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Pressemitteilung vom 25.03.2019; Berufungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung

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Landgericht Bremen - Pressestelle -

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Hansestadt Bremen

Pressemitteilung Nr. 22/2019 vom 25.03.2019

Berufungshauptverhandlung wegen fahrlässiger Tötung

Strafkammer 51 – Beginn: Donnerstag, den 28.03.2019, 09:00 Uhr, Saal 153:

Der 35 Jahre alte Angeklagte wurde am 17.10.2018 vom Amtsgericht Bremen wegen fahrlässi- ger Tötung verwarnt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 04.04.2018 gegen 05:42 Uhr beim Abbiegen von der Bürgermeister-Smidt-Straße in die Hutfil- terstraße die mit ihrem Fahrrad auf dem Fahrradweg neben der Fahrbahn fahrende Geschädigte übersah und diese mit seinem Lkw überrollte. Die Geschädigte wurde tödlich verletzt.

Der Angeklagte hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt.

Hinweise für Pressevertreter:

Es wird darauf hingewiesen, dass Lichtbild- oder Filmaufnahmen von dem Ange- klagten in anonymisierter Form (etwa durch „Verpixeln“) zu erfolgen haben!

Dr. Gunnar Isenberg, LL.M. (University of Pennsylvania) Richter am Landgericht

- Pressesprecher des Landgerichts Bremen - Domsheide 16, 28195 Bremen

Mobil: 0176 42361782 Fax-Nr.: 0421 361 15837

E-Mail: pressestelle@landgericht.bremen.de

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