Gewerkschaften und ihre Mitglieder
(Ende 1977(
Arbeit- nehmer
insg- Beamte Angestellte Arbeiter (in Mio 21,3 2,2 8,4 10,7 davon ce
organi- siert
(in%) 42,8 75,0 24,9 50,3 Zahl der Mitglieder Deutscher
Gewerkschaftsbund Deutscher Beamtenbund Deutsche Angestellte Gewerkschaft Christlicher Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Polizei
[1213 17.470.96711
• 794.170
DAG 477.405 [GU' ■ 245 000
Ce 1 145.000
Rund 43 Prozent der 21,3 Millio- nen Beschäftigten waren Anfang 1978 Mitglied einer Gewerk- schaft. Drei Viertel aller Beam- ten, die Hälfte aller Arbeiter, je- doch nur knapp ein Viertel aller Angestellten sind gewerkschaft- lich organisiert. In den 17 DGB- Gewerkschaften sind die Frauen nach wie vor unterdurchschnitt- lich gewerkschaftlich organisiert
— ihr Anteil liegt gegenwärtig bei 18 Prozent. Die angestellten und beamtete Ärzte sind nur zu ei- nem geringen prozentualen An- teil in den hier aufgeführten Ge- werkschaften organisiert; sie ge- hören zu gut 50 Prozent dem Ver- band der angestellten und beam- teten Ärzte Deutschlands e. V.
(Marburger Bund) an Condor/DÄ
Die Information:
Bericht und Meinung AUS DEN BUNDESLÄNDERN
HESSEN
Acht Computer- Tomographen
Im Land Hessen sind zur Zeit acht Computertomographen in Betrieb, wie der Staatssekretär im Hessi- schen Sozialministerium, Dr. Gün- ter Steinhäuser, mitteilte. Dr.
Steinhäuser sprach zu einem zweitägigen Symposion, das auf Initiative des Hessischen Sozialmi- nisteriums und des Bundesar- beitsministeriums bei der Deut- schen Klinik für Diagnostik in Wiesbaden durchgeführt wurde und auf dem etwa 70 Ärzte und Vertreter von Krankenkassen und Ministerien über Anwendungsbe- reiche, Bedarf, Einsatz und Wirt- schaftlichkeit von Computertomo- graphen diskutierten. Insbesonde- re wurden dabei die Fragen erör- tert, wie viele Geräte für die ärztli- che Versorgung der Bevölkerung wirklich erforderlich sind und wie sie im Hinblick auf den hohen An- schaffungspreis und die hohen Betriebskosten möglichst wirt- schaftlich eingesetzt werden kön- nen. WZ
BAYERN
Lehraufträge
für Allgemeinmedizin
Nachdem der Bayerische Landtag die Staatsregierung ersucht hatte zu prüfen, ob an allen medizini- schen Fakultäten der Bayerischen Universitäten Lehrstühle für Allge- meinmedizin errichtet werden sol- len, hat Kultusminister Prof. Hans Maier jetzt dem Landtag gegen- über die Erteilung von Lehraufträ- gen als den richtigeren Weg be- zeichnet. Der Minister erinnert daran, daß er bereits 1971 auf Grund eines damaligen Beschlus- ses des Landtages den Universitä- ten nahegelegt habe, Lehraufträge für das Fach Allgemeinmedizin zu vergeben. Bisher hätten die Uni- versitäten Erlangen-Nürnberg, München und Würzburg dieser
Anregung entsprochen. Damit sei sichergestellt, daß an diesen Uni- versitätskliniken die Belange der Allgemeinmedizin voll berücksich- tigt werden und daß die Studenten die Nachweise über den Besuch eines Kursus zur Einführung in Fragen der Allgemeinmedizin er- bringen können. Außerdem siche- re die Vergabe der Lehraufträge an praktische Ärzte der Ausbil- dung den notwendigen direkten Kontakt mit der ärztlichen Praxis.
Diesen letzten Punkt nennt der Kultusminister ausschlaggebend dafür, daß keine Lehrstühle für All- gemeinmedizin eingerichtet wer- den sollen. WZ
HAMBURG
Rechtsstreit um die Arbeitszeit geht weiter
Die gerichtliche Auseinanderset- zung um die Arbeitszeitenrege- lung für Ärzte im Bereitschafts- dienst der Krankenhäuser hat sich in der Hansestadt zum Dauerbren- ner entwickelt. Nachdem Gesund- heitssenatorin Helga Elstner im
„Junghans-Prozeß" verloren hatte und inzwischen Revision beim Bundesarbeitsgericht in Kassel beantragt hat, steht ein neuer Pro- zeß ins Haus. Der Kinderarzt Dr.
Gerhard Limbrock von der Heid- bergklinik und zugleich Sprecher der ÖTV-Ärzte in Hamburg will durch einen Gerichtsentscheid die Abschaffung der 32-Stunden- Dienste erreichen. Er ist der Mei- nung, daß Bereitschaftsdienst im Krankenhaus wie normale Arbeits- zeit zu behandeln sei und daß die Weiterarbeit nach nächtlichen Be- reitschaftsdiensten für Ärzte, Pfle- ger und Krankenschwestern ver- boten werden müßte.
Die Zusammenlegung von norma- len Diensten und Bereitschaft oh- ne Unterbrechung zwingt das Kli- nikpersonal zu 32 Stunden Tätig- keit; an Wochenenden kommt es sogar zu 48 Stunden. Der Kläger sieht hier, wie schon sein „Vorklä- ger", Dr. Heinz Eberhard Jung- hans, neben der Belastung des Personals auch eine erhebliche Gefahr für die Patienten.
Die Hamburger Gesundheits- dienstbehörde befindet sich zur Zeit wegen der Auseinanderset- zungen um die Bereitschaftsdien- ste in einer unglücklichen Posi- tion: Dr. Junghans darf oder braucht nur noch einmal wöchent- lich Bereitschaftsdienst zu ma- chen. Der Spruch des Bundesar- beitsgerichts steht noch aus; soll- te dieser aber ebenfalls pro Jung- hans ausfallen, dann wird sie mehr Arztstellen einrichten müssen.
Ebenso gespannt blickt man auf die Entscheidung im Rechtsstreit Dr. Limbrock. DÄ-HH
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 6 vom 8. Februar 1979 335