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Archiv "Das Gesundheitswesen in Rumänien" (20.11.1975)

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Arzt sein und dennoch rauchen?

„Als Minimum wird empfohlen:

1. Die Frage nach den Rauchge- wohnheiten sollte bei keiner ärztli- chen Beratung fehlen.

2. Jeder Patient sollte über die Ri- siken bei weiterem Rauchen und über die Vorteile des Aufhörens — möglichst im Hinblick auf seinen eigenen Gesundheitszustand und Befund — informiert werden.

3. Jedem Patienten sollte der ern- ste Rat gegeben werden, das Rau-

chen aufzugeben, mit Information über die bestehenden Möglichkei- ten."

Neben weiteren Maßnahmen emp- fohlen wir, „in Krankenhäusern das Rauchen auf Stationen, in Klinik- warteräumen, Cafeterias und ande- ren öffentlichen und semiprivaten Räumlichkeiten innerhalb des Krankenhauses sowie den Verkauf von Zigaretten im Krankenhausbe- reich zu verbieten. Das Rauchen im Krankenhaus sollte auf be- stimmte, besonders gekennzeich- nete Räume außerhalb des Blick- feldes von Patienten und Öffent- lichkeit beschränkt werden".

Professor

Dr. med. F. Schmidt Leiter der Forschungsstelle für präventive Onkologie Universität

Heidelberg/Mannheim

Spektrum der Woche Aufsätze-Notizen

Die schnelle wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung in Rumänien in den Jahrzehnten nach dem Krieg hat die ärztliche Betreuung und den Gesundheitszustand der Bevölkerung erheblich beeinflußt.

Zur Zeit hat Rumänien 8,5 Kranken- hausbetten für je 1000 Einwohner und mehr als 15 Ärzte für je 10 000 Einwohner_ In den letzten 25 Jah- ren sind die Aufwendungen für das Gesundheitswesen um das Zwölf- fache gestiegen. Eine Reihe von epi- demischen Krankheiten konnte auf diese Weise ausgerottet werden;

die allgemeine Sterblichkeit, insbe- sondere aber die Kindersterblich- keit, ist beachtlich gesunken.

Wie in den anderen sozialistischen Ländern ist die ärztliche Betreuung Sache des Staates. Dem Staat ge- hören alle Krankenhäuser, Polikli- niken und Krankenbehandlungs- stellen. Ausführungsbehörde sind die Stadt- und Kreisverwaltungen.

Die Ärzte und das gesamte medizi- nische Personal sind Staatsange- stellte. Allerdings gibt es einige ebenfalls staatliche Polikliniken, in denen besonders prominente Ärzte

— Professoren, Dozenten und an- dere — in ihrer freien Zeit arbei- ten. Für deren Dienste müssen die Patienten bezahlen; sie haben das Recht, unter ihnen den Arzt frei zu wählen.

Verfolgen wir den Weg eines Kran- ken: Erste Anlaufstelle ist der Arzt für Allgemeinmedizin — in Rumäni- en kein Fachgebiet. In einem Ver- sorgungsbezirk wohnen jeweils 3000 bis 5000 Erwachsene; im glei- chen Bezirk sind 1500 bis 2000 Kin- der separat von den Erwachsenen zu einer Versorgungsgruppe zu- sammengefaßt. So hat jeder Bezirk einen Arzt für Erwachsene und ei- nen für Kinder. Sie sind in Kran- kenbehandlungsstellen tätig; ihr Krankschreibungsrecht ist auf sie- ben Tage beschränkt.

In die zweite Etappe, die Poliklinik, gelangen die Patienten im allge- meinen nur auf Überweisung durch den Allgemeinarzt in der Kranken- behandlungsstelle. In der Poliklinik arbeiten die Fachärzte; dort sind Labor, Röntgeneinrichtung, EKG usw. Die Ärzte in der Poliklinik dür- fen bis zu 90 Tage Arbeitsunfähig- keit feststellen; für eine längere Zeit muß das Gutachten einer be- sonderen Kommission eingeholt werden.

Sowohl in der Krankenbehand- lungsstelle wie in der Poliklinik ist für die Patienten die Behandlung kostenlos; die von den Ärzten ver- schriebenen Medikamente müssen sie allerdings bezahlen. Lediglich bei stationärer Behandlung sind Medikamente kostenfrei.

BLICK ÜBER DIE GRENZEN

Das Gesundheitswesen in Rumänien

Alexandru Pescaru

Der Autor ist ein deutscher Spätaussiedler aus Rumänien, der auf Anregung der Redaktion die Organisation des Gesundheitswesens in Rumänien darstellt. Es handelt sich um ein streng verstaatlichtes System, in dem insbesondere die Trennung von Erwachsenen- und Kindermedizin auffällt.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 47 vom 20. November 1975 3275

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Spektrum der Woche Aufsätze -Notizen

Gesundheitswesen in Rumänien

Ins Krankenhaus wird man im allge- meinen von den Fachärzten derPoli- kliniken überwiesen. Das Kranken- haus ist aber auch gleichzeitig die Verwaltungszentrale für die ambu- lante Behandlung, also für die Poli- kliniken und die Krankenbehand- lungsstellen. Der Krankenhausdi- rektor ist gleichzeitig Chef aller Ärzte, auch im ambulanten Bereich, im Einzugsgebiet des Krankenhau- ses; er ist Mitglied der Stadt- oder Kreisverwaltung. Es gibt in Rumä- nien wie in einigen anderen soziali- stischen Staaten die medizinische Fachausbildung für „Sozialmedizin und Management des Gesundheits- wesens" — Krankenhausdirektoren sind gewöhnlicherweise in diesem Fach graduiert.

