu weiteren Kosten, da dies ein erheblichen zusätzlichen Personalbedarf mit sich bringt.

Die Personalplanung der Hilfsorganisationen ebenso wie des medizinischen Perso- nals obliegt dem Betreiber der Impfzentren, in dem Fall der DRK SWB gGmbH und den von Ihnen eingesetzten Hilfsorganisation als Betreiber der jeweiligen CIZ. Je- doch ist gemäß Vertrag die DRK SWB zu wirtschaftlichem Handeln und Sparsamkeit verpflichtet. Hierauf wird auch regelmäßig hingewiesen. Auch werden die Wirt- schaftsprüfungsberichte regelmäßig eingefordert und geprüft. Da erst bei Einstellen des Betriebes in den CIZ eine Abschlussrechnung erfolgt, wird erst dann die detail- lierte Aufstellung auch des Personaleinsatzes erfolgen. Sobald dies vorliegt kann eine detaillierte Prüfung erfolgen im Verhältnis des eingesetzten Personals zu dem Aufkommen an Impflingen.

Sich dynamisch ändernde Situationen, auf die unmittelbar reagiert werden musste, um einen störungsfreien Fortgang des Impfbetriebs zu gewährleisten, führten dazu, dass ein erhöhter Personalbedarf nötig war, aber auch die Sachkosten stiegen. Auch mussten Zusatzvereinbarungen getroffen werden, dies wurde in der Planung nicht vorhergesehen. Durch die steigenden Personal- und Sachkosten stieg auch die Ver- waltungspauschale. Somit stiegen auch die monatlichen Pauschalzahlungen, dies

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wurde jedoch durch das aufwendige monatliche Abrechnungssystem des Betreibers zeitverzögert mitgeteilt.

Durch die Kassenärztliche Vereinigung wurde nachträglich eine Rechnung für die Erhöhung der Obergrenze der eingesetzten Ärzte eingereicht. Diese Kosten waren in der ursprünglichen Planung nicht vorgesehen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat im Zuge der Fortführung der Berliner Impfkampagne bei der Planung und dem Einsatz der Impfärzte einschließlich des medizinischen Personals bis zum 31. Mai mit dem Land Berlin (SenGPG) kooperiert, so dass die Kosten für das medizinische Personal nicht über die Pauschale der DRK SWB gGmbH (im Folgenden: DRK SWB), sondern durch Zahlung an die KV Berlin erfolgte. Seit dem 1. Juni ist die DRK SWB zuständig für das medizinische Personal.

Die DRK SWB hat hierzu eine gesonderte Vereinbarung mit der KV Berlin getroffen, die den Fortgang der Impfkampagne gewährleistet. Die DRK SWB entrichtet die Ho- norarzahlungen an die Ärzte und weiteres medizinischen Personals und stellt diese Kosten gegenüber dem Land Berlin in Rechnung. Hierdurch entstehen dem Land Berlin zusätzliche Kosten, die in den bisherigen Pauschalzahlungen nicht berücksich- tigt waren. Im Zuge dieser vertraglichen Regelung setzt das DRK SWB auch eigenes ärztliches Stammpersonal ein.

Dies wird ebenfalls über die Pauschale abgedeckt und führt daher ebenfalls zu einer Erhöhung dieser, da dies zuvor nicht in den kalkulierten Kosten enthalten war. Die Kosten für das ärztliche Personal in Abschnitt II. 1 beziehen sich auf Kosten die nach- träglich an die KV Berlin gezahlt werden müssen, da die vereinbarte Obergrenze für eingesetzte Ärzte für den Monat Mai stark überschritten werden musste, da seit Mai die Buchung eines Impftermins ohne Buchungscode möglich ist. Dies führte zu einem enormen Anstieg an Terminbuchungen. Da dann im Juni die Aufhebung der Priori- sierungsgruppe stattfand, musste ebenfalls auch hier die Obergrenze für eingesetz- tes medizinisches Personal überschritten werden.

Schnelltests in den Impfzentren

Zwischenzeitich wurde unter Berücksichtigung der hohen Inzidenzen und zur Ge- währleistung des Gesundheitsschutzes der in den CIZ arbeitenden und zu impfenden Menschen festgelegt, dass auf der Grundlage eines praktikablen Konzeptes unver- züglich in allen Impfzentren eine vorsorgliche tägliche Durchführung von PoC-Anti- gen-Schnelltests umzusetzen und das Personal in den Corona-Impfzentren täglich zu testen sind.

Nr. Sachverhalt Kosten

1 Mehrkosten resultierend aus Nachberechnung ärztliches Per- sonal gemäß Vertrag der Mai.2021

2.765.000,00 €

2 Vertrag mit der Deutsches Rotes Kreuz Sozialwerk Berlin gGmbH (DRK SWB)

10.500.000,00 € pro Monat Abschlagzahlung*

(Oktober-Dezember)

31.500.000,00 €

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*Die tatsächlich entstandenen Kosten (ua PK) werden nach den entstandenen Einsatzzei- ten vom DRK SWB zum Ende des Betriebszeitraums schlussabgerechnet.

