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#Warntag2020 kommt! Countdown zum 1. bundesweiten Warntag läuft

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Academic year: 2022

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13. Jahrgang · 21. August 2020 www.landkreis-zwickau.de

08 / 2020

A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N U N D L A N D K R E I S N A C H R I C H T E N

Stellen-

ausschreibungen

Seiten 4 - 6 Seite 20

Veranstaltungstipps

Seite 18

Kursangebot der Volkshochschule

#Warntag2020 kommt!

Countdown zum 1. bundesweiten Warntag läuft

Liebe Leserin, lieber Leser, ich, Carsten Michaelis, Beige- ordneter des Landrates, und in dieser Funktion auch für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zustän- dig, möchte Sie auf einen ganz besonderen Termin aufmerksam machen - den ersten bundeswei- ten Warntag, der mit dem Slogan

„Wir warnen Deutschland“ über- schrieben ist.

Am 10. September 2020, einem gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern, werden in ganz Deutschland sämtliche Warnmit- tel erprobt. Pünktlich 11 Uhr wird

zeitgleich ein bundesweiter Pro- bealarm mit allen vorhandenen Warnmöglichkeiten, wie Radio, Fernsehen, soziale Medien, der Warn-App NINA, Sirenen, Laut- sprecherwagen sowie auch digi- talen Werbetafeln durchgeführt.

Der Bund wird zum Zeitpunkt eine Probewarnung an alle Warnmul- tiplikatoren schicken, die am Modularen Warnsystem des Bun- des angeschlossen sind. Diese versenden die Nachricht in ihren Systemen bzw. Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn- Apps wie NINA, auf denen Sie die Warnung lesen, hören oder wahrnehmen können. Bei uns im Landkreis werden dann ab 11 Uhr die Sirenen ausgelöst.

Es werden sechs Töne von jeweils fünf Sekunden Dauer mit fünf Sekunden Pause zu hören sein.

Schalten Sie Ihre Rundfunkgeräte ein und informieren Sie sich über die Warn-Apps. Ein Dauerton von einer Minute wird dann Entwar- nung geben.

Ziel dieser Aktion ist es, Sie für das Thema Warnung zu sensibili- sieren, Ihnen Funktion und Ablauf einer Warnung besser verständlich und auf die verfügbaren Warnmit- tel aufmerksam zu machen. Der bundesweite Warntag will dazu beitragen, Ihr Wissen um die War- nungen in Notlagen, wie Hochwas- ser, schwere Stürme, Stromausfall, aber auch besonders anste- ckende, sich schnell verbreitende Infektionskrankheiten zu erhöhen und Ihre Selbstschutzfähigkeit zu unterstützen. Mit jeder Warnung erhalten Sie in der Regel Empfeh- lungen, was Sie zu Ihrem Schutz tun können oder wo Sie weitere Informationen erhalten. Auch die nun bundeseinheitlichen Sirenen- signale sollen bekannter werden.

Die Hochwasser 2010 und 2013 waren für mich persönlich ein- schneidende Ereignisse zum Thema Bevölkerungsschutz. In meiner damaligen Funktion als Bürgermeister musste ich erken- nen, dass zeitnahe Warnung hätte Schäden verringern können. Im

Ergebnis der Ereignisse ließ ich die einst abgebauten Sirenen generalüberholen und wieder installieren.

Aktuell zeigt sich im Zusammen- hang mit der Corona-Pandemie die Wichtigkeit des Themas War- nung. So nutzen Bund, Länder und Kommunen zur Warnung und Information der Bevölkerung die verfügbaren Kommunikationska- näle. Beispielsweise werden über das vom Bundesamt für Bevölke- rungsschutz und Katastrophen- hilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem und die Warn-App NINA den zuständigen Behörden, wie der Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder War- nungen und Informationen bereit- gestellt.

Bund und Länder bereiten diesen ersten bundesweiten Warntag in Abstimmung mit kommuna- len Vertretern gemeinsam vor.

Zuständig sind auf Bundesebene das BBK, auf der Ebene der Län- der die jeweiligen Innenministe-

rien und auf der Ebene der Kom- munen in der Regel die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

Auf der Grundlage eines Beschlus- ses der Innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden.

Ich würde mich freuen, wenn ich Ihre Aufmerksamkeit auf das Thema Warnung lenken konnte.

Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Website

www.warntag2020.de.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Carsten Michaelis Beigeordneter

Weitere Informationen auf Seite 8 Carsten MIchaelis, Beigeordneter

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August | 2020

2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

IMPRESSUM

Amtsblatt Landkreis Zwickau 13. Jahrgang / 8. Ausgabe Herausgeber:

Landkreis Zwickau, Landratsamt Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Landrat Dr. Christoph Scheurer.

Amtlicher und redaktioneller Teil:

Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21040 Telefax: 0375 4402-21049 Redaktion:

Ines Bettge Telefon: 0375 4402-21042 Ute Adling Telefon: 0375 4402-21043 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4 – 8

08056 Zwickau Satz:

Landratsamt Zwickau · Pressestelle Robert-Müller-Straße 4 - 8 · 08056 Zwickau Verlag:

Kommunikation & Design Verlag GmbH 09120 Chemnitz

Geschäftsführer: Olaf Haubold Druck:

DDV Druck GmbH Meinholdstraße 2 · 01129 Dresden Vertrieb:

VBS Logistik GmbH

Heinrich-Lorenz-Straße 2 - 4 · 09120 Chemnitz Zustellreklamationen:

Telefon: 0371 33200112 E-Mail: amtsblatt@vbs-logistik.net

Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an Haushalte des Landkreises Zwickau kostenlos verteilt. Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen des Landrats amtes und in den Stadt- und Gemeinde- verwaltungen kostenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Die nächste Ausgabe erscheint am 25. September 2020.

Redaktionsschluss ist am 8. September 2020.

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeaus- schusses findet am Mittwoch, dem 2. Sep- tember 2020 um 17:00 Uhr im Sitzungs- saal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

TAGESORDNUNG:

1. Vergabe zurückgegebener bzw. nicht abgerufener Fördermittel im Bereich

§§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII BV/177/2020

2. Prioritätenliste als integralen Bestand- teil des „Gesamtkonzept zur regio- nalen Weiterentwicklung der Schul- sozialarbeit im Landkreis Zwickau“

BV/163/2020

3. Bedarfsplan für Kindertagesein- richtungen im Landkreis Zwickau

Zeitraum 2020 bis 2022 BV/138/2020

4. Änderung der Richtlinie des Landkrei- ses Zwickau zur Gewährung von Bei- hilfen nach § 39 SBG VIII für Jugend- hilfeleistungen in stationärer Form vom 19. November 2014

BV/162/2020

5. Monitoring Hilfen zur Erziehung und angrenzende Aufgaben 2019 InfoV/145/2020

6. Informationen Zwickau, 12. August 2020

Dr. C. Scheurer Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschusses

Die Sitzung des Wirtschafts-, Bau- und Umweltausschusses findet am Donners- tag, dem 3. September 2020 im Sitzungs- saal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Nach einem nicht öffentlichen Teil folgt um 17:10 Uhr folgender öffentliche Teil:

TAGESORDNUNG:

Öffentlicher Teil:

3. Vergabe von Leistungen für die hydrau- lische Abstromsicherung und für die Fremdüberwachung am Altstandort

„chemische Reinigung und Wäscherei Firma Bernhard Dalichow GmbH i. L.“

im Rahmen der Ersatzvornahme BV/168/2020

4. Aktuelle Informationen zur Schad- situation infolge Borkenkäferbefall im Landkreis Zwickau

InfoV/169/2020 5. Informationen Zwickau, 12. August 2020

Dr. C. Scheurer Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Hauptausschusses

Die Sitzung des Hauptausschusses findet am Mittwoch, dem 9. September 2020 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Verwal- tungszentrums in 08412 Werdau, Königs- walder Straße 18, statt.

