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Archiv "Steuerentlastung wird erst 1988 spürbar" (23.01.1985)

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17,00 49,00 83,20 169,10 172,40 1 800

3 000 4 000 5 000 10 000 15 000

6,00 16,50 35,70 54,60 126,60 133,00 237,50

581,00 992,40 1 465,80 4 137,50 6 938,40

LSt bisher Entl. 86 zusätzl. 88

1 800 3 000 4 000 5 000 10 000 15 000

87,30 75,40 76,90 84,60 196,10 275,00

6,20 155,90 279,20 124,80

346,50 548,00 793,10 2 865,10 5 456,00

Entlastungsbeispiele

Bruttomonatslohn (allgemeine LSt-Tabelle) Led g (I)

Verheiratet, 2 Kinder (111/2)

LSt bisher Entl. 86 zusätzl. 88

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Leserdienst E

s bleibt dabei: Die

Steuerzahler werden 1986 und 1988, also in zwei Stufen, um gut 20 Mil- liarden Mark entlastet. Die Bundesregierung hat den Entwurf des Gesetzes „zur leistungsfördernden Steu- ersenkung und zur Entla- stung der Familie" dem

Bundesrat zugeleitet.

Wenn dieser Anfang Fe- bruar dazu Stellung nimmt, wird man zuverlässig ab- schätzen können, ob die- ses Steuersenkungsgesetz eine Mehrheit finden und ob es im weiteren Gesetz- gebungsverfahren noch wesentliche Änderungen geben wird.

Gute Chancen in Bundestag und Bundesrat

Stoltenberg, so sieht es derzeit aus, hat gute Chan- cen, diese wichtige Ge- setzesvorlage bis zur Jah- resmitte durch Bundestag und Bundesrat zu bringen.

Er wird sich freilich darauf einstellen müssen, daß die Länder dem Bund einen höheren Finanzierungsan- teil abfordern werden. Der Bund hat bislang mit ei- nem Steuerausfall von 8,6 Milliarden Mark zu rech- nen, während Länder und Gemeinden auf Steuerein- nahmen von etwa 11,6 Mil- liarden Mark zu verzichten hätten. Daß jede Steuer- entlastung von den Län- dern mitfinanziert werden muß, gibt ihnen im Gesetz- gebungsverfahren eine starke Stellung.

Mit dem Kabinettsbe- schluß, die Steuerentla- stung zwar mit einem Ge- setz, aber in zwei Stufen zu verwirklichen, dürfte nun auch endgültig feststehen,

daß die Vorschläge der CSU und der FDP, die Steuerentlastung schon 1986 in einem Schritt durchzuziehen, keine Chance mehr haben. Das ist das Ergebnis des über- flüssigen politischen Tau- ziehens über die Forde- rung der CDU, die am Ver- fassungsgericht geschei- terte Zwangsanleihe durch eine andere „Solidarabga- be der Besserverdienen- den" zu ersetzen. CSU und FDP haben das Zwei-Stu- fen-Konzept Stoltenbergs akzeptiert; die CDU hat sich damit abgefunden, daß es keine zusätzliche Belastung der „Besserver- dienenden" gibt. Dabei ist allerdings zu berücksichti- gen, daß nach dem nun vom Kabinett beschlosse- nen Reformgesetz die Lei- stungseinkommen erst 1988 fühlbar entlastet wer- den. Die letzte Steuersen- kung hat es 1982 gegeben.

Der Fiskus verlangt damit den Beziehern höherer Einkommen sechs Jahre lang heimliche Steuerer- höhungen ab. Das ist ein Milliarden-Beitrag zur Kon- solidierung der Haushalte.

Die Länder sind nur für eine Reform in zwei Schritten zu haben

Entscheidend für den Be- schluß, die Reform in zwei Stufen zu verwirklichen, war jedoch nicht das politi- sche Gerangel um die „So- lidarabgabe", sondern die

Tatsache, daß für die Re- form in einem Schritt die Zustimmung der Länder- Mehrheit nicht zu errei- chen wäre. Vor allem aber würde der bisherige Erfolg der Konsolidierungspolitik gefährdet. Das liegt sowohl an der Entwicklung der Steuereinnahmen als auch an neuen Ausgaben-Ver- pflichtungen. Die Steuer- einnahmen des Bundes mußten für 1985 um rund vier Milliarden Mark nach unten korrigiert werden.

