Krankenhausbetten je 10 000 Einwohner
Im europäischen Vergleich liegt die Bundesrepublik mit dem Angebot an Krankenhaus- betten („ Bettendichte") bei den Akutbetten an der Spitze; was die Gesamtbettenzahl be- trifft, nimmt sie einen Mittelplatz ein. Die unterschiedliche Gestaltung der Gesundheitssi- cherungssysteme, die den Krankenhäusern unterschiedliche Aufgaben zuweisen, er- schweren allerdings den direkten Vergleich. Im Akutbettenbereich entfallen in der Bun- desrepublik 76 Betten, in den Niederlande 51 Betten auf 10 000 Einwohner. Im Vergleich sämtlicher Betten ergibt sich jedoch ein anderes Verhältnis: Bundesrepublik 111, Nie- derlande 125 Betten auf 10 000 Einwohner
gionale und fächerdifferenzierte De- fizite gebe, insbesondere im Bereich der Orthopädie, der Urologie, der Gefäßchirurgie, der Neurologie und der Geriatrie.
In Zukunft seien infolge der de- mographischen Verschiebungen und der geänderten Verhältnisse im Be- völkerungsaufbau deutliche Nach- fragesteigerungen in den Bereichen der Transplantationschirurgie, der Wirbelsäulenchirurgie, der Gefäß- chirurgie, Angiologie und der Geria- trie zu erwarten. Daraus folgert die Krankenhausgesellschaft: Neben ei- nem erheblichen Umstrukturie- rungs- und Anpassungsbedarf be- steht künftig auch ein sektoraler Ausbaubedarf. Diesem gesell- schafts- und gesundheitspolitischen Erfordernis würden weder die starre Deckelungspolitik der Krankenkas- sen noch die fiskalpolitisch motivier- te Globalsteuerung des Bundes ge- recht. Zudem trieben die für 1987 getätigten Pflegesatzabschlüsse viele Krankenhäuser in die roten Zahlen (von mehr als 50 Porzent der Häuser ist die Rede).
Hinzu komme. Zahlreiche sta- tionäre Einrichtungen — Onkologie, Neurologie, Transplantations- und Neurochirurgie, Kinder- und Ju- gendpsychiatrie u. a. — seien perso-
nell unterbesetzt. Daraus folgert die DKG: Die Ausgabenempfehlungen der Konzertierten Aktion (1987 kam es für die Krankenhäuser gar nicht zu einer solchen!) dürften „in kei- nem Fall verbindlicher Maßstab für die Budgetbemessung des einzelnen Krankenhauses" sein. Es komme entscheidend auf den Versorgungs- auftrag, die Leistungsqualität und -quantität sowie auf die Personalaus- stattung der Kliniken an, die der Budgetbemessung zugrunde zu le- gen seien. Die Deutsche Kranken- hausgesellschaft verweist auf die in § 405 a Abs. 2 der Reichsversiche- rungsordnung verankerte „Schutz- klausel", wonach die Empfehlungen der Konzertierten Aktion für die Pflegesatzanpassungen in jedem Fall einen wirtschaftlichen und bedarfs- notwendigen Krankenhausbetrieb gewährleisten müßten.
Ohnedies sorge der ständige Bettenabbau infolge der verkürzten Liegezeiten der Patienten (sie be- trägt bei Akutkrankenhäusern im Schnitt vierzehn Tage) für einen jährlichen automatischen Bettenab- bau in der Größenordnung von 4000 bis 5000 Akutbetten. Zur Zeit wer- den im Akutbereich rund 675 000 Betten in mehr als 3000 Kranken- häusern vorgehalten.
Als völlig unrealistisch und illu- sorisch kritisiert die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft die Prognose des Sachverständigenrates, künftig könnte allein im Aktubereich das Pflegesatzvolumen um rund ein Drittel reduziert werden — mit der Folge eines parallelen und entspre- chenden Bettenabbaus in diesem Sektor. Die von „interessierter"
Seite, vor allem von den Kranken- kassen, ins Gespräch gebrachte Be- hauptung, es gebe in der Bundesre- publik zur Zeit einen Bettenüber- hang von rund 100 000 Betten (rund 15 Prozent des vorgehaltenen Volu- mens), ließe sich weder begründen noch widerlegen, so die Kranken- hausgesellschaft mit dem Sachver- ständigenrat unisono. Die Klinikträ- ger bestreiten, daß die Effizienz, die Leistungsqualität und das Leistungs- volumen allein nach der „Meßlatte Bett" orientiert werden dürften.
Auch die Verknüpfung der wesent- lichen Finanzierungsbedingungen an das Zähl- und Meßkriterium „war- mes Bett" müsse endlich außer Dienst gesetzt werden.
Die Strukturreform müsse aus der Sicht der Krankenhausträger zwei Komplexe in Angriff nehmen:
1. Maßnahmen zur Reduktion der Einweisungsfrequenz in die Krankenhäuser und in die vollstatio- näre Versorgung.
2. Ausreichende Absicherung des Pflegerisikos vor allem alter Mit- bürger.
3. In den „Verdünnungszo- nen" rund um den Krankenhausbe- reich müsse „aufgeforstet" werden, damit außerhalb des Akutbereichs ausreichende qualifizierte Einrich- tungen für die semistationäre Ver- sorgung, für die Pflege und für dau- erchronisch-kranke Fälle vorgehal- ten werden können. Nur auf diesem Wege ließen sich kostentreibende
„Schnittstellenprobleme" zwischen ambulantem und stationärem Ver- sorgungsbereich lösen.
Die Krankenhausgesellschaft prognostiziert Verschiebungen im Langzeitversorgungsbereich. Volks- wirtschaftlich und für den einzelnen Kranken sinnvoll wäre es, so die DKG, in Akutkrankenhäusern spe- zielle Pflegeabteilungen und -ein- richtungen vorzuhalten. HC A-1192 (24) Dt. Ärztebl. 84, Heft 18, 30. April 1987