3. Sicherheitskonzepte und Sicherheitspersonal – Titel: 54004

Die geographische Lage, verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten sowie die Sicherheitslage machen es erforderlich, dass Zufahrt und Zugang zu den Impf- zentren kontrolliert erfolgen muss. Hierfür wurden Sicherheitsbereiche geschaf- fen. Die CIZ sind so konzipiert, dass eine Vielzahl von Personen täglich geimpft werden kann. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn das hohe Verkehrs- aufkommen durch entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen die Leichtig- keit und Sicherheit des Verkehrs im Sicherheitsbereich und den umliegenden Straßen des Impfzentrums koordiniert wird. Hierzu ist erforderlich, dass der Auf- enthalt im An- und Abreisebereich der Impfzentren reguliert wird, um den stän- digen Verkehrsfluss und damit zugleich den Impfbetrieb in den Impfzentren zu gewährleisten. Die An- und Abreise der zu impfenden Personen gewährleistet insofern im Zusammenwirken mit der Steuerung der Terminbuchungen einen kontrollierten und reibungslosen Impfprozess.

Daher wurden zum Schutz der Impfzentren und des Impfbetriebes im Land Ber- lin Sicherheitskonzepte erstellt. Zweck der Sicherheitskonzepte ist es, für alle berechtigten Institutionen und Personen, eine Handlungsgrundlage basierend auf lagebedingten Erkenntnissen und Informationen zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin werden die Aufträge für den Sicherheits- und Ordnungsdienst defi- niert. Das Sicherheitskonzept klärt ferner über gegenwärtige, im Betrachtungs- zeitraum vorliegende Risiken auf und empfiehlt angemessene Maßnahmen zur Behandlung der Risiken.

Die folgenden Schutzziele für die Corona-Impfzentren und der mobilen Impf- teams sind Grundlage für die operative Risikobeurteilung:

– Schutz von Leib und Leben

– Schutz und Aufrechterhaltung des Regelbetriebes der Corona-Impfzentren – Schutz und Unverletzlichkeit des Geländes

– Schutz und Unverletzlichkeit des Impfstoffes.

Diese Schutzziele sind mit dem Betreiber der Impfzentren und dem SenGPG abgestimmt und gelten für den Regelbetrieb unter Beteiligung der zu impfenden Personen. Die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung der Schutzziele erfolgt in einem nachgelagerten Prüf- und Beauftragungsprozess.

Zudem wird auf Basis von anlassfreien und fortlaufenden Audits die Wirksam- keit, die Aktualität sowie Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen empfohlen.

Oberstes Ziel ist die physische und psychische Unversehrtheit von Menschen im Bereich der Corona-Impfzentren und der angrenzenden Bereiche.

Der Schutz erstreckt sich auf alle unmittelbar im Corona-Impfzentren handeln- den und sich dort aufhaltenden Personen. Dazu gehören:

4 Zusatzvereinbarung über tägliche Testung der Mitarbeitenden

in CIZ (Oktober – Dezember) 1.016.750,80 €

4 Getränkeversorgung (Oktober – Dezember) 399.078,50 €

Gesamt: 35.680.829,30 €

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11 – das medizinisches Personal, – pharmazeutisches Personal,

– Personal von Dienstleistern/Fremdfirmen,

– Personal von Behörden inkl. Einsatzkräfte der Behörden und Organisatio- nen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),

– Besucher (Politik inklusive Medienvertretern) und – zu impfenden Personen

Unter Zugrundelegung der des geplanten Betrieb in den zwei Berliner Corona- Impfzentren (CIZ), nämlich

– CIZ Messe Berlin (M21) – CIZ Tegel (TXL)

sowie der mobilen Impfteams, des zentralen Impfstofflagers, der Einsatzleitung des Sicherheitsdienstes einschließlich des Callcenters und der jeweiligen Si- cherheitskonzepte ergibt sich folgender Personalbedarf je Impfzentrum:

Die Kosten für die Erstellung, Anpassung und Umsetzung der Sicherheitskon- zepte und insbesondere des auf dessen Grundlage eingesetzten Sicherheits- personals werden bei Vollbetrieb der Berliner Impfzentren bis Dezember 2021 insgesamt wie folgt erwartet:

Nr. Sachverhalt Kosten

1 MES 243.761 €

2 TXL 244.540 €

3 MIT (Mobile Impfteams) 68.383 €

4 EL (Einsatzleitung Sicherheitsdienst 24/7) 23.631 €

5 Halle 25 (Callcenter) 29.126 €

Gesamt (pro Monat): 609.441 €

Gesamt ( Oktober-Dezember 2021) 1.828.323 €

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12 4. Verkehrskonzepte – Titel: 54004

Die Sicherheitskonzepte stehen in engem Zusammenhang mit Verkehrskon- zepten, die die geographische Lage, verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten der Impfzentren berücksichtigen. Zur Gewährleistung des sicheren und ord- nungsgemäßen Impfbetriebes und der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßen- verkehrs ist es erforderlich, dass die Zufahrt und der Zugang zu den Impfzen- tren kontrolliert erfolgen muss. Hierfür wurden Sicherheitsbereiche geschaffen.

Die CIZ sind so konzipiert, dass eine Vielzahl von Personen täglich geimpft wer- den kann. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn das hohe Verkehrsauf- kommen durch entsprechende verkehrslenkende Maßnahmen die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs im Sicherheitsbereich und den umliegenden Stra- ßen des Impfzentrums koordiniert wird.

Die Kosten für das Verkehrskonzept lassen sich nicht auf die einzelnen CIZ herunterbrechen, sondern fallen gesamtheitlich an. Hierbei sind die Auswirkun- gen der An- und Abreise des gesamtstädtischen Verkehrs zu berücksichtigen, da insbesondere das CIZ Messe an einem verkehrstechnischen Knotenpunkt liegt, durch die nahe Lage zur Autobahn sowie dem stark befahreneren Messe- damm an dem auch der Zentrale Omnibus Bahnhof gelegen ist.

