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Archiv "ABTREIBUNG: Die Lösung heißt Verhütung" (27.08.1990)

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Verordnung von Präparaten . pflanzlichen Ursprungs

Phytotherapie in der Praxis

Von G. Vogel, M. Gaisbauer und W. Winkler

(t)

Geleitwort von W. Forth

1990, 186 Seiten, 18 Abbildungen, 71 Wirkstoff- Formeln, gebunden, DM 59,- ISBN 3-7691-0207-X

Die Phytotherapie hat in den letzten Jahren - zu- mal im Bewußtsein der Patienten - ständig an Gewicht und Bedeutung gewonnen. Dieses Kom- pendium der Phytotherapie entspricht den Bedürf- nissen der Arztpraxis. Der Präparateteil wurde nach Indikationsgebieten geordnet und berück- sichtigt nahezu ausschließlich Fertigarzneimittel, daneben Teemischungen.

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_ Expl. Vogel, Phytotherapie je DM 59,-

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Straße Datum, Unterschrift DÄ 34/35-90

Irrtümer und Preisänderung vorbehalten.

~ Fortsetzungvon SeiteA-2516 die Ärzteschaft endlich auf breiter Front der Kranken annimmt Dabei ist eine Säu- le Methadon (richtig selbst- verständlich: 1-Polamidon).

Wer einmal aus eigener Erfahrung die wunderbare Änderung zum Guten unter dieser Medikation gesehen hat, kann auf sie als einem Mittel der Therapie sicherlich nicht mehr verzichten; daß damit nur der erste Schritt getan ist, ist unstreitig. Aber um Gottes Willen, es muß doch mit dem ersten Schritt endlich angefangen werden.

H. Senft, Barbara C.

Smith, Elterninitiative für ak- zeptierende Drogenarbeit, c/o Palette e. V., Bernstorff- straße 159, 2000 Harnburg 50

ABTREIBUNG

Zu der Meldung "Ärztinnen- bund zu § 218: Beratung entschei- dend" in Heft 27/1990:

Die Lösung heißt Verhütung

Gott sei Dank ist durch die Entscheidung des Bun- desverfassungsgerichtes eine Fristenlösung, wie auch im- mer gekoppelt, in der Bun- desrepublik nicht möglich. Es ist mir absolut unverständ- lich, 'Nie sich gerade Ärzte und Arztinnen für eine Fri- stenlösung aussprechen kön- nen. Uns allen sollte klar sein, daß das Leben nicht zu einem vagen Zeitpunkt sondern mit der Befruchtung beginnt, und unser aller Aufgabe soll es sein, Leben zu schützen und zu bewahren.

Natürlich können Frauen durch eine ungewollte Schwangerschaft in Not- und Konfliktsituationen geraten;

dies ist im Leben einer Frau und auch eines Mannes aber auch durch viele andere Din- ge möglich. Beispielsweise dadurch, daß ein naher Ange- höriger erkrankt und pflege- bedürftig wird.

Wir können diese Konflik- te nicht einfach durch die Tö- tung eines Menschen lösen.

Es ist ganz wichtig, daß wir al- le wieder ein Bewußtsein für das Unrecht bekommen, wel- ches wir Tag für Tag an den ungeborenen Kindern bege- hen.

Ich bekomme immer ein beklemmendes Gefühl, wenn ich auf der einen Seite höre, wir müßten die Tiere besser vor Tierversuchen schützen, und auf der anderen Seite die Freigabe der Tötung mensch- lichen Lebens gefordert wird.

In all den Diskussionen um den Schwangerschafts- abbruch werden dabei immer Formulierungen verwendet, die die Abtreibung verharm- losen. Es wird von der Schwangerschaftsunterbre- chung und nicht vom Ab- bruch gesprochen. Man spricht vom werdenden Le- ben statt vom seienden Leben. All dies um uns das Bewußtsein zu nehmen, daß bei einer Abtreibung ejn Menschlein zerstückelt wird.

Eine Lösung des Problems der ungewollten Schwanger- schaften kann nur in der Ver- hütung der Schwangerschaf- ten liegen.

Es ist heutzutage nicht nö- tig, daß jährlich etwa 200 000 Frauen in der Bundesrepu- blik ungewollt schwanger werden. Wir alle sollten uns dafür einsetzen, daß nicht der Schwangerschaftsabbruch, sondern die Verhütung einer Schwangerschaft von den Kassen finanziert wird.

Wir sollten uns weiterhin dafür einsetzen, daß an den Schulen eine umfassende Aufklärung der Jugendlichen erfolgt und daß die Jugendli- chen über die Möglichkeiten zur Verhütung von Schwan- gerschaften aufgeklärt wer- den.

Die Diskussion um die Abtreibung macht mich im- mer wieder tief betroffen.

Aus vielen Gesprächen gera- de mit Jugendlichen weiß ich, daß die wenigsten wissen, was bei einem Schwangerschafts- abbruch passiert, und daß ins- besondere viele Fragen zur Empfängnisverhütung offen sind.

Utha Spellerberg, Olden- burger Straße 1, 5000 Köln 60 A-2518 (14) Dt. ÄrztebL 87, Heft 34/35, 27. August 1990

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