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Die Gesetzgebung

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Academic year: 2022

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Frank Lauenburg

Die Gesetzgebung

Handlungsorientierte Arbeitsmaterialien für den Politikunterricht am Gymnasium

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POLITIK

Bergedorfer ® Unterrichtsideen

Frank Lauenburg

GYMNASIUM

7.– 9. Klasse

Handlungsorientierte Arbeitsmaterialien für den Politikunterricht am Gymnasium

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Das Werk als Ganzes sowie in seinen Teilen unterliegt dem deutschen Urheberrecht.

Der Erwerber des Werkes ist berechtigt, das Werk als Ganzes oder in seinen Teilen für den eigenen Gebrauch und den Einsatz im eigenen Unterricht zu nutzen. Die Nutzung ist nur für den genannten Zweck gestattet, nicht jedoch für einen

schulweiten Einsatz und Gebrauch, für die Weiterleitung an Dritte (einschließlich aber nicht beschränkt auf Kollegen), für die Veröffentlichung im Internet oder in

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Eine über den genannten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages.

Verstöße gegen diese Lizenzbedingungen werden strafrechtlich verfolgt.

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Frank Lauenburg: Die Gesetzgebung 1

© Persen Verlag

II – Praxis: Materialbeiträge Gesetzgebung

Gesetzgebung

Aufgaben

1. Erkläre an einem konkreten Beispiel den Gesetzgebungsprozess.

2. Formuliere Gegenargumente zu diesen drei Aussagen und beziehe begründet Stellung dazu.

앬 „Der Gesetzgebungsprozess dauert viel zu lange.“

앬 „Der Gesetzgebungsprozess verläuft unübersichtlich.“

앬 „Am Gesetzgebungsprozess sind zu viele Personen und Gruppen beteiligt.“

Material 1

Entnommen aus: Gerd Schneider und Christiane Toyka-Seid: Politik-Lexikon für Kinder. Von Aufschwung bis Zivilcourage.

Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main/New York 2006, S. 114. Illustration: Stefan Eling nach einer Idee von Schubert/Klein.

© hanisauland.de und Bundeszentrale für politische Bildung.

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Frank Lauenburg: Die Gesetzgebung 2

© Persen Verlag

II – Praxis: Materialbeiträge Gesetzgebung

Gesetzgebung

Material 2

Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1. Schritt: Die Gesetzesinitiative

In Deutschland kann nicht jeder einfach so ein Gesetz vorschlagen. Das Recht der Gesetzesinitia- tive haben nämlich nur die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. Wenn ein Bürger somit ein konkretes Gesetz wünscht, müsste er schon einen Bundestagsabgeordneten von seinem

5 Vorhaben überzeugen. Dieser Bundestagsabgeordnete könnte dann stellvertretend den Gesetzes- vorschlag unterbreiten.

2. Schritt: Die Beratung

Liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf vor, dann finden drei Beratungen (Lesungen) darüber statt.

In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf vorgestellt. Dann

10 wird der Gesetzentwurf zur genaueren Überprüfung an einen speziellen Ausschuss des Bundesta- ges geleitet. Dort werden Einzelheiten beraten und Sachverständige befragt. In der 2. Lesung im Parlament berichten die Mitglieder des Ausschusses über die Ergebnisse ihrer Sitzung.

3. Schritt: Die Beschlussfassung

In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. Pro und Kontra werden

15 erörtert; unter Umständen gibt es weitere Änderungen. Dann kommt es zur Schlussabstimmung.

Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz

„verabschiedet“.

In besonderen Fällen benötigt ein Gesetz aber die Zustimmung von weit mehr Abgeordneten. So müssen z. B. zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen, wenn dieses Gesetz die

20 Verfassung ändert.

Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, wird es an den Bundesrat weitergeleitet. Dabei un- terscheidet man zwei Arten von Gesetzen: Das Zustimmungsgesetz und das Einspruchsgesetz.

1. Zustimmungsgesetze werden erst gültig, wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt. Dazu gehören alle Gesetze, die die Angelegenheiten der Bundesländer besonders

25 betreffen.

Lehnt der Bundesrat ein Gesetz ab, beginnt eine erneute Beratung im sogenannten Vermittlungs- ausschuss. Dort sitzen Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates, die versuchen, doch noch eine Lösung zu finden. Dieser Ausschuss schlägt dem Bundestag wieder Änderungen vor, über die dann erneut abgestimmt werden muss.

30 Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann, tritt das Gesetz nicht in Kraft.

2. Bei allen anderen Gesetzen hat der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht. In diesem Fall kann er nur Bedenken äußern. Wenn der Bundesrat tatsächlich einen Einspruch erhebt, wird das Gesetz aber nur aufgeschoben. In einer erneuten Abstimmung kann es der Bundestag doch noch beschließen.

4. Schritt: Unterzeichnung und Veröffentlichung

35 Nach diesem (manchmal sehr langen) Verfahren, ist das Gesetz noch immer nicht in Kraft getreten.

Dafür muss es erst noch vom Bundeskanzler oder dem zuständigen Minister unterzeichnet werden.

Erst danach kommt es in die Hände des Bundespräsidenten, der das Gesetz ebenfalls unterschrei- ben („ausfertigen“) muss. Zuletzt wird es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt dann ab dem Tage, der im Gesetz festgeschrieben wurde.

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© 2013 Persen Verlag, Hamburg AAP Lehrerfachverlage GmbH Alle Rechte vorbehalten.

Das Werk als Ganzes sowie in seinen Teilen unterliegt dem deutschen Urheberrecht. Der Erwerber des Werkes ist berech gt, das Werk als Ganzes oder in seinen Teilen für den eigenen Gebrauch und den Einsatz im Unterricht zu nutzen. Die Nutzung ist nur für den genannten Zweck gesta et, nicht jedoch für einen weiteren kommerziellen Gebrauch, für die Weiterleitung an Dri e oder für die Veröff entlichung im Internet oder in Intranets. Eine über den genannten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf in jedem Fall der vorherigen schri lichen Zus mmung des Verlages.

Sind Internetadressen in diesem Werk angegeben, wurden diese vom Verlag sorgfäl g geprü . Da wir auf die externen Seiten weder inhaltliche noch gestalterische Einfl ussmöglichkeiten haben, können wir nicht garan eren, dass die Inhalte zu einem späteren Zeitpunkt noch dieselben sind wie zum Zeitpunkt der Drucklegung. Der Persen Verlag übernimmt deshalb keine Gewähr für die Aktualität und den Inhalt dieser Internetseiten oder solcher, die mit ihnen verlinkt sind, und schließt jegliche Ha ung aus.

Satz: Satzpunkt Ursula Ewert GmbH, Bayreuth Bestellnr.: 23267DA11

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Bildnachweise

Cover © Deminos – Fotolia.com

S. 1 Entnommen aus: Gerd Schneider und Christiane Toyka-Seid: Politik-Lexikon für Kin- der. Von Aufschwung bis Zivilcourage. Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main/New York 2006, S. 114. Illustration: Stefan Eling nach einer Idee von Schubert/Klein.

© hanisauland.de und Bundeszentrale für politische Bildung.

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