Im Rahmen der abschließenden Kostenabrechnung nach Einstellung des Be- triebes wird der tatsächliche Aufwand im Verhältnis zu den Kosten überprüft.

Sachverhalt Kosten

Erstellung und regelmäßige Evaluation sowie An- passung von Verkehrskonzepten und deren Um- setzung durch Sicherheitsunternehmen;

30.000,00 € pro Monat;

insgesamt für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021:

90.000,00 €

III. Mobile Impfteams

Seit Mitte Mai führen die MIT in Zusammenarbeit mit den einzelnen Bezirksäm- tern Impfungen in sogenannten Pop-Up-Impfzentren durch, welche den Bürge- rinnen und Bürgern definierter Wohngebiete unkomplizierte Impfangebote ohne vorherigen Termin ermöglichen sollen (sog. Quartiersimpfungen). Die Bezirke bestimmen hierbei die Impfstätte und übernehmen die Verantwortung für die Bereitstellung einer von den MIT vordefinierten Infrastruktur und durch Organi- sation von unterstützendem Personal, ggf. auch Hilfsorganisationen. Die Ange- bote werden an jeweils zwei Wochenenden, entsprechend den Erst- und Zweitimpfungsabständen, durchgeführt. Auswahlkriterien der Impforte sind un- ter anderem erhöhte SARS-CoV-2 Inzidenzen, geringe Hausarztdichten sowie

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verschiedene soziale Parameter. Angeboten werden mRNA- und Vektorimpf- stoffe, um die Impfbereitschaft in der Bevölkerung zu steigern.

Die Mobilen Impfteams wurden bislang durch die SenGPG koordiniert. Die ur- sprüngliche Planung sah vor, dass der Einsatz der MIT Anfang August 2021 enden würde. Stattdessen ist insbesondere aufgrund der ab 18.08.2021 gel- tenden Fassung der Impfverordnung mit ihrem Schwerpunkt auch auf dem Er- reichen bzw. Sichern bei Drittimpfung einer hohen Impfquote bei vulnerablen, schwer erreichbaren und sozioökonomisch besonders benachteiligten Perso- nengruppen der Einsatz der MIT jedoch nicht nur über diesen Zeitraum hinaus notwendig, sondern auch in stärkerem Maße, um ein flächendeckendes nied- rigschwelliges Impfangebot zu ermöglichen sowie etwaige Auffrischungsimp- fungen durchzuführen. Berlin ist aufgrund seiner Struktur hiervon im Vergleich zu allen anderen Bundesländern und auch den Stadtstaaten besonders betrof- fen, wie auch bereits der Vergleich der aktuellen Impfquoten etwa mit Bremen zeigt.

Im Zuge der Auffrischungsimpfungen, die gemäß Beschluss der Gesundheits- ministerkonferenz ab September stattfinden soll, werden Einsätze der MIT in den Pflegeeinrichtungen sowie bei Personen, die sich in häuslicher Pflege be- finden für das 3. Und 4 Quartal notwendig.

Die Mobilen Impfteams sollen ab August durch die DRK SWB geführt werden, wobei das medizinische Personal durch die gesonderte Vereinbarung der DRK SWB mit der Kassenärztliche Vereinigung Berlin geregelt ist. Durch die Leitung der MIT durch die DRK SWB werden die Kosten hierfür um voraussichtlich 30 Prozent steigen, da die in der ursprünglichen Konzeption der MIT vorgesehenen Bundeswehrangehörige durch Beendigung der entsprechenden Amtshilfeersu- chen entfallen und durch andere Dienstleister ersetzt werden müssen.

Hierzu soll das DRK SWB gGmH als Leitung und zentraler Ansprechpartner für die Hilfsorganisationen und weiterer beteiligter Personen eingesetzt werden.

Somit würden Verträge mit den Hilfsorganisationen durch die DRK SWB ge- schlossen werden. Die DRK SWB würde somit das Personal der Hilfsorganisa- tionen stellen sowie das medizinische Personal und das koordinierende Perso- nal.

Für den Zeitraum von 1. August bis zum 30. September werden mit den koor- dinierenden Ärzten/innen befristete Honorarverträge abgeschlossen um den Fortgang der MIT bis Ende September zu gewährleisten, da die Übernahme durch die DRK SWB erst ab Oktober geplant ist.

Die hier kalkulierten Kosten zur Leitung der MIT durch die DRK SWB wurde in den monatlichen Abschlagszahlungen unter II. 2. nicht berücksichtigt, da hier

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zu noch kein Vertrag mit der DRK SWB geschlossen wurde. Diese Kosten wer- den zusätzlich anfallen

Aktuell werden zwischen 30 und 40 MIT eingesetzt, zukünftig sollen es vorrau- sichtlich 60 sein. In der Regel besteht ein MIT aus einem Fahrer, zwei bis drei Ärzten, MTAs zur Unterstützung, sowie Personal zur Datenerfassung und wei- terer verwaltungsmäßiger Abwicklungen im Rahmen der Impfung. Ebenfalls wird pharmazeutisches Personal benötigt, dies wird jedoch in den Kosten für pharmazeutisches Personal unter IV 2. aufgeführt.

Bis lang wurden die Tätigkeiten sowohl der Fahrer als auch das Personal für die verwaltungsmäßige Abwicklung zum Großteil durch die Bundeswehrkräfte umgesetzt.

Nach derzeitigem Stand und Kostenprognose wird davon ausgegangen, dass sich für den Zeitraum Oktober bis Dezember Kosten in Höhe von 4.752.000 Euro ergeben.