TAGESORDNUNG:

Öffentlicher Teil:

1. Zuschuss für die Tourismus und Sport BV/175/2020GmbH

2. Überplanmäßige Mehrauszahlun- gen für die Investitionsmaßnahme Verwaltungsgebäude Werdau, Zum Sternplatz 7 in 08412 Werdau aus dem Maßnahmeplan „Brücken in die Zukunft“

BV/170/2020

3. Überplanmäßige Mehrauszahlun- gen für die Investitionsmaßnahme Gymnasium „Am Sandberg“, Albert- Schweitzer-Ring 77, 08112 Wilkau- Haßlau - Energetische Sanierung 2. BA

BV/171/2020

4. Abschluss eines Erbbauvertrages zur Überlassung einer mit einem Mauso- leum bebauten Teilfläche zugunsten des Deutschen Landwirtschafts- museums Blankenhain

BV/179/2020

5. Verkauf der Liegenschaft in 08371 Glauchau, Virchowstraße 16, an die Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH

BV/176/2020

6. Weitere Vorgehensweise wegen Ablehnung des Aufstellungsbeschlus- ses zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Neubau Straßenmeisterei Callenberg“

BV/182/2020 7. Informationen

Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.

Zwickau, 12. August 2020

Dr. C. Scheurer Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Kreistages

Die öffentliche Sitzung des Kreistages findet am Mittwoch, dem 23. September 2020 um 16:00 Uhr im Saal der Sachsenlandhalle Glauchau (Turnhalle Untergeschoss) in 08371 Glauchau, An der Sachsenlandhalle 3, statt.

TAGESORDNUNG:

1. Änderung der Termine der Sitzungen des Kreistages Zwickau und seiner Ausschüsse für das Jahr 2020 BV/178/2020

2. Personelle Änderung der Besetzung des Beirates für Menschen mit Behinderun- gen im Landkreis Zwickau

BV/172/2020

3. Widerruf der Entsendung eines Mit- glieds in den Aufsichtsrat der Pleißen- tal-Klinik GmbH mit sofortiger Wirkung und Bestimmung eines Mitglieds für den Aufsichtsrat der Pleißental-Klinik GmbH BV/181/2020

4. Optionserklärung zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch § 2b UStG

BV/173/2020

5. Haushaltsdurchführung 2020 des Land- kreises Zwickau zum Stand 30. Juni 2020 InfoV/174/2020

6. Bürgerfragestunde 7. Informationen Zwickau, 12. August 2020 Dr. C. Scheurer Landrat

BÜRO LANDRAT

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Bildungs- und Kulturausschusses

Die Sitzung des Bildungs- und Kulturaus- schusses findet am Donnerstag, dem 27. August 2020 um 17:00 Uhr im Sitzungs- saal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

TAGESORDNUNG:

Öffentlicher Teil:

1. Information zum aktuellen Stand der vom Kreistag beschlossenen Vor- lage BV/156/2020 vom 24. Juni 2020

„Umsetzung der Förderung nach der Richtlinie „Digitale Schulen“

InfoV/180/2020

2. Information zur Sport- und Kulturför-

derung des Landkreises unter den Bedingungen der Corona-Pandemie 3. Vorstellung der Museumskonzep-

tion 2017 bis 2027 des Deutschen Landwirtschaftsmuseums Blankenhain

4. Informationen

Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.

Zwickau, 12. August 2020

Dr. C. Scheurer Landrat

AMT FÜR SERVICE UND INFORMATIONSTECHNIK

Informationen zum Bürgerservice

Öffnungszeiten der Bürgerservice- stellen in Glauchau, Limbach-Ober- frohna, Werdau und Zwickau:

Montag 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Bitte vorher einen Termin vereinbaren!

ANSCHRIFT UND KONTAKT:

Landkreis Zwickau

Landratsamt, Bürgerservice PF 10 01 76, 08067 Zwickau Telefon: 0375 4402-21900 Telefax: 0375 4402-31920 E-Mail: buergerservice@

landkreis-zwickau.de

Telefon: 0375 4402-21111 E-Mail: corona-hotline@

landkreis-zwickau.de

CORONA-HOTLINE

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2020 | August ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

UMWELTAMT

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Sächsi- schen Wassergesetzes (SächsWG)

Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Auf der Grundlage des § 100 Absatz 1 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erlässt das Landratsamt Zwickau als untere Wasserbehörde folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

1. Die Entnahme von Wasser aus oberir- dischen Gewässern mittels Pumpvor- richtungen wird untersagt.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Gebiet des Landkreises Zwickau, die den wasserrechtlichen Vorschriften unter- liegen.

2. Diese Verfügung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2020.

3. Der Widerruf dieser Verfügung wird vorbehalten.

4. Diese Verfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe im Amtsblatt des Landkreises Zwickau in Kraft.

5. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Verfügung wird angeordnet.

HINWEISE:

1. Das unter § 25 WHG und § 16 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) als Gemeingebrauch eingestufte Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt von dieser Allgemeinverfügung unberührt. Das Schöpfen mit Handgefäßen sollte allerdings mit höchster Zurückhal- tung erfolgen. Auf keinen Fall dürfen dadurch das Gewässer und die Ufer sowie die Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigt werden.

2. Nicht zum Eigentümer- und Anlie- gergebrauch nach § 26 WHG zählen Gewässerbenutzungen im Sinne des

§ 8 Abs. 2 und 3 WHG (Gefahrenab- wehrmaßnahmen sowie Übungen und Erprobungen zum Zwecke der Verteidigung oder Gefahrenabwehr).

Diese Maßnahmen bleiben von dieser Allgemeinverfügung unberührt.

3. Inhaber von wasserrechtlichen Erlaub- nissen, die zur Wasserentnahme oder -ableitung aus oberirdischen Gewässern berechtigen, dürfen die Gewässer nur im erlaubten Umfang unter Einhaltung der Bedingungen und Auflagen der Erlaubnis benut- zen. Im Einzelfall kann die untere Wasserbehörde den erlaubten Umfang der Wasserentnahme vor- übergehend per Bescheid einschrän- ken oder untersagen.

4. Die Allgemeinverfügung und deren Begründung können im vollen Wort- laut im Landratsamt Zwickau, Umwel- tamt, Sachgebiet Untere Wasserbe- hörde, Stauffenbergstraße 2 in 08066 Zwickau, Zimmer 104, während der Sprechzeiten eingesehen werden.

5. Ein Zuwiderhandeln kann als Ord- nungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- den. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift beim Landratsamt Zwickau, Robert-Mül- ler-Straße 4 – 8, 08056 Zwickau oder einer anderen Dienststelle des Landratsamtes Zwickau zu erheben.

Dienststellen des Landratsamtes Zwickau:

- 08371 Glauchau, Chemnitzer Straße 29 - 08371 Glauchau,

Gerhart-Hauptmann-Weg 1 + 2 - 08371 Glauchau,

Heinrich-Heine-Straße 7 - 08371 Glauchau, Scherbergplatz 4

- 09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 - 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a

- 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 - 08056 Zwickau,

Robert-Müller-Straße 4 - 8 - 08066 Zwickau,

Stauffenbergstraße 2 - 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 Hinweis:

Die elektronische Form erfolgt durch De-Mail in der Sendevariante mit bestä- tigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz. Die De-Mail-Adresse des Landkreises Zwickau lautet:

verwaltung@landkreis-zwickau.de-mail.de Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist damit nicht gewahrt.

Wegen der Anordnung der sofortigen Voll- ziehung haben Widerspruch und Anfech- tungsklage gegen diese Allgemeinverfü- gung keine aufschiebende Wirkung; das bedeutet, dass die wasserrechtlichen Anordnungen auch dann befolgt werden müssen, wenn dieser Bescheid mit Wider- spruch und/oder Klage angegriffen wird.

Es kann beim Landratsamt Zwickau die Aussetzung der Vollziehung oder beim Verwaltungsgericht Chemnitz, Zwickauer Straße 56, 09112 Chemnitz, die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden (§ 80 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 VwGO).

Zwickau, 30. Juli 2020

Wendler Amtsleiterin

STRASSENVERKEHRSAMT

Öffentliche Zustellungen

gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Für Frau Antje Eißmann, zuletzt wohn- haft in 08412 Werdau, Brüderstraße 48, liegt im Verwaltungszentrum des Land- ratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulas- sungsbehörde, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, Zimmer 614, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungs- behörde vom 20. Juli 2020

Aktenzeichen: 1323 113.555 Z-AJ409 zur Einsicht bereit.

Für Herrn Roberto Beissel, zuletzt wohn- haft in 08134 Langenweißbach, Haupt- straße 47, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahr- zeugzulassungsbehörde, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, Zimmer 614, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungs- behörde vom 20. Juli 2020

Aktenzeichen: 1323 113.555 Z-PO300 und Z-PO2000

zur Einsicht bereit.

