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Archiv "Pauschalierendes Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP): Anreize zu verfrühter Entlassung" (14.03.2014)

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A 434 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 11

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14. März 2014 Vor mehr als zehn Jahren wurde das DRG-Ent-

geltsystem für die somatischen Krankenhäuser eingeführt; die psychiatrischen und psychosoma- tischen Kliniken blieben zunächst ausgeklammert.

Ab 2009 begannen die Vorbereitungen für ein pauschalierendes Entgeltsystem in der Psychia- trie und Psychosomatik (PEPP), bei dem es aber nicht wie im DRG-System um diagnosebasierte Fallpauschalen geht, sondern um nach Leistun- gen differenzierte Tagespauschalen.

Die Entgeltentwicklung soll schrittweise bis 2021 erfolgen, damit finanzielle Risiken für die Kliniken gemindert und Fehlentwicklungen umge- steuert werden können. Seit 2010 melden alle

Psych-Kliniken bereits Daten zur Leistungsbe- schreibung; die Gruppe der „Kalkulationshäuser“

liefert dem Institut für das Entgeltsystem im Kran- kenhaus (InEK) zusätzlich die Daten zu den Ge- samtkosten der Behandlung pro Patient und Tag, um daraus relative Vergütungsstufen entspre- chend dem Behandlungsaufwand zu entwickeln.

2013 und 2014 konnten und können die Kliniken das neue PEPP freiwillig übend anwenden. Von 588 Kliniken haben sich 80 dazu entschieden. Ab 2015 wird PEPP für alle verbindlich; es folgt eine zweijährige Erprobungsphase, die budgetneutral sein soll. Ab 2017 beginnt die sogenannte Kon- vergenzphase.

ENTWICKLUNG DES NEUEN ENTGELTSYSTEMS

PAUSCHALIERENDES ENTGELTSYSTEM PSYCHIATRIE UND PSYCHOSOMATIK (PEPP)

Anreize zu verfrühter Entlassung

Mit Hilfe einer Petition und eines Bundestagsantrags sollte das umstrittene neue Entgeltsystem aufgehalten werden. Dies ist zwar vorerst nicht gelungen – doch die Kritik am PEPP hält an.

D

ie Petition des Selbsthilfe- vereins Pandora, die den Bundestag dazu auffordern sollte, das neue pauschalierende Entgelt- system für Psychiatrie und Psycho- somatik (PEPP) frühestens 2017 einzuführen, um „sachgerechte Al- ternativen zu entwickeln“, hat mit etwa 43 656 Unterschriften am 24. Februar das Quorum von 50 000 verfehlt. Der Petitionsaus- schuss prüft zurzeit, ob das Thema trotzdem angehört wird. Die Petiti- on wird unterstützt von einem brei- ten Bündnis aus leitenden Klinik- ärzten, Pflegekräften, Angehörigen und Betroffenen, vertreten durch Fachgesellschaften und Verbände, gebündelt von der Deutschen Ge- sellschaft für Psychiatrie, Psycho- therapie, Psychosomatik und Ner- venheilkunde (DGPPN).

PEPP als „lernendes System“

Ein Antrag der Bundestagsfraktion der Linken (Drucksache 18/557), mit dem die Einführung von PEPP gestoppt werden sollte, wurde nach einer Diskussion im Bundestag am 21. Februar zurück an den Gesund- heitsausschuss überwiesen. Unter- stützung fand der Antrag allein bei

den Grünen. Die Koalitionsparteien sprachen sich dafür aus, PEPP wie geplant ab Anfang 2015 für alle psychiatrischen und psychosoma - tischen Stationen und Kliniken verbindlich einzuführen (Kasten).

„Das derzeitige System der tages- gleichen Pflegesätze ist ungerecht“, sagte beispielsweise Ute Bertram von der CDU/CSU-Fraktion. „Das neue System wird die Transparenz über das Leistungsgeschehen deut- lich verbessern.“ Dirk Heidenblut von der SPD gesteht „Zeit für An- passungen und Korrekturen“ zu und fordert die Kliniken auf, aktiv an der Weiterentwicklung von PEPP mitzuarbeiten. Denn PEPP sei von vornherein als „lernendes System“

angelegt worden.

Das Bündnis um die DGPPN hingegen fordert die Politik auf,

„grundlegende Modifikationen des Entgeltkatalogs und eine Überar- beitung des Gesetzes“ vorzuneh- men. Auch eine Verlängerung der budgetneutralen Optionsphase sei unumgänglich.

Die hohe Zahl der Unterstützer der Petition sei eine klare Aufforderung zu handeln. Schon im Vorfeld der Einführung Ende 2012 – das Bundes-

ministerium für Gesundheit musste PEPP damals durch Ersatzvornah- me in Kraft setzen – hagelte es Kri- tik, die das Bündnis aktuell in einem offenen Brief zusammengefasst hat.

Degressive Vergütung

Die im PEPP-Entgeltkatalog festge- schriebene verweildauerabhängige degressive Vergütung setze erhebli- che Anreize, Patienten möglichst am Ende der ersten höheren Vergü- tungsstufe zu entlassen. Individuelle Schwankungen des Behandlungs- verlaufs oder vermehrter Behand- lungsaufwand bei auftretenden Kri- sen würden nicht abgebildet. Die monoton degressive Vergütung wer- de dazu führen, dass Patienten im noch nicht stabilen psychischen Zu- stand in die ambulante Versorgung entlassen würden, die hierauf je- doch nicht ausreichend eingerichtet sei. Weder stünden genügend Psy- chiater noch Psychotherapeuten zur Verfügung. Dadurch werde die Qua- lität der Versorgung gerade schwer psychisch Kranker gefährdet (siehe auch „Wohin kann der Weg gehen?“

DÄ, Heft 27–28/2013).

Mit dem offenen Brief nimmt das Bündnis Stellung zur Positionierung der Bundespsychotherapeutenkam- mer (BPtK), die sich gegen eine Verschiebung des neuen Entgeltsys- tems ausgesprochen hat. PEPP sei

„grundsätzlich eine Chance, Psycho- therapie in der stationären Versor- gung besser zu verankern und für die Patienten leichter erkennbar zu ma- chen, welche Klinik Psychotherapie leitliniengerecht anbietet“, argumen- tiert die BPtK. Zunächst sollten doch konkrete Erfahrungen mit dem neu- en Finanzierungssystem gemacht werden. Dies sei eine „wenig reflek- tierte konfrontative Positionierung“, kontert das Bündnis und „nicht sachgerecht“. Die Kammer möge ei- ne „Kurskorrektur“ vornehmen.

Petra Bühring

P O L I T I K

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