Für den Einsatz eines MIT fallen monatliche Kosten in Höhe von ca. 26.400 Euro an. Für 60 MIT würden sich somit die Kosten auf 1.584.000 Euro belaufen.

In dieser Summe sind die Kosten für Treibstoff, Materialbedarf, Personalkosten für sowohl medizinisches als auch nicht medizinisches Personal enthalten, so- wie die Kosten für das koordinierende Personal der MIT Einsätze.

Kostenplanungen für August bis Dezember:

Anmietung Kfz 595.000,00 € 54004

Materialbedarfskosten 98.000,00 € 54004 MIT organisatorische Leitung

durch DRK SWB

3.540.000,00 € 54004

Treibstoff 199.000,00 € 54010

Personalkosten (nicht medizi- nisch)

589.000,00 € 42701

Koordinierende Ärzte 216.000,00 € 42701

Gesamt 5.237.000,00 €

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IV. Terminmanagement, Impf-Hotline, Impf-Controlling, Digitaler Impfnach- weis – Titel 54004

1. Terminmanagement

Es ist ein Terminmanagementsystem mit Web-Buchungsmöglichkeit sowie eine Service-Rufnummer mit entsprechenden Kapazitäten erforderlich, um den ord- nungsgemäßen und störungsfreien Impfbetrieb zu gewährleisten sowie das In- formationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern zu berücksichtigen. Über diese Service-Nummer sollen die Termine für Erstimpfungen vereinbart und all- gemeine Fragen beantwortet werden. Für Fragen, die im 1st-Level nicht beant- wortet werden können bzw. deren Beantwortung zu lange dauern würde, wird ein 2nd-Level eingerichtet.

Im sog. 3rd-Level werden spezifische medizinische Fragen zum Themenkom- plex COVID-19-Impfung durch medizinisches Personal beantwortet. Hierzu werden mit den Ärzten/innen befristete Honorarverträge abgeschlossen (Titel 42701).

Das Terminverwaltungssystem und die Call-Center stehen seit Dezember 2020 zur Verfügung, damit der für die Terminvergabe erforderliche Vorlauf gewähr- leistet werden kann. Die Planungsgrundlage für die Kostenkalkulation der Leis- tungen der Service-Center bestimmt sich nach der Anzahl der erwarteten An- rufe (Kosten pro Minute).

Durch sich regelmäßig aktualisierende Informationen in Bezug auf den Impfpro- zess, wie etwa den Zeitabstand zwischen Erst-und Zweitimpfung, neuen Er- kenntnissen zur Wirksamkeit von Impffolgen oder auch andere Erkenntnisse zur Wirksamkeit der Impfstoffe, besteht in der Bevölkerung ein erhöhter Infor- mationsbedarf, der durch die Impfhotline berücksichtigt wird und ein wesentli- cher Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit der Impfkampagne ist.

2. Impf-Controlling

Das Impfcontrolling ist ein zentraler Bestandteil der Berliner Impfkampagne, der über einen externen Dienstleister durchgeführt wird.

Im Auftrag des Landes Berlin erfolgt eine tägliche Auswertung der Daten zu den Impfungen in den CIZ, MIT, Arztpraxen und Krankenhäuser, der Terminbuchun- gen sowie der Auslastung und Anpassung der Terminkontingente. Auch die Impfstoffverfügbarkeit und Impfstofflieferankündigungen werden im Rahmen der Datenaufbereitung zur Verfügung gestellt.

Die Daten dienen neben der Information über den Fortgang der Impfstrategie auch der Planung und Koordinierung der Impfstofflogistik und Lagerung, sowie der Einsatzplanung der Ärzte und Pharmazeuten und weiterer organisatorischer Gegebenheiten, die eine Anpassung an die tatsächliche Auslastung benötigen.

Das Impfcontrolling wird daher auch weiterhin benötigt.

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16 3. Digitale Impfnachweise

Mit der Einführung des neuen digitalen Impfnachweises, der jedem Bürger nach seiner Impfung zusteht, sowie die nachträgliche Ausstellung des digitalen Impf- ausweises für bereits geimpfte Personen, wurde ein weiteres Aufgabenfeld im- plementiert, dass zuvor noch keine hinreichende Berücksichtigung gefunden hat.

Die Kosten dieses Projektes konnte erst nach der RN 3519, 3519-1 kalkuliert werden, da der digitale Impfnachweis im Juni.2021 eingeführt wurde. Daher sol- len diese Kosten nun ab der Einführung im Juni bis Dezember 2021 beantragt werden.

. Zur Einführung wurde unter Beachtung der vollen Auslastungen der Impfzentren sowie unter Beachtung, dass auch Impfzertifikate für Personen ausgestellt wer- den mussten, die bereits vor Juni vollständig geimpft wurden, insgesamt 153 Mit- arbeiter eingesetzt. Dies wurde Mitte Juli reduziert auf ca. 90 Mitarbeiter, nach dem die nachträgliche Ausstellung für bereits Geimpfte abgeschlossen war und der Auslastung der Terminkontingente angepasst. Für den Zeitraum ab Oktober bis Dezember wird von 20-25 Personen insgesamt ausgegangen. Zeitweise musste zu Beginn der Ausstellung des Digitalen Impfnachweis zusätzliche Flä- chen in dem CIZ Messe angemietet werden, da die Flächen der Halle 21 und 22 nicht genügend Platz boten.

