• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Zum Gesundheitswesen in der DDR" (24.05.1990)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Zum Gesundheitswesen in der DDR" (24.05.1990)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Zum Gesundheitswesen in der DDR

Resolution der KBV-Vertreterversammlung am 14. Mai 1990

D

ie Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesver- einigung geht davon aus, daß die gravierenden Versorgungsmängel im Gesundheitswesen der DDR nur durch Übernahme der in der Bundesrepublik bestehenden Versorgungsstrukturen wirksam beseitigt werden können. An die Stelle systematischer Unterdrük- kung von Eigeninitiative durch zentrale Steuerung aller Entschei- dungen im Gesundheitswesen muß ein freiheitliches Versor- gungssystem treten. Nur dieses ist in der Lage, die gravierenden Mängel im bisherigen Versor- gungssystem der DDR zu beseiti- gen. Der wirtschaftlich unabhän- gige und nur seinem Gewissen verpflichtete Arzt sichert eine qualitativ hochstehende medizini- sche Versorgung, die freie Arzt- wahl und den Schutz der Persön- lichkeitsrechte des Patienten.

Die Vertreterversammlung wendet sich daher dagegen, durch staatliche Subventionen die in der DDR bestehenden Einrichtungen der ambulanten Versorgung als

„Errungenschaften des Sozialis- mus" mit Vorbildfunktion in ei- nem geeinten Deutschland auf Dauer am Leben zu erhalten.

Statt dessen müssen durch geeig-

nete Rahmenbedingungen bereits mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion die Vorausset- zungen dafür geschaffen werden, daß sich Ärzte in freier Praxis nie- derlassen und Polikliniken, Am- bulatorien und Staatspraxen in freiberufliche Organisationsfor- men umwandeln können.

Hierzu ist erforderlich,

■ den Erwerb oder die Nut- zung von Praxisräumen, auch so- weit sie bisher durch staatliche Gesundheitseinrichtungen ge- nutzt wurden, zu ermöglichen;

■ den Rechtsanspruch der Ärzte, sich in freier Praxis nieder- zulassen, in einer Zulassungsord- nung zu regeln;

■ die veraltete Vergütungs- ordnung durch eine leistungsge- rechte Gebührenregelung abzulö- sen;

■ Selbstverwaltungskörper- schaften der Ärzte zur Wahrung der beruflichen Belange und Ver- tretung der Interessen der nieder- gelassenen Ärzte gegenüber der Krankenversicherung gesetzlich zu errichten;

■ eine angemessene Alters- und Hinterbliebenenversorgung durch berufsständische Versor- gungswerke zu schaffen. senkung der Krankenversicherung

die Qualität der kassenärztlichen Versorgung dauerhaft sichern?

Wie läßt sich angesichts ei- ner anhaltenden, von uns nicht be- einflußbaren Überproduktion von Ärzten — im Jahre 2000 werden es voraussichtlich 100 000 Kassenärzte sein — der Anspruch des Kassenarz- tes auf eine angemessene Vergütung seiner beruflichen Tätigkeit dauer- haft gewährleisten?

Beide Probleme werden durch die Einheit Deutschlands und die not- wendige Veränderung der Versor- gungsstrukturen in der DDR nicht einfacher, sondern eher schwerer.

Das Handlungskonzept sieht für die Politik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen Katalog von Maßnahmen vor, an deren Um- setzung der Vorstand zur Zeit arbei- tet. Ich beginne mit der Honorarpoli- tik. Hier liegen mit der Empfeh- lungsvereinbarung mit den Spitzen- verbänden der Krankenkassen und der Honorarvereinbarung mit den Verbänden der Ersatzkassen kon- krete Ergebnisse vor.

Honorarpolitik: Dem Ziel ein Stück nähergekommen

Wir haben im Handlungskon- zept angekündigt, daß wir nach Be- endigung der Erprobungsphase des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes schrittweise zur Einzelleistungsver- gütung zurückkehren wollen, um die Qualität der ambulanten ärztlichen Versorgung dauerhaft zu sichern.