Zu den Polikliniken, und insofern auch dem Krankenhausdirektor un- terstellt, gehört auch das „Zentrum für Hygiene und Epidemiologie".

Dem Krankenhausdirektor sind also auch weitgehend diejenigen Aufga- ben zugewiesen, die in Deutschland dem Gesundheitsamt obliegen.

Die Organisationsform des Ge- sundheitswesens hat natürlich auch Einfluß auf die Aus- und Wei- terbildung der Ärzte. Vor dem Krieg gab es in Rumänien drei Medizini- sche Fakultäten, jetzt sind es sechs. Nach abgeschlossenem Stu- dium ist der Arzt verpflichtet, min- destens drei Jahre lang auf dem Lande zu arbeiten. Erst nach die- sem Landdienst hat er das Recht, sich für die Tätigkeit in einem an- deren Ort zu bewerben. Ein Wett- bewerbs- oder Prüfungssystem ka- nalisiert die weitere Laufbahn des Arztes: Beispielsweise bewerben sich um eine städtische Arztstelle im allgemeinen zehn Landärzte, so daß eine Prüfung entscheiden muß.

Auch der Zugang zur fachärztli- chen Weiterbildung, zur Wissen- schaftslaufbahn und dann zu jedem weiteren höheren Posten ist nur über eine Prüfung möglich. Dieses Prüfungswesen wird allerdings vom Gesundheitsministerium nicht nur als ein Instrument der Arbeitsplatz- lenkung betrachtet, sondern auch

als ein Instrument, das die ständi- ge Fortbildung stimuliert.

Eine große Rolle für die Qualität der ärztlichen Versorgung spielt auch die Qualität des vorhandenen medizinisch-technischen Perso- nals. Vor etwa zehn Jahren hat Ru- mänien eine eigene Schule für die- ses Personal eröffnet. Der Zugang zu dieser Schule ist offen für Ab- iturienten nach zwölf Schuljahren und nach einer Aufnahmeprüfung.

Die Schulzeit beträgt zwei Jahre.

Heute spielen die Absolventen die- ser Schule bereits eine große Rolle in der Versorgung der Bevölke- rung, weil sie viele Tätigkeiten aus- üben, die früher in der Hand des Arztes lagen. Das gibt den Ärzten mehr Zeit für ihre qualifizierte Tä- tigkeit. Die damit auftretenden Kompetenzkonflikte sind ein sehr bekanntes, altes und gleichzeitig immer wieder neues Problem jedes Gesundheitswesens. Die geschlos- sene Organisation ermöglicht es allerdings leichter, Fehler oder Miß- helligkeiten, die durch ungenaue Kompetenzverteilungen auftreten, zu ermitteln und abzustellen.

Das Krankenhauswesen ist in Ru- mänien streng hierarchisch durch- organisiert. Man teilt die Kranken- häuser in sechs verschiedene Ka- tegorien ein, wobei in der ersten Kategorie die am besten und spe- ziellsten ausgestatteten Kranken- häuser sind, beispielsweise mit Ab- teilungen für Neurochirurgie, Isoto- pen und Kobalttherapie, Dialyse usw. Die sechste Kategorie umfaßt die kleinen Krankenhäuser mit un- gefähr 50 bis 100 Betten in kleinen Städten und Dörfern. Die Kompe- tenzen eines jeden Krankenhauses sind exakt festgelegt. Danach rich- tet sich auch die Mittelzuweisung und die Personalzuweisung.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Alexandru Pescaru Spessart Sanatorium

6482 Bad Orb

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

SCHLESWIG-HOLSTEIN

KV: SPD-Vorschläge sind „absurd"

Für umwälzende Änderungen des Gesundheitswesens hat sich die SPD-Fraktion des schleswig-hol- steinischen Landtags ausgespro- chen. Als Zielsetzungen wurden in einer Pressekonferenz in Kiel ge- nannt: Gesetzliche Einführung des pflegeklassenlosen Krankenhau- ses, Einschränkung der privaten Li- quidation, Begrenzung der „explo- dierenden" ärztlichen und zahn- ärztlichen Honorare, gesetzliche Einschränkung der Niederlas- sungsfreiheit für Kassenärzte so- wie Verzahnung von ambulanter und stationärer Behandlung.

In die grundlegende Diskussion will die Fraktion auch eine Preis- kontrolle der marktbeherrschenden pharmazeutischen Industrie einbe- ziehen, die „praktisch immer Hoch- konjunktur" habe. Erörtert werden soll ferner die Frage, ob die „orga- nisierte standesmäßige Lobby der Ärzteorganisationen" zu wirklichen Reformen bereit sei, oder ob sie nur einseitige Interessenstand- punkte vertrete.

Die Sozialdemokraten verlangen im Krankenhausbereich die gesetzli- che Verankerung eines angemes- senen Behandlungsanspruchs für alle Patienten, die Abschaffung un- terschiedlicher Pflegeklassen, den allmählichen Abbau des Rechts der leitenden Krankenhausärzte zur privaten Liquidation und eine Neuorganisation der inneren Kran- kenhausstruktur nach demokrati- schen Grundsätzen.

Im ambulanten Bereich solle die Landesregierung im Bundesrat ei- ner Einschränkung der Niederlas- sungsfreiheit für Kassenärzte zu- stimmen. Mit Hilfe von Bedarfsplä- nen müßte die „katastrophale Un- terversorgung" strukturschwacher Regionen bekämpft werden. Nach Auffassung der SPD haben die Kassenärztlichen Vereinigungen den ihnen übertragenen Sicherstel- 3276 Heft 47 vom 20. November 1975 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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