Damit dieses Impfzertifikat in der entsprechenden Applikation auf dem Smart- phone zur Verfügung steht, muss ein QR-Code generiert und ausgedruckt wer- den, in dem die entsprechenden Informationen verschlüsselt sind. Erst durch das Einscannen dieses QR-Code wird der digitale Nachweis im Smartphone hinter- legt.

Für bereits vollständig geimpfte Personen, die ihre Termine über die Hotline ge- bucht haben, wird dieser Nachweis an die hinterlegte Adresse postalisch versen- det. Für Personen die Ihren Termin über die Web-Buchung gebucht haben, be- steht die Möglichkeit über ihr Nutzerkonto das Impfzertifikat herunterzuladen.

Personen, die aktuell in den Impfzentren geimpft werden, erhalten den Nachweis für das digitale Impfzertifikat direkt vor Ort. Hierfür wurde von dem Betreiber der Impfzentren zusätzliches Personal eingestellt, da diese Aufgabe durch das be- stehende Personal nicht abgedeckt werden kann. Die dafür anfallenden Perso- nalkosten werden dem Land Berlin in Rechnung gestellt.

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17 4. Einladungsschreiben

Für die Altersgruppe der 18- bis 30-Jährigen sollen zur Erhöhung der Impfquoten und zur Erreichung der sog. Herdenimmunität sollen Informations- und Einla- dungsschreiben versendet werden, in denen der aktuelle Wissenstand zur Imp- fung dargestellt wird und um ergänzende Aufklärungsarbeit zu leisten.

Ferner werden für die Altersgruppe der 12 bis 17-Jährigen Informationsschreiben an die Erziehungsberechtigten versendet, da für diese Altersgruppe ein erhöhtes Informationsbedürfnis besteht.

Terminmanagement, Impf-Hotline, Impf-Controlling, Digitaler Impfnachweis

Nr. Sachverhalt Kosten

1 Terminmanagementsystem 3.044.500,00 €

Impf-Hotline

Service-Center (1st-, 2nd- und 3rd-Level) monatlich 1.029.000,00 €

( Nur November – Dezember ), da in HA Vorlage 3519/3519-1 bereits bis 31.Oktober beantragt)

2.058.000,00 €

Honorarkosten für Ärzte 3-rd Level Oktober- Dezember

280.000,00 €

Terminmanagementsystem mit Web-Buchungsmög- lichkeit

Monatlich 235.500,00 € Oktober- Dezember

706.500,00 €

2 Impfcontrolling

monatlich 904.000,00 € Oktober- Dezember

2.712.000,00 €

3. Digitale Impfzertifikate

Personal, Druck, Papier, Versand Juni-Dezember

619.131,09 €

4. Einladungs-Informationsschreiben Druck, Papier,Versand, Service

989.000,00 €

Gesamt (Oktober-Dezember) 7.364.631,09 €

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18 V. IT-Infrastruktur – Titel 54004

Die Funktionsfähigkeit der zuvor geschaffene IT-Infrastruktur für die Impfzentren und die mobilen Impfteams ist weiterhin zu gewährleisten. Dies erfordert, dass zum einen einmalige Kosten für die (Ersatz-) Beschaffung und Finanzierung von IT-Infrastruktur wie Laptops, Multifunktionsgeräte und Telefone und zum anderen laufende Kosten durch Mietzins, Lizenzgebühren und vertragliche Verpflichtungen entstehen.

Des Weiteren ist noch IT-Ausstattung für die Service-Center erforderlich.

Als laufende Kosten ergeben sich die Kosten der Mobilfunkverträge der mobilen Impf- teams und die Mietkosten für die Dokumentenprüfgeräte, die im Rahmen der Einlass- kontrolle zur Anwendung kommen. Darüber hinaus fallen Kosten für Lizenzverträge für Softwarelösungen an. Neben einem System zur Personaleinsatzplanung und einer Tourenplanung für die mobilen Impfteams ist für den Impfprozess ein System zur Pa- tientenerfassung und -dokumentation erforderlich.

Im Folgenden werden die einzelnen Kostenpunkte dargestellt.

1 Aufrechterhaltung IT-Infrastruktur für Impfzentren und mobile Impfteams einschließlich der Zentrale mtl.

1.290.998,32 €

2 Mobilfunkverträge mtl. 5.490,00 €

3 Dokumentenprüfgeräte (Mietkosten) mtl. 5.400,00 €

4 Softwarelösungen mtl. 4.144,00 €

Gesamt (Oktober- Dezember): 3.918.006,96 €

VI. Personal in Impfzentren und Mobilen Impfteams, ärztliches leitendes Perso- nal und ärztliche Gesamtkoordination

1. Medizinisches Personal

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat im Zuge der Fortführung der Berliner Impf- kampagne bei der Planung und dem Einsatz der Impfärzte einschließlich des medizi- nischen Personals bis zum 31. Mai mit dem Land Berlin (SenGPG) kooperiert, so dass die Kosten für das medizinische Personal nicht über die Pauschale der DRK SWB, sondern durch Zahlung an die KV Berlin erfolgte.

Seit dem 1. Juni ist die DRK SWB zuständig für das medizinische Personal. Die DRK SWB hat hierzu eine gesonderte Vereinbarung mit der KV Berlin getroffen, die den Fortgang der Impfkampagne gewährleistet.

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Die DRK SWB entrichtet die Honorarzahlungen an die Ärzte und weiteres medizini- schen Personals und stellt diese Kosten gegenüber dem Land Berlin in Rechnung.

Hierdurch entstehen dem Land Berlin zusätzliche Kosten, die in den bisherigen Pau- schalzahlungen nicht berücksichtigt waren und werden daher hier separat aufgeführt.