Für Herrn David Schwarz, zuletzt wohnhaft in 08107 Kirchberg, Bahn- hofstraße 57, liegt im Verwaltungs- zentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, Zimmer 614, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungs- behörde vom 20. Juli 2020

Aktenzeichen: 1323 113.555 Z-DX666 zur Einsicht bereit.

Für Herrn Benjamin Werner, zuletzt wohn- haft in 08141 Reinsdorf, Straße der Befrei- ung 42, liegt im Verwaltungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahr-

zeugzulassungsbehörde, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, Zimmer 614, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungs- behördevom 21. Juli 2020

Aktenzeichen: 1323 113.555 Z-ST28 zur Einsicht bereit.

Diese Schriftstücke können in der vorge- nannten Dienststelle während der Öff- nungszeiten der Kraftfahrzeugzulassungs- behörde des Landratsamtes Zwickau (montags 8 bis 12 Uhr, dienstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, donnerstags 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.

Ab dem 21. August 2020 hängen für die Dauer von zwei Wochen diesbezügli- che Nachrichten gemäß § 10 Verwal- tungszustellungsgesetz an der jeweili- gen Bekanntmachungstafel bzw. in den Schaukästen im Eingangsbereich der nachfolgend aufgeführten Dienstgebäude des Landratsamtes Zwickau aus:

- in 08371 Glauchau, Gerhart-Haupt- mann-Weg 1 (Haus 2)

- in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 - in 08056 Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 - 8 (Gebäude C)

- in 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7)

Es wird darauf hingewiesen, dass die vor- gehend näher bezeichneten Schriftstü- cke an dem Tag als zugestellt gelten, an dem seit dem Tag des Aushängens zwei Wochen verstrichen sind.

Glauchau, 31. Juli 2020

Gehlhaar Amtsleiterin

AMT FÜR STRASSENBAU

Grünfelder Straße voll gesperrt

Das Amt für Straßenbau des Landkrei- ses Zwickau informiert, dass die K 7370

„Grünfelder Straße“ in Remse zurzeit voll gesperrt ist.

Begründet wird die Maßnahme mit der Durchführung einer Fels- und Böschungs- sicherung entlang der Kreisstraße.

Die Straßensperrung wird voraussichtlich bis Mitte Oktober 2020 erforderlich.

Die Vollsperrung der Grünfelder Straße erfolgt ausschließlich im Bereich der Bahnböschung entlang der ehemaligen Lederfabrik. sodass die Bahnhofstraße/

Am Berg in Remse (Kreisstraße 7353) aus und in Richtung B 175 bzw. aus und in Richtung Waldenburg (Kreisstraße 7370) weiterhin erreichbar ist.

Die Wolkenburger Straße ist ausschließ- lich aus Richtung Glauchau/Reinholds- hain als Sackgasse erreichbar.

Die ausgeschilderte Umleitung erfolgt über die K 7370 „Ringstraße“ und „Am Relsner Eck“ sowie S 252 „Lungwitztal- straße“, B 175 und K 7353 (Muldenbrücke) und umgekehrt.

Die Busbahn folgt der Umleitung, dement- sprechend wird die Haltestelle im Bereich Grünfelder Straße verlegt.

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August | 2020

4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

AMT FÜR PERSONAL UND ORGANISATION

Stellenausschreibungen

Das Landratsamt Zwickau sucht eine/einen

Amtsleiterin/Amtsleiter unter der Kennziffer 160/2020/DIV im Dezernat

Bau, Kreisentwicklung, Vermessung für das

Amt für Kreisentwicklung, Bauauf- sicht und Denkmalschutz

in Vollzeit

Stellenbewertung

Entgeltgruppe 14 TVöD-VKA bzw.

A 14 SächsBesG Beschäftigungsdauer unbefristet

Beschäftigungsbeginn zum nächstmöglichen Termin IHR AUFGABENGEBIET:

- Leitung des Amtes

- Wahrnehmung der Arbeitgeber- funktionen, insbesondere Ver- mögensbetreuungspflichten und Gesamtverantwortung für die Bewirtschaftung der Haushaltsmit- - Verteilung von Aufgaben, Arbeitsab-tel

läufen und Arbeitsanweisungen - Gesundheits-, Arbeits- und Brand-

schutz, Daten- und Geheimnis- schutz sowie Amtsverschwiegen- heitspflicht

- Repräsentation des Amtes nach innen und außen

- Wahrnehmung der aufgaben- und fachbezogenen Leitungsfunktion - operative Planung und Leitung sowie

Sicherung der perspektivischen und strategischen Entwicklung des Amtes

- Einleitung und Durchführung von Veränderungsprozessen, Opti- mierung von Geschäftsprozessen, permanente Aufgabenkritik und Leistungsintensivierung, Controlling - Erarbeitung von Zielstellungen und

Konzeptionen

- Sicherung eines einheitlichen Ver- waltungshandelns sowie einer sach- gebietsübergreifend abgestimmten Vorgehensweise

- fachliche Anleitung und Schulung der Mitarbeiter

- Konflikt- und Beschwerdemanage- - Mitarbeiterführungment

- Förderung der Mitarbeiterleistungen durch Beeinflussung von Zusammen- arbeit, Motivation, Verantwortungs- und Kostenbewusstsein

- Einsatzorganisation, wie z. B.

Urlaubs-, Vertretungs-, Vollmachten-, Befugnis- und Fallzahlenverteilung und -planung

- Mitarbeiterförderung und -entwick- - Wahrnehmung der Finanzverantwor-lung

tung des Amtes

- Erarbeitung der Grundsätze für Haus- haltsplanentwürfe

- Haushaltdurchführung und -kon- trolle

- Bearbeitung und Entscheidung beson- ders schwieriger Fälle oder Einzelfälle von grundsätzlicher und strategischer Bedeutung bzgl. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, Denkmalschutz und –pflege, Kreisentwicklung, Regio- nalplanung und Tourismus

- Entwicklung, Planung und Koordi- nierung von Konzepten, Leitlinien, Handlungsstrategien und Projekten innerhalb und außerhalb der Land- kreisverwaltung

- Mitgestaltung der Entwicklung und Umsetzung der E-Government-Stra- tegie des Freistaates Sachsen und des Landkreises

- strategische Ausrichtung des Amtes für zukünftige digitale Dienstleis-

tungsangebote sowie dem Ausbau der Anwendungsmöglichkeiten von Fachsoftware

- Auf- und Ausbau einer zukunftsfähi- gen digitalen Infrastruktur (kabelge- bunden und kabellos) im gesamten Kreisgebiet als Backbone-, Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze einschließlich Verhandlungsführung bei strategischen Einzelfragen bzw.

Sachverhalten von bedeutender Wichtigkeit und deren Lösung im Zusammenwirken mit dem Bund und dem Freistaat Sachsen, den politi- schen Gremien des Landkreises und den kommunalen Spitzenverbänden, (Ober-)Bürgermeistern, Telekommu- nikations- und Wirtschaftsunterneh- men und Bürgern

- Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit UNSERE ERWARTUNGEN:

- abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung (Diplomprü- fung oder Master) der Fachrichtungen Bauingenieurwesen oder Architek- tur mit Befähigung zum höheren bautechnischen Verwaltungsdienst (Laufbahn der Laufbahngruppe 2.2 Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik, Schwerpunkt Technischer Verwaltungsdienst) und erforderli- che Kenntnisse der Bautechnik, der Baugestaltung und des öffentlichen Baurechts (§ 57 Abs. 3 SächsBO) oder - abgeschlossene wissenschaftliche

Hochschulausbildung (Diplomprü- fung oder Master) der Fachrichtungen Bauingenieurwesen oder Architektur und erforderliche Kenntnisse der Bau- technik, der Baugestaltung und des öffentlichen Baurechts oder - Befähigung zum Richteramt, nach-

gewiesen durch eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulaus- bildung der Rechtswissenschaften (Volljuristin/Volljurist)

- anwendungsbereite Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben

- Erfahrung in der Leitung von Mitar- beiterinnen/Mitarbeitern und Arbeits- gruppen, vorzugsweise im Öffentli- chen Dienst

- Bereitschaft zur Übernahme von Ver- antwortung, Belastbarkeit

- hohes Maß an Beurteilungs- und Durchsetzungsvermögen, Kommuni- kationsfähigkeit, Entscheidungsfähig- - sicheres und überzeugendes Auftreten, keit

Organisationsfähigkeit, Engagement, Innovationsfähigkeit

- sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen

- sehr gute Englischkenntnisse, mög- lichst verhandlungs- und vertragssi- - Bereitschaft zur Mitarbeit im Verwal-cher

tungsstab (KatS) sowie an der Rufbe- reitschaft im Diensthabendensystem des Landkreises

