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Archiv "Börsebius: Fallensteller" (14.09.2012)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 37

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14. September 2012 A 1841 BÖRSEBIUS

Fallensteller

E

s nimmt und nimmt kein En- de. Je mehr Datenträger mit sensiblen Daten aus der Schweiz deutschen Finanzbehörden in die Hände fallen, umso verunsicherter sind Tausende steuerunehrlicher Bürger. Das lässt sich trefflich an der drastisch gestiegenen Zahl von Selbstanzeigen belegen. Für den Fiskus lohnt sich die Sache allemal, es ist sogar ein ziemlich einträg - liches Geschäft. Nach Abzug der Kosten für die Beibringung der ein- schlägigen CDs bleiben in der Staatskasse Milliarden Euro hän- gen, so klingt es zumindest aus der Gerüchteküche.

Es gibt freilich immer noch ge- nügend Besitzer von tiefdunkel ge- färbtem Geld, und die fragen sich in diesen Tagen immer wieder aufs Neue, soll ich eine Selbstanzeige auf den Weg bringen oder schieße ich mir damit erst richtig ins Knie?

Das ist durchaus kein akademi- scher Diskurs, sondern derzeit eher

eine Frage, aus welchem Finanz- amtsbereich der hinterziehende Bürger kommt. Der Teufel steckt nämlich bekanntlich im Detail.

Nach der Faktenlage ist es so, dass eine Selbstanzeige dann nichts mehr nützt, wenn die „Tat den Be- hörden bekannt war und der Täter dies wusste oder damit rechnen musste“. Also: Je mehr Details in der Öffentlichkeit bekannt sind, desto weniger kann sich der Steuer- sünder als unentdeckt bezeichnen.

Genau diesen Sachverhalt nah- men etliche Finanzämter in Nord rhein-Westfalen zum Anlass, Selbstanzeigen nicht (!) anzuneh- men, insbesondere von Credit- Suisse-Kunden, die mit sogenann- ten Lebensversicherungsmänteln dem Fiskus ein Schnippchen schla- gen wollten – alles nach dem Mot- to: Hat es die Zeitung gebracht, geht eine strafbefreiende Selbstan- zeige nimmermehr. Vor allem die Wuppertaler Fahnder legten eine besondere Auslegungsstrenge an den Tag, soll doch das Schwarzgeld über die Wupper gehen und der Fis- kus noch nachträglich bedacht wer- den, nebst ordentlicher Bestrafung des steuerbösen Bürgers.

So einfach könne es sich der Staat dann doch nicht machen, argumentieren hingegen Finanz - beamte aus Münster, und mehrere Länderfinanzminister folgten flugs der Argumentation. Carsten Kühl, Ressortchef von Rheinland-Pfalz, brachte es auf den Punkt: „Eine Tat- entdeckung selbst liegt erst dann vor, wenn ein Steuerfahnder durch Einblick in die Steuerakte oder auf andere Weise Kenntnis davon er- langt hat, dass jemand seine auslän- dischen Erträge nicht oder nicht vollständig erklärt hat.“

Jetzt mal ehrlich. Diese Argu- mentation ist natürlich viel schlau- er. Die wahren Fallensteller auf der Suche nach Geldquellen sind also nicht die Wuppertaler Steuerfahn- der, sondern die moderaten Vertre- ter der Spezies. Wer glaubt, mit ei- ner Selbstanzeige noch einiges ret- ten zu können, wird es auch tun.

Wenn alles hoffnungslos ist, bereut keiner, und am Ende fließt dem Staat über den Weg langwieriger Steuerstrafverfahren weit weniger Geld zu. So profitieren durch eine Selbstanzeige am Ende alle. Nebst der für die eigene Psychohygiene so wohltuenden tätigen Reue.

G E L D A N L A G E

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