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Archiv "Arbeitszeit: Es geht um die Anerkennung" (16.01.2004)

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währte Struktur des Gesund- heitswesens auch im Zusam- menhang mit der Gesund- heitsreform als eine mögliche Struktur zu prüfen. Warum wird solch eine am Thema völ- lig vorbeigehende und unqua- lifizierte bis lächerliche Zu- schrift veröffentlicht?

Dr. Ortrud Walch,

Eschenweg 4, 14974 Ahrensdorf

Ärztemangel

Zu dem Leserbrief „Zweifel“ von Dr.

med. Niels Clausnitzer in Heft 44/2003:

Gegen den Zwangs- ruhestand kämpfen

Es stimmt zwar, dass die Al- tersgrenze gesetzlich festge- legt wurde – doch wie war die Vorgeschichte:

Zunächst wurden auf Bestre- ben der Kassenärztlichen Ver- einigungen Zulassungssperren errichtet, um bei dem beste- henden Sachleistungssystem und den schwindenden Ho- noraren den bestehenden Pra- xen das Überleben zu sichern.

Ich gehörte zwar als Mitglied der Vertreterversammlung der KV Bayerns zu der Minder- heit, die sich gegen diese Sper- ren wandte und der Meinung war, dass Jung und Alt sich der Konkurrenz stellen müssten – leider vergebens.

Schließlich kam die Reaktion des Nachwuchses: Altersbe- grenzung, damit der Nach- wuchs die Praxen übernehmen kann. Auch dieser Meinung haben sich die KVen wieder angeschlossen, auch zahlreiche Freie Verbände waren dem nicht abgeneigt. Man fand das Ohr des Ministers und im Rah- men der Lahnsteiner Beschlüs- se (1) wurde von Schwarz-Rot unter der Federführung von Herrn Seehofer die Alters- grenze gesetzlich festgenagelt.

Weder die KV noch die Kam- mer oder Freie Verbände wa- ren geneigt, nunmehr die

„Zwangsrentner“ zu unterstüt- zen. Klagen wurden vom Bun- desverfassungsgericht nicht angenommen, jedoch nicht mit der gesetzlichen Begründung

„Ärzteschwemme“, sondern

mit der noch absonderlicheren Begründung, dass ein Vertrags- arzt mit 68 Jahren psychisch und physisch (d. h. geistig und körperlich) nicht in der Lage wäre, den schweren Beruf ei- nes Vertragsarztes weiter aus- zuüben. Ärzte in den neuen Bundesländern dürfen unab- hängig vom Alter bis 20 Jahre nach Praxisaufnahme arbeiten – das Leben in der DDR sorg- te wohl für erhöhte Stabilität?

Man darf auch Privatpatienten weiter behandeln – für die reicht die Senilität noch? Man darf 90 Tage in der Praxis ver- treten – man ist nur 275 Tage verblödet? Und man darf un- begrenzt in Kliniken arbeiten und vertreten. Die Europäi- sche Menschenrechtskommis- sion hat noch nicht entschie- den, Karlsruhe hat noch kein Urteil gefällt (Klageabweisung gilt nicht!), so habe ich für mei- ne Person die Konsequenzen gezogen:

Meine Klage läuft vor dem So- zialgericht mit dem Antrag, erst dann zu entscheiden, wenn rechtskräftige Entschei- dungen vom Verfassungsge- richt oder von der Europäi- schen Menschenrechtskom- mission gefallen sind. Ferner habe ich dieses Jahr schon zweimal für je drei Monate an einer Rehaklinik in Sachsen- Anhalt gearbeitet, höchst will- kommen bei Kollegen, Patien- ten und Personal. In meiner

„Winterpause“ springt ein be- freundeter Kollege im Ruhe- stand ein. Auf meinen Antrag hin wurde auf dem Bayeri- schen Ärztetag der Vorstand der Kammer aufgefordert, sich bei der Bundesärztekammer für eine Vermittlerkartei ein- zusetzen für vertretungswillige Ärzte, auch im Ruhestand, und vertretungsuchende Kol- legen und Kliniken. Der Be- darf ist da: Auf eine Anzeige im DÄ erhielt ich über ein Dutzend Angebote vom Bo- densee bis Greifswald.