Um an den Aufbau der vorherigen der RN 3519, 3519 anzuknüpfen und um die Kosten für das medizinische Personal sichtbar zu machen, wurde darauf verzichtet dies in die Pauschale mit einzuberechnen und stattdessen separat dargestellt.

– 39.600,00 EUR für 77 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit je Impfzentrum pro Stelle (koordinierende/r) schichtleitendende/r Ärztin/Arzt in einem Impfzentrum zu einem Stundenlohn i. H. v. 120,00 EUR (30 Tage im Monat x 11 Stunden Arbeitszeit pro Tag x 120,00 EUR); Personalbedarf in zwei Impfzentren 79.200,00 €

– 49.500,00 EUR für 77 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit je Impfzentrum pro Stelle (koordinierende/r) schichtleitendende/r Ärztin/Arzt in einem Impfzentrum zu einem Stundenlohn i. H. v. 150,00 EUR (30 Tage im Monat x 11 Stunden Arbeitszeit pro Tag x 150,00 EUR); Personalbedarf in zwei Impfzentren 99.000,00 EUR

– 2.930.400,00 EUR für den Einsatz in den Impfzentren werden in den beiden CIZ 74 Ärzte je Schicht benötigt, es gibt 2 Schichten je 5,5 Stunden. (30 Tage im Monat x 5,5 Stunden Arbeitszeit pro Tag x 120,00 EUR x 148)

– 1.010.200,00 € monatliche Pauschale gemäß Vereinbarung DRK SWB und KV für die Disposition des Medizinischen Personals (Hier gilt Titel 54004)

Die Gesamtkosten für den Zeitraum vom 01.10.2021 bis zum 31.12.2021 betragen für das schichtleitende medizinische Personal

(79.200,00 + 99.000,00+2.930.400,00 +1.010.200,00 x 3)

= 12.356.400,00 EUR

Weiterhin sind zusätzliche Kosten für die ärztliche Gesamtkoordination aller CIZ in Höhe von 84.597,50 € für den Zeitraum Januar - April.2021 zu beachten, diese wurden nachträglich eingereicht und können daher erst jetzt beachtet werden, Titel 42701.

2. Pharmazeutisches Personal

Die Betreiberverträge sehen die Stellung pharmazeutischen Personals nicht vor. Phar- mazeutisches Personal in den CIZ und den MIT ist daher über Honorarverträge mit SenGPG gebunden. Dazu gehören die Fachleiter, die Leitenden Apotheker*innen, Apotheker*innen und Pharmazeutisch-Technische Assistenten*innen (PTA). Die Stun- denhonorare wurden auf 120, 100 und 40 Euro festgesetzt.

Es wird davon ausgegangen, dass 95 % der Honorarkräfte einen Umsatzsteueran- spruch haben.

Die Aufbereitung der unterschiedlichen Impfstoffe findet in zwei voneinander getrenn- ten Aufbereitungsbereichen statt, da eine Verwechslungsgefahr bestehen würde.

In der Planung der RN 3519, 3519-1 war jeweils nur ein Impfstoff je Schicht und CIZ vorgesehen. Dies wurde situationsbedingt angepasst. Auch wurde im Rahmen der Pla- nung weniger Personal geplant, da erst im laufenden Betrieb Räumlichkeiten erweitert wurden, um so Platz für den Einsatz von mehr Personal zu ermöglichen.

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In diesem Zusammenhang wird noch darauf hingewiesen, dass die Schichte von 5,5 Stunden auf 5 Stunden reduziert wurden.

Weiterhin haben sich 120 Freiwillige gemeldet, die in den CIZ unterstützen. Sie erhal- ten gemäß Beschluss des Senates eine Einsatztagespauschale von 10 Euro als Auf- wandsentschädigung. Es wird kalkulatorisch davon ausgegangen, dass sie jeweils 120 Arbeitsstunden/Monat leisten.

Für die Einsatzplanung wurde ein externer Personaldienstleister beauftragt, der eine Vergütung je Einsatzstunde erhält.

Bei allen Kostenveränderungen ist zu bedenken, dass die Bundeswehr im Laufe des August 2021 ihre Amtshilfe einstellt. Bislang waren in allen Impfzentren bis zu 92 Bun- deswehrkräfte, in den Mobilen Impfteams insgesamt 30 Bundeswehrangehörige tätig.

Dieses Personal ist weitgehend zu ersetzen.

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21 Personal Schich-

ten

Stunden Stunden im Monat

Vergü- tung je Stunde

Monatliches Honorar CIZ Messe

Fachliche Lei- tung

2 1 8 496 150,00

€ 74.400,00 €

CIZ Messe – lei- tende Apothe- ker/innen

2 2 5 620 120,00

€ 74.400,00 €

CIZ Messe – Apotheker/innen

15 2 5 4650 100,00

558.000,00 € CIZ Messe –

PTAs

15 2 5 4650 40,00 € 186.000,00 €

CIZ Messe - GESAMT

- - - - - 892.800,00 €

CIZ Tegel- Fachliche Lei- tung

2 1 8 496 150,00

74.400,00 €

CIZ Tegel – lei- tende Apothe- ker/innen

2 2 5 620 120,00

74.400,00 €

CIZ Tegel – Apotheker/innen

16 2 5 4960 100,00

€ 496.000,00 €

CIZ Tegel – PTAs

16 2 5 4960 40,00 € 198.400,00 €

CIZ Tegel – GESAMT

- - - - - 843.200,00 €

Summe CIZ - - - - 1.736.000,00 €

MIT Apothe- ker/innen

10 2 5 3100 100,00

€ 310.000,00 €

MIT PTAs 10 2 5 3100 40,00 € 124.000,00 €

Summe MIT - - - - 434.000,00 €

Summe CIZ + MIT

2.170.000,00 € USt. (kalk. An-

teil ger.)*

391.685,00 € 100 Ehrenamt-

ler

50 2 - - 10 31.000,00 €

Externer Perso- nal-DL (ger.)

