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E 01/2002 - Schulvermeidung spürbar reduzieren

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Academic year: 2022

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Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags, mittwochs, Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen donnerstags, freitags Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

von 9.00 – 14.00 Uhr BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Der Senator

für Bildung und Wissenschaft Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An alle

Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Erlass Nr. 01/2002

Auskunft erteilt Herr Bothmann Zimmer 238a T 0421 361 4670 F 0421 361 4176 E-mail

obothmann@

bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 25

Bremen, 14.02.2002

Schulvermeidung spürbar reduzieren

Schulvermeidung spürbar reduzieren, ist ein bildungspolitischer Schwerpunkt in der laufenden Le- gislaturperiode.

Sowohl die Bremische Bürgerschaft wie auch die Deputation für Bildung haben hierzu entsprechen- de Beschlüsse gefasst (siehe die entsprechenden Mitteilungen des Senats an die Bremische Bür- gerschaft vom 05.09.2000 und vom 18.09.2001 sowie der Vorlage L 62 für die Sitzung der Deputati- on für Bildung am 18.01.2001 „Prävention und Hilfe bei Schulverweigerung“).

Um das erklärte Ziel, Schulvermeidung spürbar zu reduzieren, sind konkrete Maßnahmen beschlos- sen worden, die ich Ihnen nachstehend nenne:

• Ausbau und Verstärkung der Beratungsgruppe Schulvermeidung zur Unterstützung der Lehr- kräfte

• Gewährleistung einer Klassenlehrerstunde für alle Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen in den Hauptschulen, Klassen 7-10 ab Schuljahr 2001/02

• schrittweise Gründung von zwölf regionalen und zwei überregionalen Präventionsausschüssen (SCHUPS) in Kooperation mit dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Sozia- les, dem Senator für Inneres, Kultur und Sport, dem Senator für Justiz und Verfassung und den Ämtern für Soziale Dienste

• Einrichtung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern und Vertreterinnen der Schulen und der kooperie- renden Behörden mit dem Auftrag zur Entwicklung von geeigneten Hilfen und Maßnahmen.

Diese Arbeitsgruppe hat als ein Ergebnis ihrer Beratungen einen Handlungsleitfaden für Klassenleh- rer und Klassenlehrerinnen im Umgang mit Schulvermeidung erarbeitet.

Mit diesem Leitfaden werden verbindlich für alle Lehrkräfte und Schulen in einem 3-Phasen-Modell Maßnahmen benannt, die beim Umgang mit Schulvermeidung notwendig und zu beachten sind.

(2)

Alle Schulen sind rechenschaftspflichtig über

• die Häufigkeit des Problems Schulvermeidung:

• die Maßnahmen, die ergriffen worden sind

• die Wirksamkeit dieser Maßnahmen.

Im Rahmen von regionalen Dienstbesprechungen erhalten Sie weitere Arbeitshilfen.

Ich bitte Sie, den anliegenden Handlungsleitfaden an die Lehrkräfte Ihrer Schule weiter zu leiten und ihn in Ihren Gesamtkonferenzen zu erörtern, damit alle Klassen- und Fachlehrer/-lehrerinnen im Umgang mit der Schulvermeidung entsprechend verfahren.

Der Handlungsleitfaden für Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer im Umgang mit Schulvermeidung ersetzt die im Schulblatt abgedruckte Orientierungshilfe „Vorgehen bei Schulvermeidungsverhalten“.

Der Runderlass 8/92 vom 19.01.1992 wird hiermit aufgehoben.

Im Auftrag gez. Lückert

Anlagen

Referenzen

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