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Archiv "Tötung auf Verlangen darf nicht straffrei werden" (11.02.1987)

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Academic year: 2022

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13000 :1

32500

Steuerberater, -bevollmächtigte

44 000

Rechtsanwälte

: 9000 :1

Beratende Ingenieure Masseure, Bademeister MUMM Heilpraktiker

MIgEEM:11Tierärzte

5000 •1

5000 •1

Designer Psychologen

Die Freiberufler

30000

• Architekten

Selbständige in freien Berufen 1986

(z.T. geschätzt)

insgesamt: 363 000 davon Apotheker

17500 :1

2

0 Globus

Kranken- gymnasten ITEE> Journalisten

Hebammen 1800 Wirtschaftsprüfer

86700 übrige Berufe

4000

1800

67400 Ärzte

Die 363 000 Selbständigen in den Freien Berufen (1986 geschätzt) beschäftigen in ihren Praxen, Büros, Ateliers und Kanzleien mehr als eine Million Arbeitnehmer — darunter 150 000 Auszubildende (sieben Prozent aller Auszubildenden). Der jährliche Umsatz der Freien Berufe beläuft sich auf rund 100 Milliarden DM, mehr als die Landwirtschaft zum Bruttosozialprodukt beiträgt Globus Aus Bund und Ländern

Finanzspritze für Bayerns Hospitäler

MÜNCHEN. Das bayeri- sche Jahreskrankenhaus- bauprogramm 1987 umfaßt insgesamt 174 öffentlich ge- förderte Projekte mit einem Gesamtförderungsvolumen von mehr als 7,3 Milliarden DM. Davon sind allein 142 Maßnahmen aus dem Kran- kenhausbauprogramm 1986 übernommen worden, die weiter finanziert werden. 79 Krankenhausbauproje kte mit einem Kostenvolumen von 1,7 Milliarden DM sind vor- weg in den Bauprogrammen 1988 bis 1990 aufgenommen worden, so daß in Bayern zur Zeit insgesamt 253 Einzel- baumaßnahmen an Kranken- häusern mit einem Volumen von 8,6 Milliarden DM finan- ziell abgesichert sind (im Bau befindliche oder vor der fach- lichen Genehmigung stehen- de Projekte).

In den Jahren von 1984 bis 1986 ist der Haushaltsansatz für das Krankenhauswesen um ein Drittel, und zwar von 900 Millionen DM auf 1,2 Milliarden DM, angehoben worden.

Damit nimmt Bayern in- nerhalb der Bundesländer ei- ne Spitzenstellung bei der Krankenhausfinanzierung ein, wie Sozialminister Dr.

Karl Hillermeier vor der Mit- gliederversammlung der Bayerischen Krankenhausge- sellschaft betonte. HC

Protest

gegen Etatkürzung

DÜSSELDORF. Gegen die vom Landesfinanzmini- ster Dr. Diether Posser (SPD) verfügten Bewirt- schaftungsmaßnahmen und die erheblich reduzierten Etatanschläge für Kranken- hausinvestitionen im Haus- halt des Landes Nordrhein- Westfalen 1987 hat die zu- ständige Krankenhausgesell- schaft (KGNW) protestiert.

Der Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesell-

schaft Nordrhein-Westfalen, Dr. jur. Klaus Prößdorf, be- klagte, daß die Krankenhäu- ser völlig verunsichert seien und im ungewissen belassen würden, welche Maßnahmen in dem erst kürzlich als Ent- wurf vorgelegten Jahresbau- programm 1987 von den ver- fügten Sparmaßnahmen be- troffen seien.

Wenn jetzt von den im Haushalt vorgesehenen Ver- pflichtungsermächtigungen in Höhe von 700 Millionen DM nur 233 Millionen DM für Krankenhausinvestitionen bereitgestellt würden, bedeu- te dies möglicherweise eine definitive Kürzung des Inve- stitionsvolumens um 467 Mil- lionen DM. Die Kranken- häuser wären die Hauptbe- troffenen der geplanten Ein- sparmaßnahmen.