27.652 295.876,40 €

3 Monate x Gesamt

8.665.684,20 €

*Die Gesamtkosten, mit Ausnahme der Kosten für externe Personal- DL, entfallen auf den Titel 09 20/ 42701. Die Kosten für den externen Personal-DL entfallen auf 67112.

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22 VII. Sonstige Kosten

1.PSA Bund – Ersatz von Ausgaben an den Bund Titel - 63107 <neu>

Zu Beginn der Pandemie herrschte zeitweilig durch Einbruch bei den weltweiten Pro- duktions- und Lieferketten ein Engpass bei der Versorgung mit Persönlicher Schutz- ausrüstung. Das Land Berlin hat im Jahr 2020 in eigenen Beschaffungen den Versor- gungsengpass gemildert, darüber hinaus aber auch – wie alle anderen Bundesländer – Persönliche Schutzausrüstung bezogen, die vom Bund für diesen Zweck beschafft worden war. Im April 2021 kam eine Einigung mit dem Bundesministerium für Gesund- heit und den Bundesländern hinsichtlich der dafür zu entrichtenden Vergütung für die vom Bund gelieferte Persönliche Schutzausrüstung und Beatmungsgeräte zustande.

Jedoch nicht mehr fristgerecht um in RN 3519, 3519-1 in die Planung aufgenommen werden, weswegen diese Kosten zusätzlich anfallen

Danach muss Berlin 8.736.000 € an den Bund zahlen. Die Berechnung der Forderung des BMG, welche mit Schreiben vom 10.05.2021 übermittelt wurde, entspricht dem erzielten Vergleich zwischen Bund und Ländern auf den bezogenen tatsächlichen Wa- renwerten von 10.426.000 €. Bislang sind keine Zahlungen an den Bund für die PSA- Beschaffung erfolgt.

Posten Kosten Gesamt

2.2 PSA Bund 8.736.000 € 8.736.000 €

2 Kosten für Archivierung von Impflings-Patientenakten <neu> - Titel 54004

Kosten für die Archivierung von Impfakten konnten erst nach der Planung der RN 3519, 3519-1 geplant werden, da zu diesem Zeitpunkt der noch nicht bekannt war, dass eine Einlagerung der Impfakten zu für einen Zeitraum von 10 Jahren zu erfolgen hat.

Sachverhalt Kosten

Patientenaktenarchivierung 950.000,00 €

3. Pilotprojekte im Zusammenhang mit Schwerpunkt-Impfungen – Titel 54004

Zur Aktivierung der Bevölkerung die sich bis dato aus verschiedenen Gründen noch nicht impfen ließ oder die noch nicht geimpft werden konnten, werden Projekte initiiert, um auch diese Bürger und Bürgerinnen zu erreichen.

Sachverhalt Kosten

Pilotprojekte 3.500.000,00 €

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23 VIII. Gesamtübersicht:

Nr. Sachverhalt Kosten

I Impfzubehör, Logistik, Auf- bereitung

6.957.800,00 €

II Impfzentren 73.789.681,17 €

1. Liegenschaften 36.190.528,87 €

2. Betreiber (inkl. Zusatzrege- lung zur Testung von Mitarbei- tenden in den CIZ)

35.680.829,30 €

3. Sicherheit und Sicherheits- personal

1.828.323,00 €

4. Verkehrssicherheit 90.000,00 €

III Mobile Impfteams 5.237.000,00 €

Personalkosten& koordinie- rende Ärzte

805.000,00 €

Treibstoff 199.000,00 €

DRK Pauschale für Koordina- tion/ Materialbedarf

3.638.000,00 € IV Terminmanagement, Impf-

Hotline , Impf-Controlling, Di- gitaler Impfnachweis

7.364.631,09 €

Terminmanagement/Impfhot- line

2.764.500€

3rd-Level Ärzte 280.000,00 €

Impf-Controlling 2.712.000,00 €

Digitales Impfzertifikat 619.131,09 €

Einladungs- und Informations- schreiben

989.000,00

V IT-Infrastruktur 3.918.006,96 €

VI Personal in CIZ und MIT (ohne Personal des CIZ- Betreibers)

21.106.681,70 €

Ärztliches Personal 12.356.400,00 €

Ärztliche Gesamtkoordination 84.597,50 € Pharmazeutisches Personal 8.665.684,20 €

Dienstliche Planung 887.629,20 €

VII Sonstige Kosten 13.186.000,00 €

PSA Bund 8.736.000,00 €

Patientenaktenarchivierung 950.000,00 €

Pilotprojekte 3.500.000,00 €

GESAMT 131.559.800,92 €

(24)

24 IX. Teilkostenerstattung durch den Bund

Die dem Land Berlin durch die gesamten Corona-Schutzimpfungen entstehenden Kos- ten werden derzeit zu einem erheblichen Teil von bis zu 50 Prozent nach Maßgabe von § 7 Corona-Impfverordnung – CoronaImpfV – in der Fassung vom 1.Juni 2021 vom zum Bund erstattet. Die zum 18. August in Kraft tretende Neufassung der CoronaImpfV ergibt keine Änderungen in Bezug auf die erstattungsfähigen Kosten Gemäß § 7 Abs. 3 CoronaImpfV ist ausgelistet, was von der Erstattung ausgeschlos- sen ist, jene Kosten die nicht erstattungsfähig sind wurden in der untenstehenden Ta- belle daher aus den erstattungsfähigen Beträgen rausgerechnet.

