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Erfolg: Gericht verbietet Tötung von Fischottern

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Landesfachgeschäftsstelle München

Pettenkoferstr. 10a 80336 München Tel. 089/54 82 98‐63 Fax 089/54 82 98‐18 fa@bund‐naturschutz.de www.bund‐naturschutz.de

München, 27. August 2021 PM 61/21/LFGM Artenschutz

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S. 1

Entscheidung Verwaltungsgericht:

Tötung von Fischottern an Oberpfälzer Fischteichen nicht erlaubt

BUND Naturschutz begrüßt die Entscheidung des Gerichts. BN hatte zuvor gegen erteilte Ausnahmegenehmigungen für den Fang und die Tötung von Fischottern geklagt. Fischteichbesitzer brauchen

„Existenzsicherungsprogramm“.

Der BUND Naturschutz in Bayern freut sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, dass die „Entnahme“ von Fischottern an Fischteichen verboten wird. „Wir sind sehr froh über diese Entscheidung für den Fischotter! Vom Landwirtschaftsministerium erwarten wir nun, dass wieder konstruktiv an wirklich wirksamen Lösungen für die Teichwirte und einer naturnahen Teichwirtschaft mit dem Otter gearbeitet wird“, so Richard Mergner, Landesvorsitzender des BN. „Die Tötung von Fischottern ist weder rechtlich zulässig noch eine Lösung für die Teichwirte und mit dem heutigen Urteil hoffentlich endgültig vom Tisch. Das Urteil ist auch eine Ohrfeige für Abgeordnete von CSU und FW im bayerischen Landtag, die die Tötung politisch beschlossen hatten. Wir hoffen, dass damit auch grundsätzlich Forderungen nach dem Abschuss von Tierarten, die zum Sündenbock für grundlegende Probleme gestempelt werden, ein Ende haben.“

Der BN bekennt sich klar zur Teichwirtschaft und fordert aufgrund der vielfältigen Probleme der bayerischen Teichbesitzer bereits seit vielen Jahren ein „Existenzsicherungsprogramm“, das heißt eine bessere finanzielle

Grundförderung für eine naturnahe Teichwirtschaft mit hohem Artenreichtum und die Einführung eines Fischotter-Bonus-Modells bei Entschädigungen.

Aufgrund des Landtagsbeschlusses von 2018 für die Tötung von Fischottern wurde dies von den bayerischen Landwirtschaftsbehörden jedoch bisher nicht aufgegriffen. Auch die bereits bestehenden Fördermöglichkeiten für eine extensive Teichwirtschaft werden nur auf einem sehr geringen Teil der Teichfläche genutzt.

Der BN lehnt die Tötung auch von nur zwei Ottern pro Teichgebiet ab, weil kein klarer Nachweis der Zuordnung von Verlusten durch den Fischotter vorlag, weil die Verletzungsgefahr für Weibchen in den Fallen extrem hoch ist, und weil binnen weniger Wochen die nächsten Otter nachrücken würden - d.h. die

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Tötung von zwei Ottern für die Teichwirte kaum eine Wirkung hätte und damit der Einstieg in den dauerhaften Abschuss sein könnte. Diese Argumente wurden heute auch vom Gericht so bestätigt.

Christine Margraf, stellvertretende Landesbeauftragte des BN unterstreicht:

„Der Fischotter war früher in ganz Bayern verbreitet und wurde durch Bejagung und Verschlechterung der Wasserqualität fast ausgerottet.

Ausgehend vom Grenzgebiet zu Tschechien breitet er sich in Bayern seit einigen Jahren wieder aus, ist aber immer noch eine im Bestand gefährdete und streng geschützte Tierart und hat weite Teile Bayerns noch nicht wieder besiedelt. Der Ausbreitung in Bayern kommt eine besondere Bedeutung zu, um die Lücke zwischen den Beständen in Ost-Europa sowie Frankreich und

Spanien zu schließen.“

Hintergrund: Die Regierung der Oberpfalz hat mit Bescheiden vom 16.03.2020 die "Entnahme" von maximal 2 Fischotter-Männchen an je drei Teichgebieten in der Oberpfalz (Lkr. Cham, Schwandorf, Tirschenreuth) innerhalb eines Jahres genehmigt - als Fallenfang mit anschließender Tötung. Weibchen sollten wieder frei gelassen werden. Die Tötung ist im Fischotter-Managementplan (2013) nicht enthalten, dieser beruht auf drei Säulen (Beratung, Prävention, freiwillige Ausgleichszahlungen) und wurde so vom BN auch mitgetragen. Der Bayerische Landtag hat die Tötung aber im April 2018 als „4. Säule“ auf Antrag der CSU ad hoc beschlossen, der Vollzug wurde an die Regierung der Oberpfalz delegiert. Der BN hat am 20.04.2020 beim Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg Klage gegen die drei Bescheide der Regierung der Oberpfalz eingereicht. Die mündliche Verhandlung fand aufgrund der Corona- Beschränkungen erst am 24.08.21 statt.

In Bayern gibt es etwa 10.000 Fischwirtschaftsbetriebe. Davon betreiben nur 200 die Fischerei als Haupterwerb, alle anderen werden im Nebenerwerb geführt. (https://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/tier/000858/)

Für Rückfragen:

Christine Margraf

Tel. 089/54829889; 0174 44882318

E-Mail: christine.margraf@bund-naturschutz.de

Hintergrundinformation Bund Naturschutz:

Der BN ist mit über 257.000 Mitgliedern der größte Natur- und

Umweltschutzverband Bayerns. Er setzt sich für unsere Heimat und eine

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gesunde Zukunft unserer Kinder ein – bayernweit und direkt vor Ort. Und das seit über 100 Jahren. Der BN ist darüber hinaus starker Partner im deutschen und weltweiten Naturschutz. Als Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) ist der BN Teil des weltweiten Umweltschutz-Netzwerkes Friends of the Earth International. Als starker und finanziell unabhängiger Verband ist der BN in der Lage, seine Umwelt- und Naturschutzpositionen in Gesellschaft und Politik umzusetzen.

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