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw

UNSER ANGEBOT:

- Beschäftigung als Tarifbeschäftigte/

Tarifbeschäftigter nach TVöD-VKA bzw.

bei Vorliegen der persönlichen Voraus- setzungen Berufung in das Beamten- verhältnis

- familienfreundliche flexible Arbeitszei- ten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversor- gung bei Anstellung nach TVöD - attraktive Fort- und Weiterbildungs-

möglichkeiten

- umfassende Einarbeitung

Bewerbungsschluss: 31. August 2020

eine/einen

Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Unterhaltsvorschussgesetz unter der Kennziffer 159/2020/DII im Dezernat

Jugend, Soziales und Bildung für das

Jugendamt/Sachgebiet Unterhalts- vorschuss

in Vollzeit

Stellenbewertung

Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA Beschäftigungsdauer befristet für zwei Jahre Beschäftigungsbeginn

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

IHR AUFGABENGEBIET:

- Beratung zur Zahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

- Antragsbearbeitung und Leistungsge- währung

- Heranziehen des/der Unterhaltspflichti- - Einleitung von Ordnungswidrigkeiten gen

und Erstattung von Strafanzeigen UNSERE ERWARTUNGEN:

- eine bis zum Besetzungstermin erfolg- reich abgeschlossene

- Ausbildung zur /zum Verwaltungsfach- angestellten oder

- Ausbildung im allgemeinen mittleren Verwaltungsdienst oder

- Ausbildung zur/zum Kommunalfach- angestellten (Angestellten-Lehrgang I) - dreijährige Berufsausbildung verbunden oder

mit einschlägigen Erfahrungen

- Rechtskenntnisse für die übertragenen Aufgaben (u. a. UVG, Richtlinien zum UVG, Sozialgesetzbücher I, VIII, X und XII, Zivilprozessordnung, Bürgerliches Gesetzbuch)

- hohe Belastbarkeit

- sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse in den üblichen Office-Anwendungen

- Bereitschaft zur Qualifizierung

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw UNSER ANGEBOT:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarif- beschäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszei- ten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen

pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungs- möglichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

Bewerbungsschluss: 30. August 2020

ALLE AKTUELLEN

STELLENAUSSCHREIBUNGEN UNTER

WWW.LANDKREIS-ZWICKAU.DE

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2020 | August ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

mehrere Ärztinnen/Ärzte

(zur Bewältigung der Corona-Pandemie) unter der Kennziffer

132/2020/DII-C-10 im Dezernat

Jugend, Soziales und Bildung

für das

Gesundheitsamt in Vollzeit/Teilzeit

Stellenbewertung

Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA bei Vor- liegen der beruflichen Qualifikation Beschäftigungsdauer

unbefristet

Beschäftigungsbeginn ab sofort

IHR AUFGABENGEBIET:

- Entscheidungen zu Quarantänemaßnahmen

- Kontaktaufnahme zu positiv getesteten Personen (telefonisch, persönlich, schrift- lich) in komplizierten Fällen:

- Mitteilung des Testergebnisses, Berech- nung der Quarantänedauer, Anordnen der Quarantäne, Erteilen von Informa- tionen zu Quarantänemaßnahmen, Abfrage von beruflicher Tätigkeit und Kontaktpersonen

- Rücksprache mit Krankenhaus - Kontaktaufnahme zu ermittelten Kontakt-

personen in komplizierten Fällen - Kontaktierung von Einreisenden und

Reiserückkehrern in schwierigen Fällen, Abfrage von Symptomen, Einbestellung zum Test

- wenn bei positiv getesteten Personen Kind oder Erzieher aus Einrichtung ist:

- je nach Situation Schließung der Ein- richtung, Berechnung der Schlie- ßungszeit, Anordnen der Quarantäne - Fungieren als Ansprechpartner für

komplizierte Sachverhalte, die ärztli- chen Sachverstand erfordern - Kontaktierung/Kontaktverfolgung kriti-

sche Infrastruktur - Tätigkeiten siehe oben

- erweiterte Ermittlung von Kontaktperso- nen (z. B. Patienten, Haushaltsangehö- rige) in komplizierten Fällen

- Aufklärung von Krankenhäusern, Pflege- heimen u. ä.

- Quarantäneaufhebung/-Verlängerung - Kontaktieren der unter Quarantäne

gestellten Personen bei komplizierten Sachverhalten und medizinischem Perso- nal, insbesondere Ärzten

- Erfragen von Symptomen

- Entscheidung über Aufhebung oder Ver- längerung der Quarantäne, Erläutern der Entscheidung

- Anordnung von Folgetests - Fungieren als Ansprechpartner für

komplizierte Sachverhalte, die ärztlichen Sachverstand erfordern

- Abstrichentnahmen

- Befragen der zu testenden Personen zu Symptomen

- Beantwortung von Fragen der zu testen- den Personen

- Abstrichentnahme

- Koordinierung der Tätigkeiten im Team UNSERE ERWARTUNGEN:

- Approbation als Arzt (entspricht der Entgeltgruppe 14)

- oder Approbation als Arzt und Abschluss als Facharzt für den öffentlichen Gesundheits- dienst (entspricht der Entgeltgruppe 15)

- wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung

- sicheres Auftreten, Belastbarkeit, Kom- munikations- und Teamfähigkeit - hohes Maß an Selbstständigkeit, Organisati-

onsgeschick, Engagement sowie Diskretion - sicherer Umgang mit den gängigen

MS-Office-Programmen

- Pkw-Führerschein und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw UNSER ANGEBOT:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbe- schäftigter nach TVöD-VKA

- familienfreundliche flexible Arbeitszei- ten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversor- gung bei Anstellung nach TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmög- lichkeiten

- schrittweise Einarbeitung

Bewerbungsschluss: 31. August 2020

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, sucht ab September 2021

Studentinnen/Studenten im Studiengang Bachelor of Law (LL.B.) Allgemeine Verwaltung

Ausbildungsbeginn:

1. September 2021

Studentinnen und Studenten werden in diesem Studium auf eine anspruchsvolle Sachbearbeitertätigkeit in unserer Kommu- nalverwaltung vorbereitet. Neben der Aus- legung und Anwendung von Gesetzen und Rechtsvorschriften lernen die Studentinnen und Studenten auch das Vorbereiten und Ausarbeiten von politischen Entscheidungs-

grundlagen sowie die Planung und Durch- führung von Projekten und das Integrieren von betriebswirtschaftlichen Instrumenten in die Verwaltungsarbeit.

UNSERE ERWARTUNGEN:

- Allgemeine Hochschulreife oder Abschluss einer Fachoberschule mit guten Leistungen - Online-Registrierung an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum und Bestehen des zentralen Auswahltests (https://www.hsf.sachsen.de/bewerber- portal/studium/bewerbung/)

- Engagement, Aufgeschlossenheit und Empathie

- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Flexi- bilität

- sichere, anwendungsbereite PC-Kenntnisse - hohe psychische Belastbarkeit

- Kommunikationsstärke UNSER ANGEBOT:

- eine fundierte und abwechslungsreiche Ausbildung

- fachliche und persönliche Unterstützung während des Studiums

- attraktive monatliche Ausbildungsvergütung - familienfreundliche und flexible Arbeits-

zeiten während der Praxisphasen - Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen

pro Kalenderjahr

- gute Übernahmechancen im Anschluss an das Studium

Es wird darauf hingewiesen, dass parallel eine Online-Registrierung an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum erfor- derlich ist und alle registrierten Bewerber am zentralen Auswahltest der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum teil- nehmen müssen (https://www.hsf.sachsen.

de/bewerberportal/studium/bewerbung/).

