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Archiv "Kinderklinik" (07.10.1994)

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VARIA RECHT UND STEUER

Schuldzinsenabzug trotz Verzögerung eines Baubeginns

Schuldzinsen für einen Kredit zur Anschaffung ei- nes unbebauten Grundstücks können auch dann vorab ent- standene Werbungskosten bei den Einkünften aus Ver- mietung und Verpachtung sein, wenn das auf dem Grundstück errichtete Ge- bäude aufgrund besonderer Umstände erst zwölf Jahre nach der Anschaffung des Grundstücks fertiggestellt wird. Voraussetzung ist, daß die Absicht, es zur Ein- kunftserzielung zu nutzen, bereits bei der Anschaffung des Grundstücks erkennbar vorgelegen hat (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 2. September 1993, Ak- tenzeichen: 14 K 25/88 E, Entscheidung der Finanzge- richte 1994, 23). Auf das Ur- teil hat der Bund der Steuer- zahler hingewiesen.

Für eine Bauabsicht schon zum Zeitpunkt des Grundstückerwerbs sprach im Urteilsfall, daß das Grundstück bereits baureif war. Die Steuerzahler hatten sich ferner verpflichtet, auf

die auf ihr Grundstück ent- fallenden Erschließungsko- sten eine Akontozahlung zu leisten und sich an den Ver- waltungskosten für die Er- schließung zu beteiligen.

Hätten sie das Grundstück in spekulativer Absicht erwor- ben, so hätte es nach Mei- nung des Gerichts einer Be- teiligung am Erschließungs- aufwand nicht bedurft. Die Steuerzahler hätten ihre Bauabsicht ferner dadurch zum Ausdruck gebracht, daß sie Anträge auf Befreiung von der Grunderwerbsteuer und auf Befreiung von den Gerichtsgebühren stellten.

Diese Anträge waren nur sinnvoll, wenn die Steuer- zahler tatsächlich die Ab- sicht hatten, das Grundstück zu bebauen. Als weiteres In- diz für eine bereits beim Er- werb des Grundstücks vor- handene Bauabsicht wertet das Gericht den Abschluß von Bausparverträgen. Das Ansparen ausreichender Mittel für einen Hausbau las- se den Rückschluß auf eine Bauabsicht zu. EB

Kreditkarten

Kreditkartenunterneh- men sind nicht berechtigt, ihren Kunden bei nicht frist- gemäßer Bezahlung pauscha- le Überziehungsgebühren (hier: in Höhe von 5 DM) aufzuerlegen). Ihnen ist es ferner nicht erlaubt, in ihren Vertragsbedingungen eine je- derzeitige fristlose Kündi- gung vorzusehen. Dies ist nur dann möglich, wenn ein wich- tiger Grund dafür vorliegt (Bundesgerichtshof, Akten- zeichen XI ZR 69/93).

Kinderklinik

Eine Kinderklinik muß dafür sorgen, daß die Patien- ten ausreichend „bewacht und kontrolliert" werden.

Verletzt sich ein Kind, das unbemerkt die Klinik verlas- sen hat, so ist der Kranken- hausträger schadenersatz- pflichtig (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 27 U 3/93).

Grunderwerb- steuer

Für vererbte Grund- stücke muß neben der Erb- schaftsteuer keine Grunder- werbsteuer entrichtet wer- den. Das gilt auch dann, wenn einer von mehreren Er- ben nicht das Grundstück selbst, wohl aber einen finan- ziellen Ausgleich für seine Nichtberücksichtigung erhält (Bundesfinanzhof, Aktenzei- chen: II R 118/90). WB

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14. bis 16. Oktober 1994 • Kongreßzentrum Mannheim Rosengarten

ÖFFNUNGSZEITEN: Freitag 14 - 20 Uhr • Samstag 10 - 18 Uhr • Sonntag 10 - 16 Uhr

FORUM

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Veranstalter: FORUM im Businesspark GmbH • Zettachring 6 70567 Stuttgart ••0711/7287250

Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 40, 7. Oktober 1994 (85) A-2699

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