Durch beide Vereinbarungen sind wir diesem Ziel ein erhebliches Stück näher gekommen.

Zusammen mit der bereits vor- her erfolgten Ausgliederung von Lei- stungen aus der Pauschalvergütung sind nunmehr 17 Prozent des Lei- stungsvolumens wieder nach Einzel- leistungen von den Krankenkassen zu vergüten. Hinzu kommt: Seit dem 1. April dieses Jahres können die Vertragsärzte in nahezu allen Lei- stungsbereichen — außer Labor

—wieder mit festen Punktwerten rech-

nen. Damit hat der Arzt endlich wie-

der mehr Sicherheit über die Hono- rierung seiner Arbeit. Er weiß somit

wieder vor der Leistungserbringung, welches Honorar er für seine Lei- stung erhält.

Allerdings besteht aufgrund der auch für die Ersatzkassen geltenden Bundesempfehlung für gut 80 Pro- zent des Leistungsvolumens nach wie vor eine Begrenzungsregelung, die an die Grundlohnsummenentwick- lung im Verhältnis 1:1 angebunden ist. Wird diese Grenze durch die Lei- stungsbedarfsanforderung mit dem fest vereinbarten Punktwert über- schritten, so müssen wir für das nächst erreichbare Folgequartal mit den Vertragspartnern Ausgleichsre- gelungen treffen. Diese führen aber

nicht zwangsläufig zu einer linearen Absenkung des vereinbarten Punkt- wertes. Auch strukturelle Maßnah- men sind möglich.

Im übrigen bedeutet diese Be- grenzung für uns aber gleichzeitig ei- ne Honorargarantie. Denn für den Fall, daß mit dem vereinbarten Punktwert die Grundlohnsummen- entwicklung nicht erreicht wird, er- folgt — ebenfalls im nächst erreichba- ren Folgequartal — eine Nachbesse- rung durch Anhebung des Punktwer- tes.

Die direkt proportionale Anpas- sung an die Grundlohnsummenent- wicklung, die sich im letzten Jahr un- Dt. Ärztebl. 87, Heft 21, 24. Mai 1990 (19) A-1679

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zur Zeit hat Rumänien 8,5 Kranken- hausbetten für je 1000 Einwohner und mehr als 15 Ärzte für je 10 000 Einwohner_ In den letzten 25 Jah- ren sind die Aufwendungen für das

Eugene Schneller, Experte für Prozesskettenmanagement im Gesundheitswesen (Supply Chain Management) an der Arizona State University, macht noch einen weite- ren Punkt für

Diese Zahlen zeigen, daß sich die kinderärztliche Versorgung we- sentlich verbessert hat, denn heu- te versorgt rund die doppelte Zahl an Ärzten eine nur geringfügig hö- here

Ferdinand, ein Rostocker Fach- arzt für Allgemeinmedizin, beabsichtig- te für sich und seine Familie ein Über- siedlungsersuch zu stellen.. Er begrün- dete dies damit, dass

sundheits-/Krankheitsmodell, sondern stellt sich als undifferenziertes, kaum messbares „Gesundheits-Kapitalstock“- Konzept dar, bei dem genetische Fakto- ren, Umweltfaktoren

Ausgehend von der historischen Entwicklung er- folgt eine ausführliche Dar- stellung aller ambulant ver- fügbaren Betreuungsmodelle (Hausarzt, Pflegedienste, Ta- gesklinik

darfs" (dieser ist nach Arnold nicht objektivierbar) und der für „erfor- derlich" gehaltenen Leistungen führe die Entwicklung im Gesund- heitswesen in eine unkorrigierbare

Nach zu- nächst normaler Entwicklung bilden sich die spezifischen Symptome: Es kommt zu einer zunehmenden Ver- größerung von Leber und Milz (zum Beispiel Glykoproteinosen, M.