Dies hängt vor allem mit dem Gewinn an Preisstabi- lität zusammen, der den erwarteten Zuwachs bei der Umsatzsteuer schmä- lert. Diese Ausfälle können

nur zum Teil durch höhere Einnahmen aus dem Bun- desbankgewinn ausgegli- chen werden.

Dies bedeutet, daß 1985 gut eine Milliarde Mark mehr an Krediten aufge- nommen werden muß, als Stoltenberg noch vor weni- gen Monaten erwartete.

Der Konsolidierungspro- zeß verlangsamt sich also.

1986, das steht schon jetzt fest, wird es selbst bei ei- ner sehr restriktiven Aus- gabenpolitik zu einem Rückschlag kommen. Die Neuverschuldung dürfte 1986 nämlich wieder etwas steigen, obwohl das Kon- solidierungsziel noch lan-

Steuerentlastung wird erst 1988 spürbar

Vorrang für Familienlastenausgleich / Stoltenberg hat sich durchgesetzt

Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 4 vom 23. Januar 1985 (91) 203

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ge nicht erreicht ist. Das liegt auch an der Etatbela- stung durch die erste Stufe der Steuerreform, an ei- nem höheren Finanz-Bei- trag für die EG (bis zu 4 Milliarden Mark) und an den von 1986 an wachsen- den Aufwendungen für das geplante Erziehungsgeld, für die Anrechnung von Er- ziehungszeiten auf Renten sowie für den Zuschlag zum Kindergeld an Bezie- her geringer Einkommen, bei denen sich die Erhö- hung der Kinderfreibeträ- ge nicht entlastend aus- wirkt.

Das Steuerentlastungsge- setz bedarf einer differen- zierten Bewertung. Auf der einen Seite verdient es Re- spekt, daß die Koalition schon 1985 fühlbare Steu- ersenkungen, vor allem zu- gunsten der Familien mit Kindern und zugunsten der Leistungseinkommen beschließen will. Vor zwei Jahren hätte daran wohl noch niemand gedacht.

Der neue Steuertarif bringt vor allem bei den mittleren und höheren Einkommen eine deutliche Milderung der Progression. Das ist ein unverzichtbares Ele- ment einer Politik, die auf Leistung setzt. Daß die Ko- alition dazu den Mut hat, sollte anerkannt werden.

Auf der anderen Seite wäre es besser gewesen, bereits in der ersten Stufe die Ta- rifreform zu verwirklichen, was allerdings eine Be- schränkung bei den neuen Familienleistungen not- wendig gemacht hätte.

Hier sind die Gewichte falsch gesetzt worden.

Auch wäre es vernünftiger gewesen, sich auf die Ver- besserung des Familienla- stenausgleichs über Frei- beträge und Kindergeld zu konzentrieren, anstatt die verfügbaren Mittel auf ein Bündel von Maßnahmen zu verteilen.

Der Entwurf des Steuer- entlastungsgesetzes ent- hält folgende Vorschläge:

Was 1986

wirksam werden soll

Der Kinderfreibetrag wird von 432 auf 2484 Mark er- höht. Die Kinderzuschläge bei den anrechenbaren Vorsorgeaufwendungen (bis zu 900 Mark je Kind) entfallen jedoch. Wer die Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft hat, dem ver- bleibt damit faktisch nur eine Verbesserung des steuerlichen Abzugsbetra- ges je Kind um 1152 Mark.

Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltslei- stungen an bedürftige An- gehörige wird von 3600 auf 4500 Mark angehoben.

Der Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende, zu de- ren Haushalt mindestens ein Kind gehört, steigt auf 4536 Mark. Bei länger dau- ernder Krankheit oder ei- ner Behinderung eines oder beider Ehegatten sol- len, wie bei Alleinstehen- den, Kinderbetreuungsko- sten anerkannt werden (bei Nachweis bis zu 4000 Mark für das erste Kind, bis zu 2000 Mark für jedes wei- tere Kind).

Die im Zuge der. Konsoli- dierung halbierten Ausbil- dungsfreibeträge werden wieder angehoben, und zwar für Kinder über 18 Jahre, die im Haushalt le- ben, von 1200 auf 1800 Mark, bei auswärtiger Un- terbringung von 2100 auf 3000 Mark und bei Kindern unter 18 Jahren bei aus- wärtiger Unterbringung von 900 auf 1200 Mark.

