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Archiv "Katheterablation: Ein Eingriff für die Praxis?" (09.05.1997)

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A-1228

S P E K T R U M AKUT

(4) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 19, 9. Mai 1997

Katheterablation

Ein Eingriff für die Praxis?

ach dem Motto: „Soviel ambulant wie möglich, sowenig stationär wie nötig“ sieht es mancher er- fahrene Rhythmologe mit Unbehagen, daß auch die Katheterablation immer häufiger außerhalb der Kli- nik vorgenommen wird. Mit dieser Methode lassen sich Tachyarrhythmien behandeln, die auf eine konservative Therapie nicht ansprechen. Das Prinzip besteht darin, daß über eine intrakardiale Elektrode mittels Hochfre- quenzstrom das arrhythmogene Substrat zerstört wird.

Auch Professor Karl-Heinz Kuck (Hamburg) war beim 7. Rhythmologischen Expertengespräch in Berlin kein Befürworter der ambulanten Katheterablation. Er gab je- doch zu bedenken, daß man nicht vor einer zum Teil schon gängigen Praxis die Augen verschießen dürfe.

Auch die Väter der Koronarangioplastie hätten es nie- mals für möglich gehalten, daß diese Verfahren eines Ta- ges ambulant durchgeführt werden würden.

nabhängig von „ambulant oder stationär“ sind in den Richtlinien für die Katheterablation neben den logistischen auch die personellen Vorausset- zungen definiert: Am Tisch muß ein Ablationsspezialist stehen, und ein zweiter Arzt, der zumindest Erfahrungen mit diesem Eingriff hat, muß assistieren. Außerdem muß ein zweiter Ablationsroutinier zumindest im Hause sein.

Nur unter Erfüllung dieser Prämisse könne überhaupt ei- ne Diskussion zum Für und Wider geführt werden, beton- te Kuck. Anhand des Europäischen Ablationsregisters (Daten von 68 Kliniken in 15 Ländern) kann man davon ausgehen, daß die Komplikationsrate im Mittel zwischen vier und acht Prozent liegt. Diese Zahlen beinhalten auch schwerwiegende Zwischenfälle wie Perforation, Peri- karderguß und -tamponade, Myokardruptur, totalen AV- Block, Embolie, Aneurysma oder Tod – allerdings sind sie meist ohne Angabe des Zeitpunkts aufgelistet.

ine sechs- bis 24stündige Überwachung auf einer Normalstation ohne Monitor kann bei einem un- komplizierten Eingriff ausreichen, wenn die Ab- lation bei einer der folgenden Störungen durchgeführt wird: Vorhoftachykardie, akzessorische Leitungsbahn, AV-Knoten-Tachykardie oder idiopathische ventrikuläre Tachykardien. Bei komplexen Eingriffen mit langer Nar- kose, hochsymptomatischer Arrhythmie, fortgeschritte- ner Herzerkrankung sollte die Überwachung auf einer Intensiveinheit (oder einem Monitorbett) über minde- stens 24 Stunden erfolgen und der Patient anschließend auf die Normalstation verlegt werden. Vor der Entlas- sung des Patienten, betonte Kuck, seien eine Ultraschall- untersuchung, Echokardiographie, eine Thoraxröntgen- aufnahme sowie die Auskultation zum Ausschluß von Komplikationen durchzuführen. Gabriele Blaeser-Kiel

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