Die Folge: Den Kranken- hausträgern würde das volle Risiko überantwortet wer- den, obwohl diese die Pla- nungsunterlagen mit erhebli- chem Aufwand baureif aus- gefertigt hätten und es sich um überwiegend „dringende Notmaßnahmen" bei den be- antragten Projekten handle (in einer Höhe von insgesamt 425 Millionen DM). EB

Proband vorher über Versuch aufklären

BONN. Nach dem Arz- neimittelgesetz ist ein Pro- band von einem Arzt über Wesen, Bedeutung und Trag- weite eines medizinischen Versuchs aufzuklären. Vor- geschrieben ist auch die schriftliche Einwilligung der Versuchsperson und der Ab- schluß einer Versicherung.

Zudem fordert das Gesetz ei- nen dem Stand der wissen- schaftlichen Kenntnisse ent- sprechenden Prüfplan. Dar- auf weist die Bundesregie- rung hin. Bei Versuchen mit radioaktiven Stoffen muß au- ßerdem die Strahlenschutz- verordnung eingehalten wer- den, die eine Prüfung durch eine Gutachterkommission vorschreibt und Grenzwerte für die Aktivität der radioak- tiven Stoffe festlegt. EB

Tötung auf Verlangen darf nicht

straffrei werden

DÜSSELDORF. Wesent- liche Teile eines „Alternativ- entwurfes zu einem Gesetz über Sterbehilfe" lehnt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizini- schen Fachgesellschaften (AWMF) ab. Diesen Ent- wurf hatte ein Arbeitskreis von Strafrechtlern und Medi- zinern dem Juristentag 1986 in Berlin vorgelegt.

In Berlin wurde mehrheit- lich einem Ergänzungsvor- schlag zum § 216 StGB (Tö- tung auf Verlangen) zuge- stimmt, der es Gerichten er- lauben würde, immer dann auf die Bestrafung einer Tö- tung auf Verlangen zu ver- zichten, wenn „diese Tötung der Beendigung eines schwersten, vom Betroffenen nicht mehr zu ertragenden Leidenszustandes dient, der nicht durch andere Maßnah- men behoben oder gelindert werden kann".

Nach Ansicht der AWMF darf Tötung auf Verlangen, auch nur unter bestimmten Umständen, nicht straffrei werden. Sie befürchtet, daß sonst das Tötungsverbot im Bewußtsein der Bevölkerung

aufgeweicht und darüber hin- aus die Einhaltung der Ge- setzesbestimmungen nicht mehr gewährleistet sein wür- de. Einzige Aufgabe des Arz- tes, so betont die AWMF, sei es, zu heilen oder Leiden zu mindern.

Die Arbeitsgemeinschaft stimmt dagegen denjenigen Paragraphen des Alternativ- entwurfs im wesentlichen zu, die den möglichen Abbruch und die Unterlassung lebens- erhaltender Maßnahmen be- treffen. Sie entsprächen aner- kannten ärztlichen Richtli- nien, wie sie auch von der Bundesärztekammer formu- liert worden seien. WZ

Gemeindenahe

Gesundheitserziehung

BONN. In der Bundesre- publik Deutschland läßt sich ein starker Trend zur gemein- denahen Gesundheitserzie- hung feststellen. Diesem Thema ist ein Bericht gewid- met, in dem Projekte einer solchen Gesundheitserzie- hung im einzelnen dargestellt werden. Der Bericht ist er- hältlich bei der Bundesverei- nigung für Gesundheitserzie- hung e. V., Bernkasteler Straße 53, 5300 Bonn 2 (Tele- fon: 02 28/31 78 10). WZ Dt. Ärztebl. 84, Heft 7, 11. Februar 1987 (27) A-325

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