Die Erstattung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BSA) erfolgt durch Quar- talsweiseabrechnungen, wobei die monatlichen Erstattungen in Abschlagszahlungen angewiesen werden.

Die Mittelanforderung gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) erfolgt eine Woche vor dem Auszahlungstermin elektronisch. Alle Mittelanforderungen und Auszahlungen erfolgten bis dato immer zeit- und fristgerecht.

Die bisherigen Einnahmen nach der CoronaImpfV stehen auf dem Buchungsmerkmal 0920/28101/295 zur Verfügung. Hier ist ein Ist von 109.410.598,53 € zu verzeichnen.

I Impfzubehör, Logistik, Auf- bereitung, PSA

6.957.800,00 € 3.161.900,00 €

II Impfzentren 73.789.681,17 € 36.894.840,59 €

Liegenschaften 36.190.528,87 € 18.095.264,44€

Betreiber (inkl. Zusatzregelun- gen)

35.680.829,30 € 17.840.414,65 € Sicherheit und Sicherheitsper-

sonal

2.024.773,53 € 1.012.386,77 €

4. Verkehrssicherheit 90.000,00 € 45.000,00 €

III Mobile Impfteams 5.237.000,00 € 2.618.500,00 € Personalkosten & koordinie-

rende Ärzte

805.000,00 € 402.500,00 €

Treibstoff 199.000,00 € 99.500,00 €

DRK Pauschale für Koordina- tion/ Materialbedarf

3.638.000,00 € 1.819.000,00 € IV Terminmanagement, Impf-

Hotline , Impfcontrolling, Di- gitaler Impfnachweis

7.364.631,09 € 3.682.315,55 €

Terminmanagement/Impfhot- line

2.764.500,00 € 1.382.250,00 €

3rd-Level Ärzte 280.000,00 € 140.000,00 €

Impf-Controlling 2.712.000,00 € 1.356.000,00 € Digitales Impfzertifikat 619.131,09 € 309.565,55 € Einladungs- und Informations-

schreiben

989.000,00 € 0 €

V IT-Infrastruktur 3.918.006,96 € 1.959.003,48 €

(25)

25

VI Personal in CIZ und MIT 21.106.681,70 € 10.553.340,85 € Ärztliches Personal 12.356.400,00 € 6.178.200,00 € Ärztliche Gesamtkoordination 84.597,50 € 42.298,75 € Pharmazeutisches Personal 8.665.684,20 € 4.332.842,10 € Dienstliche Planung 887.629,20 € 443.814,60 € VIII Sonstige Kosten 13.186.000,00 € 2.225.000,00 €

PSA Bund 8.736.000,00 € 0 €

Patientenaktenarchivierung 950.000,00 € 475.000,00 €

Pilotprojekte 3.500.000,00 € 1.750.000,00 €

GESAMT 133.433.032,09 61.094.900,47 €

Die Erstattung erfolgt für den gesamten Zeitraum der Impfkampagne.

X Gesamtübersicht nach Titeln:

Nr. Sachverhalt Titel Kosten

I Impfzubehör, Logistik, Auf- bereitung, PSA

54004 6.957.80,000 €

1. Impfzubehör, Logistik, Aufbe- reitung

54004 6.957.800,00 €

II Impfzentren 73.789.681,17 €

1. Liegenschaften 54004 36.190.528,87 € 2. Betreiber (inkl. Zusatzrege-

lung zur Testung von Mitarbei- tenden in den CIZ)

54004 35.680.829,30 €

3. Sicherheit und Sicherheits- personal

54004 1.828.323,00 €

4. Verkehrssicherheit 54004 90.000,00 €

III Mobile Impfteams 5.237.000,00 €

Personalkosten& koordinie- rende Ärzte

42701 805.000,00 €

Treibstoff 54010 199.000,00 €

DRK Pauschale für Koordina- tion/ Materialbedarf

54004 3.638.000,00 €

IV Terminmanagement, Impf- Hotline , Impf-Controlling, Di- gitaler Impfnachweis

7.364.631,09 €

Terminmanagement/Impfhot- line

54004 2.764.500€

3rd-Level Ärzte 42701 280.000,00 €

Impf-Controlling 54004 2.712.000,00 €

Digitales Impfzertifikat 54004 619.131,09 €

Einladungs- und Informations- schreiben

54004 989.000,00 €

V IT-Infrastruktur 54004 3.918.006,96 €

(26)

26 VI Personal in CIZ und MIT

(ohne Personal des CIZ- Betreibers)

21.106.681,70 €

Ärztliches Personal 54004 12.356.400,00 €

Ärztliche Gesamtkoordination 42701 84.597,50 € 2. Pharmazeutisches Personal 42701 7.778.055,00 €

Dienstliche Planung 67112 887.629,20 €

VII Sonstige Kosten 13.186.000,00 €

PSA Bund 63107 8.736.000,00 €

Patientenaktenarchivierung 54004 950.000,00 €

Pilotprojekte 54004 3.500.000,00 €

GESAMT 131.559.800,92 €

In Vertretung Martin Matz

Staatssekretär für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Referenzen

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