Bitte beachten Sie den Registrierungs- schluss der Hochschule Meißen. Sind Sie als Bewerber nicht bei der Hochschule Mei- ßen registriert und haben nicht am zentra- len Auswahltest teilgenommen, kann Ihre Bewerbung im weiteren Auswahlprozess nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungsschluss: 11. Oktober 2020 eine/einen

Ärztin/Arzt im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst unter der Kennziffer 148/2020/DII-C-23 im Dezernat

Jugend, Soziales und Bildung für das

Gesundheitsamt in Vollzeit

Stellenbewertung

E 15 TVöD-VKA bei Vorliegen der geforderten beruflichen Qualifikation Beschäftigungsdauer

unbefristet

Beschäftigungsbeginn ab sofort

IHR AUFGABENGEBIET:

Die Hauptaufgabe besteht in der Durchfüh- rung von Jugendärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen

- Reihenuntersuchungen in Schulen und Kindertagesstätten sowie Einschulungs-

untersuchungen; Überprüfung des Impf- status und Durchführung von Impfungen - Untersuchungen bei Förderschulauf-

nahme- und Eingliederungshilfeverfahren - Beratung von Kindern, Jugendlichen,

Eltern und Pädagogen zu gesundheitli- chen Fragestellungen

- Erstellen von Gutachten, Zeugnissen, Bescheinigungen und Attesten

- Kooperation mit Fördereinrichtungen und Behörden sowie niedergelassenen Ärzten - gesundheitliche Aufklärung, Beratung

sowie Durchführung von Früherken- nungsuntersuchungen

- Ausübung aller ärztlichen Untersuchun- gen und Begutachtungen der anderen Sachgebiete im Vertretungsfall

Aufgrund der aktuellen Corona-Pan- demie gelten für diese Stelle folgende Besonderheiten:

Je nach personellem Bedarf – abhängig vom jeweils aktuellen Infektionsgeschehen im Landkreis Zwickau – erfolgt auf Abruf ein vor- übergehender Einsatz innerhalb des Gesund- heitsamtes im Rahmen der Corona-Pandemie- bekämpfung. Dieser kann sich auf mehrere Monate erstrecken; unter Umständen ist aber auch ein mehrmaliger Wechsel möglich. Im Rahmen der Pandemiebekämpfung sind u. a.

folgende Aufgaben zu erledigen:

- Entscheidungen zu Quarantänemaßnahmen - Kontaktaufnahme zu positiv getesteten

Personen in schwierigen Fällen - Rücksprache mit Krankenhaus - Kontaktaufnahme zu ermittelten Kon-

taktpersonen in schwierigen Fällen - Kontaktierung von Einreisenden und

Reiserückkehrern in schwierigen Fällen - Schließung von Einrichtungen

- Aufklärung von Krankenhäusern, Pflege- heimen u. ä

- Quarantäneaufhebung/-verlängerung - Abstrichentnahmen

UNSERE ERWARTUNGEN:

- Approbation als Ärztin/Arzt, bevorzugt zur Fachärztin/zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder zur Fachärz- tin/zum Facharzt für den öffentlichen Gesundheitsdienst

- hilfsweise eine Approbation als Ärztin/

Arzt (Humanmedizin) mit der Bereit- schaft zur Facharztausbildung für den öffentlichen Gesundheitsdienst - aufgabenbezogene anwendungsbereite

Rechtskenntnisse u. a. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen, Schulgesundheitspflegeverord- nung, Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen etc.

- Organisationstalent, Flexibilität und Mobilität - Sozialkompetenz insbesondere Verant-

wortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Teamfähigkeit

- Eignung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, zielgruppengerechte Ansprache sowie Einfühlungsvermögen - Teilnahme am amtsärztlichen Rufbereit-

schaftsdienst

- Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw UNSER ANGEBOT:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarif- beschäftigter nach TVöD-VKA bzw. bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzun- gen Berufung in das Beamtenverhältnis - bei Vorliegen der Voraussetzung kann für

Tarifbeschäftigte eine Facharztzulage gemäß der Richtlinie für Fachärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (VKA) gewährt werden - familienfreundliche flexible Arbeitszeiten

(keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versiche- rungstarife, die Zahlung von vermögens- wirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzliche betriebliche Altersversor- gung bei Anstellung nach TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungsmög- lichkeiten

- umfangreiche Einarbeitung

Bewerbungsschluss: 31. August 2020

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August | 2020

6 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

eine/einen

Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter Hygiene

unter der Kennziffer 107/2020/DII im Dezernat

Jugend, Soziales und Bildung für das

Gesundheitsamt in Vollzeit

Stellenbewertung

Entgeltgruppe 15 TVöD-VKA bei Vorliegen der geforderten beruflichen Qualifikation

Beschäftigungsdauer unbefristet

Beschäftigungsbeginn sofort

IHR AUFGABENGEBIET UMFASST ZUNÄCHST IM RAHMEN DER CORONA- PANDEMIEBEKÄMPFUNG:

- Leitung des Sachgebietes

Wahrnehmung der Gesamtzuständigkeit für die auf das Sachgebiet übertrage- nen Aufgaben sowie Erfüllung der aus gesetzlichen und innerdienstlichen Regelungen resultierenden Pflichten mit Planung, Organisation, Koordination, Entscheidung, Ausführung, Kontrolle, Anweisung, Innovation und Rationalisie- rung

- Vermögensbetreuungspflichten und Verantwortung für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel

- Vorgesetztenfunktion, u. a. mit Entschei- dungen zu Aufgabenverteilung, Gestal- tung von Arbeitsabläufen, Belehrungen - Durchsetzung Gesundheits-, Arbeits- und

Brandschutz, Daten- und Geheimschutz sowie Amtsverschwiegenheit u. ä.

- operative Planung und Leitung sowie Sicherung der perspektivischen, strategi- schen Entwicklung des Sachgebietes im Kontext des Amtes und in Abstimmung mit dem Amtsleiter

- Einleitung und Durchführung von Ver- änderungsprozessen, Optimierung von Geschäftsprozessen, Leistungsintensi- vierung

- Erarbeitung von Zielstellungen und Konzeptionen

- Sicherung eines einheitlichen Verwal- tungshandelns im Sachgebiet

- fachliche Anleitung und Schulung der Mitarbeiter

- Konflikt- und Beschwerdemanagement - Förderung der Mitarbeiterleistungen

durch Beeinflussung von Zusammenar- beit, Motivation, Verantwortungs- und Kostenbewusstsein u. ä.

- Einsatzorganisation, wie z. B. Urlaubs-, Vertretungs-, Vollmachten-, Befugnis- und Fallzahlenverteilung und -planung - Mitarbeiterinformation, -beratung und

-gespräche

- Koordinierung der Tätigkeiten aller Corona-Teams

- fachliche Anleitung der ausdrücklich ständig unterstellten Teamleiter zur Anwendung der RKI-Empfehlungen - Festlegung zur Erweiterung der

Umsetzung von RKI-Empfehlungen im Landkreis Zwickau

- Beratung aller Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime, Gemeinschaftsunter- künfte und ähnlicher Einrichtungen im Landkreis zu Hygienemaßnahmen und prophylaktischen Vorkehrungen in besonders betroffenen und kritischen Fällen mit hoher Bedeutung

- abschließende fachliche Entscheidung zu Schließung von Einrichtungen, Fest- legung zu Dauer und Umfang

- Entscheidung in besonderen, schwieri- gen Einzelfällen

IHR AUFGABENGEBIET UMFASST DANACH DAUERHAFT:

- Leitung des Sachgebietes Leitungsaufgaben

- Vermögensbetreuungspflichten und Verantwortung für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel

- Vorgesetztenfunktion u. a. mit Ent- scheidung zu: Verteilung von Aufgaben, Arbeitsabläufen, Arbeitsanweisungen, Arbeitszeit und –ort, Belehrungen, Beurteilungen, Einleitung von Diszipli- narmaßnahmen

- Durchsetzung Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, Daten- und Geheim- schutz u. ä.

- Konflikt- und Beschwerdemanagement - Anleitung/Ausbildung von Praktikanten,

Famulanten Steuerungsaufgaben

- operative Planung und Leitung sowie Sicherung der perspektivischen strategi- schen Entwicklung des Sachgebietes - Einleitung und Durchführung von Ver- änderungsprozessen, Optimierung von Geschäftsprozessen, Leistungsintensi- vierung

- Erarbeitung von Zielstellungen und Konzeptionen

- Sicherung eines einheitlichen Verwal- tungshandelns im Sachgebiet

- fachliche Anleitung und Schulung der Mit- arbeiter - Probleme erkennen und fachlich spezifische Entscheidungen treffen Mitarbeiterführung

- Förderung der Mitarbeiterleistungen durch Beeinflussung von Zusammenar- beit, Motivation, Verantwortungs- und Kostenbewusstsein u. ä.

