Frank Lauenburg
Die Gesetzgebung
Handlungsorientierte Arbeitsmaterialien für den Politikunterricht am Gymnasium
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POLITIK
Bergedorfer ® Unterrichtsideen
Frank Lauenburg
GYMNASIUM
7.– 9. Klasse
Handlungsorientierte Arbeitsmaterialien für den Politikunterricht am Gymnasium
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Frank Lauenburg: Die Gesetzgebung 1
© Persen Verlag
II – Praxis: Materialbeiträge Gesetzgebung
Gesetzgebung
Aufgaben
1. Erkläre an einem konkreten Beispiel den Gesetzgebungsprozess.
2. Formuliere Gegenargumente zu diesen drei Aussagen und beziehe begründet Stellung dazu.
앬 „Der Gesetzgebungsprozess dauert viel zu lange.“
앬 „Der Gesetzgebungsprozess verläuft unübersichtlich.“
앬 „Am Gesetzgebungsprozess sind zu viele Personen und Gruppen beteiligt.“
Material 1
Entnommen aus: Gerd Schneider und Christiane Toyka-Seid: Politik-Lexikon für Kinder. Von Aufschwung bis Zivilcourage.
Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main/New York 2006, S. 114. Illustration: Stefan Eling nach einer Idee von Schubert/Klein.
© hanisauland.de und Bundeszentrale für politische Bildung.
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Frank Lauenburg: Die Gesetzgebung 2
© Persen Verlag
II – Praxis: Materialbeiträge Gesetzgebung
Gesetzgebung
Material 2
Aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1. Schritt: Die Gesetzesinitiative
In Deutschland kann nicht jeder einfach so ein Gesetz vorschlagen. Das Recht der Gesetzesinitia- tive haben nämlich nur die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. Wenn ein Bürger somit ein konkretes Gesetz wünscht, müsste er schon einen Bundestagsabgeordneten von seinem
5 Vorhaben überzeugen. Dieser Bundestagsabgeordnete könnte dann stellvertretend den Gesetzes- vorschlag unterbreiten.
2. Schritt: Die Beratung
Liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf vor, dann finden drei Beratungen (Lesungen) darüber statt.
In der 1. Lesung, der sogenannten Grundsatzdebatte, wird der Gesetzentwurf vorgestellt. Dann
10 wird der Gesetzentwurf zur genaueren Überprüfung an einen speziellen Ausschuss des Bundesta- ges geleitet. Dort werden Einzelheiten beraten und Sachverständige befragt. In der 2. Lesung im Parlament berichten die Mitglieder des Ausschusses über die Ergebnisse ihrer Sitzung.
3. Schritt: Die Beschlussfassung
In der 3. Lesung kommt es noch einmal zur Aussprache über das Gesetz. Pro und Kontra werden
15 erörtert; unter Umständen gibt es weitere Änderungen. Dann kommt es zur Schlussabstimmung.
Wenn die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dem Gesetz zugestimmt hat, ist das Gesetz
„verabschiedet“.
In besonderen Fällen benötigt ein Gesetz aber die Zustimmung von weit mehr Abgeordneten. So müssen z. B. zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen, wenn dieses Gesetz die
20 Verfassung ändert.
Hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet, wird es an den Bundesrat weitergeleitet. Dabei un- terscheidet man zwei Arten von Gesetzen: Das Zustimmungsgesetz und das Einspruchsgesetz.
1. Zustimmungsgesetze werden erst gültig, wenn nach dem Bundestag auch der Bundesrat zustimmt. Dazu gehören alle Gesetze, die die Angelegenheiten der Bundesländer besonders
25 betreffen.
Lehnt der Bundesrat ein Gesetz ab, beginnt eine erneute Beratung im sogenannten Vermittlungs- ausschuss. Dort sitzen Mitglieder des Bundestages und des Bundesrates, die versuchen, doch noch eine Lösung zu finden. Dieser Ausschuss schlägt dem Bundestag wieder Änderungen vor, über die dann erneut abgestimmt werden muss.
30 Wenn bei Zustimmungsgesetzen keine Einigung erzielt werden kann, tritt das Gesetz nicht in Kraft.
2. Bei allen anderen Gesetzen hat der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht. In diesem Fall kann er nur Bedenken äußern. Wenn der Bundesrat tatsächlich einen Einspruch erhebt, wird das Gesetz aber nur aufgeschoben. In einer erneuten Abstimmung kann es der Bundestag doch noch beschließen.
4. Schritt: Unterzeichnung und Veröffentlichung
35 Nach diesem (manchmal sehr langen) Verfahren, ist das Gesetz noch immer nicht in Kraft getreten.
Dafür muss es erst noch vom Bundeskanzler oder dem zuständigen Minister unterzeichnet werden.
Erst danach kommt es in die Hände des Bundespräsidenten, der das Gesetz ebenfalls unterschrei- ben („ausfertigen“) muss. Zuletzt wird es noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt dann ab dem Tage, der im Gesetz festgeschrieben wurde.
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© 2013 Persen Verlag, Hamburg AAP Lehrerfachverlage GmbH Alle Rechte vorbehalten.
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Bildnachweise
Cover © Deminos – Fotolia.com
S. 1 Entnommen aus: Gerd Schneider und Christiane Toyka-Seid: Politik-Lexikon für Kin- der. Von Aufschwung bis Zivilcourage. Campus Verlag GmbH, Frankfurt am Main/New York 2006, S. 114. Illustration: Stefan Eling nach einer Idee von Schubert/Klein.
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2006, S. 114. Illus uland.d
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