Zusätzlich zum bisherigen Kindergeld wird ein Zu- schlag von höchstens 46 Mark monatlich eingeführt.

Diesen Zuschlag erhalten alle Familien, bei denen sich der Kinder-Freibetrag wegen zu geringen Ein- kommens nicht oder nicht voll-auswirkt.

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Für 1986 sind bereits eine Reihe von Korrekturen am Lohn- und Einkommen- steuertarif geplant, die re- lativ stärker die Bezieher kleinerer Einkommen be- günstigen. So soll der Grundfreibetrag um 324/

648 Mark (Alleinstehende/

Verheiratete) auf 4536/

9072 Mark angehoben wer- den. Darüber hinaus sind Tarifermäßigungen vorge- sehen, die Steuerausfälle von 3,7 Milliarden Mark bringen. So werden die vorgesehenen Tarifentla- stungen bei monatlichen Bruttolöhnen bis zu I> 1800 Mark in Steuerklasse 1 (Lediger), I> 2400 Mark in Steuerklasse 11/1 (Alleinstehender, 1 Kind)

> 3800 Mark in Steuerklasse 111/0 (Verheiratete ohne Kind),

> 4000 Mark in Steuerklasse 111/2 (Verheiratete, 2 Kinder) bereits 1986 voll wirksam.

Was 1988

wirksam werden soll

Im Mittelpunkt der zweiten Stufe steht die Tarifreform.

Das Finanzministerium hat einen Tarif T 1 A vorgelegt, der zu einer deutlichen und nachhaltigen Abfla-

chung der Progressions- kurve führt. Ziel der Re- form ist die Senkung der Grenzsteuersätze, also der Steuersätze auf das jeweils zuwachsende Einkommen.

Nach dem geltenden Steu- ertarif steigen die Grenz- steuersätze von zu ver- steuernden Einkommen von 18 000/36 000 Mark (Al- leinstehende/Verheiratete) bis 60 000/120 000 Mark um 28 Prozentpunkte von 22 auf 50 Prozent, nach dem neuen Tarif um 24 Prozentpunkte auf 46 Pro- zent. Bei zu versteuernden Einkommen von 44 000/

88 000 Mark ergibt sich ei- ne Absenkung der Grenz- steuersätze um 5,5 Pro- zentpunkte. Je Kind kommt eine Verringerung des Grenzsteuersatzes um einen halben Punkt hinzu.

Zu beachten ist, daß die Grenzsteuersätze in der gesamten Progressionszo- ne ermäßigt werden. So wird die Grenzbelastung bei zu versteuernden Ein- kommen von 80 000/

160 000 Mark künftig bei 50 Prozent liegen; heute sind es noch 53,3 Prozent.

Die Bundesregierung ver- folgt das Ziel, auf längere Sicht einen Tarif einzufüh- ren, bei dem die Grenz- steuersätze mit wachsen- dem Einkommen gleich- mäßig, also linear anstei- gen. Der Tarif T 1 A ist eine wichtige Etappe auf die- sem Weg. wst

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Bade- und Trinkkuren, Ein Führer zu den Heilbädern in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Pietsch-Verlag, Stuttgart, 1984, 190 Seiten, 46 Abbildungen, gebunden, 25 DM

Stavros Mentzos (Hrsg.):

Angstneurose, Psychodyna- mische und psychotherapeuti- sche Aspekte, Reihe: Geist und Psyche, Fischer Taschen- buch Nr. 42266, Fischer Ta- schenbuch Verlag, Frank- furt/M., 1984, 147 Seiten, kar- toniert, 9,80 DM

Klaus Junghanns, Hans Palm- tag: Stuhl- und Harnableitung, Leitfaden zur Betreuung und

Nachsorge von Stomapatien- ten, Deutscher Ärzte-Verlag, Köln, 1984, 177 Seiten, zahlrei- che, teils farbige Abbildun- gen, gebunden, 49,80 DM Prognos AG (Hrsg.): Modell- programm Psychiatrie, Fi- nanzierung von Einrichtungen und Diensten, Horst Polier Verlag, Stuttgart, 1984, 285 Seiten, broschiert, 68 DM Das Harvard-Gesundheits- buch, Empfehlungen der Har- vard Medical School für jeder- mann, Deutsche Ausgabe be- arbeitet von Gotthard Schett- ler und Peter Gross, R. Piper Verlag, München/Zürich, 1984, 423 Seiten, 20 Abbildungen, gebunden, 39,80 DM

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