Eins steht fest: Wer für ärztli- che Freiheit kämpfen will, muss auch gegen den Zwangs- ruhestand kämpfen. Ein biss- chen Freiheit gibt es nicht. Das sollten endlich auch unsere, von uns Ärzten gewählte und bezahlte Vertreter einsehen

und nicht fauler Kompromisse zuliebe ständig der Politik nachgeben.

Denn noch etwas steht fest:

Der jetzige Ärztemangel ist ebenso durch politische, von der Ärzteschaft nicht ener- gisch bekämpfte Fehler einge- treten, nämlich durch die Aus- beutung unseres Nachwuchses speziell in den Krankenhäu- sern.

Dr. med. Klaus Reichel, Hubertussteig 7, 91217 Hersbruck

Arbeitszeit

Zu dem Leserbrief zum EuGH-Urteil

„Weiterer Verlust der Attraktivität“

von Dr. med. Gunther Schwall in Heft 47/2003:

Viel Geringschätzung

Ihre Ansichten scheinen mir wirklich von gestern zu sein.

Aus Ihrem Leserbrief spricht die Einstellung eines Chirur- gen der „alten Schule“. Beson- ders spricht aus Ihrem Leser- brief zum Thema Arbeitszeit viel Geringschätzung des weiblichen Geschlechts, was die Chirurgie heute endlich überwunden haben sollte. Sie befürchten Übermüdung Ihrer männlichen Assistenten, wenn diese durch Mithilfe bei der Hausarbeit ihre berufstätigen Ehefrauen unterstützen. Bei- des – dass nämlich Ehefrauen berufstätig sein „dürfen“ und dass sich kein Ehepartner den anderen als Haussklaven/in halten sollte, ist nun mal eine Errungenschaft unserer mo- dernen Gesellschaft. Auch stört mich sehr Ihre abschlie- ßende Bemerkung, unser wun- derbarer Beruf verkomme durch die neue Arbeitszeitre- gelung in Kliniken zu einem

„Nebenjob für halbtagsbe- schäftigte, aber promovierte Ehefrauen gut verdienender Manager“. Nicht nur, dass Sie damit alle teilzeitarbeitenden Ärztinnen diskriminieren, son- dern gleich alle Ärztinnen, denn es ist ja Ihrer Ansicht nach überflüssig, dass eine promovierte Frau auch arbei- ten will!

Dr. med. Birgit Buchholz, Neudorfer Weg 15, 56077 Koblenz

Zu dem Leserbrief „Unverständnis“

von Dr. Ludwig Netz in Heft 48/2003:

Es geht um die Anerkennung

Es sind Kollegen wie Herr Netz, denen wir es immer wieder verdanken, dass die Krankenhäuser unserer For- derung nach einer anständi- gen Bezahlung auch in Zu- kunft nicht nachkommen werden.

Er allerdings hat entweder ausreichend verdient, um heute in Ruhe in Kroatien zu leben, oder er lebt gerade dort, weil alles so günstig ist.

Oder er leidet an dem Sama- ritersyndrom, nach dem ich als Arzt immer, umsonst und überall selbstverständlich meinem Patienten helfen muss! Kaum einer der Kolle- gen, die ich kenne, arbeitet nach Vorschrift und mit Stechuhr, und natürlich rede ich nicht über ein paar Über- stunden hier oder da. Aber die konsequente Missachtung ärztlicher Leistung, indem der Niedergelassene Regres- se für qualitativ hochwertige Arbeit zu befürchten hat und der Krankenhausarzt im Dienst 100 % arbeitet für 60 % Lohn (wobei der Lohn selbst für die Qualifikation ein Lacher ist), lässt immer mehr Kollegen das Stetho- skop an den Nagel hängen.

Vielleicht bekam der Lehr- ling zu Zeiten von Herrn Netz nur 60 DM, dann wären ja 180 DM durchaus angemes- sen? Heute ist die Differenz zwischen dem Facharbeiter und einem Arzt wenn über- haupt marginal bei geregel- ten Arbeitszeiten, bezahlten Fortbildungen, Wochenend- zuschlägen für Ersteren. Ein Ingenieur, der frisch von der Uni in die Industrie geht, be- kommt als Einstiegsgehalt ein Drittel mehr als ich. Inso- weit geht es nicht um „Gela- bere“ oder „Gejammere“, sondern um die Anerken- nung der ärztlichen Leistung und Qualifikation. Und das geht auch über das Gehalt.

Dr. med. Sven Armbrust, Holzteichstraße 26, 17489 Greifswald

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A104 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 316. Januar 2004

B R I E F E

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