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Archiv "Der sogenannte „Venennachtstrumpf“" (07.08.1975)

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Zur Fortbildung Aktuelle Medizin

sätzlich können mit jedem A-Bild- Gerät annähernd genaue biometri- sche Messungen vorgenommen werden. Mit speziell entwickelten Verfahren zur Adaptation des Schallkopfes an das Auge und ent- sprechend empfindlichen Geräten läßt sich die biometrische Metho- dik jedoch so weit verbessern, daß Teil- oder Gesamtstrecken des Au- ges bis auf Millimeterbruchteile ge- nau bestimmt werden können.

Nach Umrechnung mit Hilfe spe- ziell entwickelter Formeln können beispielsweise die Größe der An- iseikonie und die erforderliche op- tische Korrektur bei aphaken Au- gen errechnet werden (Gernet). In diesem kurzen Überblick über Methode und Anwendungsmöglich- keiten des Ultraschalls in der Oph- thalmologie konnte vieles nur ange- deutet werden. Zweifellos wird eine Weiterentwicklung, insbesondere auf dem gerätetechnischen Sektor, noch viel dazu beitragen können, die Sicherheit und Zuverlässigkeit der ophthalmologischen Ultra- schalldiagnostik zu erhöhen.

Anschrift der Autoren:

Prof. Dr. Arno Nover;

Dr. Berthold Schwab

Universitätsaugenklinik Mainz 65 Mainz

Langenbeckstraße 1

Notizen

Der sogenannte

„Venennachtstrumpf"

Stellungnahme

der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie und Proktologie Mit großem propagandistischem Aufwand wird neuerdings in der Laienpresse der sogenannte „Ve- nennachtstrumpf" für die Behand- lung venöser Stauungszustände angepriesen. Dazu nimmt die Deut- sche Gesellschaft für Phlebologie und Proktologie wie folgt Stellung:

0 Stauungsödeme, wenn sie nicht schwerer Natur sind, klingen über Nacht von allein wieder ab.

Hochstellung des Bett-Fußendes begünstigt die Ausschwemmung.

O Kompressionsstrümpfe sollen entsprechend ihren besonderen Dehnungseigenschaften nicht ein bestehendes Ödem beseitigen, sondern die Ausbildung eines Ödems verhindern, indem sie der Ausdehnung des Beines ihren ela- stischen Widerstand entgegenset- zen. Zur wirklichen Entstauung be- darf es eines Kompressionsverban- des.

O Eine entstauende Kompressi- onswirkung wird durch Muskeltä- tigkeit verstärkt beziehungsweise erst voll wirksam. Die Empfehlung von Kompressionsstrümpfen zur Entstauung bei nächtlicher Ruhela- ge widerspricht somit allen physio- logischen Regeln.

O Das heißt nicht, daß komprimie- rende Maßnahmen, möglichst am ganzen Bein, und in diesem Rah- men bis zu einem gewissen Grade auch Kompressionsstrümpfe bei längerer Bettruhe das Thrombose- risiko nicht äußerst wirksam herab- setzen, besonders wenn zusätzlich die Beine aktiv oder passiv bewegt werden. Für diese Indikation wer- den die „Nachtstrümpfe" aber nicht empfohlen, zumal sie ja nur als Kniestrümpfe hergestellt werden, zur Thromboseverhütung aber er- fahrungsgemäß eine Kompression des ganzen Beines vorzuziehen ist.

Außerdem ist die Kompression bei den sogenannten „Nachtstrümp- fen" im Wadenbereich so gering, daß eine wirksame Thrombosevor- beugung auch hier nicht zu erwar- ten ist.

O Eine Anerkennung des soge- nannten „Venennachtstrumpfes"

als medizinisches Heilhilfsmittel er- scheint uns demnach nicht ge- rechtfertigt.

Solche Heilhilfsmittel unterliegen leider nicht den strengen Bestim- mungen, die für Arzneimittel gel- ten. Wir rufen alle, die die Sicher- heit im Arzneimittelsektor so sehr propagieren, auf, hier, wo wirklich unsachlich argumentiert wird, ebenfalls ihre Stimme zu erheben und einzuschreiten. DGPP/H

GEGENDARSTELLUNG:

Die Mannheimer Impfzwischenfälle

Der Artikel „Die Mannheimer Impf- zwischenfälle" von Herrn Profes- sor Gladtke, Köln, und Herrn Pro- fessor Stickl, München, in der Aus- gabe des „DEUTSCHEN ÄRZTE- BLATTES" vom 26. Juni 1975 macht wegen der darin mitgeteilten Tatsachen über die Kinderklinik der Städtischen Krankenanstalten Mannheim folgende Gegendarstel- lung erforderlich:

0 Unzutreffend ist die in der Überschrift „Die Mannheimer Impf- zwischenfälle" zum Ausdruck kommende Behauptung, es seien Impfzwischenfälle nur in Mannheim vorgekommen.

Richtig ist dagegen, daß verstärkte Impfreaktionen nach der BCG-Imp- fung mit dem neuen Impfstoff in der gesamten Bundesrepublik be- obachtet worden sind.

© Es wird weiter folgende Artikel- stelle beanstandet: „Als Folge der Einführung des neuen, stärkeren und eine längere Immunität erzeu- genden Impfstoffes ,BCG-Vaccine (Kopenhagen)` kam es in der Kin- derklinik der Städtischen Kranken- anstalten Mannheim zu Zwischen- fällen, die in der Tagespresse kom- mentiert wurden".

Richtig ist dagegen, daß die in der Universitäts-Kinderklinik Mannheim medikamentös oder chirurgisch behandelten Säuglinge mit Reak tionen der lokalen Lymphknoten nach BCG-Impfung eben zum Zwecke dieser Behandlung aus Mannheim und Umgebung in die Kinderklinik eingewiesen worden sind. Die Säuglinge waren vorher als Neugeborene auf den entspre- chenden geburtshilflichen Abtei- lungen des Einzugsgebietes mit dem neuen BCG-Impfstoff geimpft worden.

Prof. Dr. E. Huth Direktor der

Universitäts-Kinderklinik Mannheim

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 32 vom 7. August 1975 2261

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