- Einsatzorganisation, wie z. B. Urlaubs-, Vertretungs-, Vollmachten-, Befugnis- und Fallzahlenverteilung und –planung - Mitarbeiterinformation, -beratung und

–gespräche

- Bearbeiten von umwelthygienischen Fragestellungen und Problemen - hygieneärztliche Kontrolle, Überwa-

chung und Bewertung von Trinkwas- ser- und Badewasserbefunden inklusive Festlegung von Maßnahmen zur Gefah- renabwehr

- fachärztliche Bewertung der Auswir- kung von Umweltschadstoffen auf die menschliche Gesundheit, ggf. Einleitung/

Anordnung von Maßnahmen zur Gefah- renabwehr

- infektionshygienische Kontrollen von Krankenhäusern, medizinischen und gesellschaftlichen Einrichtungen, Bege- hung von medizinischen, öffentlichen und Gemeinschaftseinrichtungen gemäß

§ 8 SächsGDG und § 36 IfSG in Bezug auf Infektionsschutz, Einhaltung der KRINKO-Empfehlung, ggf. Anordnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen - Beratung von Ärzten, Patienten, Bürgern,

Behörden, anderen Institutionen und Einrichtungen zur Umwelthygiene - Prüfung von Planungsunterlagen zu

Bauvorhaben/Projekten mit eigenver- antwortlicher Erarbeitung von Stel- lungnahmen auf dem Gebiet der Bau-, Siedlungs- und Krankenhaushygiene (einschließlich Barrierefreiheit) ggf. mit Vor-Ort-Begehung

- Bearbeitung von Anfragen von Bürgern, Leitern von medizinischen und Gemein- schaftseinrichtungen, Planern, Architek- ten, anderen Ämtern und Unternehmen - fachliche und hygieneärztliche Beratung

zu Bau- und Umwelthygiene - Infektionsschutz/Seuchenhygiene

- hygieneärztliche Bewertung von Art, Ursachen, Ansteckungsquellen und Aus- breitungswegen von Infektionsquellen sowie Durchführung von epidemiologi- schen Ermittlungen und Anordnung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr - Leitung der Impfstelle - Durchführung

von Schutzimpfungen, reisemedizini- sche Beratungen und Reiseimpfungen - Beratung von Bürgern, Leitern von

Einrichtungen, anderen Ämtern, Institu- tionen und Einrichtungen zum Infekti- onsschutz, zur allgemeinen Hygiene und zum Impfschutz

- fachliche und hygieneärztliche Beratung zum Impfschutz, zum Infektionsschutz sowie zu multiresistenten Erregern UNSERE ERWARTUNGEN:

- Approbation als Arzt bevorzugt Fachärztin/Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin, Fachärztin/Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Epidemio- logie und/oder Fachärztin/Facharzt für öffentlichen Gesundheitsdienst - hilfsweise eine Approbation als Ärztin/

Arzt (Humanmedizin) mit der Bereit- schaft zur Facharztausbildung für den öffentlichen Gesundheitsdienst - aufgabenbezogene anwendungsbereite

Rechtskenntnisse u. a. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Frei- staat Sachsen, Infektionsschutzgesetz, Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprophylaxe, Masernschutzge- setz und weitere

- Organisationstalent, Flexibilität und Mobilität

- Sozialkompetenz insbesondere Verant- wortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Teamfähigkeit

- Bereitschaft zur Teilnahme am amts- ärztlichen Rufbereitschaftsdienst - Führerschein Klasse B sowie die Bereit-

schaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw

UNSER ANGEBOT:

- Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarif- beschäftigter nach TVöD-VKA - bei Vorliegen bestimmter Vorausset-

zungen ist eine Zulagenzahlung mög- - familienfreundliche flexible Arbeitszei-lich

ten (keine Kernzeiten)

- alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des Öffentlichen Dienstes, z. B. eine jährliche Sonderzahlung, vergünstigte Versicherungstarife, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen pro Kalenderjahr und eine zusätzli- che betriebliche Altersversorgung bei Anstellung nach TVöD

- attraktive Fort- und Weiterbildungs- möglichkeiten, auch Gewährung finan- zieller Mittel zur Facharztausbildung für den öffentlichen Gesundheitsdienst - umfangreiche Einarbeitung

Bewerbungsschluss: 31. August 2020

HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT?

Dann reichen Sie bitte Ihre aussage- fähige und vollständige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul- und Abschlusszeugnisse mit Notenspiegel, Qualifikationsnachweise, lückenlose Arbeitszeugnisse und dienstliche Beurteilungen) elektronisch und unter Angabe der Kennziffer über unser Bewerberportal unter

www.landkreis-zwickau.de/

stellenangebote ein.

Bitte sehen Sie von einer Papierbewer- bung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Eingesendete Unterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt. Bei Fehlen des Rückumschlags werden die Unterlagen datenschutz- konform vernichtet.

Wir weisen Sie darauf hin, dass nur innerhalb der Bewerbungsfrist einge- gangene Bewerbungsunterlagen im

Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Im Interesse der beruflichen Gleichstel- lung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellten im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) IX sind ebenfalls ausdrücklich willkommen. Ein entsprechender Nachweis der Schwer- behinderung bzw. Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerberin/

Bewerber ist verpflichtet, ein Behör- denführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen.

Es ist nicht notwendig, bereits den

Bewerbungsunterlagen ein Führungs-

zeugnis beizufügen.

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2020 | August AMTLICHES

SOZIALAMT

Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“

Investitionsprogramm soll 2021 fortgeführt werden

Das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ soll auf- grund des weiterhin großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren und der positiven Erfahrungen bei der Durchführung des Programms seitens des Sächsischen Staatsministe- rium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) auch 2021 weiter fortgeführt werden.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM INVESTITIONSPROGRAMM

Die Umsetzung des Investitionspro- gramms erfolgt im Rahmen des Vollzugs der Richtlinie des SMS zur investiven För- derung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinde- rungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 12. März 2020 und der Bekanntmachung des SMS vom 2. August 2019.

Die Bekanntmachung erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Zustim- mung des Sächsischen Landtages zum Haushaltsplan.

- Die Sächsische Aufbaubank - Förder- bank (SAB) ist die Bewilligungsbe- hörde und reicht die Förderung an die Kommunen und Landkreise (Erst- empfänger) aus. Die Landkreise und Kreisfreien Städte reichen die Förde- rung an den Träger der Einzelmaß- nahme (Zuwendungsempfänger), den Letztempfänger weiter. Letztempfän- ger ist der Eigentümer des Gebäudes oder der Träger der öffentlich zugängli- chen Einrichtung.

- Die Fördermittel sollen für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren in Höhe bis zu 25.000 EUR pro Einzelmaßnahme bereitgestellt werden. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffent- licher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen.

Mögliche Ausnahmen sind nur freiwil- lige (Zusatz-) Angebote. Bei Nutzung öffentlicher Gebäude für Pflicht- und Zusatzangebote wird die Förderung nur gewährt, wenn die zusätzlichen freiwilligen Angebote überwiegen und dies auch nachgewiesen werden kann.

- Die Landkreise entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstver- waltung in enger Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten über die Schwer- punkte und Prioritäten der Vergabe der Fördermittel.

- 25 Prozent der jeweils zur Verfügung stehenden Fördermittel sind dabei für Maßnahmen zur Schaffung von Bar- rierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen einzusetzen.

- Die Maßnahmen müssen im Kalender- jahr 2021 umgesetzt werden.

ANTRAGSTELLUNG IM LANDKREIS ZWICKAU

Um eine zügige Umsetzung des Pro- gramms zu gewährleisten, ruft der Land- kreis Zwickau alle interessierten - ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen, - Eigentümer öffentlich zugänglicher

Gebäude oder

- Träger/Betreiber öffentlich zugängli- cher Einrichtungen

auf, entsprechende Vorhaben zu formu- lieren und im Landratsamt einzureichen.

Der Antrag ist bis spätestens 30. Oktober 2020 an folgende Anschrift zu übersen- den:

Landratsamt Zwickau Sozialamt

Werdauer Straße 62 08056 Zwickau.

Neben dem Förderantrag (unter www.landkreis-zwickau.de/lieblings- plaetze2021 bzw. in den Bürgerservice- stellen des Landkreises erhältlich) sind folgende Unterlagen bei Antragsabgabe mit einzureichen:

- Kostenvoranschlag zur geplanten Maß- nahme,

- Grundbuchauszug (bei Eigentümer des Gebäudes),

- Miet-, Pachtvertrag des Trägers/Betrei- bers sowie eine schriftliche Zustim- mung des Eigentümers zur Baumaß- nahme,

- Bilddokumentation des Istzustandes vor der baulichen Umsetzung, - Nachweise zur DIN, insbesondere zur

Barrierefreiheit,

- maßstabsgerechte und bemaßte Zeich- nung.

Später eingehende oder unvollständige Anträge können keine Berücksichtigung finden.

Hinweis:

Es ist im Zusammenhang mit einer raschen Bearbeitung zu empfehlen, die Anträge gleich im Sozialamt unter der o. a. Anschrift einzureichen. Es ergeben sich dadurch keine zusätzlichen Postwege innerhalb des Landratsamtes.

AUSWERTUNGSVERFAHREN DES LANDKREISES

Alle eingereichten Anträge werden ent- sprechend folgender festgelegter Förder- voraussetzungen geprüft:

- vollständig vorliegende Anträge (nach- gereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden),

- fristgerechter Eingang der Anträge im Landratsamt (E-Mail zur Fristwahrung möglich, allerdings einschließlich aller benötigten Unterlagen)

E-Mail-Adresse: sozialamt@land- kreis-zwickau.de

- Förderfähigkeit nach RL Investitionen Teilhabe,

- der Antragsteller muss mindestens ein Jahr Eigentümer oder Träger/Betrei- ber der bestehenden zu fördernden Einrichtung sein - bei Geschäftsüber- nahme/-fortführung ohne beachtliche Unterbrechung werden die vorherigen Zeiten angerechnet, wenn ein entspre- chender Nachweis vorgelegt wird -, - die Investitionsmaßnahme muss der

jeweiligen DIN entsprechen (DIN 18040- 1; DIN 18040-2; DIN 18040-3; DIN 32984;

DIN 32975),

- die zu fördernde Maßnahme darf 25.000 EUR brutto (bei Vorsteuerab- zugsberechtigung 25.000 EUR netto) nicht übersteigen und nicht Teil einer größeren Gesamtinvestitionsmaß- nahme sein.

Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.

Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen erfolgt die Priorisierung. Dabei orientiert sich der Landkreis an den Erfahrungen bei der Durchführung des Investitions- programms in den vergangenen Jahren.

SCHWERPUNKTE DES LANDKREISES ZWICKAU 2021

Die Bewertung der Maßnahmen zur Prio- risierung 2021 erfolgt anhand folgender Kriterien und Rangfolgen für Arzt-/Zahn- arztpraxen:

- Behinderungsart - Rang 1

Barrierefreiheit für sensorische/seeli- sche/geistige Beeinträchtigungen - Rang 2

Barrierefreiheit für motorische Beein- trächtigungen

- Rang 3

Barrierefreiheit für andere Beeinträchti- gungen (z. B. Suchtkranke,

Epileptiker)

- ärztliche Fachrichtung - Rang 1

Hausarztpraxen (Allgemeinmediziner oder Internisten mit Hausarztpraxis) - Rang 2

sonstige Facharztpraxen mit Patienten- kontakt

- Rang 3

Zahnarztpraxen

- Rechtsform des Antragstellers - Rang 1

niedergelassene Ärzte mit kassenärztli- cher Zulassung in eigener Praxis - Rang 2

Medizinische Versorgungszentren und angeschlossene Praxen

- Rang 3

sonstige Arztpraxen

Die Bewertung der Maßnahmen zur Prio- risierung 2021 erfolgt anhand folgender Kriterien und Rangfolgen für alle übrigen Bereiche:

- Behinderungsart - Rang 1

Barrierefreiheit für sensorische/seeli- sche/geistige Beeinträchtigungen - Rang 2

Barrierefreiheit für motorische Beein- trächtigungen

- Rang 3

Barrierefreiheit für andere Beeinträchti- gungen (z. B. Suchtkranke, Epileptiker) - Förderbereich

- Rang 1 Bildung - Rang 2 Gastronomie - Rang 3 Kultur - Rang 4 Gesundheit - Rang 5 Freizeit - Rechtsform des Antragstellers

- Rang 1

private Antragsteller - Rang 2

kleinere Vereine (bis zehn hauptamtlich beschäftigte Mitarbeiter)

- Rang 3

Wohlfahrtsverbände und große Vereine (mehr als zehn hauptamtlich beschäf- tigte Mitarbeiter)

- Rang 4

sonstige Körperschaften des öffentli- chen Rechts

- Rang 5

kommunale Gebietskörperschaften Die Fördermittel werden gleichmäßig auf die fünf im Landkreis vorhandenen Pla- nungsräume entsprechend der Einwoh- nerzahlen im Verhältnis zum Gesamtland- kreis verteilt. Es erfolgt eine Rangordnung innerhalb der Planungsräume.

Die anhand der Förderkriterien geprüften und nach den Schwerpunkten bewerteten Einzelmaßnahmen werden entsprechend in die Maßnahmenlisten 2021 des Land- kreises eingestuft und nach Bestätigung durch den Sozial- und Gesundheitsaus- schuss (SGA) des Landkreises Zwickau bei der SAB beantragt.

Die Ausreichung der Förderbewilligung der durch die SAB bestätigten Maßnah- men erfolgt durch den Landkreis mittels Zuwendungsbescheid an die jeweiligen Träger. Erst nach Bewilligung kann das Vorhaben vom Träger umgesetzt werden.

Telefon: 0371 33200112 E-Mail: amtsblatt@

vbs-logistik.net

AMTSBLATT

NICHT ERHALTEN?

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August | 2020

8 AMTLICHES

PRESSESTELLE

Ortsdurchfahrt Remse für den Verkehr freigegeben

Viel Lob ging an die Anwohner und an die Baufirmen Am Freitag, dem 7. August 2020 wurde

die Ortsdurchfahrt Remse nach erfolgtem grundhaften Ausbau wieder für den Verkehr freigegeben. Grund genug, für eine kleine Feierstunde.

Trotz tropischer Temperaturen folgten neben den am Bau beteiligten Firmen und Behörden viele Anwohner der Bahnhof- straße, der Straße Am Berg als auch deren Anliegerstraßen der Einladung und nahmen an der offiziellen Straßenfreigabe teil.

Und sie wurden nicht enttäuscht. So erhiel- ten sie in den Grußworten von Carsten Michaelis, Beigeordneter; Ines Springer, Mitglied des Sächsischen Landtags und Joachim Schuricht, Bürgermeister der Gemeinde Remse, viel Lob für ihr Verständ- nis und ihre Geduld. So ertrugen sie in den 28 Monaten Bauzeit der Kreisstraße K 7353 Baulärm, Bauschmutz, eine Vollsperrung, die mitunter auch die Zufahrt zum eige- nen Grundstück nicht zuließ, und lange Umwege. Dafür Danke!

Viele lobende Worte gingen auch an die

Partner dieser umfassenden Straßenbau- maßnahme in fünf Bauabschnitten. Als Gemeinschaftsprojekt konnten in Verbin- dung mit den Straßenbaumaßnahmen sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen im Bereich erneuert werden. So beteilig- ten sich an der Landkreismaßnahme die WAD GmbH, der Regionaler Zweckverband (RZV) Wasserversorgung, Bereich Lugau- Glauchau, sowie die Mitnetz Strom GmbH.

Die kulturelle Umrahmung der Veranstaltung hatten sieben Schulanfänger aus der Kita Remse übernommen. Zusätzlich unterstütz- ten sie die „Offiziellen“ beim Band-Durch- schneiden und machten auch gleich den ersten Test der Straßenqualität mittels Roller.

Für folgende Leistungen zeigten sich die Bauträger verantwortlich:

Landkreis Zwickau

- grundhafter Ausbau der Kreisstraße im Bereich Bahnhofstraße und „Am Berg“ in Asphaltbauweise auf einer Länge von

795 Meter mit neuer Bordführung auf einer Länge von fast 1,6 Kilometern - Bau der neuen Straßenentwässerung - Neuherstellung des Gehweges mit Beton-

pflaster auf einer Länge von ca. 700 Metern - Herstellung einer flach gegründeten 35

Meter langen Stützwand in Ortbeton- bauweise im Bereich Bahnhofstraße einschließlich des dahinter liegenden Gehweges „Kleine Bahne“

- Wiederherstellung bauzeitlich entfernter Grundstückseinfriedungen und Anpas- sung der Zugänge und Zufahrten an die neue Straße/Gehweg

WAD GmbH

- Neuverlegung eines Mischwasserkanals auf einer Länge von 1 165 Metern - Bau eines Drosselbauwerkes und eines

Entlastungsbauwerkes in der Bahnhof- straße

RZV Wasserversorgung, Bereich Lugau- Glauchau:

• Neubau der Versorgungsleitung über

1 000 Meter in offener Bauweise im Bereich der Kreisstraße 7353 und Nebenstraßen

• Neubau der Versorgungsleitung in gra- benloser Bauweise mit Schutzrohr aus Stahl auf einer Länge von 20 Metern

• 64 Hausanschlussumbindungen bzw.

-erneuerungen Mitnetz Strom GmbH:

• Erneuerung des Versorgungsnetzes, erdverlegte Kabelführung

• Leistungen zur Baufeldfreimachung

• Erhaltung des Freileitungsbestandes Es waren umfangreiche Maßnahmen zur weiträumigen Umleitungsbeschilderung sowie Verkehrs- und Fußgängersicherung in mehreren Abschnitten erforderlich inkl.

Herstellung eines provisorischen Fußgän- gerweges zwischen der Grünfelder Straße und der Bahnhofstraße während der Bau- durchführung des ersten Bauabschnittes.

Die Gesamtkosten beliefen sich auf rund 2,8 Mio. EUR brutto.

1 Joachim Schuricht, Ines Springer und Cars- ten MIchaelis geben die Straße wieder frei.

2 Der Beigeordnete bedankt sich bei den Schulanfängern mit einem Geschenk.

Fotos: Pressestelle Landratsamt

PRESSESTELLE

#Warntag2020 kommt!

Countdown zum 1. bundesweiten Warntag läuft

Zum ersten bundesweiten Warntag am 10. September 2020 werden um 11 Uhr die nebenstehenden Sirenensignale zu hören sein.

Neben den Medien, wie Radio und Fern- sehen, informieren auch Warn-Apps die Bürgerinnen und Bürger über das Smart- phone.

Hierzu ist es erforderlich, die Warn-App auf dem Smartphone zu installieren.

Nähre Informationen und die Möglichkeit zum Download sind unter folgenden Link zu finden:

https://www.bbk.bund.de/DE/NINA/

Warn-App_NINA_node.html

Weitere Informationen

zum bundesweiten Warntag unter:

www.warntag2020.de

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2020 | August AMTLICHES

Die Zeugnisausgabe für die frisch gebackenen Land- und Tierwirte und Fachpraktiker in der Land- wirtschaft im Landkreis Zwickau fand am 16. Juli 2020 im Verwal- tungszentrum in Werdau statt.

Im Landkreis Zwickau haben im Sommer 2020 insgesamt 13 Auszubildende in den soge- nannten Grünen Berufen an der

Abschlussprüfung teilgenom- men. Davon waren fünf junge Frauen. Alle haben bestanden, sodass acht Landwirtslehrlinge, drei Tierwirtslehrlinge und zwei Fachpraktiker der Landwirt- schaft ihr Zeugnis entgegenneh- men konnten.

Cornelia Buchhold, Sachbearbei- terin Bildungsberatung aus dem Umweltamt, freute sich über das

positive Gesamtergebnis der Tierwirte mit der Durchschnitts- note von 1,81. 2019 stand am Ende der Durchschnitt von 2,84 in der Statistik. Auch der beste Lehrling aller drei Ausbildungs- berufe lernte Tierwirt, konkret für Rinderhaltung. Sie, Linda Nagies, kommt aus dem Ausbil- dungsbetrieb Agrarunternehmen Lauenhain e. G. und konnte mit einem Gesamtdurchschnitt von 1,06 punkten.

Bei den Landwirten konnten die zwei besten Azubis mit einem

Durchschnitt von 2,24 überzeugen.

Der eine lernte im Ausbildungs- betrieb Agrargenossenschaft Langenchursdorf e. G. und der andere am Agrarhof Gospers- grün.

Insgesamt können die Landwirte auf einen Durchschnitt von 2,75 verweisen.

Besonders stolz ist Buchhold auf die Leistungen der Fachprakti- ker Landwirtschaft mit einem Gesamtdurchschnitt von 2,18.

2019 hatte kein Fachpraktiker die Ausbildung beendet. Sie

schätzte ein, dass die praktische Ausbildung den meisten leichter gefallen sei als das Aneignen the- oretischen Wissens.

„Es ist ein Tag der Freude und des Stolzes“, so die Sachbear- beiterin. „Schließlich war die Zeit der Vorbereitung und der Prüfungen geprägt durch den Lockdown, ausgelöst durch die Corona-Pandemie. Es war eine schwierige und bisher nie dage- wesene Situation – das verdient, die bestandenen Abschlüsse besonders zu würdigen.“

1 Die frisch gebackenen Fachpraktiker, Tier- und Landwirte 2 Beste Auszubildende war die Tierwirtin Linda Nagies.

Fotos: Pressestelle Landratsamt

PRESSESTELLE

Abgänger Grüne Berufe erhielten Zeugnisse

Beste des Jahrganges ist eine Tierwirtin 2

PRESSESTELLE

Zulassung mit Terminstau

Behörde bittet um Verständnis

Mit dem Lockdown, verursacht durch die Corona-Pandemie, leerten sich auch die Straßen.

Unter anderem wurde der Berufsverkehr, der Schülerver- kehr und die Warentransporte sichtbar weniger und Reisebusse verschwanden ganz aus dem Straßenverkehr.

Die Lockerungen der Schutz- maßnahmen zur Eingrenzung der Pandemie führen wieder zu einem schrittweisen Anschwel- len der Mobilität. Unternehmen, die ihren Fuhrpark ganz oder

teilweise stillgelegt haben, mel- den ihre Fahrzeuge wieder an, Saisonkennzeichen gehen ver- spätet an den Start und Reiseun- ternehmen schicken ihre Busse wieder auf Fahrt. Fahrzeug-Neu- anschaffungen waren während des Lockdown nicht möglich und werden seit dem 1. Juli auf- grund der Mehrwertsteuer-Sen- kung stark nachgeholt. Hinzu kommt die Verschiebung des saisonbedingten Mehraufwan- des durch Wohnwagen, Motor- räder und landwirtschaftliche Fahrzeuge.

All diese Vorgänge führten dazu, dass die drei Kfz-Zulassungsstel- len des Landkreises Zwickau in Zwickau, Werdau und Glauchau aktuell überproportional ange- fragt sind.

Im Hinblick auf die weiterhin geltenden Abstandsregeln und zur Vermeidung von unkon- trollierbaren Menschenan- sammlungen werden Anträge weiterhin ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet. Hierzu wurde Anfang Juli ein Online-Terminvergabepor- tal eingerichtet, wo sich jeder Bür- ger individuell, jederzeit und ohne telefonische Wartezeit einen Ter- min zur Vorsprache in allen drei Zulassungsstellen reservieren kann. Dazu werden dem Bür- ger sämtliche mitzubringenden Unterlagen angezeigt und benö- tigte Formulare zum Download angeboten.

Sollte ein Termin nicht wahr- genommen werden können, so kann dieser auch wieder durch den Bürger selbst stor- niert werden. Für eine effiziente Auslastung ist es wichtig, auch entsprechende Stornierungen durchzuführen. Damit erhalten andere die Möglichkeit, zeitnah einen Termin zu bekommen.

Ausgewählte Vorgänge wie die Außerbetriebssetzung eines Fahrzeuges oder die Adressän- derung bei einem Wohnortwech- sel innerhalb des Landkreises Zwickau können darüber hinaus auch beim Bürgerservice des Landkreises durchgeführt wer- den.

„Die erhöhte Nachfrage hat zu einem Bearbeitungsstau in unserer Behörde geführt“, informiert Alexander Wied, Lei-

ter der Kfz-Zulassungsbehörde.

Mit dieser Problematik sehen sich derzeit viele Zulassungs- stellen deutschlandweit kon- frontiert. „Im Klartext heißt es, dass man schon mal bis zu zwei Wochen warten muss, um einen Termin zu bekommen“, so Wied.

„Ich möchte für Verständnis werben. Wir arbeiten intensiv an einer Lösung, diesen Rückstand wieder zu verkleinern. So werden demnächst mehr Auszubildende unsere Arbeit unterstützen“, gibt der Chef der Zulassung schon mal einen Ausblick.

Abschließend bittet er darum, Termine für die Kfz-Zulassungs- stellen vorrangig auf der Home- page des Landkreises Zwickau unter www.landkreis-zwickau.

de zu vereinbaren oder gege- benenfalls die Kfz-Hotline 0375 4402-24900 anzurufen.

Foto: www.katrinsteps.de

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